Wer erkennt, dass eine Scheidung un­aus­weichlich ist, dem gehen sicher eine Menge Fragen durch den Kopf: Wie teu­­er wird das? Brauche ich einen An­walt? Was passiert mit den Kindern? Wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren.

Verliebt, verlobt, ver­hei­ratet - geschieden?

Knapp 400.000 Paare geben sich in Deutschland jährlich das Ja-Wort. Doch so romantisch die Hochzeit auch gewe­sen sein mag, bei einer Schei­dung ist davon meist nicht mehr viel übrig.

Traurig, aber wahr: Rund jede 3. Ehe geht wieder in die Brüche. Die meis­ten übrigens nach 14 gemein­samen Jahren - so die Zah­len des Statis­ti­schen Bun­des­amts.

Streit, Auseinanderleben oder Seiten­sprung - Ehen scheitern aus den un­ter­schiedlichsten Gründen. Was Schei­dun­­gen jedoch ge­mein­sam haben, ist die Tatsache, dass sie einen enormen Ein­schnitt in das bisherige Leben be­deuten und sehr viel Kraft kos­ten - vor allem, wenn Kinder im Spiel sind. Zum Herz­schmerz kommen dann oft noch fi­nan­zielle Probleme. Schließlich wol­len An­wälte und Ge­richts­verfahren erst ein­mal bezahlt werden. Außer­dem müssen das gemeinsame Eigentum aufgeteilt, Sorge­recht­sfragen geklärt und Ver­si­che­rungen angepasst wer­den.

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Schon gewusst?

Den 1. Schritt Richtung Schei­dung machen meist die Frauen. So wur­den in den letzten 3 Jah­ren 56% der Scheidungspapiere von Frauen eingereicht.

Ablauf einer Scheidung.

  • Schritt 1: Trennungsjahr

    Egal ob einvernehmlich oder streitig - in der Regel müssen die Ehepart­ner 1 Jahr getrennt gelebt haben, um sich scheiden lassen zu können. Im Tren­nungs­­­jahr kön­nen durchaus beide in der ge­mein­samen Wohnung bleiben - allerdings nur, wenn jeder einen ab­ge­trennten Wohn- und Schlaf­bereich hat und kein gemein­samer Alltag mehr stattfindet.

    Das Trennungsjahr kann verkürzt wer­­den oder ganz entfallen, wenn es sich um einen Härtefall handelt. Der ist zum Beispiel dann gegeben, wenn es zu Gewalt in der Ehe kam.

  • Schritt 2: Stellen des Scheidungs­antrags

    Kurz vor Ablauf des Trennungsjahres reicht der Scheidungsanwalt eines Ehe­part­ners den Schei­dungs­­antrag beim örtlich zuständigen Familien- oder Sozialgericht ein. Da in Deutsch­­land An­waltszwang herrscht, muss der Antrag von ei­nem Anwalt gestellt werden. Sie können ihn also nicht einfach selbst einreichen.

    Dem Scheidungsantrag müssen Sie Kopien der Heiratsurkunde sowie - falls vorhanden - Geburts­urkunden der Kinder beilegen.

  • Schritt 3: Antragszustellung an den Ehepartner

    Sobald der Scheidungsantrag bei Ge­richt eingegangen ist, wird er an den Ehepart­ner zuge­stellt. Ihr Part­ner hat dann die Möglichkeit, Stel­lung zu neh­men. Das heißt: Ent­we­der er stimmt dem Antrag zu oder er lehnt ihn ab. Je nachdem, wie der Partner reagiert, leitet das Gericht dann wei­tere Schritte ein.

  • Schritt 4: Durchführen des Ver­sorgungsausgleichs

    Im nächsten Schritt müssen beide Ehe­partner Formulare zur Durch­füh­rung des Versor­gungs­­ausgleichs aus­füllen. Mit Versorgungs­ausgleich ist gemeint, dass die in der Ehezeit er­wor­be­nen Anrechte auf Versor­gungs­leistungen wie Rente, Be­triebs­­­rente oder Lebens­versiche­run­­gen zwi­schen den Ehepartnern exakt aufgeteilt wer­den.

