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Zahnärztin mit Brille und Mundschutz behandelt einen Patienten

Berufsunfähigkeits­versicherung für Zahnärzte.

Warum Sie als Zahnarzt Ihre Arbeitskraft besser privat absichern.

zuletzt aktualisiert am 14.07.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % und für mind. 6 Monate nicht mehr ausüben können.
  • Wichtiges Extra für Zahnärzte ist unter anderem die Infektionsklausel.

Brauchen Zahnärzte eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Als angestellter oder selbstständiger Zahnarzt sind Sie über Ihr zuständiges Versorgungswerk ebenfalls gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Die Prämie dafür ist im Pflichtbeitrag bereits enthalten. Warum also sollten Sie sich zusätzlich privat absichern?

Die Vorteile einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung liegen klar auf der Hand: flexibel wählbare, garantierte und in der Regel höhere Rentenleistungen, geringere Leistungsvoraussetzungen, keine Wartezeiten, Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit und wichtige Extras wie Infektionsklausel und Inflations-Schutz machen die private BU auch für Gutverdiener und Kammerberufe höchst interessant. Denn gerade für Sie als Zahnmediziner ist die Versorgungslücke im Fall einer Berufsunfähigkeit besonders gravierend. Ihren gewohnten Lebensstandard können Sie nur mit einer BU-Rente von Ihrem Versorgungswerk kaum halten.

Warum Zahnärzte berufsunfähig werden

Berufsunfähigkeit ist kein fiktives Szenario: Jeder 4. Erwerbstätige (Quelle: Morgen & Morgen GmbH, Stand 04.2025) in Deutschland wird im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig - vorübergehend oder sogar dauerhaft. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind:

  • Nervenkrankheiten (35,75 %)
  • Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats (17,85 %)
  • Krebserkrankungen und andere bösartige Geschwülste (16,96 %)
  • Unfallverletzungen (6,96 %)
  • Erkrankungen des Herzens und der Gefäßsysteme (6,16 %)
  • Sonstige Erkrankungen (16,32 %)

Zahnärzte gehören zwar nicht zu den Hochrisikogruppen, wie z. B. Menschen mit körperlich schweren Berufen. Dennoch sind Zahnärzte im Rahmen ihrer Tätigkeit einigen Gefahren ausgesetzt, die das Risiko für Berufsunfähigkeit erhöhen. Hier ein paar Beispiele:

  • Tremor im Arm, z. B. durch Nervenkrankheit, Schlaganfall
  • Verlust der Fingerfertigkeit, z. B. durch Rheuma, Arthrose
  • Bandscheibenschäden durch ungesunde Sitzhaltung
  • Vergiftung oder Erblindung durch Laborunfall
  • Starke allergische Reaktion gegen Desinfektionsmittel
  • Burn-out durch hohe Arbeitsbelastung oder Examensstress im Studium

Wenn Zahnärzte berufsunfähig werden, trifft sie der Einkommensverlust oft hart. Als Kammerberufler sind Zahnärzte zwar über ihr Versorgungswerk gegen BU versichert. Doch was leistet diese gesetzliche Absicherung wirklich?

Leistungen der Versorgungswerke bei Berufsunfähigkeit

Alle angestellten oder selbstständigen Zahnärzte sind über ihr zuständiges Versorgungswerk automatisch auch gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, ohne zusätzlichen Beitrag. Die Leistungen sind jedoch begrenzt und stellen kaum mehr als eine Grundversorgung dar:

  • Jedes Mitglied über Pflichtbeitrag versichert, keine Gesundheitsprüfung
  • Leistung ab 100 % BU (vollständige Berufsunfähigkeit)
  • Prognosezeitraum bis zu 3 Jahre* (dauerhafte Berufsunfähigkeit)
  • Keine weitere Berufstätigkeit möglich, Rückgabe der Approbation bzw. Zulassung
  • Wartezeit bis zu 5 Jahre* nach Beginn der Beitragszahlung
  • Höhe der BU-Rente durchschnittlich 2.000 EUR (einkommensabhängig)
  • Abstrakte Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten
  • Keine Infektionsklausel (= keine Leistung bei behördlichem Tätigkeitsverbot)
  • Keine Garantien, da Satzung jederzeit geändert werden kann
  • Versteuerung: jährlich steigend bis 100 % im Jahr 2040

