Egal, ob Sie mit oder ohne Schmuck in den Urlaub fahren - er sollte immer si­cher unter­gebracht sein. Wir zeigen Ihnen, welche Vorkeh­run­gen gegen Einbruch und Dieb­stahl zu Hause hel­fen, wenn Sie nicht da sind. Und wie Sie Ihren Schmuck im Urlaub sicher aufbe­wahren.

Ferienzeit: Hochsaison für Ein­bre­cher und Die­be in Ihrem Zuhause.

Urlaubszeit ist Reisezeit: Je nach Ur­laubs­ziel packen Sie Ihren Koffer und nehmen mit, was Sie benötigen. Alles andere bleibt zurück. Viele Wohnun­gen und Häuser stehen dann oft über Wo­chen leer. Damit beginnt auch für Ein­brecher eine Art Hoch­saison. 2017 wur­den laut Kriminalstatistik 116.540 Woh­nungseinbrüche ange­zeigt. Rou­tiniert scannen Einbrecher Wohn­ge­­bäude nach typischen Anzeichen da­für, dass die Be­wohner verreist sind.

Überlegen Sie gut, ob Sie Ihre Wert­sa­chen in der Wohnung belas­sen. Exper­ten der polizeilichen Kriminal­präven­tion raten davon ab, sein Bargeld ori­­ginell zu verstecken. Auch Diebe und Ein­bre­cher informieren sich, tauschen sich aus und sind Ihnen meist um Län­gen voraus. Die beliebten "Geheim­­verstecke" wie Keks­dose, Matratze, Kleidung, Buchrücken, unter Schmutz­wäsche, hinter falschen Ka­cheln und Leisten oder im Blumen­topf etc. - all diese Verstecke sind je­dem halbwegs ambitionierten Ein­bre­cher längst be­kannt. Ein­bre­­cher brau­chen 3 Minu­ten für eine Wohnung und 10 Minuten für ein Haus. Sie su­chen sys­tematisch und zielstrebig, gehen dabei aber häufig brachial vor und zer­stö­ren auf der Su­che nach versteckten Wert­sa­chen Ihren Hausrat. Der Scha­den ist oft immens.

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So bewahren Sie Schmuck und an­dere Wertsachen sicher zu Hause auf.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht verlassen wirkt: Bestellen Sie die Zeitung ab, sonst quillt der Briefkasten über. Leiten Sie den Paketdienst für Ihre Urlaubs­zeit um, dann kleben keine Benach­rich­tigungen an Ihrer Wohnung. Installie­ren Sie Zeit­schaltuhren mit Zufallsge­­nerator für einzelne Leuchten in der Wohnung so­wie für den Rollladen. Es gibt auch Fern­sehlicht-Attrappen, die für das TV-typische Flackern im Wohn­zimmer sorgen.

Überprüfen Sie Ihr Zuhause mit dem Blick eines Einbrechers. Sorgen Sie für helle Außen­beleuchtung mit Bewe­gungs­­sensor. Investieren Sie in eine wertige Haustür mit Sicher­heits­schließ­­anlage und Türspion. Statten Sie alle ebenerdigen Fenster mit ab­schließ­­­ba­ren Griffen aus. Stabile Roll­läden oder Gitter im Erdgeschoss sind ern­ste Hür­den für Einbrecher.

Technisch bieten sich viele Möglich­kei­ten, je nach Ihrem Budget. Eine mo­der­­ne Alarmanlage schreckt Ein­bre­cher zumindest ab. Preisgünstiger sind Web­cams als Überwachungs­kameras, die versteckt in der Wohnung instal­liert werden und via WLAN und einer App mit Ihrem Smartphone verbunden sind. Wann immer ein Bewegungs­sen­sor die Webcam auslöst, erhalten Sie eine Nach­richt oder einen Livestream aufs Handy.

Apropos Internet: Es ist verlockend, aber verzichten Sie auf Urlaubs­bilder in den sozialen Medien wäh­rend Ihres Urlaubs. Auch Diebe und Einbrecher nutzen Face­book, Instagram und Co. Niemand schützt Ihr Hab und Gut bes­ser als informierte und aufmerk­sa­me Nachbarn. Diese können regel­mä­ßig kon­trol­lieren gehen, ob alles in Ord­nung ist, und notfalls die Polizei alar­mieren.

Nutzen Sie öffentliche För­der­gelder für mehr Schutz vor Einbrüchen zu Hause.

Bauliche und technische Maß­nah­men stellen ein wirksames Hindernis gegen Einbrecher dar - wenn sie professionell geplant und eingebaut werden. Das För­derprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Na­men Kriminalprävention durch Einbruchsicherung bietet Zu­schüs­se für private Eigentümer und Mieter, wenn sie besteh­en­de Häu­ser oder Wohnungen gegen Einbruch schützen lassen. Sie erhalten auf Antrag zwischen 100 und maximal 1.600 EUR.

Ein Tresor. Die ganz sichere Sache.

Wer auf Nummer sicher gehen will, baut sich einen Minitresor oder einen Wand­tre­sor ein. Zwar weckt solch ein Safe ggf. das Interesse des Einbre­chers, der Wert­vol­les darin vermutet. Aber so­fern es sich um einen schweren (min­destens 200 kg) oder fest ver­bau­ten Tresor handelt und um keinen trans­por­tablen aus dem Bau­markt, steigen Ihre Chancen auf sichere Ver­wahrung. Ein­brecher verschwen­den keine Zeit, sie möchten schnellst­mög­lich Ihr Haus wie­der verlassen. Tresore gibt es in den Sicherheits­stu­fen "A" bis "E", wobei "A" einem kleinen Hotelsafe und "E" einem Banktresor entspricht. Achten Sie auf den Bau nach EU-Nor­men wie "VdS" und "ECB-S". Auch ein Schließfach bei der Bank ist eine Op­tion, wobei Sie dann nur zu den Öff­nungszeiten Zugriff auf Ihre depo­nier­ten Wertsachen ha­ben. Ach­ten Sie darauf, dass der Inhalt über die Bank entsprechend versichert ist.

Wie sichern Sie Ihren Schmuck richtig ab?

Generell sind Wertsachen auch in der Hausratversicherung abge­deckt. Allerdings gibt es bei die­ser eine Deckelung im Lei­stungs­fall, die bei 20 % der Ver­siche­rungssumme liegt. Wer hoch­wer­tige Gegenstände wie zum Bei­spiel Schmuck, Pelze oder Ge­mäl­de besitzt, der kommt bei einer gewöhnlichen Hausrat­ver­sicherung schnell an die finan­ziel­len Grenzen der Leis­tung im Schadenfall. Des­halb lohnt es sich in diesem Fall, ne­ben der Hausratversicherung zusätzlich auch die Wertsachen angemes­sen abzusichern - mit einer Wertsachen­versicherung ist das in vollem Umfang und be­darfs­gerecht möglich.

Schmuck sicher aufbewahren - Tipps für unterwegs.

Grundsätzlich sollten Sie sich vor dem Start in den Urlaub immer die Frage stellen: Welche wertvollen Gegen­stän­de müssen wirklich mit auf die Reise? Sollten Sie den­noch teuren Schmuck oder andere Wertgegen­stän­de mit­neh­men wollen, haben wir hier einige Hinweise für Sie.

6 Tipps gegen Diebstahl auf Rei­sen.

1. Überlegen Sie genau, welche Wert­sa­­chen Sie tatsächlich mitnehmen und ggf. dem Risiko aussetzen, gestohlen zu werden. Nehmen Sie besser nur das Nötigste mit - eine schwere Entschei­dung, wenn man die neue Digital­kame­ra, das Tablet oder die Taucheruhr ein­set­zen möchte. Im Notfall ersetzen Reise­­gepäck­versiche­rungen den mate­riellen Schaden.

2. Die meisten Hotels verfügen entwe­der über einen kleinen Hotelsafe im Zimmer oder einen großen Ho­tel­safe an der Rezeption. Nutzen Sie diese für Reisedoku­men­te sowie Wertsachen und entscheiden Sie täglich, was dort besser aufbewahrt ist. Tipp: Scannen Sie alle Unterlagen zu Hause ein und schicken Sie diese an Ihre E-Mail-Anschrift oder in die Cloud.

3. Manche Geldbörsen gleichen Mini-Büros. Aber Sie brauchen wirklich nicht alle Karten und Mitglieds­aus­wei­se im Urlaub. Nehmen Sie nur Wich­tiges mit, wie Geld- und Kreditkarten und die Kranken­versi­cherungskarte.

4. Am Strand und unterwegs haben Sie 3 Optionen: Sie passen ständig auf Ihre Sa­chen auf, Sie verste­cken diese oder Sie bitten andere, darauf aufzupassen. Es gilt: Wertvolles wie Geld nur in wert­­losen Gegen­stän­­den verstecken. Pro­bieren Sie auch moderne Brust­beutel und Gürtel mit Geldfach aus.

5. Gegen Taschendiebstahl gibt es eine einfache Regel: Behalten Sie Ihre Wert­­sa­chen dicht am Körper und nicht in den Außentaschen vom Rucksack oder in einer offenen Handtasche.

6. Wenn Sie sich gar nicht vom Auto­schlüs­sel oder Smartphone trennen können, kaufen Sie wasser­dichte Schutz­hüllen im Outdoorladen.

Diebstahl im Urlaubsort: Was tun, damit der Schaden ersetzt wird?

  • Was unternehme ich, wenn aus dem Hotelzimmer etwas ge­stoh­len wurde?

    Informieren Sie zuerst die Hotel­lei­tung und fordern Sie, dass die lokale Polizei hinzugerufen wird. Oder ge­hen Sie selbst auf die Wache, um eine Anzeige zu erstatten. Sie brau­chen zu Hause un­bedingt diese schriftliche Bestätigung der Polizei.

  • Was muss ich nach meiner Rück­kehr regeln?

    Ihre Versicherung möchte eine Ko­pie der Anzeige, zusammen mit ei­ner Lis­te der gestohlenen Sachen. Wenn Sie vorher eine Liste Ihrer Wertsa­chen und des Ge­päcks ge­macht haben, sind Sie klar im Vor­teil. Gerade bei neueren Dingen sollten Sie auch Rech­nungen oder Belege beifügen.

  • Welche Entschädigung kann ich erwarten?

    Rechtsgrundlage für eine Entschä­di­gung ist, dass für die Gegenstände Versiche­rungsschutz im Rahmen der Außenversicherung besteht. Sie wer­­den in der Regel immer den Wie­der­beschaf­fungs­­wert der abhan­den­ge­kommenen Sachen erhalten. Die­ser entspricht dem Aufwand bei Neukauf gleichwertiger Artikel. Es gibt je nach Versicherung Entschä­digungs­ober­gren­zen für Bargeld, Sparbücher und Schmuck, Münzen, Briefmarken etc.

  • Wann greift die Hausrat­versi­che­rung nicht?

    Bei grober Fahrlässigkeit wie bei ge­öff­neten Fenstern und Türen oder wenn Sie Ihre Wert­sachen offen und unbewacht liegen gelassen haben, sind die Schäden nicht gedeckt. Auch nicht bei Trick­diebstählen am Ur­laubs­ort.

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