Meine Nürnberger
Mann und Frau halten jeweils eine weiße Drohne in der Hand

Drohne versichern:

Mit der privaten Haftpflichtversicherung der NÜRNBERGER.

Ob Modellflug oder Filmaufnahmen - immer häufiger werden Drohnen auch privat genutzt. Allerdings kann das un­bemannte Flugobjekt auch jede Menge Schaden verur­sachen, gegen den Sie sich lieber versichern sollten.

Welche Drohnen und Flugobjekte sind in der Privathaftpflicht der NÜRNBERGER mitversichert?

  • Drohnen (z. B. Quadrokopter, Hexakopter) bis 5 Kilogramm Fluggewicht
  • Modellflugzeuge und Modellhelikopter bis 500 Gramm Fluggewicht

Was genau ist eigentlich eine Droh­ne?

Eine Drohne ist ein sogenanntes un­be­­manntes Flugobjekt (engl. unmanned aircraft system = UAS), das ohne Pilot in der Luft unterwegs ist. Drohnen kön­nen dabei entweder kom­plett autonom flie­gen oder per Fern­be­dienung ge­steu­ert wer­den. Je nach Anzahl der Pro­peller gibt es Drohnen - auch Mul­ti­kop­ter ge­nannt - als Quad­ro­kopter (4 Rotoren), Hexa­kopter (6 Roto­ren) oder Okto­kop­ter (8 Roto­ren). Droh­nen sind extrem wendig und lassen sich dadurch auch in kleinste Gas­sen und Winkel steuern. Einige von ihnen sind zusätz­lich mit Ka­me­ras aus­ge­stattet, mit de­nen Sie die Welt von oben filmen oder foto­grafie­ren können.

Aktuelle Modelle können nach einer kurzen Übungsphase bereits von An­fängern relativ schnell gesteuert wer­den, was die Beliebt­heit der Drohne im privaten Bereich stark ansteigen lässt. Und gleichzei­tig auch die Zahl der Ab­stür­ze und Unfälle. Weil dabei schnell mal etwas kaputtgeht oder jemand verletzt werden kann, ist eine Versicherung für Ihre Drohne gesetzlich verpflichtend. Mit unserer privaten Haftpflichtversicherung Komfort können Sie Ihre Drohne sorglos in die Luft steigen lassen!

Warum Sie eine Versicherung für Ihre Drohne brauchen

Was, wenn Sie die Drohne versehent­lich in den Wintergarten Ihres Nach­barn steu­ern und dadurch die Glas­front zer­stört wird? Oder Ihr Flug­objekt auf die Straße stürzt und einen Unfall aus­löst, bei dem Per­sonen ver­letzt wer­den? Als Pilot haften Sie für alle Schä­den, die durch Ihre Droh­ne verursacht werden. Bei Perso­nenschä­den können im schlimm­sten Fall Kos­ten in Millio­nen­­höhe entsteh­en, bei­spielsweise wenn Sie für Schmer­zens­geld, Be­hand­lungs­kosten und Ver­dienst­ausfälle auf­kom­men müssen. In der Neuauflage der Drohnen­verord­nung ist eine private Haft­pflicht­­­ver­si­cherung für unbemann­te Flug­geräte seit 1. April 2017 sogar Pflicht. Vor dem 1. Flug sollten Sie daher unbedingt prüfen, ob Drohnen in Ihrer Haftpflicht mitversichert sind.

Welche Drohnen sind versicherungspflichtig?

Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter einer Drohne Pflicht! Ent­schei­dend für die Wahl der Versicherungsart ist, ob die Drohne privat oder gewerblich ge­nutzt wird, wie viel sie wiegt und wie sie angetrieben wird. Oft ist nämlich eine spezielle Hal­ter­haftpflicht notwen­dig, die in der Regel zusätzlich abge­schlos­sen werden muss.

Anders bei der NÜRNBERGER:
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Drohnen bis 5 kg Flug­gewicht sowie Mo­dell­flug­zeu­ge und Modell­helikopter bis 500 g Flug­gewicht ein­ge­schlossen. Erst Drohnen, die schwerer sind, brauchen einen Extra-Schutz. Folgende Klassifizierungen können hel­fen, Drohnen in Bezug auf die benötig­te Versicherung besser einord­nen zu können.

Private Haftpflicht­versicherung

Damit Sie für ein Missgeschick nicht lebenslang zahlen müssen.

