Grillen gehört im Sommer für viele Men­schen einfach dazu, häufig al­ler­dings zum Leid ihrer Nachbarn. Wenn Rauch und Grillgeruch in an­gren­zende Wohnun­gen ein­dringen, ist es oft vor­bei mit der gemüt­li­chen Grillparty und es kommt zum Streit. Wer ist im Recht und was gilt es beim Grillen zu beach­ten? Das ver­raten wir Ihnen in diesem Bei­trag.

Grillen - gesetzliche Regelung.

Einheitliche Vorschriften und Rech­te zum Thema Grillen werden Sie ver­geb­lich su­chen, denn es gibt kein allge­mein­­gültiges Gesetz, an das es sich zu halten gilt. Spe­ziell für das Grillen auf dem Bal­kon exi­s­tieren keine verbind­lichen Re­ge­lun­gen. Es gibt zwar eine Reihe von gericht­li­chen Urteilen über kon­kre­te Einzel­fäl­le, doch auch diese weichen von­ein­ander ab: Laut mancher Urteile ist tägli­ches Gril­len bis 22 Uhr ge­stattet, andere wiederum halten es 1-mal pro Mo­nat oder le­dig­lich 3-mal im Jahr für an­gemessen. Grillen ist eine rechtliche Grauzone und sorgt daher häufig für Uneinigkeit und Ver­wirrung.

Das sagt der Deutsche Mieter­bund.

Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) ist das Grillen den Mietern im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Allerdings gibt es 2 Aus­nah­men:

  • Ist in Ihrem Mietvertrag das Grillen aus­drücklich verboten, müssen Sie sich da­ran hal­ten. Ansonsten riskie­ren Sie eine Ab­mah­nung oder im schlimmsten Fall so­gar eine Kün­di­gung.
  • Entsteht durch das Grillen für Ihren Nach­barn eine wesentliche Beein­träch­ti­gung, bei­spiels­weise durch Rauch oder Ruß, ist das Grillen auf­grund des Immis­sions­schutzge­set­zes ebenfalls untersagt.

Zu näheren Details bezüglich der Häu­fig­keit und der Tageszeit des Grillens äu­ßert sich der DMB nicht.

Sollte es einmal zu Meinungsver­schie­­den­heiten mit Ihren Nachbarn kom­men, em­pfehlen wir Ihnen, zu­nächst das per­sönliche Gespräch zu suchen und sich gemein­sam auf ei­nen Kom­promiss zu einigen.

Einigen Sie sich friedlich mit Ihren Nachbarn.

  • Sagen Sie Ihren Nachbarn recht­­­zeitig Bescheid, bevor Sie grillen.
  • Wählen Sie einen geeigneten Zeitpunkt für Ihre Grillparty. Falls es abends etwas später werden soll, empfiehlt sich das Wochenende.
  • Ab 22 Uhr gilt die Nacht­­ruhe. Halten Sie diese ein und re­du­zieren Sie die Laut­stärke auf ein Minimum. Grillen ist dann selbst­ver­ständlich auch tabu.
  • Laden Sie Ihre Nachbarn doch einfach mal dazu ein, gemein­sam zu grillen.
  • Vermeiden Sie starke Rauch­bil­dung, indem Sie auf den Holz­­kohlegrill verzichten und statt­dessen einen Elek­tro­grill oder Gasgrill ver­wen­den.
  • Wer dennoch auf einen Holz­kohlegrill schwört, kann Rauch­bildung so gering hal­ten: Mei­den Sie Brandbe­schleu­niger, ver­wen­den Sie hoch­wertige Bri­ketts und Alu­minium­schalen für Ihr Grillgut.

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