Beratung, Ultraschall, Blutunter­suchung: Im Laufe der Schwanger­schaft stehen zahlreiche Arztbesuche an. Erfahren Sie mehr über die Vorsorge, die Ihnen jetzt zusteht und warum eine Zusatzversicherung sinnvoll sein kann.

Ein Baby kommt - und damit auch die Vorsorge.

Eine Schwangerschaft ist voller emotionaler und aufregender Momente. Gerade beim ersten Kind ist diese Zeit aber auch von Unsicher­heiten geprägt: Bekommt das Ungeborene alles, was es braucht? Ist es gesund? Worauf muss ich als Mutter achten? Umso wichtiger sind die regelmäßige Beratung und Vorsorge­untersuchungen. Erfahren Sie, warum hier eine Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte sinnvoll sein kann.

Diese Vorsorgeuntersuchungen deckt die Zusatzversicherung der NÜRNBERGER ab:

  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese und FISH-Schnelltest)
  • Toxoplasmose-Test
  • Zusätzliche Sonografie
  • Nackentransparenzmessung
  • Triple-Test

Schwangerschaftsvorsorge verständlich erklärt.

  • Schwangerschaftserkennung (in der Regel 4. bis 8. Woche)

    Wenn die Regel ausbleibt, machen viele Frauen zu Hause einen Schwangerschafts-Schnelltest. Ist dieser positiv, sollten Sie einen Frauenarzt aufsuchen. Dieser führt die sogenannte Erstunter­suchung durch. Mittels Ultraschall kann der Arzt ab der 5. Woche den Embryo in der Gebärmutter erkennen. Außerdem erhalten Sie eine ausführliche Beratung und einen Mutterpass.

  • Blutuntersuchung (ab der 4. Woche)

    Schon bei der Erstuntersuchung wird Ihnen Blut abgenommen. Dabei wird unter anderem Ihre Blutgruppe bestimmt. Außerdem wird ein Antikörper- sowie ein HIV-, Syphilis -und Röteln-Test durchgeführt. Auch wird der Hämoglobinwert geprüft, um etwa Eisenmangel festzustellen. Ab der 26. Schwangerschaftswoche wird in der Regel ein weiterer Antikörpertest vorgenommen, auch ein Hepatitis-Test ist üblich.

  • Vaginale Untersuchung (ab der 8. Woche)

    Wie auch bei den normalen Vorsorgeuntersuchungen führt der Frauenarzt während der Schwangerschaft vaginale Untersuchungen durch. So kann der Arzt körperliche Veränderungen erkennen, außerdem soll die Untersuchung Frühgeburten vorbeugen.

  • Abstrich vom Gebärmutterhals (8. bis 12. Woche)

    Der Frauenarzt nimmt mittels eines Holzspatels oder Wattestäbchens einen Abstrich vom Gebär­mutter­hals. Dieser wird unter dem Mikroskop untersucht und unter anderem auf Chlamydien untersucht. Vor allem aber dient der Abstrich der Krebsvorsorge - wie auch bei Untersuchungen außerhalb der Schwangerschaft.

  • Ultraschallscreenings (ab der 8. Woche)

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht 3 Basis-Screenings vor. Ab der 9. Woche kann der Arzt Mehrlingsschwangerschaften sowie die Größe des Kindes und damit den Geburtstermin ermitteln. Ab der 19. Woche können die Organe und die körperliche Entwicklung des Babys untersucht werden. Ab der 29. Schwangerschaftswoche wird die Lage des Kindes im Mutterleib sowie das Fruchtwasser kontrolliert - wichtig, um mögliche Risiken für die Geburt auszuschließen.

  • Untersuchung des Urins

    Auch der Urin wird regelmäßig kontrolliert. Der Frauenarzt kann anhand weißer Blutkörperchen beispielsweise einen Harnwegsinfekt feststellen. Eiweiß kann auf schwangerschaftsbedingte Krankheiten hinweisen.

  • Amniozentese (ab der 12. Woche)

    Hinter diesem Fachbegriff steckt eine Fruchtwasseruntersuchung, die ab der 12. Woche durchgeführt werden kann. Der Arzt kann damit Erkrankungen und genetische Veränderungen des Ungeboren erkennen - unter anderem Trisomie 21. Für viele Frauen ist diese Untersuchung sehr belastend. Daher sollte eine ausführliche Beratung zu möglichen Konsequenzen erfolgen. Wichtig: Die GKV übernimmt die Kosten nur bei Schwangeren ab 35 Jahren und gegebenenfalls dann, wenn Komplikationen aufgetreten oder Krankheiten bekannt sind.

  • Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes (ab der 24. Woche)

    Seit 2012 ist der 2-stufige Blut­zucker-Suchtest als Kassenleistung definiert. Hierbei wird bei der Schwangeren im ersten Schritt der Blutzuckerspiegel nach Gabe von 50 g Glukose gemessen. Ist das Ergebnis auffällig, wird der Blutzuckerspiegel mit 75 g Glukose gemessen.

  • Cardiotokogramm (CTG) (ab der 34. Woche)

    Mit dem sogenannten Wehen­schrei­ber kann der Arzt die Herzschläge des Kinds und kurz vor der Geburt auch die Wehentätigkeit messen. Diese Untersuchungen erfolgen routine­mäßig ab der 34. Woche - bei Komplikationen bereits ab der 25. Woche.

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Unser Tipp.

Die Leistungen der GKV decken die Kosten vieler Vorsorge­unter­suchungen ab - aber längst nicht alle. Mit dem NÜRNBERGER Rundumschutz sichern Sie sich die Kostenübernahme weiterer Untersuchungen, um die Gesundheit von Mutter und Kind noch besser zu schützen. Lassen Sie sich beraten!

Bessere Schwangerschafts­vorsorge versorgt mit Zusatzleistungen für gesetzlich Krankenversicherte.

Häufig werden Mütter im Laufe ihrer Schwangerschaft mit Tipps und Empfehlungen ihres Arztes konfron­tiert, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören - oder nur im Fall von Risiko­schwangerschaften übernommen werden. Mit dem NÜRNBERGER Rundumschutz ist die Kostenüber­nahme weiterer wichtiger Schwanger­schafts­vorsorge­untersuchungen gewährleistet. Dazu gehören:

1. Triple-Test
Der Triple-Test ist eine weitere sichere Möglichkeit, eventuelle Fehlbildungen beim Ungeborenen festzustellen. Dabei wird der Mutter Blut entnommen, das auf AFP, freie ß-Ketten des Chorion­gonadotropin und freies Estriol untersucht wird - 3 Stoffe, die auf genetische Veränderungen hindeuten können.

2. Zusätzliche Sonografie
Die GKV sieht bei normal verlaufenden Schwangerschaften 3 Basis-Ultra­schall­untersuchungen vor. Nur bei Kompli­kationen werden weitere vorgenom­men. Mit dem NÜRNBERGER Rundumschutz können Sie eine weitere, kostenfreie Sonografie in Anspruch nehmen, um die Gesundheit Ihres Kindes noch besser mitzuverfolgen.

3. Toxoplasmose-Test
Toxoplasmose ist eine durch Parasiten hervorgerufene Krankheit, die meist durch den Kontakt mit Katzen oder durch Nahrungsmittel übertragen wird. Sie kann für das Ungeborene gefährlich werden und im schlimmsten Falle zu Fehlbildungen und schweren Entzündungen führen. Die GKV übernimmt den Test aber nur bei einem Verdacht auf die Infektion.

4. Nackentransparenzmessung
Bei dieser Untersuchung kann auf besonders schonende Weise eine mögliche genetische Erkrankung, etwa Trisomie 21, beim Ungeborenen getestet werden. Ein speziell geschulter Arzt untersucht das Kind per Ultraschall und misst die Flüssigkeitsansammlung unter der Nackenhaut. Die Kosten für Selbstzahler liegen bei 100 bis 250 EUR.

5. Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese und FISH-Schnelltest)
Die bereits genannte Amniozentese wird nur in Ausnahmefällen von der GKV übernommen. Im NÜRNGERGER Rundumschutz ist die Kosten­über­nahme gewährleistet. Häufig ist es wichtig, dass Arzt und Eltern so schnell wie möglich das Ergebnis erfahren. In diesem Fall übernimmt die NÜRNBERGER die Kosten für den Interphase-FISH-Test, bei dem anhand von Zellen aus dem Fruchtwasser besonders schnell der Chromoso­men­befund geliefert werden kann.

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