    Die ausgefüllten Formulare müssen an das Gericht zurückgeschickt wer­den, das diese dann an die Renten­­ver­sicherungs­träger weiterleitet. Das Gericht wartet mit der Fortf­ührung des Ver­fahrens, bis Infor­ma­tionen zu den Renten­anwart­schaf­ten vorlie­gen. Dieser Prozess kann schon mal einige Monate dau­ern, was die Schei­dung wesentlich in die Länge ziehen kann.

  • Schritt 5: Gerichtstermin

    Beim eigentlichen Scheidungs­ter­min, bei dem beide Ehepartner an­wesend sein müssen, wer­den noch­mal alle wi­chtigen Themen wie die Schei­dungs­­­vorausset­zun­gen bespro­chen. Der Gerichts­termin dauert übli­cher­weise nur 10 - 20 Minuten.

  • Schritt 6: Scheidungsbeschluss

    Am Ende des Gerichtstermins wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Er wird häufig auch als Schei­dungs­urteil bezeichnet. Danach ist die Schei­dung rechts­kräf­tig und offiziell gültig. Im Schei­dungsbeschluss ist auch nochmal alles zur Schei­dung schriftlich festge­halten.

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Was kostet eine Scheidung?

Ganz egal, wie glimpflich die Schei­dung auch verlaufen mag: Kosten für Anwalt und Gerichts­­ver­fah­ren fallen immer an. Wie hoch die sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn die Höhe der Schei­dungs­­­kosten richtet sich nach dem so­genannten Verfah­rens­wert (früher Streitwert). Dieser er­rech­net sich aus dem Nettoein­kom­men beider Ehepart­ner multipliziert mal 3. Davon ist dann allerdings nur ein fest­gelegter Bruch­teil zu zahlen.

Augen auf bei der Anwaltswahl: Bevor Sie sich auf einen Scheidungsanwalt festle­gen, sollten Sie meh­rere mitein­an­der vergleichen. So kann dieselbe Scheidung bei einem Anwalt mehr als doppelt so viel kosten wie bei einem anderen. Die Kosten hängen außerdem stark davon ab, in welchem Umfang der Anwalt für Sie tätig wird. Vieles können Sie auch selbst regeln und so bares Geld sparen. Allgemein gilt na­türlich: Umso einvernehmlicher die Scheidung verläuft, umso schneller und kosten­gün­stiger endet das ge­sam­te Verfah­ren.

Brauche ich einen Ehever­trag?

Auch wenn es nicht unbedingt romantisch ist: Ein Ehevertrag macht Sinn. Denn darin wird für den Fall einer Scheidung fest­ge­legt, wie es sich mit dem Güter­stand verhält - also wie das ge­mein­­sa­me Vermögen aufgeteilt, Renten­ansprüche ausgeglichen und Unterhalts­zah­lungen ge­re­gelt wer­den. Das erspart Ihnen bei einer Scheidung dann jede Men­ge Ärger und hohe Anwalts­kosten.

Was passiert mit den Versicherun­gen nach einer Schei­dung?

Finanzen regeln, Sorgerecht klären, Eigentum aufteilen: Eine Scheidung kann ganz schön stressig und ner­ven­aufreibend sein. Trotz der vielen Turbu­len­zen sollten Sie aber auch Ihren Ver­si­cherungs­schutz und Ihre Altersvor­sorge im Auge behalten - und lieber rechtzeitig anpassen. In vielen Fällen stehen hier be­reits nach der Tren­nung, spätestens jedoch nach der rechts­kräf­tigen Scheidung, einige Ände­run­gen und An­passun­gen an, ohne die einer der Ex-Ehepartner womöglich nicht mehr aus­reichenden Versiche­rungs­­schutz ge­nießt. Denn häufig schließen viele Eheleute Partnerverträge ab, bei denen die Mitver­sicherung entfällt, so­bald der gemeinsame Hausstand auf­ge­löst wird. Welche das sind, haben wir für Sie unten aufgelistet.

