Vermieter müssen dafür sorgen, dass die Wohnungen ihrer Mieter ordentlich beheizt werden können. Doch das ist nicht immer selbstverständlich - und ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Eigentümern.
Frösteln auf der Couch?
Der Albtraum im Winter: Draußen fällt das Thermometer unter den Gefrierpunkt - und drinnen ist es auch nicht viel wärmer. Die Heizung geht nicht. Damit müssen Sie sich natürlich keinesfalls abfinden. Denn jeder Mieter hat den Anspruch auf eine gewisse Mindesttemperatur in seiner Wohnung. Während der Wintermonate sollte diese bei 20 bis 22 Grad liegen - das bestätigen mehrere Gerichtsurteile. Alles, was darunter liegt, kann vom Mieter beanstandet werden.
Ist die Heizung defekt, sollten Sie als Mieter möglichst schnell aktiv werden und den Schaden dem Vermieter melden. Falls Sie längere Zeit frieren müssen, können Sie eventuell auch eine Mietminderung durchsetzen. Was Sie dabei alles beachten müssen, erfahren Sie hier.

Ihr (Miet-)recht durchsetzen.
Wir lassen Sie nicht in der Kälte stehen: Der NÜRNBERGER Rechtsschutz unterstützt Sie dabei, Ihr Recht geltend zu machen. Nicht nur bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter.
Heizung defekt - so sollten Mieter vorgehen:
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Vermieter informieren
Ist die Heizung ausgefallen, muss der Mieter diesen Mangel schnellstmöglich seinem Vermieter melden. Dieser muss sich dann möglichst schnell um die Reparatur kümmern und auch die Kosten dafür übernehmen.
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Angemessene Frist setzen
Nicht immer ist der Vermieter gleich zu erreichen, weil er zum Beispiel im Urlaub ist. Daher ist es sinnvoll, ihm eine angemessene Frist für die Reparatur zu setzen. Wie lange diese sein soll, ist gesetzlich nicht festgelegt. Gemeinhin gilt aber eine Frist von 3 bis 4 Tagen als angemessen.
Natürlich hängt das auch von der Außentemperatur ab. Bei Minusgraden sollte der Vermieter schneller reagieren als an einem milden Frühlingstag.
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Mahnung schicken
Wenn der Vermieter bis zum Ablauf der Frist nicht reagiert, sollten Sie ihm eine Mahnung schicken. Kündigen Sie an, die Handwerker selbst zu beauftragen und die Miete zu mindern. Auch jetzt müssen Sie wahrscheinlich wieder einige Tage abwarten, ob der Vermieter sich meldet. Wie oben gilt auch hier: Je eisiger die Temperatur, desto kürzer die angemessene Wartezeit auf die Reaktion des Vermieters.
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Reparatur in Auftrag geben
Passiert auch nach der Mahnung nichts, können Sie selbst die Reparatur in Auftrag geben und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Falls es dann zum Rechtsstreit kommt, ist es sinnvoll, wenn Sie den Heizungsausfall beweisen können - z. B. mit dem Protokoll des Installateurs oder einem Foto des Raumthermometers. Außerdem sollten Sie detailliert auflisten können, wann es wie lange zu kalt war. Zeugen können auch nicht schaden.
Mietminderung bei Heizungsausfall - diese Rechte haben Mieter:
In der Praxis muss der Mieter meist abwarten, bis der Vermieter die Heizung reparieren lässt. Er hat aber ein Druckmittel: die Mietminderung. Deutsche Gerichte sagen klipp und klar, dass der Mieter eine Wohnungstemperatur von 20 Grad Celsius verlangen kann. Wird diese Temperatur über längere Zeit deutlich unterschritten oder fällt die Heizung ganz aus, darf er die Miete mindern - bei Totalausfall während der Frostperiode sogar bis zu 100 %.
Prinzipiell können Sie die Miete bereits ab dem 1. Tag des Heizungsausfalls mindern - zumindest sofern Sie Ihren Vermieter informiert haben. Die Minderung gilt dann allerdings nicht für den gesamten Monat, sondern nur für die Tage, an denen die Heizung kaputt war. Das Problem hierbei: Es gibt keine klaren Regelungen, wie hoch die Minderung sein darf. Als Faustregel gilt jedoch: Je kälter die Wohnung, desto höher die mögliche Mietminderung. In der Regel bewegt sich die Minderung zwischen 5 und 40 %. Sinkt die Raumtemperatur also um 1 bis 2 Grad, darf die Miete nur um einen relativ geringen Betrag gekürzt werden. Liegt die Temperatur dagegen bei nur noch 15 Grad, erachten die meisten Gerichte eine höhere Minderung als zulässig.
Wenn es länger kalt bleibt, können Sie als Mieter außerdem Schadenersatz verlangen - etwa wenn Sie Heizstrahler einsetzen müssen, um die Räume bewohnbar zu halten. Den Stromverbrauch dafür müssen Sie allerdings konkret nachweisen.
Ihre Wohnung wird trotz Heizung nicht richtig warm? So heizen Sie richtig:
- Heizkörper nicht durch Vorhänge oder Möbel abdecken.
- Heizungsnischen gut isolieren.
- Abends Rollläden schließen - Wärmeverluste durch die Fenster werden so verringert.
- Türen zu kaum beheizten Zimmern schließen.
- Heizkörper in regelmäßigen Abständen entlüften. Ist zu viel Luft in den Rohren, wird die Heizung nicht richtig warm.
- Kurz, aber kräftig lüften, dann die Fenster wieder schließen: Gekippte Fenster in beheizten Räumen sind wahre Energieverschwender.
Mieter haben Rechte - damit setzen Sie sie durch.
Weigert sich Ihr Vermieter, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen, oder hält er die Mietminderung für überzogen, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Da das aber oft mit hohen Kosten verbunden ist, macht eine Rechtsschutzversicherung durchaus Sinn. Denn damit sind Sie vor den finanziellen Folgen juristischer Auseinandersetzungen geschützt.