Klassifizierung von Drohnen gemäß TÜV

Spielzeug

Als Spielzeug gelten Drohnen, die ausschließlich privat genutzt wer­den, maxi­mal 250 g wiegen und höchs­tens 500 mm Durch­messer haben. Mit diesen Mo­dellen kann man weder filmen und fotografieren noch kom­plexe Flug­manö­ver durch­füh­ren. Geräte dieser Klasse werden haupt­sächlich in Innenräumen ein­ge­setzt und dürfen bereits von Kindern unter 14 Jahren gesteuert werden. Spiel­zeug-Drohnen sind in der Regel in der privaten Haft­pflicht­versicherung abgedeckt.

Sport- und Freizeit-Modelle

Auch diese Modelle, die nicht schwe­­rer als 5 kg sein dürfen, wer­den aus­schließ­lich privat genutzt. Allerdings darf man damit Bild- und Ton­auf­nah­men erstellen und diese sogar live übertragen. Sport- und Freizeit-Droh­­nen sind außerdem in der Lage, kom­plexere Flugma­növer zu vollzieh­en und dürfen daher nur von Perso­nen über 14 Jahren ge­steu­ert wer­den. Hier sollten Sie abklären, ob Sie eine zusätzliche Halter­haftpflicht ab­schlie­ßen müssen.

Unbemannte Luftfahrtsysteme

Diese Fluggeräte können zu gewerb­li­chen und wissenschaftlichen Zwe­cken ein­ge­setzt wer­den. Das Ge­wicht ist auf 25 kg beschränkt und sie dürfen aus­schließ­­lich von Er­wa­ch­se­nen gesteuert werden. Für die­se Luft­­fahrt­systeme brauchen Sie eine spe­zielle Haft­pflicht­versi­che­rung und müssen beim Fliegen ge­wisse Regeln beach­ten.

Wichtig: Ab einem Gewicht von 5 kg benötigen Sie eine Aufstiegs­geneh­mi­gung von der betreffenden Lan­des­­luftfahrt-Behörde.

Die Drohnengesetze der EU

Neben den vielseitigen Nutzungs­mög­lich­keiten gibt es auch eini­ge Risiken und Regeln, die zu beachten sind. So gelten für Droh­nen- und Modellflug­zeug­piloten seit Beginn 2021 strengere Regeln. Denn das Bundesmi­nis­terium für Verkehr und digitale Infra­struktur (BMVI) sieht in der Be­liebt­heit der Flugmodelle neue Ge­fahren, zum Bei­spiel durch Kolli­sionen oder Abstür­ze. Auch die Privatsphäre soll durch die neue Regelung besser ge­schützt wer­den. Alle Änderungen sind im Blätterkatalog des BMVI zu finden.

Vorsicht: Ihre Drohne darf nicht überall problemlos fliegen

Grundsätzlich gilt Flugverbot über Men­schenmengen, Militärobjekten, Kraft­werken und Kranken­häu­sern. Auch bei Flughäfen gibt es einiges zu beach­ten: Im Umfeld der 16 inter­nationalen Flug­häfen in Deutschland liegen so­ge­nannte Kon­trollzonen, in denen Ihre Drohne zwar fliegen darf, allerdings nur bis zu einer Höhe von 30 Me­tern (Droh­nen bis 5 kg) bzw. 50 Metern (Drohnen bis 25 kg). Wo sich diese Kon­trollzonen befin­den, können Sie auf der Webseite der Deut­schen Flugsicherung nachsehen.

Aber auch Privatpersonen dürfen Sie nicht einfach so überfliegen und auf­zeich­nen. Denn wenn Sie z. B. Ihren Nachbarn über die Hecke hinweg foto­grafieren oder filmen, verletzen Sie dessen Persönlich­keits­rechte. Dafür drohen Geld- und Ge­fäng­nisstrafen bis zu 2 Jahren.

Gesetzliche Regelung für Drohnen

Vorsicht ist auch bei Gebäuden gebo­ten. Zwar ist es erlaubt, ein Haus zu foto­gra­fie­ren, wenn Sie direkt davor stehen; Aufnahmen aus der Luft könn­ten allerdings die Urheber­rechte des Architekten verletzen. Sollten Sie Ihre Drohne auf fremdem Grund star­ten oder landen lassen, sollten Sie sich lie­ber immer die Ein­willigung des Ei­gen­tümers einholen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Drohne nur auf Ihrem Grund­stück oder auf ausgewiesenen Modell­flug­plätzen fliegen lassen.

Ab wann wird ein Drohnenführerschein benötigt?

