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Junge Frau küsst großen Hund an der Wange

Hundehaftpflicht­­versicherung.

Mit unserer Hundehaftpflicht sind Sie im Schadenfall gut abgesichert.

  • Schäden bis zu 30 Mio. EUR versichert
  • Weltweiter Schutz
  • Mietsachschäden inbegriffen
ab 5,85 EUR monatlich
Im Überblick

Der starke Partner an der Seite von Hunde­haltern & Hunden

Auch wenn Ihr Hund gut erzogen ist - Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Kurz nicht aufge­passt und schon kann es bei­spiels­weise durch einen Biss oder einen Verkehrs­unfall zu einem Schaden kommen. Werden Personen oder andere Hunde verletzt, können hohe Kosten auf Sie als Hunde­halter zukommen. Anders als Katzen oder andere Kleintiere sind Hunde nicht in der Privat­­haft­­pflicht­­versicherung des Hunde­besitzers mit­versichert. Eine separate Hunde­­haft­pflicht ist daher nicht nur empfehlens­wert, sondern in einigen Bundes­ländern sogar Pflicht.

  • Rundum abgesichert
    Als Hunde­besitzer haften Sie mit Ihrem Privat­­vermögen für Schäden durch das Tier. Mit der Hunde­­haft­­pflicht­­versicherung bleiben Sie nicht auf Schaden­­ersatz­­ansprüchen Dritter sitzen.
  • Leistungsstark
    Verlassen Sie sich auf einen umfassenden Ver­sicherungs­­schutz und profitieren Sie von einer Ab­sicherung auch im Aus­land oder bei Miet­­sach­schäden.

Leistungen: Ihre Vorteile mit der NÜRNBERGER Hunde­haft­pflicht­versicherung

  • Schäden an privat gemieteten Räumen und Gebäuden (z. B. Mietwohnung)
  • Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern etc.
  • Versicherungsschutz auch auf Reisen im Ausland
  • Forderungs­ausfall­deckung: übernimmt Kosten für Schäden, die ein Dritter Ihnen verursacht, der z. B. selbst keine Hunde­haft­pflicht hat oder für den Schaden nicht auf­kommen kann
  • Ersatz zum Neuwert für Gegenstände, die max. 12 Monate alt sind
  • Schutz bei Schäden, die entstehen, wenn Hunde privat und unentgeltlich als Rettungs- oder Suchhunde eingesetzt werden
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhängern, -kutschen und -schlitten
  • Absicherung in der Hunde­schule oder bei Hunde- bzw. Schlittenrennen
  • Summen- und Konditions­differenz­deckung: Schon vor Vertrags­beginn, nämlich ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift, profitieren Sie von unseren Leistungen. Wichtig: Gilt nur dann, wenn zuvor ein Vertrag bei einem anderen Versicherer bestanden hat/noch besteht.
  • Welpenschutz (Welpen sind 1 Jahr beitragsfrei über die Mutter versichert)

Tierhalterhaftpflicht oder Hundehaftpflicht?

Ob Tierhalterhaftpflicht, Hundehalterhaftpflicht oder Hundehaftpflicht - alle diese Begriffe haben eines gemeinsam. Sie bezeichnen die Versicherung, die einspringt, wenn ihr Hund einen Schaden anrichtet. Also egal, welchen Begriff Sie bevorzugen. Hauptsache, Sie sind bei Schadenersatzansprüchen von Dritten auf der sicheren Seite.

TÜV-NORD-CERT Zertifikat für Schadenservice

Unsere Schadenservices werden seit 2010 (Auto) bzw. 2016 (Sach, Haftpflicht, Unfall) durchgehend mit dem TÜV-NORD-CERT-Zertifikat "Geprüfte Service-Qualität" ausgezeichnet.

Es bescheinigt den NÜRNBERGER Schadenservices eine herausragende Freundlichkeit und Kompetenz.
Bestens bewertet: Klicken Sie hier - und erfahren Sie, welche Note unsere Kunden der NÜRNBERGER für ihre Gesamtzufriedenheit geben.

Die Pflicht zur Hunde­haft­pflicht ist abhängig vom Bundesland

Auch, wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment gar nicht anwesend waren: Für Schäden rund um den Hund haftet in der Regel der Hunde­halter. Um nicht auf den hohen Kosten aus Schaden­ersatz­forderungen sitzen zu bleiben, kann sich eine Haftpflicht für Hunde also lohnen. Trotz des Namens Haft­pflicht ist diese Versicherung für Hunde jedoch nicht in ganz Deutsch­land Pflicht. Ob Ihr Hund haft­pflicht­versichert werden muss, ist von Bundes­land zu Bundes­land unter­schiedlich und hängt auch von der Rasse Ihres Hundes ab:

  • In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Hunde­haftpflicht Pflicht ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten.
  • In Branden­burg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland besteht eine Ver­sicherungs­pflicht für bestimmte Hunde­rassen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Pflicht zur Hunde­versicherung.

Um diese Schäden müssen Sie sich keine Sorgen machen

Hunde können - auch wenn sie gut erzogen sind und auf ihren Besitzer hören - Schäden anrichten. Als Hunde­halter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für den Schaden Ihres Vier­beiners zu haften. Ob durch die Verlet­zung anderer Menschen oder Tiere, Schäden in der Wohnung oder Schäden im Straßen­verkehr: Die dabei entstandenen Personen-, Sach- und Vermögens­schäden können schnell hohe Kosten verursachen.

  • Beispiel Personen­schaden
    Beim Gassigehen im Wald rennt Ihr Hund plötzlich los und beißt einen entgegen­kommenden Jogger. Die Hunde­haft­pflicht­versicherung kommt für die Behand­lungs­kosten des Geschädigten auf.
  • Beispiel Sachschaden
    Beim Besuch mit dem Hund bei Freunden stößt der Vierbeiner gegen ein Regal, woraufhin eine teure Vase herunterfällt und kaputt­geht. Die Hunde­haft­pflicht­versicherung kommt für den Ersatz oder die Repara­tur der Vase auf.
  • Beispiel Vermögens­schaden
    Ein Hund verletzt einen Geschäfts­mann, der dadurch einen wichtigen ge­schäft­lichen Flug verpasst. Die Ver­sicherung ersetzt den Schaden aus ent­gangenem Geschäfts­gewinn sowie anfallende Kosten, wie z. B. Um­buchungs­gebühren.

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Ihr Vierbeiner hat beim Toben einen Schaden verursacht? Wir sind für Sie da! Melden Sie jetzt den Schaden bei unserem Schaden­service - Online. Telefonisch. Per Post.

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Dunkelhaarige Frau streichelt Pferd an einer Koppel

Gerne beraten wir Sie auch zur Tier­halter­haft­pflicht­versicherung für Pferde­halter.

Fordern Sie ein unver­bindliches Angebot an und wir finden den passenden Schutz für Sie und Ihren Liebling.

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Tarif im Detail

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Preis und Rechenbeispiele

Rechenbeispiele: Was kostet eine Hundehaftpflicht­versicherung?

Labrador liegt mit einer Frau auf dem Sofa und leckt ihr Gesicht ab

Labrador

Lisa ist stolze Besitzerin eines freundlichen, aktiven Labradors. Um ihren treuen Begleiter optimal abzusichern, hat die Mechatronikerin eine Versicherungssumme von 15 Mio. EUR gewählt.

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Mann kniet sich vor Deutsche Dogge und streichelt ihr Gesicht

Deutsche Dogge

Paul weiß, dass seine Deutsche Dogge großen Schutz braucht. Daher hat der Autoverkäufer sich für eine Versicherungssumme von 30 Mio. EUR entschieden.

NÜRNBERGER Hundehaftpflicht­versicherung
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Dackel steht auf einem großen Felsen im Wald

Dackel

Tischlerin Sophie liebt ihren kleinen Dackel über alles und möchte ihn gut abgesichert wissen. Mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. EUR hat sie den passenden Schutz, ohne sich finanziell zu überlasten.

NÜRNBERGER Hundehaftpflicht­versicherung
für nur 6,51 EUR im Monat, 3 Jahre Vertragslaufzeit

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Hunde­haft­pflicht­versicherung

Was passiert, wenn man keine Hunde­haft­pflicht­versicherung hat?

In Bundesländern mit einer ver­pflichtenden Haft­pflicht für den Hund kann auf Hunde­besitzer ohne entsprechende Ver­sicherung ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR zukommen. Für alle Bundes­länder gilt, dass Hunde­besitzer für die Schäden ihres Vierbeiners haften und für entstehende Kosten selbst auf­kommen müssen.

Warum lohnt sich eine Hunde­haft­pflicht­versicherung?

Hundehalter haften für Schäden, die ihr Tier verursacht, was zu hohen Schaden­ersatz­forderungen führen kann. Um auf dieser finanziellen Belastung nicht sitzen zu bleiben, kann der Abschluss einer Hunde­haft­pflicht sinnvoll sein.

Wann zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde?

