Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die zweite wichtige Säule der Altersabsicherung. Sie umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Es gibt fünf Durchführungswege der bAV mit unterschiedlichen Vorteilen. Die Direktversicherung und die Unterstützungskasse sind aktuell die zwei wichtigsten und beliebtesten Durchführungswege. Die Beiträge zur bAV sind innerhalb gesetzlicher Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
In der Direktversicherung gibt es zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts. Auch höhere Arbeitgeberzuschüsse oder eine komplett arbeitgeberfinanzierte bAV sind möglich. Aufgrund ihrer vielen Vorteile wird die bAV zunehmend beliebter und ist heute ein fester Bestandteil der modernen Vorsorgeplanung.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Sie können einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in eine Altersvorsorge umwandeln, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Der Arbeitgeber leitet diesen Beitrag direkt vom Bruttogehalt an den Versorgungsträger weiter. Neben der Entgeltumwandlung sind in der bAV auch eine Misch- oder Arbeitgeberfinanzierung möglich. Die NÜRNBERGER bietet 3 Durchführungswege der bAV an:
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
Der beliebteste und einfachste Weg für viele Unternehmen ist die Direktversicherung.
Vorteile der Direktversicherung:
- Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei - und darüber hinaus bis zu 8 % steuerfrei.
- Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung (seit 2022 auch für Altverträge verpflichtend), höhere Zuschüsse durch den Arbeitgeber sind möglich
- bAV-Mitnahme (Portierung) bei Arbeitgeberwechsel grundsätzlich möglich
- Private Fortführung bei Ende des Arbeitsverhältnisses möglich
- Meist vereinfachte Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer betrieblichen Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung im Rahmen des Gruppenvertrags Ihres Arbeitgebers
- Meist vergünstigte Tarifkonditionen im Rahmen des Gruppenvertrags Ihres Arbeitgebers
- Beiträge sind im Regelfall geschützt vor Insolvenz des Arbeitgebers
- Möglichkeit, sich das Kapital einmalig bei Rentenbeginn auszahlen zu lassen oder Rente im Alter zu beziehen
Nachteile und Einschränkungen der Direktversicherung:
- Die spätere Auszahlung, egal ob als Kapital oder monatliche Rente, muss voll versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung)
- Auf Betriebsrenten fallen in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, das kann die Nettorente spürbar mindern
- Eingeschränkte Flexibilität im Vergleich zur privaten Vorsorge, z. B. keine Kündigungsmöglichkeit oder Kapitalisierungsmöglichkeit vor dem eigentlichen Rentenbeginn.
Für wen lohnt sich die Direktversicherung besonders?
- Für Arbeitnehmer mit langfristiger Betriebszugehörigkeit
- Für alle, deren Arbeitgeber attraktive Zuschüsse oder eine arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten
- Für Personen, die bereits einen hohen Grenzsteuersatz haben, der Steuervorteil ist dann besonders groß. Hier ist insbesondere die Unterstützungskasse attraktiv, bei der Beiträge unbegrenzt steuerfrei sind, Sozialversicherungsersparnis bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze bei Entgeltumwandlung.
Tipp:
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gezielt darauf an. In vielen Fällen sponsert dieser nicht nur die Abwicklung, sondern auch einen Teil der Beiträge. In der Direktversicherung sind Ihnen mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss sicher, auch bei betrieblichen Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherungen!