Wer erkennt, dass eine Scheidung unausweichlich ist, dem gehen sicher eine Menge Fragen durch den Kopf: Wie teuer wird das? Brauche ich einen Anwalt? Was passiert mit den Kindern? Wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren.
Verliebt, verlobt, verheiratet - geschieden?
Knapp 400.000 Paare geben sich in Deutschland jährlich das Ja-Wort. Doch so romantisch die Hochzeit auch gewesen sein mag, bei einer Scheidung ist davon meist nicht mehr viel übrig.
Traurig, aber wahr: Rund jede 3. Ehe geht wieder in die Brüche. Die meisten übrigens nach 14 gemeinsamen Jahren - so die Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Streit, Auseinanderleben oder Seitensprung - Ehen scheitern aus den unterschiedlichsten Gründen. Was Scheidungen jedoch gemeinsam haben, ist die Tatsache, dass sie einen enormen Einschnitt in das bisherige Leben bedeuten und sehr viel Kraft kosten - vor allem, wenn Kinder im Spiel sind. Zum Herzschmerz kommen dann oft noch finanzielle Probleme. Schließlich wollen Anwälte und Gerichtsverfahren erst einmal bezahlt werden. Außerdem müssen das gemeinsame Eigentum aufgeteilt, Sorgerechtsfragen geklärt und Versicherungen angepasst werden.

Rechtsberatung gesucht?
So eine Scheidung wirft viele Fragen auf. Mit dem NÜRNBERGER Rechtsschutz können Sie sich zur veränderten Rechtslage beim Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht einmalig beraten lassen.
Schon gewusst?
Den 1. Schritt Richtung Scheidung machen meist die Frauen. So wurden in den letzten 3 Jahren 56% der Scheidungspapiere von Frauen eingereicht.
Ablauf einer Scheidung.
-
Schritt 1: Trennungsjahr
Egal ob einvernehmlich oder streitig - in der Regel müssen die Ehepartner 1 Jahr getrennt gelebt haben, um sich scheiden lassen zu können. Im Trennungsjahr können durchaus beide in der gemeinsamen Wohnung bleiben - allerdings nur, wenn jeder einen abgetrennten Wohn- und Schlafbereich hat und kein gemeinsamer Alltag mehr stattfindet.
Das Trennungsjahr kann verkürzt werden oder ganz entfallen, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Der ist zum Beispiel dann gegeben, wenn es zu Gewalt in der Ehe kam.
-
Schritt 2: Stellen des Scheidungsantrags
Kurz vor Ablauf des Trennungsjahres reicht der Scheidungsanwalt eines Ehepartners den Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familien- oder Sozialgericht ein. Da in Deutschland Anwaltszwang herrscht, muss der Antrag von einem Anwalt gestellt werden. Sie können ihn also nicht einfach selbst einreichen.
Dem Scheidungsantrag müssen Sie Kopien der Heiratsurkunde sowie - falls vorhanden - Geburtsurkunden der Kinder beilegen.
-
Schritt 3: Antragszustellung an den Ehepartner
Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, wird er an den Ehepartner zugestellt. Ihr Partner hat dann die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Das heißt: Entweder er stimmt dem Antrag zu oder er lehnt ihn ab. Je nachdem, wie der Partner reagiert, leitet das Gericht dann weitere Schritte ein.
-
Schritt 4: Durchführen des Versorgungsausgleichs
Im nächsten Schritt müssen beide Ehepartner Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs ausfüllen. Mit Versorgungsausgleich ist gemeint, dass die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Versorgungsleistungen wie Rente, Betriebsrente oder Lebensversicherungen zwischen den Ehepartnern exakt aufgeteilt werden.
Die ausgefüllten Formulare müssen an das Gericht zurückgeschickt werden, das diese dann an die Rentenversicherungsträger weiterleitet. Das Gericht wartet mit der Fortführung des Verfahrens, bis Informationen zu den Rentenanwartschaften vorliegen. Dieser Prozess kann schon mal einige Monate dauern, was die Scheidung wesentlich in die Länge ziehen kann.
-
Schritt 5: Gerichtstermin
Beim eigentlichen Scheidungstermin, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen, werden nochmal alle wichtigen Themen wie die Scheidungsvoraussetzungen besprochen. Der Gerichtstermin dauert üblicherweise nur 10 - 20 Minuten.
-
Schritt 6: Scheidungsbeschluss
Am Ende des Gerichtstermins wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Er wird häufig auch als Scheidungsurteil bezeichnet. Danach ist die Scheidung rechtskräftig und offiziell gültig. Im Scheidungsbeschluss ist auch nochmal alles zur Scheidung schriftlich festgehalten.
Was kostet eine Scheidung?
Ganz egal, wie glimpflich die Scheidung auch verlaufen mag: Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren fallen immer an. Wie hoch die sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn die Höhe der Scheidungskosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (früher Streitwert). Dieser errechnet sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner multipliziert mal 3. Davon ist dann allerdings nur ein festgelegter Bruchteil zu zahlen.
Augen auf bei der Anwaltswahl: Bevor Sie sich auf einen Scheidungsanwalt festlegen, sollten Sie mehrere miteinander vergleichen. So kann dieselbe Scheidung bei einem Anwalt mehr als doppelt so viel kosten wie bei einem anderen. Die Kosten hängen außerdem stark davon ab, in welchem Umfang der Anwalt für Sie tätig wird. Vieles können Sie auch selbst regeln und so bares Geld sparen. Allgemein gilt natürlich: Umso einvernehmlicher die Scheidung verläuft, umso schneller und kostengünstiger endet das gesamte Verfahren.