Jeder, der seine Drohne in den Himmel fliegen lässt, braucht einen Drohnenführerschein, einen sogenannten "Nachweis ausreichender Kenntnis zum Steuern von unbemannten Fluggeräten". Ausgenommen sind nur Drohnen unter 250 g und einer Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s. Außerdem dürfen diese keinen "Sensor zur Erfassung personengebundener Daten" (z. B. eine Kamera) haben oder müssen als handelsübliche Spielzeuge gelten.

Häufige Fragen rund um Drohnen

Wer darf Hobby-Drohnen steu­ern?

Im Grunde darf jeder eine Drohne unter 5 kg steuern, auch Kinder und Jugend­liche. Voraus­setzung ist, dass die Drohne nicht für gewerbliche Zwe­cke einge­setzt wird. Sollten Kin­der die Drohne lenken, sollte aller­dings immer eine er­wach­sene Auf­sichts­person dabei sein. Ab einem Drohnengewicht von 250 g ist zudem ein sogenannter Kenntnisnachweis erforderlich.

Wo kann ich meine Drohne problemlos fliegen lassen und an welchen Orten sind Drohnen grundsätzlich verboten?

Auch gewerbliche Drohnenpiloten können ihr Fluggerät ganz unprob­le­matisch auf ausge­wie­senen Modell­flugplätzen oder auf dem eigenen Grundstück steigen las­sen - sofern dieses nicht in einer ausgewiesenen Flugverbotszone liegt, z. B. in unmit­telbarer Nähe eines Flug­hafens. Auf fremden Grundstücken brauchen Sie die Ein­will­igung des Eigen­tü­mers, wenn Sie Ihre Drohne dort star­ten bzw. landen möch­ten.

Verbotszonen für Drohnen gibt es sehr viele - dazu gehören beispiels­weise inter­nationale Flug­häfen in einem Umkreis von 1,5 Kilometern. Auch Wohngebiete, Atom­kraft­werke, Regierungs­viertel, Men­schen­an­samm­lungen, Industrie­anlagen, Kata­strophengebiete, Un­fallorte sowie militärische Anlagen sind für private Droh­nen grundsätz­lich verboten. Allerdings sind die Vor­schriften von Bundesland zu Bundesland verschie­den.

Wie hoch und weit dürfen Drohnen fliegen?

In Deutschland dürfen Drohnen aus­schließlich über Sichtkontakt ge­steu­ert wer­den. Damit liegt die maximal mögliche Entfernung bei ca. 200 bis 300 Metern. Es sind dabei keinerlei Hilfsmittel wie Fern­gläser und Nacht­sichtgeräte erlaubt - auch die Steu­erung der Drohne über eine Bord­kamera mit Live­stream-Funktion ist nicht zulässig. Am besten sollten Piloten ihre Drohne deshalb nicht höher als 100 Meter fliegen lassen.

Wann brauche ich eine Auf­stiegs­genehmigung?

Wird die Drohne gewerblich ge­nutzt, fliegt sie bei Nacht und/oder wiegt sie mehr als 5 kg, brau­chen Sie eine Aufstiegsgenehmigung der zu­stän­­digen Landesluft­fahrt­behör­de. Diese gibt es ent­weder für Ein­zel­flüge oder für einen befristeten Zeit­raum, z. B. von mehreren Jah­ren. Solche Ge­neh­­mi­gun­gen sind gebüh­ren­pflich­tig - die Höhe ist von Bun­desland zu Bun­des­land ver­schie­den.

Wenn Sie eine solche Aufstiegs­ge­nehmigung haben möchten, müssen Sie zudem nachweisen, dass Sie zum Steuern einer Drohne geeignet sind. Dieser Kenntnis­nachweis kann durch eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundes­amt anerkannte Stelle (auch online möglich) erfolgen.

Welche Drohnen müssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden?

Jeder der seine Drohne in die Luft schicken möchte, muss sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt anmelden und erhält eine Identifikationsnummer, die an jedes seiner unbemannten Flugobjekte angebracht werden muss.

Kann ich meine Drohne auch Vollkasko versichern?

Mit der Haftpflichtversicherung ist die Drohne nur bei Schäden gegen­über Drit­ten abgesi­chert. Doch was, wenn das empfindliche Gerät bei ei­nem Crash oder Sturz selbst kaputtgeht? Gerade bei teuren Drohnen über 1.000 EUR kann eine zusätz­liche Vollkaskoversicherung durch­aus sinn­voll sein.

Private Haftpflicht­versicherung

  • 75 Mio. EUR Versicherungssumme im Komfort-Tarif
  • 100 Mio. EUR Versicherungssumme im Premium-Tarif
  • Zu Hause, unterwegs und auf Reisen - umfassend und rund um die Uhr versichert

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