Grillen gehört im Sommer für viele Menschen einfach dazu, häufig allerdings zum Leid ihrer Nachbarn. Wenn Rauch und Grillgeruch in angrenzende Wohnungen eindringen, ist es oft vorbei mit der gemütlichen Grillparty und es kommt zum Streit. Wer ist im Recht und was gilt es beim Grillen zu beachten? Das verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Grillen - gesetzliche Regelung.
Einheitliche Vorschriften und Rechte zum Thema Grillen werden Sie vergeblich suchen, denn es gibt kein allgemeingültiges Gesetz, an das es sich zu halten gilt. Speziell für das Grillen auf dem Balkon existieren keine verbindlichen Regelungen. Es gibt zwar eine Reihe von gerichtlichen Urteilen über konkrete Einzelfälle, doch auch diese weichen voneinander ab: Laut mancher Urteile ist tägliches Grillen bis 22 Uhr gestattet, andere wiederum halten es 1-mal pro Monat oder lediglich 3-mal im Jahr für angemessen. Grillen ist eine rechtliche Grauzone und sorgt daher häufig für Uneinigkeit und Verwirrung.
Das sagt der Deutsche Mieterbund.
Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) ist das Grillen den Mietern im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Allerdings gibt es 2 Ausnahmen:
- Ist in Ihrem Mietvertrag das Grillen ausdrücklich verboten, müssen Sie sich daran halten. Ansonsten riskieren Sie eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.
- Entsteht durch das Grillen für Ihren Nachbarn eine wesentliche Beeinträchtigung, beispielsweise durch Rauch oder Ruß, ist das Grillen aufgrund des Immissionsschutzgesetzes ebenfalls untersagt.
Zu näheren Details bezüglich der Häufigkeit und der Tageszeit des Grillens äußert sich der DMB nicht.
Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit Ihren Nachbarn kommen, empfehlen wir Ihnen, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen und sich gemeinsam auf einen Kompromiss zu einigen.
Einigen Sie sich friedlich mit Ihren Nachbarn.
- Sagen Sie Ihren Nachbarn rechtzeitig Bescheid, bevor Sie grillen.
- Wählen Sie einen geeigneten Zeitpunkt für Ihre Grillparty. Falls es abends etwas später werden soll, empfiehlt sich das Wochenende.
- Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe. Halten Sie diese ein und reduzieren Sie die Lautstärke auf ein Minimum. Grillen ist dann selbstverständlich auch tabu.
- Laden Sie Ihre Nachbarn doch einfach mal dazu ein, gemeinsam zu grillen.
- Vermeiden Sie starke Rauchbildung, indem Sie auf den Holzkohlegrill verzichten und stattdessen einen Elektrogrill oder Gasgrill verwenden.
- Wer dennoch auf einen Holzkohlegrill schwört, kann Rauchbildung so gering halten: Meiden Sie Brandbeschleuniger, verwenden Sie hochwertige Briketts und Aluminiumschalen für Ihr Grillgut.
Die NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung.
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