Pferdetransport-Versicherung Unfallgefahren

Warum eine Pferde­transport­versicherung sinnvoll ist

Ob bei einem Stallwechsel oder auf dem Weg zu einem Turnier - Pferde müssen manchmal über größere Strecken transportiert werden. Nicht ganz ungefährlich, denn der Transporter mit Ihrem Pferd könnte in einen Verkehrs­unfall verwickelt werden. Natürlich lässt sich eine Verletzung oder gar der Verlust Ihres Pferdes emotional nicht ausgleichen - materiell allerdings schon.

Die NÜRNBERGER Pferdetransport­versicherung bietet Ihnen finanziellen Ersatz, wenn das Pferd während des Transports oder beim Ein- und Ausladen zu Schaden kommt.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Pferde­transport­versicherung

  • Finanzieller Ersatz bei Tod oder Verletzung Ihres Pferdes
  • Leistet auch, wenn das Tier dauerhaft nicht mehr einsatzfähig ist
  • Bei Brand, Blitzschlag, Explosion und Naturgefahren
  • Bei Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs
  • Bei Unfällen mit dem Kraftfahrzeug bzw. dem Anhänger

Gute Gründe, Ihr Pferd bei Transporten abzusichern

Pferde werden immer mal wieder von einem Ort zum anderen transportiert. Ganz gleich, ob Sie Stute und Fohlen von einer Koppel auf die nächste bringen, mit Ihrem Pferd den Stall wechseln, zum Turnier oder auf einen Lehrgang fahren: Ihr Liebling wird dabei leider auch vielen Gefahren ausgesetzt. Stellen Sie sich zum Beispiel Folgendes vor:

Pferdetransportversicherung für Verletzungen beim Ein- oder Ausladen

Ihr Pferd verletzt sich am Anhänger

Bei der Ankunft im neuen Stall führen Sie Ihr Pferd aus dem Hänger. Bedingt durch die fremde Umgebung erschrickt es, bleibt mit dem Bein hängen und verletzt sich dabei schwer. Es entstehen hohe Kosten für die tierärztliche Behandlung. Die NÜRNBERGER Pferdetransportversicherung übernimmt all diese Kosten.

Pferdetransportversicherung bei Verkehrsunfällen

Sie geraten mit Ihrem Pferd in einen Unfall

Auf der Fahrt zu einem Turnier werden Sie in einen schlimmen Verkehrsunfall verwickelt. Ihr Pferd wird dabei schwer verletzt. Als Folge dieser Blessuren kann Ihr Pferd nie mehr an Turnieren teilnehmen.

Um Sie vor den finanziellen Folgen zu schützen, stehen wir Ihnen mit der NÜRNBERGER Pferdetransportversicherung immer zur Seite.

Unser Tipp: Sattelversicherung nicht vergessen

Mit unserer Sattelversicherung sind Sattel, Zaumzeug und Reitzubehör gegen Schäden durch Feuer und Einbruchdiebstahl versichert, wenn sie dauerhaft im Reitstall aufbewahrt werden. Abschließbar über die NÜRNBERGER Hausratversicherung.

Noch mehr Schutz für Sie und Ihr Pferd

Häufige Fragen zur Pferde­transport­versicherung

  • Welche Risiken sind beim Pferdetransport versichert, welche nicht?

    Versichert ist bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Beförderung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Pferde in besonders dafür ausgestatteten Transportfahrzeugen, wenn die Pferde an allen Beinen mit Transportgamaschen geschützt sind.

    Es sind Verlust und Verletzungen des versicherten Pferdes versichert, verursacht durch:

    • Elementarereignisse und Unfall des Kraftfahrzeugs bzw. des Anhängers, z. B. Umstürzen, Zusammenstöße mit anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall
    • Diebstahl oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs

    Darüber hinausgehende Risiken und Gefahren sind nicht versichert. Für Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion wird nicht geleistet, soweit der Schaden durch Ansprüche aus anderen Versicherungs­verträgen gedeckt ist.

    Steht das beladene Fahrzeug länger als 2 Stunden an einem Ort, ist es nur gegen Einbruch­diebstahl in das Fahrzeug, räuberischen Überfall sowie Diebstahl oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs versichert, wenn Fahrzeug und Anhänger nachweislich verschlossen sind und sich auf einem dafür vorgesehenen Abstellplatz im Bereich eines Pferdesportgeländes befinden.

  • Welche Leistungen sind in der Pferdetransportversicherung ausgeschlossen?

    Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Ausgeschlossen sind insbesondere Leistungen für Schäden verursacht durch:

    • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
    • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
    • Verstöße gegen Zoll- und sonstige behördliche Vorschriften
    • den natürlichen Zustand des Pferdes (namentlich durch Krankheiten, Seuchen oder Ähnliches), ferner durch Witterungseinflüsse (Frost, Hitze, Regen, Schnee, Hagel), Nichtverwendung der Transport­gamaschen bzw. der für den Transport von Pferden besonders ausgestatteten Transportfahrzeuge
    • starkes Bremsen sowie Reifenpannen und sonstige Betriebsschäden, soweit diese Ereignisse nicht zu einem Unfall des Fahrzeugs führen
    • die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromag­netischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen
    • Kernenergie

  • Wie hoch ist mein Beitrag, wann muss ich ihn bezahlen und was passiert, wenn ich nicht oder zu spät zahle?

    Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom Wert Ihres Pferdes und des gewählten Versicherungsschutzes. Sie können nur den Transport absichern, aber auch den Transport inkl. dem Ein- oder Ausladerisiko.

    Denken Sie bitte daran, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist und wir Ihnen den Versicherungsschein zugesandt haben - jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Wann Sie die folgenden Beiträge zu zahlen haben, richtet sich nach der mit Ihnen vereinbarten Zahlweise, die Sie Ihrem Antrag oder dem Versicherungsschein entnehmen können. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.

    Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig zahlen, können wir bis zum Zahlungseingang vom Vertrag zurücktreten. Erst mit dem Zahlungseingang beginnt auch der Versicherungsschutz. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

  • Welche Pflichten habe ich während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?

    Wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben verändern sollten, denken Sie bitte daran, uns anzu­sprechen. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Versicherungsvertrag anzupassen. Ein typischer Fall ist beispiels­weise ein Neukauf eines Pferdes, da sich dadurch z. B. die wesentlichen Grundlagen der Bemessung Ihres Beitrags verändern können, etwa durch eine höhere Versicherungssumme. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Dies ist z. B. der Fall, wenn Ihr versichertes Transport­fahrzeug länger unbewacht abgestellt ist; in diesen Fällen steigt das Risiko eines Diebstahls deutlich an.

  • Welche Pflichten habe ich im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?

    Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.

    Liegt eine strafbare Handlung wie z. B. Diebstahl vor melden Sie den Schaden bitte unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle.

  • Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?

    Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zum im Versicherungs­schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den 1. Beitrag rechtzeitig bezahlen.

    Versicherungsschutz im konkreten Transportfall besteht ab dem Zeitpunkt, in dem das versicherte Pferd zur unverzüglichen Beförderung auf das Fahrzeug aufgeladen ist. Er endet mit Beginn des Abladevorgangs des Pferdes vom Fahrzeug.

  • Welche Laufzeiten können für die Pferde­transport­versicherung vereinbart werden?

    Wir bieten grundsätzlich nur Jahres­verträge an. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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