*nicht bei allen Versorgungswerken gleich

Besonders Berufseinsteiger, aber auch erfolgreiche selbstständige Praxisinhaber sollten sich bewusst sein, dass sie damit gar nicht oder kaum in der Lage sein werden, ihren Lebensstandard im Fall der Berufsunfähigkeit zu halten.

Zwei Hände einer Frau formen ein Herz

Leistungen der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung

Als Zahnarzt sind Sie auf Ihre Gesundheit angewiesen, um Ihre Patienten bestmöglich zu behandeln und Ihrer Tätigkeit ohne Schmerzen und Einschränkungen nachgehen zu können. Deshalb liegen die Vorteile einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie klar auf der Hand:

  • Leistung schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Prognosezeitraum 6 Monate (voraussichtlich oder rückwirkend)
  • Weitere Berufstätigkeit möglich, keine Rückgabe der Approbation bzw. Zulassung
  • Garantierte monatliche Rente und Befreiung von den Beiträgen für die Dauer der BU
  • Höhe der BU-Rente frei wählbar (abhängig von der finanziellen Angemessenheit)
  • Nachversicherungs- bzw. Erhöhungsoption bei bestimmten Ereignissen (z. B. Heirat, Geburt)
  • Keine Wartezeiten, sofortiger Versicherungsschutz
  • Keine abstrakte Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten
  • Gute Tarife enthalten Extras wie eine Infektionsklausel (= Leistung bei behördlichem Tätigkeitsverbot) oder Inflations-Schutz (dynamische Rentenerhöhung im Leistungsfall)
  • Nur der Ertragsanteil wird im Rentenbezug versteuert

Wichtig: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist eine Entscheidung fürs Leben, da sie die Sicherheit Ihrer Existenz maßgeblich beeinflusst. Prüfen und vergleichen Sie also sorgfältig, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Die NÜRNBERGER zählt zu den Marktführern im Bereich Einkommensschutz und Arbeitskraftabsicherung und wurde für ihre BU ausgezeichnet (z. B. von Franke und Bornberg).

Zahnärzte und BU: worauf Sie achten sollten

Diese Extra-Leistungen sind für Zahnärzte bei der Absicherung von Berufsunfähigkeit besonders wichtig - aber nicht in jedem Vertrag enthalten. Prüfen Sie Ihren BU-Schutz daher auf:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel sichert Sie auch dann ab, wenn Sie:

  • sich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert haben und
  • aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Ihren Beruf vollständig oder teilweise
  • für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben dürfen.

2 Beispiele:

1. Sie behandeln einen Patienten und erfahren im Nachhinein, dass er an Hepatitis C leidet. Ein ärztlicher Test ergibt, dass auch Sie an der hochansteckenden Leberentzündung erkrankt sind. Zum Glück heilt die Infektion nach wenigen Monaten von selbst aus, Sie dürfen jedoch ein halbes Jahr lang nicht arbeiten und auch Ihre Praxis nicht betreten (vollständiges Tätigkeitsverbot).

2. Der kleine Sohn Ihrer ZFA bringt aus dem Kindergarten eine Tuberkulose-Infektion mit - und seine Mutter bringt die Bakterien mit in die Praxis. Sie stecken sich an, haben jedoch keine Symptome. Ihnen wird das Behandeln von Patienten bis zu Ihrer Genesung untersagt, Sie dürfen jedoch weiterhin administrativ im Büro arbeiten (teilweises Tätigkeitsverbot).

