Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem Jahr 2018 in Kraft. Es dient dazu, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Die betriebliche Altersvorsorge wird damit staatlich mehr gefördert. Das äußert sich z. B. darin, dass Geringverdiener einen Zuschuss zur bAV erhalten.
Außerdem ist festgelegt, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV leisten muss. Dieser sogenannte Arbeitgeber-Zuschuss beträgt mindestens 15 % der Arbeitnehmerbeiträge. Zusätzlich müssen Arbeitnehmer in der Ansparphase keine Steuern auf die Beiträge zahlen.
Arbeitgeber können die Beiträge von der Steuer absetzen. Zudem wurden bürokratische Hürden abgebaut. Somit bietet die bAV für beide Seiten Vorteile.
Diese Änderungen gelten für alle ab 2019 abgeschlossenen Verträge.