Die gängigsten Partner-Versicherungen im Überblick - und was sich nach einer Schei­dung ändert:

  • Krankenversicherung

    Sind Sie bei der gesetzlichen Kran­ken­­­kasse (GKV) über Ihren Ehe­part­ner mitver­sichert, müs­sen Sie sich nach der Scheidung selbst versi­chern. Sollten Sie zu einer anderen GKV wechseln wollen, haben Sie nach der Scheidung 2 Wochen Zeit - ansonsten werden Sie bei der bishe­ri­gen GKV automatisch beitrags­pflich­tig frei­willig versichert. Bei einer pri­vaten Kranken­­ver­siche­rung ist es etwas unkom­pli­zierter: Hier laufen die Verträge beider Ex-Partner ein­fach weiter. Der bis zur Scheidung mitver­sicherte Partner erhält einen eigenen Vertrag, Kinder können mit­ver­sichert werden.

  • Haftpflichtversicherung

    Nach einer Scheidung ist nur noch der Versicherungsnehmer über die Privathaft­pflicht abge­sichert. Der bis dahin mitversicherte Ehepartner muss sich dann um einen eigenen Vertrag bemühen.

    Vorsicht: Wenn der Versicherungs­nehmer schon vor der Scheidung einen neuen Partner über seinen Vertrag mitversichert, erlischt der Versiche­rungs­­­­schutz für den Noch-Ehe­partner. Oft weiß derjenige aber gar nichts davon. Der mitversi­cher­te Partner sollte daher besser gleich nach der Trennung eine eigene Haft­pflicht­versicherung abschließen.

  • Hausratversicherung

    Bei einer Hausratversicherung hängt der Versicherungsschutz davon ab, wer aus der gemein­sa­men Wohnung oder dem Haus auszieht.

    Bleibt der Versicherungsnehmer dort wohnen, ändert sich für ihn nichts. Wenn er auszieht, muss er der Versi­cherung nur den Umzug melden und behält seinen Ver­trag. Zieht jedoch der bis dahin mitversi­cher­te Partner aus, ist sein Hausrat nicht mehr ver­si­chert und er muss einen neuen Ver­trag abschließen - und das bereits ab dem Tag des Auszugs und nicht erst nach der Scheidung.

  • Kfz-Versicherung

    Während sich für den Ver­si­che­rungs­­nehmer gar nichts ändert, kann der bislang mit­versicherte Ex-Partner das Nachsehen haben. Wenn er näm­lich einen neuen Versi­che­rungs­ver­trag für ein eigenes Auto abschließt, wird er meist in die un­gün­­stigste Schaden­freiheits­klasse eingestuft.

    Bei der NÜRNBERGER Auto­versicherung erhalten Sie in solchen Fällen allerdings einen anteiligen Schaden­freiheits­rabatt.

  • Wohngebäudeversicherung

    In der Regel ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer einer Im­mobilie auch gleichzeitig der Versi­che­rungsnehmer. Wenn beide Ehe­leute eingetragen sind, läuft die Wohn­gebäude­versicherung für das gemeinsame Eigentum nach der Scheidung einfach weiter, ohne dass Sie etwas ändern müssen. Behält nur ein Partner die Immobilie, geht der Versicherungsschutz automatisch auf ihn über.

  • Altersvorsorge

    Während Frauen bei der Alters­vor­sor­ge früher eher benachteiligt wa­ren, gilt seit 2009 das soge­nannte Versorgungs­ausgleichs­gesetz. Das bedeutet, dass sämtliche Renten­ansprüche beider Ehe­partner exakt aufgeteilt werden - unabhängig da­von, welche Altersrente-Anrechte von welchem Partner in der Ehe er­worben wurden.

  • Risikolebensversicherung

    Der Versicherungsnehmer kann im Fall einer Scheidung seine Risiko­le­bens­versiche­rung kündigen oder das Bezugsrecht ändern. Tut er dies nicht, bleibt die bei Vertrags­ab­schluss angegebene Per­son bezugs­berechtigt.

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Tipp: Besser gleich getrenn­te Verträge ab­schlie­ßen.

Auch wenn am Anfang einer Ehe keiner an ein mögliches Ende den­ken mag - für den Fall der Fälle sollten Sie trotzdem vorbe­reitet sein. Am einfachsten geht das mit getrennten Versiche­rungs­­verträgen. So kön­nen Sie sich bei einer Scheidung viel Stress und Unannehmlichkeiten ersparen.

Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie auf scheidung.org.

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