Erwerbsunfähigkeit: Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Geprüft wird das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell werden Gutachten angefordert.
Berufsunfähigkeit: Sollte der Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall zu 50 % oder mehr für mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausgeübt werden können, kann ein Antrag auf BU-Leistungen gestellt werden.
Das bedeutet: Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Ingenieur arbeiten, wären aber theoretisch noch in der Lage, über 3 Stunden täglich einen anderen Beruf auszuüben, erhalten Sie keine staatliche Unterstützung.
Versorgungslücken für angestellte und selbstständige Ingenieure:
- Angestellte Ingenieure erhalten im besten Fall eine geringe Erwerbsminderungsrente. Diese liegt oft deutlich unter dem letzten Einkommen.
- Selbstständige Ingenieure sind meist gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie müssen sich also komplett selbst absichern.