Musikinstrumentenversicherung mit Allgefahrendeckung

Warum Sie eine Versicherung für Ihre Musik­instrumente brauchen

Die Geige im Zug vergessen oder die Gitarre beim Konzert fallen gelassen? Kein Problem, denn die NÜRNBERGER Musikinstrumenten­versicherung bietet Ihnen einen sogenannten Allgefahrenschutz. Das bedeutet, dass die Leistungen weit über eine gewöhnliche Hausrat­versicherung hinausgehen. Diese deckt nämlich nur bestimmte Schäden ab, die zu Hause verursacht werden. Bei der Musikinstrumen­ten­versicherung dagegen sind auch Transport­schäden, einfacher Diebstahl oder eigene Unachtsamkeit versichert - auf Konzerten, unterwegs oder im Proberaum.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Musik­instrumenten­versicherung

  • Bietet Schutz für Musikinstrumente jeglicher Art
  • Versichert neben Instrumenten auch Zubehör wie Koffer, Taschen, Gurte und Halterungen für Instrumente, Noten und Notenständer etc.
  • Inklusive elektronische und elektrische Zusatzgeräte, z. B. Licht- und Soundtechnik, Übertragungs- und Verstärkergeräte, Lautsprecher und Mikrofone
  • Ersetzt den vollen Versicherungs­wert bei Totalverlust und die Reparatur­kosten bei Beschädigung
  • Versicherungsschutz u. a. bei Diebstahl, Raub, Liegenlassen, Vertauschen oder auf dem Transport
  • Weltweiter Versicherungsschutz möglich
  • Der Beitrag berechnet sich je nach der Gesamtversicherungssumme: Zeitwert des Instruments und Zubehör

Unser Tipp: Holen Sie sich den Allgefahren-Schutz für Ihr Instrument - und decken Sie wirklich jedes Risiko ab

Sie musizieren nur zu Hause? In diesem Fall ist Ihr Instrument im Rahmen der Hausratversicherung gegen Brand, Einbruch, Rohrbruch, Sturm, Hagel oder Überschwemmung geschützt. Wollen Sie Ihr Instrument gegen mehr Gefahren absichern? Treten Sie öffentlich auf oder lagern Sie Ihr Instrument in einem Proberaum? Dann empfehlen wir Ihnen, die Musikinstrumentenversicherung abzuschließen.

So viel kostet die Musikinstrumentenversicherung

Muskinstrumentenversicherung für Gitarre

Sven, Gitarrist in einer Rockband

Sven hat sich gerade eine neue E-Gitarre für 5.000 EUR gekauft. Da er am Wochenende regelmäßig mit seiner Band auftritt und die Gitarre gelegentlich im Proberaum lässt, sichert er sich mit der Musikinstrumen­ten­versicherung ab.

NÜRNBERGER Musikinstrumentenversicherung

148,75 EUR im Jahr

Musikinstrumentenversicherung für Saxophon

Lena, Saxofonistin aus Leidenschaft

Lena ist begeisterte Saxofonistin. Sie möchte ihr 5.000 EUR teures Instrument gut versichert wissen - vor allem, da sie aufgrund ihrer vielen Auftritte oft damit unterwegs ist.

NÜRNBERGER Musikinstrumentenversicherung

89,25 EUR im Jahr

Musikinstrumentenversicherung - die häufigsten Fragen

  • Zu welchem Wert ist mein Instrument versichert?

    In der NÜRNBERGER Musikinstrumen­tenversicherung ist der Zeitwert versicherbar. Hier werden Abnutzung und Alter oder auch eine Wertsteigerung berücksichtigt. Den Zeitwert kann z. B. ein Musikhaus bestätigen. Er wird für jedes einzelne Instrument individuell als Versicherungssumme festgelegt.

  • Welche Schäden sind mitversichert?

    Die NÜRNBERGER Musikinstrumen­tenversicherung deckt insbesondere Schäden ab, die entstanden sind durch:

    • Beschädigung des Instruments (z. B. beim Beladen, Flugzeugtransport)
    • Verlust durch Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung
    • Abhandenkommen, Liegenlassen, Vertauschen
    • Veruntreuen, Unterschlagen
    • Unfall des Transportmittels
    • Zerstörung durch Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Zerstörung durch Wasser, Feuchtigkeit oder Elementar­ereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung

  • Was gilt für meine Instrumente im Probenraum?

    Die NÜRNBERGER versichert Ihr Instrument in der Wohnung, in Übungsräumen und unterwegs. Bei den Proberäumen ist darauf zu achten, dass der Raum durch eine stabile Tür mit bündigem Zylinderschloss gesichert ist.

  • Welche Schäden sind nicht mitversichert?

    Vom Versicherungsschutz sind unter anderem ausgeschlossen:

    • Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
    • Schäden infolge von Terrorakten
    • Schäden durch Streik, innere Unruhen
    • Schäden durch Beschlagnahmung
    • Schäden durch Kernenergie
    • Schäden durch Diebstahl aus dem Kfz zwischen 22:00 und 6:00 Uhr

    Dies ist eine unvollständige Liste. Die expliziten Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

  • Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

    Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Das genaue Datum finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.

  • Wonach richtet sich der Beitrag für die Musikinstrumentenversicherung?

    Es kommt auf den (Zeit-)Wert des Instruments an. Außerdem wird berücksichtigt, ob es sich um ein klassisches Instrument ohne Elektronik oder um ein modernes Instrument mit Elektronik handelt. Auch spielt es eine Rolle, ob der Schutz nur in Deutschland oder weltweit gelten soll.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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