Auch wenn man sich bestmöglich schützt, bleibt ein Restrisiko, vor allem bei beruflicher Tätigkeit im Freien oder bei Outdoor-Aktivitäten. Genau hier kann eine private Unfallversicherung, wie sie von der NÜRNBERGER angeboten wird, eine wichtige finanzielle und organisatorische Unterstützung bieten.
Gut zu wissen: Erfrierungen gelten im versicherungsrechtlichen Sinne als Unfallfolge - vorausgesetzt, sie entstehen plötzlich und unfreiwillig durch ein von außen einwirkendes Ereignis. Zum Beispiel kann durch starken Frost, Kälteexposition bei einer Winterwanderung oder durch einen Unfall im Gebirge eine Erfrierung entstehen.
Vorteile der NÜRNBERGER Unfallversicherung bei Erfrierungen:
- Invaliditätsleistung: bei dauerhaften Schädigungen wie z. B. Funktionsverlust oder Amputation
- Krankenhaustagegeld: bei stationärer Behandlung
- Baustein Reha-Schutzbrief: für Reha-Maßnahmen und Kuren
- Unfallrente: bei langfristiger Beeinträchtigung monatliche Zahlung
- Individuelle Tarifwahl: z. B. mit Hilfs- und Pflegeleistungen für die Genesung zu Hause oder mit finanzieller Soforthilfe bei bestimmten Verletzungen sowie bei Hilfsmitteln wie Krücken oder Orthesen
Besonders bei Erfrierungen Grad II oder III, die medizinisch aufwendig behandelt werden müssen oder bleibende Schäden verursachen, kann der Versicherungsschutz finanzielle Belastungen abfedern.
Für wen lohnt sich eine Absicherung?
- Berufstätige im Außenbereich (z. B. Bau, Logistik, Polizei)
- Sportlich Aktive, die sich oft bei Kälte draußen aufhalten
- Ältere Menschen, bei denen das Heilungsrisiko erhöht ist
- Familien, die umfassend vorsorgen möchten
Eine Unfallversicherung kann medizinische Versorgung nicht ersetzen, aber sie fängt finanzielle Folgen auf, wenn es doch passiert. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind oder schauen Sie auf unserer Produktseite zum Thema Unfallversicherung vorbei.