Wie viel Pflegegeld zahlt die Pflege­versicherung? Wie wird der eigene Pflegegrad festgestellt? Bevor Sie Geld aus der Pflegeversicherung erhalten, gilt es einige Hürden zu meistern. Am Anfang steht die Feststellung Ihrer Alltags­fähigkeiten. Wir sagen Ihnen, worauf geachtet wird.

Welche Rolle spielt die Pflegeversicherung?

Wenn Sie im Alter pflegebedürftig werden, benötigen Sie fremde Hilfe. Sei es durch Familienangehörige, ambulante Pflegekräfte oder ganz im Pflegeheim. Die Kosten dafür sind immens. Es ist daher gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie als Krankenversicherter auch in eine gesetzliche oder private Pflege­versicherung einzahlen müssen. Sie stellt eine der 5 Säulen der Sozial­versicherung in Deutschland dar, neben der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosen­versicherung.

Reicht die Pflege­versicherung aus? Was können Sie tun?

Um im Pflegefall Leistungen der Pflegekasse abrufen zu können, zahlen Sie monatlich einen festen Beitrags­satz: Ab Januar 2021 3,3 % Ihres Einkom­mens, wenn Sie kinderlos sind. Oder 3,05 %, wenn Sie Kinder haben. Diesen Betrag teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber. Jedoch wird die gesetz­liche Pflegeversicherung für die tatsächlichen Pflegekosten nicht ausreichen, sie sichert nur eine staatliche Grundversorgung. Zum Schließen der Versorgungslücke empfehlen Fachleute und Sozialverbände eine private Pflegezusatzversicherung.

Pflegevorsorge

Pflegevorsorge mit der privaten Pflege­versicherung

Private Zusatzversicherungen für den Fall der eigenen Pflege­bedürf­tigkeit sind sinnvoll, um die hohen Pflegekosten tragen zu können. Wussten Sie, dass private Pflegevorsorge auch staatlich gefördert wird? Schon für ab 10 EUR Beitrag im Monat erhalten Sie jährlich 60 EUR als Zulage des Staates. Wir beraten Sie gern persönlich!

Zur Zusatzversicherung Pflegevorsorge

Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade: Betroffene mit Demenz und psychischen Erkrankungen sind nun bessergestellt.

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 durch die Pflegegrade 1 bis 5 abgelöst. Grundlage war das Zweite Pflegestär­kungs­gesetz (PSG II). Im Rahmen der Reform wurden Betroffene mit Demenz sowie geistig behinderte oder psychisch kranke Patienten erstmals als pflege­bedürf­tig anerkannt und leistungs­tech­nisch gleichgestellt. Solange sie keine körperlichen Einschränkungen hatten, erhielten sie bis Ende 2016 keine Pflege­stufe zuerkannt, auch wenn es in der Praxis der Gutachter eine "Pflegestufe 0" gab.

Um Leistungen aus der Pflegekasse zu bekommen, muss eine Pflegebedürftig­keit vorliegen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

  • Was versteht man unter Pflegebedürftigkeit?

    Das Sozialgesetzbuch sieht sie gegeben bei Menschen, "die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer […] in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen".

  • Wie viele Menschen in Deutsch­land sind pflegebedürftig - wie/wo werden sie gepflegt?

    Im Jahr 2019 waren rund 4,1 Millio­nen Menschen in Deutschland pflegebe­dürftig. Um sie kümmerten sich rund 14.700 ambulante Pflege­dienste sowie 15.400 Pflegeheime mit insgesamt rund 1,1 Millionen Pflegekräften, so das Statistische Bundesamt.

  • Wie setzen sich die Heimkosten zusammen?

    Pflegeheimkosten setzen sich aus dem Pflegesatz (abhängig vom Pflegegrad), den "Hotelkosten" (Unterkunft und Verpflegung) und den Investitions­kosten zusammen. Unter Investitions­kosten versteht man die Kosten, die der Heimbe­treiber z. B. für Gebäude, Ausstat­tung, technische Anlagen und deren Instandhaltung aufbringen muss.

    Seit dem 01.01.2017 ist der Eigen­anteil an den Pflegekosten für die Pflege­grade 2 bis 5 gleich, auch wenn der Pflegegrad steigt. Die Hotel- und Investitionskosten müssen Sie komplett selbst tragen. Dabei sollten Sie mit durchschnittlich 1.700 EUR Eigenanteil pro Monat rechnen. Es gibt aber große Schwankungen.