Die Haftpflicht­versicherung zahlt bei durch den Hund verursachten Schäden:

  • Leistung bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden
  • Schutz bei Miet­sach­schäden (Wohnung, Hotel, Ferien­wohnung etc.)
  • Haftung bei Deckakten
  • Hilfe bei Auslands­reisen

Die Haftpflichtversicherung für den Hund zahlt grund­sätzlich, wenn ein gültiger Versicherungs­schutz besteht und beim Abschluss der Versicherung alle Angaben wahrheits­gemäß beantwortet wurden.

Worauf sollte man bei einer Hunde­haft­pflicht­versicherung achten?

Die Leistungen und die Inhalte können je nach Versicherer oder Anbieter und den angebotenen Tarifen unter­schiedlich ausfallen. Daher kann sich ein Vergleich ver­schiedener Ver­sicherungen lohnen. Hunde­halter sollten ent­sprechend ihren Erwartungen an eine Hunde­haft­pflicht auf folgende Aspekte achten:

  • Deckungssumme
  • Laufzeit
  • Selbstbeteiligung

Zudem können individuell wichtige Faktoren in die Ent­scheidung mit ein­bezogen werden, z. B. ob ein Schutz auch im Ausland bestehen soll oder ob auch unge­wollte Deckakte versichert sein sollen.

Was kostet die Hunde­haftpflicht­versicherung?

Mit der Tierhalterhaftpflicht für Hunde der NÜRNBERGER ist ein Versicherungsschutz ab 5,85 EUR pro Monat, bzw. 66,29 EUR pro Jahr, möglich.

Warum sollte ich meinen Hund bei der NÜRNBERGER versichern?

Mit der Haftpflicht­versicherung für Hunde der NÜRNBERGER sind Sie rundum abgesichert. Schäden, die Ihr Hund verursacht hat, sind - je nach Tarif - mit einer Ver­sicherungs­summe bis 30 Mio. EUR versichert.

Die Versicherung ist ohne Selbst­beteiligung möglich und deckt u. a. Miet­sach­schäden sowie Schäden im Ausland ab.

Gibt es Hunde oder Hunde­rassen, die nicht versichert werden können?

Gewerblich oder land­wirtschaftlich gehaltene Tiere müssen über eine gesonderte gewerbliche Tier­halter­haftpflicht versichert werden.

Können auch mehrere Hunde in einem Vertrag versichert werden?

Bei der NÜRNBERGER können auch mehrere Hunde in der Hundehaftpflicht versichert werden. Sie können bis zu 5 Hunde in einem Vertrag versichern.

Wie hoch ist die Selbst­beteiligung?

Bei der Haftpflicht­versicherung für Hunde der NÜRNBERGER können Sie indivi­duell wählen, ob Sie die Versicherung mit oder ohne Selbst­beteiligung ab­schließen wollen.

Wann beginnt und endet die Absicherung?

Der Versicherungs­schutz von Tier­versicherungen beginnt zu dem im Versicherungs­schein angegebenen Zeitpunkt. Voraus­setzung ist, dass der 1. oder einmalige Ver­sicherungs­beitrag rechtzeitig gezahlt wurde. Andernfalls beginnt der Ver­sicherungs­schutz mit der Zahlung. Mit unserem Komfort-Tarif können Sie von einer Summen- und Konditions­differenz­deckung profitieren. Das heißt: Schon vor Vertrags­beginn, nämlich ab dem Zeit­punkt Ihrer Unter­schrift, können Sie unsere Leistungen erhalten. (Wichtig: Dies gilt nur dann, wenn zuvor ein Vertrag bei einem anderen Ver­sicherer bestanden hat/noch besteht.)

Bei Kündigung hängt die Kündigungsfrist von der Laufzeit ab:

  • Laufzeit von 1 Jahr oder mehr: Der Vertrag ver­längert sich automatisch um jeweils 1 Jahr. Ausnahme: Der Versicherte oder der Versicherer hat den Vertrag gekündigt.
  • Laufzeit von 3 Jahren oder mehr: Der Vertrag kann zum Ende des 3. Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss 1 Monat vor Ende des 3. Jahres bei uns eingehen.
Was passiert, wenn der versicherte Hund stirbt?

Ist der geliebte Vierbeiner nicht mehr Teil des Lebens, haben viele Hunde­besitzer andere Sorgen, als sich um Ver­sicherungen zu kümmern. Für den Ver­sicherer bedeutet dieser Umstand jedoch ein Weg­fallen des Versicherungs­risikos. Deshalb kann der Vertrag in solchen Fällen auch vor dem ver­einbarten Ende gekündigt werden.

Wir haben die häufigsten Fragen rund um die Hundehaftpflicht für Sie zusammengefasst. Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Schauen Sie in unserem Hundehaftpflicht-FAQ vorbei.

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