Brauche ich einen Ehevertrag?
Auch wenn es nicht unbedingt romantisch ist: Ein Ehevertrag macht Sinn. Denn darin wird für den Fall einer Scheidung festgelegt, wie es sich mit dem Güterstand verhält - also wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt, Rentenansprüche ausgeglichen und Unterhaltszahlungen geregelt werden. Das erspart Ihnen bei einer Scheidung dann jede Menge Ärger und hohe Anwaltskosten.
Was passiert mit den Versicherungen nach einer Scheidung?
Finanzen regeln, Sorgerecht klären, Eigentum aufteilen: Eine Scheidung kann ganz schön stressig und nervenaufreibend sein. Trotz der vielen Turbulenzen sollten Sie aber auch Ihren Versicherungsschutz und Ihre Altersvorsorge im Auge behalten - und lieber rechtzeitig anpassen. In vielen Fällen stehen hier bereits nach der Trennung, spätestens jedoch nach der rechtskräftigen Scheidung, einige Änderungen und Anpassungen an, ohne die einer der Ex-Ehepartner womöglich nicht mehr ausreichenden Versicherungsschutz genießt. Denn häufig schließen viele Eheleute Partnerverträge ab, bei denen die Mitversicherung entfällt, sobald der gemeinsame Hausstand aufgelöst wird. Welche das sind, haben wir für Sie unten aufgelistet.
Die gängigsten Partner-Versicherungen im Überblick - und was sich nach einer Scheidung ändert:
-
Krankenversicherung
Sind Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) über Ihren Ehepartner mitversichert, müssen Sie sich nach der Scheidung selbst versichern. Sollten Sie zu einer anderen GKV wechseln wollen, haben Sie nach der Scheidung 2 Wochen Zeit - ansonsten werden Sie bei der bisherigen GKV automatisch beitragspflichtig freiwillig versichert. Bei einer privaten Krankenversicherung ist es etwas unkomplizierter: Hier laufen die Verträge beider Ex-Partner einfach weiter. Der bis zur Scheidung mitversicherte Partner erhält einen eigenen Vertrag, Kinder können mitversichert werden.
-
Haftpflichtversicherung
Nach einer Scheidung ist nur noch der Versicherungsnehmer über die Privathaftpflicht abgesichert. Der bis dahin mitversicherte Ehepartner muss sich dann um einen eigenen Vertrag bemühen.
Vorsicht: Wenn der Versicherungsnehmer schon vor der Scheidung einen neuen Partner über seinen Vertrag mitversichert, erlischt der Versicherungsschutz für den Noch-Ehepartner. Oft weiß derjenige aber gar nichts davon. Der mitversicherte Partner sollte daher besser gleich nach der Trennung eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
-
Hausratversicherung
Bei einer Hausratversicherung hängt der Versicherungsschutz davon ab, wer aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus auszieht.
Bleibt der Versicherungsnehmer dort wohnen, ändert sich für ihn nichts. Wenn er auszieht, muss er der Versicherung nur den Umzug melden und behält seinen Vertrag. Zieht jedoch der bis dahin mitversicherte Partner aus, ist sein Hausrat nicht mehr versichert und er muss einen neuen Vertrag abschließen - und das bereits ab dem Tag des Auszugs und nicht erst nach der Scheidung.
-
Kfz-Versicherung
Während sich für den Versicherungsnehmer gar nichts ändert, kann der bislang mitversicherte Ex-Partner das Nachsehen haben. Wenn er nämlich einen neuen Versicherungsvertrag für ein eigenes Auto abschließt, wird er meist in die ungünstigste Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Bei der NÜRNBERGER Autoversicherung erhalten Sie in solchen Fällen allerdings einen anteiligen Schadenfreiheitsrabatt.
-
Wohngebäudeversicherung
In der Regel ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer einer Immobilie auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer. Wenn beide Eheleute eingetragen sind, läuft die Wohngebäudeversicherung für das gemeinsame Eigentum nach der Scheidung einfach weiter, ohne dass Sie etwas ändern müssen. Behält nur ein Partner die Immobilie, geht der Versicherungsschutz automatisch auf ihn über.
-
Altersvorsorge
Während Frauen bei der Altersvorsorge früher eher benachteiligt waren, gilt seit 2009 das sogenannte Versorgungsausgleichsgesetz. Das bedeutet, dass sämtliche Rentenansprüche beider Ehepartner exakt aufgeteilt werden - unabhängig davon, welche Altersrente-Anrechte von welchem Partner in der Ehe erworben wurden.
-
Risikolebensversicherung
Der Versicherungsnehmer kann im Fall einer Scheidung seine Risikolebensversicherung kündigen oder das Bezugsrecht ändern. Tut er dies nicht, bleibt die bei Vertragsabschluss angegebene Person bezugsberechtigt.
Tipp: Besser gleich getrennte Verträge abschließen.
Auch wenn am Anfang einer Ehe keiner an ein mögliches Ende denken mag - für den Fall der Fälle sollten Sie trotzdem vorbereitet sein. Am einfachsten geht das mit getrennten Versicherungsverträgen. So können Sie sich bei einer Scheidung viel Stress und Unannehmlichkeiten ersparen.
Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie auf scheidung.org.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite wurden von uns mit größter Sorgfalt recherchiert und erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir jedoch keine Gewähr.