Wenn nahe Angehörige zum Pflegefall werden, möchten viele Berufstätige deren Betreuung selbst übernehmen. Neben Pflegezeit und Pflegeurlaub gibt es auch das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Es ermöglicht eine Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten.
Pflegedienst Nummer 1!
Meist trifft man im Pflegeheim nur ältere Menschen - manchmal auch junge - die wegen körperlicher Schwäche, den Folgen einer Krankheit oder Unfalls alleine im Alltag nicht mehr zurechtkommen und pflegebedürftig sind. Hier übernehmen Fachkräfte die Pflege von Oma und Opa oder Mutter und Vater. Aber Pflegedienst Nummer 1 in Deutschland bei einem Pflegefall in der Familie sind Angehörige. Nicht selten passiert das neben dem Beruf, verbunden mit einer immensen zeitlichen, körperlichen sowie emotionalen Belastung der Pflegenden - oft bis zur Selbstaufgabe. Diese Situation kann Jahre andauern.
Auch wenn man seinen Angehörigen zu keiner Zeit zur Last fallen möchte, ist insgeheim der Wunsch vorhanden, bis ans Lebensende in seiner gewohnten Umgebung bleiben zu können, mit Freunden und Familie alt zu werden. Auf rund 2 Millionen Pflegebedürftige - das sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts etwa 3/4 aller Pflegebedürftigen in Deutschland - trifft das zu: Sie werden zu Hause versorgt - entweder von Angehörigen oder unterstützt durch ambulante Pflegedienste. Die Beweggründe, das auf sich zu nehmen, reichen von liebevoller Verbunden- und Dankbarkeit über Schuld- und Pflichtgefühle bis hin zu dem Punkt, dass entweder ein Platz im Pflegeheim gerade nicht verfügbar oder generell nicht zu finanzieren ist.

Beruf und Pflege vereinbaren - das sollten Sie wissen:
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Wann habe ich ein Recht auf Pflegeurlaub?
Flankiert wird die Angehörigenpflege auch von gesetzlicher Seite. So haben Arbeitnehmer das Recht auf Pflegeurlaub. Tritt zum Beispiel unerwartet ein Pflegefall in der Familie ein, kann man bis zu 10 Tage unbezahlten Urlaub nehmen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Während dieser kurzzeitigen Arbeitsverhinderung besteht Kündigungsschutz, allerdings kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
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Wie lange kann ich mich als Arbeitnehmer bei einem Pflegefall in der Familie freistellen lassen?
Das Pflegezeitgesetz, das schon am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, ermöglicht Arbeitnehmern, sich bis zu 6 Monate ganz oder teilweise unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen. Doch was ist, wenn diese Zeit nicht reicht? Meist bedeutet das, den Beruf dann komplett aufgeben zu müssen. Ergänzend gibt es aber noch die Familienpflegezeit: Mit Zustimmung des Arbeitgebers (bei Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten) kann die Arbeitszeit für die Dauer von 24 Monaten auf 15 Stunden pro Woche reduziert werden, wenn der Angehörige länger Pflege braucht.
Familienpflegezeit.
- Das Familienpflegezeitgesetz unterstützt Arbeitnehmer dabei, nahe Angehörige pflegen zu können.
- Die Familienpflegezeit gliedert sich in eine Pflege- und eine Rückzahlungsphase. Beide dauern maximal je 2 Jahre.
- Der Arbeitnehmer verringert seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden (= Pflegephase) und erhält vom Arbeitgeber einen monatlichen Entgeltvorschuss.
- In der Rückzahlungsphase arbeitet der Arbeitnehmer wieder voll und der Arbeitgeber behält den Vorschuss vom Gehalt ein (= Nachpflegephase).
- Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
- Voraussetzungen sind die Zustimmung des Arbeitgebers und dass der Betrieb mehr als 25 Beschäftigte hat.
Ein Pflegefall - und dann?
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Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich in der Familie einen Pflegefall habe?
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung, etwa durch Pflegekassen. Das heißt, jeder pflegende Angehörige, der einen Antrag bei der Pflegeversicherung auf Leistung stellt, erhält auf Wunsch eine persönliche Beratung, z. B. welche individuelle Hilfe nötig ist.
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Wie hoch sind die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden?
Geldleistung ambulant - wenn Angehörige pflegen
Pflegegrad 1: 125 EUR (zur Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
Pflegegrad 2: 316 EUR
Pflegegrad 3: 545 EUR
Pflegegrad 4: 728 EUR
Pflegegrad 5: 901 EURSachleistung ambulant - wenn ein Pflegedienst nach Hause kommt
Pflegegrad 1: keine Leistung
Pflegegrad 2: 689 EUR
Pflegegrad 3: 1.298 EUR
Pflegegrad 4: 1.612 EUR
Pflegegrad 5: 1.995 EURLeistung stationär - für die Pflegekosten im Heim
Pflegegrad 1: 125 EUR
Pflegegrad 2: 770 EUR
Pflegegrad 3: 1.262 EUR
Pflegegrad 4: 1.775 EUR
Pflegegrad 5: 2.005 EUR