Der aktuelle Anspruch auf eine Zuzahlung Ihrer Krankenkasse beläuft sich auf 733,59 EUR, bei sehr starker Schwerhörigkeit auf 784,94 EUR - für ein Hörgerät. Sollte sich herausstellen, dass beide Ohren Hörhilfen benötigen, erhöht sich der Anteil der Kostenübernahme auf 925,90 EUR - für beide Hörgeräte zusammen!
Grundversorgung als Messlatte für die Kostenübernahme.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, für alle Versicherten eine medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Sei es durch Kostenübernahme oder Bezuschussung. Ihr Budget reicht nur aus, indem sie für die große Gemeinschaft gesetzlich Versicherter Höchstgrenzen für medizinische Maßnahmen setzen.
Für alle Behandlungsformen, Medikamente oder auch medizinische Hilfsmittel wie Hörhilfen gelten feste Kostenobergrenzen. Diese sind bis auf den Cent genau festgelegt. Ausnahmen gibt es bei der Behandlung chronischer oder sehr schwerer Erkrankungen. Beanspruchen Sie Leistungen, die über den Höchstsatz hinausgehen, zahlen Sie jenseits der Obergrenze jeden Cent aus eigener Tasche. Das gilt auch für Hörgeräte. Gesetzlich Versicherte können umfassende Leistungen zusätzlich absichern. Zum Beispiel ein kleines diskretes Hörgerät mit mehr Komfort und Funktionen als ein Basisgerät.

Wussten Sie schon?
Der "Sehen und Hören"-Tarif der NÜRNBERGER erstattet Ihnen auch 100 % der Ausgaben für Sehhilfen bis zu einem Betrag von 300 EUR - und das alle 24 Monate.
Gut zu wissen: der korrekte Weg für die Kostenübernahme bei Hörgeräten.
Grundsätzlich wird eine vom Arzt verordnete Hörhilfe von den Krankenkassen gezahlt, wenn er sie für medizinisch sinnvoll hält. Der Patient bekommt ein Audiogramm, in dem detailliert die Hörschwäche beschrieben wird. Üblicherweise enthält die ärztliche Verordnung kein konkretes Hörgeräte-Modell. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Vertragspartnern in Ihrer Gegend und zeigen Sie diesen Hörgeräteakustikern das Audiogramm. Vergleichen Sie die Leistungen von mindestens 2 Akustikern. Reichen Sie den Kostenvoranschlag mit der Verordnung bei der Kasse ein und warten Sie auf die schriftliche Zusage.
Ganz konkret: die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen.
Zuletzt wurden 2013 die Festbeträge der Kostenerstattung für Hörgeräte angehoben. Auch wenn es schon längst technologische und komfortablere Innovationen für Hörhilfen gibt, benötigen gesetzliche Krankenkassen oft Jahre, um nachzuziehen.
So regeln Krankenkassen die Zuzahlungen für Hörgeräte.
- Sie haben aktuell Anspruch auf eine Zuzahlung Ihrer Krankenkasse in Höhe von 733,59 EUR, bei sehr starker Schwerhörigkeit von 784,94 EUR - für ein Hörgerät!
- Stellt der Arzt fest, dass beide Ohren Hörhilfen benötigen, erhöht sich der Anteil der Kostenübernahme auf 925,90 EUR - für beide Hörgeräte zusammen!
- Für zuzahlungsfreie Basishörgeräte müssen Sie einen Eigenanteil von 10 EUR zahlen.
- Sie können alle 6 Jahre Ihren Anspruch auf Zuschüsse für Hörgeräte geltend machen.
- Während der von der Kasse kalkulierten Nutzungsdauer von 6 Jahren sind sämtliche Service-, Wartungs- und Reparaturkosten des Akustikers abgedeckt.
Wählen Sie ein hochwertigeres Hörgerät aus, müssen Sie die erheblich höheren Kosten selbst tragen. Oft wenig beachtet: die Folgekosten bei solchen Premium-Geräten. Bei der Reparatur zahlt die Krankenkasse nur die kalkulierte Pauschale für einfachere Geräte. Das Risiko von Mehrkosten können Sie mit einer Zusatzversicherung absichern.
Das können Sie von einem zuzahlungsfreien Basisgerät erwarten.
Alle zuzahlungsfreien Hörgeräte, dies sind zweckmäßige Basisgeräte, müssen heute technische Mindeststandards erfüllen, angemessene Komfortmerkmale aufweisen und unter 500 EUR kosten. Gesetzliche Krankenkassen und Hörgeräteakustiker haben sich vertraglich verpflichtet, immer auch Hörgeräte unterhalb der Kostenobergrenze der Kassen anzubieten.
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Welche Bauarten von zuzahlungsfreien Hörgeräten gibt es?
- Vereinfacht gesagt, besteht ein Hörgerät immer aus einem Mikrofon, einem Mikrochip und einem Signalverstärker plus Batterien und Gehäuse.
- "IdO-Geräte" - Im-Ohr-Geräte werden im Ohr getragen.
- "HdO-Geräte" - diese werden hinter dem Ohr getragen.
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Was kann ich technisch erwarten?
- Basisgeräte sind digitaltechnische Hörhilfen.
- 4 Frequenzbereiche für individuelle Einstellungen
- 3 Hörprogramme für unterschiedliche Umgebungsgeräusche
- Unterdrückung von Rückkoppelung - Sie kennen dieses Pfeifen vielleicht von Lautsprechern - und von Störschall
- Verstärkung Ihres Hörvermögens um bis zu 75 Dezibel
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Was kann ich von zuzahlungsfreien Geräten nicht erwarten?
- Hören ist nicht gleich Hören: Jeder Mensch hat besondere Ansprüche und Vorlieben. Nicht umsonst gibt es fast 1.500 Gerätemodelle auf dem Markt. So wählen Musikliebhaber Geräte, die hochfrequente Töne wieder hörbar machen.
- Hören dient dem emotionalen Wohlbefinden wie auch der Ortung von Geräuschen. Viele Schwerhörige sind auf leistungsfähigere Geräte angewiesen, die ihnen eine hohe räumliche Orientierung im Beruf und Alltag ermöglichen. Zum Beispiel im Großraumbüro oder in Fahrzeugen.
- Bedienung darf kein Unding sein: Nicht nur ältere Nutzer haben mit winzigen Tasten und Schaltern für die Einstellung von Hörprogrammen und Lautstärke zu kämpfen. Vollautomatische Hörhilfen stellen sich von selbst auf die jeweilige Umgebungsakustik ein. Sehr komfortabel sind Geräte mit Fernbedienung oder Smartphone-App.
- Komfortfunktionen wie eine Bluetooth-Verbindung Ihres Hörgeräts mit dem Telefon oder dem Fernseher gibt es bei höherwertigen Modellen.
- Miniaturisierung hat ihren Preis: Manche Menschen möchten ein möglichst diskretes Gerät. Für medizinische Hilfsmittel allgemein gilt aber: je kleiner, unauffälliger und bequemer, desto teurer für den Patienten.

Hörgeräteversicherung
Moderne Hörgeräte sind Hochleistungscomputer, die nicht nur eingehende Signale für Sie digital verstärken, sondern auch Ihre allgemeine Wahrnehmung verbessern. Für mehr Lebensqualität im Bereich "Sehen und Hören" und größere Freiheiten im Umgang mit Ihrer Hörschwäche empfiehlt sich eine entsprechende private Zusatzversicherung.