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Eine Person legt einer älteren Dame mit Brille eine Hand auf die Schulter

Genesungsgeld.

So können Sie sich nach einem Unfall optimal erholen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Genesungsgeld ist eine Leistung der privaten Unfallversicherung.
  • Es wird nach einem Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls gezahlt.
  • Wie lange und in welcher Höhe das Genesungsgeld gezahlt wird, hängt vom gewählten Tarif und der vereinbarten Tagessumme ab.

Was ist Genesungsgeld?

Nach einem Unfall ist nicht nur medizinische Versorgung gefragt - auch finanzielle Sicherheit spielt eine zentrale Rolle. Genau hier setzt das Genesungsgeld an: Es ist eine Leistung der privaten Unfallversicherung, die Sie während Ihrer Genesungszeit nach einem Krankenhausaufenthalt unterstützt.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Genesungsgeld ist, wann es gezahlt wird und warum es sich lohnt, diese Leistung in Ihrer privaten Unfallversicherung zu berücksichtigen - zum Beispiel mit dem "Krankenhaustagegeld Plus" der NÜRNBERGER Unfallversicherung.

Genesungsgeld ist eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung, die nach einem stationären Krankenhausaufenthalt gezahlt wird. Es dient dazu, die Zeit der Genesung finanziell abzusichern - etwa wenn zusätzliche Kosten entstehen oder eine Rückkehr ins Berufsleben nicht sofort möglich ist. Oft schließt sich die Zahlung direkt an die Tage im Krankenhaus an.

Während das Krankenhaustagegeld die stationäre Behandlung abdeckt, wird das Genesungsgeld typischerweise für die Erholungsphase danach gezahlt, also für den Zeitraum zu Hause, in dem Patienten sich noch nicht vollständig erholt haben. Die Höhe und Dauer der Zahlung hängen vom gewählten Tarif und der vereinbarten Versicherungssumme ab.

Typische Merkmale des Genesungsgelds:

  • Wird nach einem Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls gezahlt - und zwar für dieselbe Anzahl von Tagen, die man stationär in der Klinik verbracht hat
  • Wird für eine begrenzte Anzahl von Tagen (z. B. 10, 30 oder 100 Tagen) gezahlt
  • Dient zur Überbrückung finanzieller Belastungen während der Rekonvaleszenz

Diese Leistung ist besonders dann sinnvoll, wenn nach einem Unfall zusätzliche Belastungen entstehen - etwa durch Verdienstausfall, Mobilitätsbedarf oder Kosten für Haushaltshilfen. Das Genesungsgeld schafft hier einen wichtigen finanziellen Puffer, um sich voll auf die Genesung konzentrieren zu können.

Eine junge Frau mit Beinschiene sitzt auf einer Bank in einem Wartebereich und bespricht etwas mit einem Physiotherapeuten

Wann zahlt die Unfallversicherung Genesungsgeld?

Damit Genesungsgeld überhaupt gezahlt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese hängen vom gewählten Tarif und Versicherer ab, folgen jedoch meist einem ähnlichen Prinzip.

In der Regel wird Genesungsgeld unter folgenden Bedingungen gezahlt:

  • Unfallbedingter Krankenhausaufenthalt: Die versicherte Person muss wegen eines Unfalls vollstationär im Krankenhaus behandelt worden sein. Ambulante Behandlungen reichen in den meisten Fällen nicht aus.
  • Mindestaufenthaltsdauer: Viele Tarife sehen eine Mindestverweildauer im Krankenhaus vor, z. B. 2 oder 3 volle Kalendertage.
  • Unfall als Ursache: Es muss sich um ein klar definiertes Unfallereignis handeln. Für Krankheiten oder geplante Operationen wird kein Genesungsgeld gezahlt.
  • Rechtzeitige Meldung: Der Leistungsfall muss innerhalb einer bestimmten Frist beim Versicherer gemeldet werden - inklusive ärztlicher Nachweise wie Entlassungsbericht oder Diagnose.

Zeitpunkt und Dauer der Zahlung
Genesungsgeld wird in der Regel nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gezahlt - und nicht während des Aufenthalts selbst. Die Dauer der Zahlung kann variieren:

  • Feste Tageanzahl: Häufig erfolgt die Zahlung für einen festen Zeitraum, z. B. 10, 30 oder 100 Tage.
  • Anbindung an Krankenhaustagegeld: In manchen Tarifen wird Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen gezahlt wie zuvor das Krankenhaustagegeld.
  • Tarifabhängige Staffelung: Je nach Versicherung sind auch Staffelmodelle möglich, bei denen die Höhe der Leistung mit zunehmender Genesungsdauer sinkt.

Beispiel aus der Praxis
Eine versicherte Person wird nach einem Sturz für 5 Tage stationär im Krankenhaus behandelt. Nach der Entlassung beginnt die Zahlung des Genesungsgelds - beispielsweise bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung für weitere 5 Tage. Während dieser Zeit kann sich die Person ohne finanziellen Druck erholen und erhält eine zusätzliche Absicherung neben dem eigentlichen Krankenhaustagegeld.

Wie wird Genesungsgeld berechnet?

Die Höhe des Genesungsgelds hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Dabei sind insbesondere 2 Faktoren entscheidend: die vereinbarte Höhe der Leistung und die Anzahl der Tage, für die gezahlt wird.

Einflussfaktoren bei der Berechnung
Folgende Elemente bestimmen die konkrete Höhe des Genesungsgelds:

  • Versicherte Tagessumme: Bei Vertragsabschluss wird meist eine feste Summe pro Tag vereinbart - z. B. 20, 30 oder 50 EUR. Diese Summe wird dann für jeden anspruchsberechtigten Tag ausgezahlt.
  • Anzahl der Genehmigungstage: Die Dauer der Auszahlung orientiert sich entweder an der Anzahl der vorangegangenen Krankenhaustage oder wird pauschal für eine bestimmte Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt gezahlt (z. B. für 30 Tage).
  • Tarifdetails des Versicherers: Je nach Tarif kann das Genesungsgeld gleich hoch oder auch geringer ausfallen als das Krankenhaustagegeld. Einige Versicherer staffeln die Auszahlung auch je nach Dauer oder Art der Genesung.

Zur besseren Veranschaulichung ein einfaches Rechenbeispiel:

  • Vereinbartes Krankenhaustagegeld und Krankenhaustagegeld Plus (Genesungsgeld bei der NÜRNBERGER): 30 EUR pro Tag
  • Stationärer Krankenhausaufenthalt: 15 Tage - und somit auch 15 Tage Krankenhaustagegeld Plus (Genesungsgeld) = insgesamt 30 Tage
  • Auszahlung: 30 EUR × 30 Tage = 900 EUR Krankenhaustagegeld und Krankenhaustagegeld Plus

Diese Summe kann frei verwendet werden - beispielsweise für Haushaltshilfen, Pflegeunterstützung, Mobilitätskosten oder als Ersatz für entgangene Einnahmen.

Genesungsgeld vs. Krankenhaustagegeld

Die Begriffe Genesungsgeld und Krankenhaustagegeld klingen ähnlich, beschreiben jedoch 2 unterschiedliche Leistungen innerhalb der privaten Unfallversicherung. Beide Zahlungen bieten finanzielle Unterstützung - aber zu verschiedenen Zeitpunkten.

Krankenhaustagegeld: Leistung während des Aufenthalts
Krankenhaustagegeld wird gezahlt, solange eine versicherte Person infolge eines Unfalls stationär im Krankenhaus liegt. Es deckt zusätzliche Kosten wie Zuzahlungen, Telefongebühren oder Verdienstausfall ab.

  • Auszahlung während des Krankenhausaufenthalts
  • Je nach Tarif z. B. 5 bis 150 EUR täglich
  • Flexibel einsetzbar für zusätzliche Belastungen

Genesungsgeld: Unterstützung in der Erholungszeit
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt die Zeit der Genesung. Hier greift das Genesungsgeld: Es wird für eine festgelegte Anzahl an Tagen nach dem Klinikaufenthalt gezahlt und bietet eine wichtige Entlastung in dieser Übergangsphase.

  • Auszahlung nach dem Krankenhausaufenthalt
  • Für einen fest definierten Zeitraum (z. B. 30 Tage)
  • Dient der finanziellen Absicherung in der Rekonvaleszenz

Genesungsgeld in der NÜRNBERGER Unfallversicherung: Krankenhaustagegeld Plus

Im Rahmen der NÜRNBERGER Unfallversicherung haben Kunden die Möglichkeit, sich nicht nur während eines Krankenhausaufenthalts abzusichern, sondern auch gezielt für die Zeit danach - mit dem Zusatzbaustein "Krankenhaustagegeld Plus".

Was ist das Krankenhaustagegeld Plus?

Das Krankenhaustagegeld Plus ist eine optionale Leistung, die separat zum klassischen Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden kann. Es sichert die Tage nach einem stationären Aufenthalt finanziell ab: für genau so viele Tage, wie zuvor im Krankenhaus verbracht wurden, und das je nach gewähltem Tarif bis zu einer definierten Höchstdauer, z. B. im Premiumtarif bis 365 Tage.

Damit stellt das Krankenhaustagegeld Plus eine sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes dar, insbesondere für Menschen, die sich nach einem Unfall nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell sicher aufstellen möchten.

Weitere Informationen zu Tarifen und Leistungen finden Sie direkt auf der Seite der NÜRNBERGER Unfallversicherung.

Häufige Fragen zum Genesungsgeld

In der Regel nicht. Die Auszahlung von Genesungsgeld ist bei den meisten Anbietern an einen vollstationären Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls gebunden. Ambulante Eingriffe oder Behandlungen ohne Übernachtung im Krankenhaus führen in der Regel nicht zu einem Leistungsanspruch.

Bei mehreren aufeinanderfolgenden Krankenhausaufenthalten innerhalb kurzer Zeit - etwa bei Komplikationen - kann das Genesungsgeld mehrfach oder fortlaufend gezahlt werden, sofern die Aufenthalte unfallbedingt sind und die Versicherungsbedingungen dies zulassen. Die genaue Regelung hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Nein. Genesungsgeld ist in der Regel steuerfrei, da es sich um eine private Versicherungsleistung handelt. Es wird nicht auf das Einkommen angerechnet und hat keinen Einfluss auf gesetzliche Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Ja. Genesungsgeld kann zusätzlich zu einer eventuell gezahlten Unfallrente in Anspruch genommen werden. Die beiden Leistungen decken unterschiedliche Risiken und Zeiträume ab und stehen sich nicht im Weg - sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, wie dem ärztlichen Entlassungsbericht. Je nach Versicherer kann die Bearbeitungszeit zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen liegen. Eine zügige Schadenmeldung beschleunigt den Prozess.

In der Regel ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt zwingende Voraussetzung für die Auszahlung von Genesungsgeld. Bei ambulanten Behandlungen wird diese Leistung meist nicht gewährt. Einige spezielle Tarife könnten Ausnahmen vorsehen, hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

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