In diesen Fällen erhalten Sie von Ihrer BU-Versicherung für den Zeitraum von 6 Monaten Ihre versicherte BU-Rente. Jedoch nur dann, wenn Sie selbst erkrankt sind, nicht nur Ihre Angestellten. Gut zu wissen: Bei der NÜRNBERGER beschränkt sich die Infektionsklausel nicht auf Heilberufe, sondern gilt für alle beruflichen Tätigkeiten.

Ihre BU-Versicherung kann von Ihnen verlangen, dass Sie als selbstständiger Zahnarzt Ihrer Tätigkeit trotz bedingungsgemäßer Erkrankung weiter nachgehen, wenn dies durch eine Umorganisation Ihres Betriebs möglich ist. Ein Beispiel: Ihre Praxis liegt im 4. Stock eines zum Ärztehaus umfunktionierten Altbaus - ohne Lift. Sie leiden an fortgeschrittener Arthrose in den Kniegelenken und können nicht mehr Treppen steigen. Durch einen Umzug in neue Räumlichkeiten mit Aufzug könnten Sie Ihre Praxis jedoch weiterführen.

Ihre BU-Versicherung sollte Sie mit Umorganisationskosten in Form einer Kapitalleistung unterstützen. Bei der NÜRNBERGER sind das z. B. 6 Monatsrenten, max. 15.000 EUR.

Wenn Sie nach einer Phase der Berufsunfähigkeit wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren wollen, kann das durchaus schwierig sein - vor allem, wenn Sie Ihre bisherigen Tätigkeiten nicht mehr wie gewohnt ausführen können. Zum Beispiel, wenn Sie nach einem Schlaganfall mit einem Tremor im Arm zu kämpfen haben. Sie können damit keine Patienten mehr behandeln, würden aber gerne weiter in der Branche bleiben, z. B. als Sachbearbeiter bei einer Krankenversicherung oder im Vertrieb eines Herstellers von Praxisausstattung.

Ihre BU-Versicherung sollte Ihren Wunsch nach Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit honorieren und mit einer Wiedereingliederungshilfe unterstützen. Bei der NÜRNBERGER erhalten Sie nach erfolgreicher Umschulung z. B. 6 Monatsrenten, max. 15.000 EUR.

Um Ihre BU-Rente der Preisentwicklung bei den Lebenshaltungskosten anzupassen, sollte Ihre BU-Versicherung eine dynamische Rentenerhöhung im Leistungsfall vorsehen. Vereinbaren Sie den Inflations-Ausgleich für Ihre BU-Rente gleich bei Vertragsabschluss, damit Sie wissen, wie sich Ihre Beiträge künftig entwickeln. Bei der NÜRNBERGER steigt die BU-Rente mit dem Inflations-Schutz jedes Jahr um 0,5 bis 3 %, je nach Kundenwunsch.

Als Zahnarzt nie ohne Berufsunfähigkeits­versicherung

Auch wenn Sie als Zahnmediziner über Ihr berufsständisches Versorgungswerk einen Grundschutz bei Berufsunfähigkeit besitzen, lohnt es sich, mit einer privaten Arbeitskraft-Absicherung auf Nummer sicher zu gehen. Damit können Sie Ihr Leben auch ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf einem guten Niveau weiterführen und so individuell gestalten, wie Sie es gewohnt sind.

Jedoch sollten Sie immer einen genauen Blick auf die Vertragsbedingungen werfen und abwägen, welche Leistungen für Sie essenziell sind. Ein letzter Tipp: Nicht jede Erkrankung oder Verletzung, durch die Sie wichtige körperliche Fähigkeiten verlieren oder gesundheitlich stark eingeschränkt sind, führt zwangsläufig zur Berufsunfähigkeit. Eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung können weitere wertvolle Bausteine Ihrer Existenzsicherung sein.

Berufsunfähigkeits­versicherung

  • Beitragsstabilität
  • Vereinfachte Prüfung bei Krebs
  • Flexibilität
Lächelnder Mann mit brauner Umhängetasche und Smartphone in der Hand läuft durch Park

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