  • Was machen privat Versicherte?

    Als Privatpatient müssen Sie eine private Pflegeversicherung abschließen. Der Beitrag dafür orientiert sich an Ihrem Alter, dem Gesundheits­zustand sowie der gewünschten Höhe des Pflegegelds oder Pflegetagegelds. Je früher Sie abschließen, desto niedriger ist Ihr Beitrag.

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Gut zu wissen: vertiefende Informationen im Internet.

Das Gutachten als Grundlage für Pflegegrade: Was ist wichtig?

Pflegebedürftige durchlaufen das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Das ist ein standardisiertes Prüfverfahren, um den individuellen Pflegegrad zu ermitteln. Dieser Pflegegrad von 1 bis 5 steht dann für Geld- und Sachleistun­gen der Pflegeversicherung. Ein Punktesystem dient dazu, die selbstständige Alltagsfähigkeit des Betroffenen abzubilden. Es werden maximal 100 Punkte vergeben.

Die Pflegegrade und wie vielen Punkten sie entsprechen - ein Überblick:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträch­tigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträch­tigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträch­tigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Das Prüfverfahren NBA ermittelt anhand eines persönlichen Fragen­katalogs Ihre im Alltag noch vorhandene Selbstständigkeit. Folgende Bereiche sind relevant, und so werden sie für die Gesamtpunktzahl gewichtet:

  • Mobilität (mit 10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten/Verhaltensweisen und psychische Probleme (15 %)
  • Selbstversorgung (40 %)
  • Bewältigung der mit Ihrer Erkrankung verbundenen Anforderungen (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Das Verfahren wird durch Pflegegut­achter durchgeführt, die den Pflegebedürftigen mit all seinen Fähigkeiten und Einschränkungen erfassen und ihn im gesamten Alltagsleben betrachten. Diese Stellen sind für das Gutachten des NBA zuständig:

Wie beantragen Sie einen Pflegegrad?

1. Sie stellen bei der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse einen formlosen Antrag auf den Pflegegrad. Die gesetzliche Pflegekasse ist Ihrer Krankenkasse angeschlossen.

2. Die Pflegekasse leitet Ihren Antrag an den MDK oder MEDICPROOF weiter.

3. Sie bekommen bei sich zu Hause den angekündigten Besuch von einem Gutachter des MDK oder MEDICPROOF. Der Gutachter wird Sie auf den Grad Ihrer Selbst­ständigkeit untersuchen und befragen. Dabei folgt er dem Prüfverfahren NBA (s. o).

4. Auf der Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zugesprochen wird.

5. Sie erhalten den Bescheid über den Pflegegrad immer per Post. Binnen 4 Wochen können Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie meinen, der Gutachter hätte die wahre Sachlage Ihrer Pflegebedürftigkeit nicht erfasst. Nutzen Sie die Möglichkeit des Widerspruchs.

6. Der Pflegegrad kann sich aus Ihrer Sicht ändern. Stellen Sie dann formlos einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads. Es wird Sie wieder ein Gutachter besuchen und eine entsprechende Empfehlung oder Absage erteilen.

7. Übrigens: Bereits anerkannte Pflegefälle mit Pflegestufen werden nicht erneut durch das NBA überprüft, sondern automatisch in einen entsprechenden Pflegegrad umgewandelt.

Welche Leistungen können Sie von der Pflegeversicherung künftig erwarten?

Durch die Einführung der Pflege­grade fallen die Leistungen der Pflegever­sicherung differenzierter aus und es haben mehr Betroffene einen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen:

Geld­leis­tung (ambu­lant)
Sach­leis­tung (ambu­lant)
Leis­tungs­be­trag (voll­statio­när)*
Pflegegrade
Pflegegrad 1

125 EUR

Pflegegrad 2

316 EUR

689 EUR

770 EUR

Pflegegrad 3

545 EUR

1.298 EUR

1.262 EUR

Pflegegrad 4

728 EUR

1.612 EUR

1.775 EUR

Pflegegrad 5

901 EUR

1.995 EUR

2.005 EUR

*Außerdem gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag (ambulant), der zweckgebunden ist und in allen 5 Pflegegraden bei 125 EUR liegt.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium, März 2017)

Pflegetagegeldversicherung

Sorgen Sie früh vor, damit Sie für den Pflegefall gut abgesichert sind.

Zur Zusatzversicherung "Pflegetagegeld"

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