Scherben bringen Glück ...
... und oft auch jede Menge Ärger. Denn wenn das zerbrochene Glas von Fenstern, Vitrinen oder Glastischen mehrere Hundert Euro wert war, hält sich die Freude über die Glücksbringer wohl eher in Grenzen. Allzu lange ärgern müssen Sie sich allerdings nicht - zumindest, wenn Sie eine sogenannte Haushalt-Glasversicherung abgeschlossen haben. Denn die kommt für die entstandenen Schäden auf und übernimmt die Kosten für beschädigtes oder zerbrochenes Glas. Zusammen mit der Hausratversicherung bietet die Haushalt-Glasversicherung Ihnen den passenden Schutz für alle Verglasungen in Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Was zahlt die Haushalt-Glasversicherung?
Neben dem Ersatz oder der Reparatur der Glasfläche übernimmt die Versicherung oft auch sämtliche Materialkosten und sonstige Aufwendungen bis zu einem bestimmten Betrag. Dazu zählen zum Beispiel:
- Kosten für die Handwerker
- Kosten für eine Notverglasung
- Kosten für den Auf- und Abbau von Gerüsten
- Kosten für den Einsatz von Hebebühnen oder Kränen
- Kosten für Aufräumarbeiten, z. B. nach einem Einbruch

Welche Leistungen bietet eine Versicherung bei Glasbruch?
Je nach Anbieter und Tarif sind verschiedene Leistungen abgedeckt. Bei der NÜRNBERGER Versicherung gibt es beispielsweise 2 Tarife, den Kompakt-Schutz und den Komfort-Schutz.
Im Kompakt-Schutz werden ersetzt:
- Mobiliarverglasungen: Bilder, Schränke, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen sowie Elektro- und Gasgeräten, Kunststoffe (Scheiben und Platten), Glaskeramik- und Induktionskochflächen
- Folgende Gebäudeverglasungen: Fenster, Türen, Duschkabinen, Glasbausteine, Profilbaugläser, Glastürgriffe; Kunststoffe (Scheiben, Platten, Lichtkuppeln)
- Schäden an nicht aus Glas bestehenden Teilen von Blei-, Messing- oder Elektrolytverglasungen oder von transparentem Glasmosaik, wenn gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen an der dazugehörigen Scheibe vorliegt
Der Komfort-Schutz bietet Ihnen zusätzlich folgende Leistungen:
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
- Ersatz von Aquarien- und Terrarienverglasungen
- Ersatz von künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben
- Ersatz von Verglasungen an Garagen und Gartenhäusern
- Ersatz der Abdeckung von Sonnenkollektoren
- Übernahme folgender Kosten bis insgesamt 5.000 EUR je Schadenereignis: Kosten für Gerüste, Kräne, das Beseitigen von Scherben und Hindernissen, für Notverglasungen sowie für Anstriche, Malereien u. v. m.
Auf Wunsch kann gegen Mehrbeitrag die Elektronik von Glaskeramik- und Induktionskochflächen mitversichert werden.
Für wen ist eine Versicherung bei Glasbruch sinnvoll?
Prinzipiell ist eine Haushalt-Glasversicherung für jeden Haushalt zu empfehlen. Insbesondere, wenn Sie über besonders viele und teure Glasflächen verfügen, deren Reparatur oder Ersatz viel Geld kosten würde. Aber auch für Familien mit Kindern kann eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein. Schließlich landen Fußball und Co. schnell mal in der einen oder anderen Glasscheibe. Die Haushalt-Glasversicherung deckt allerdings nur Schäden in den eigenen 4 Wänden ab. Zerstört der Ball Ihres Kindes die Fensterscheibe des Nachbarn, ist Ihre private Haftpflichtversicherung dafür zuständig.
Nicht jeder Glasbruch ist ein Fall für die Glasversicherung.
Gehen beispielsweise Trinkgläser, Handy-Displays, Fernsehbildschirme, Brillengläser oder Blumenvasen kaputt, werden die Schäden nicht von der Glasversicherung übernommen. Das gilt ebenso für Schrammen, Kratzer oder Absplitterungen auf Glasflächen. Sie ersetzt auch keine Schäden, die zum Beispiel durch Brand oder Einbruch entstanden sind. Hier würde die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung einspringen.