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Mann setzt seinen Fahrradhelm auf

Gibt es eine Helmpflicht fürs Fahrrad?

Alle Fakten zur Helmpflicht und was Sie über Regelungen, Risiken und Absicherung wissen sollten.

zuletzt aktualisiert am 01.10.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland gibt es keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer.
  • Das Tragen eines Helms wird aber dringend empfohlen, da rund ein Viertel aller Fahrradunfall-Verletzungen den Kopf betreffen.
  • Studien zeigen: Ein Helm reduziert das Risiko schwerer Kopfverletzungen um bis zu 69 %.
  • In vielen Ländern gibt es bereits verpflichtende Regelungen, besonders für Kinder.

Diskussion zur Helmpflicht

Ein Sturz mit dem Fahrrad kann binnen Sekunden das ganze Leben verändern, besonders wenn der Kopf ungeschützt bleibt. Im Jahr 2023 registrierte das Statistische Bundesamt rund 91.000 Fahrradunfälle mit Personenschaden. Dabei war fast jede dritte Verletzung eine Kopfverletzung.

Das Tragische: Viele dieser Verletzungen hätten durch einen Helm zumindest gemildert werden können. Trotzdem fehlt in Deutschland bislang eine gesetzliche Helmpflicht. Warum ist das so? Und wie sinnvoll ist es, dennoch einen Helm zu tragen?

Gibt es in Deutschland eine Helmpflicht?

Die klare Antwort: Nein, für normale Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h besteht in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht. Anders sieht es bei schnelleren Zweirädern oder im Ausland aus:

  • S-Pedelecs (> 25 km/h): Helmpflicht nach StVO
  • Mofas & Mopeds: ebenfalls Helmpflicht

Gerichte haben in der Vergangenheit bereits diskutiert, ob Radfahrer ohne Helm bei einem Unfall mitschuldig sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2014: Wer ohne Helm fährt, trägt keine Mitschuld, solange keine gesetzliche Pflicht besteht.

In diesen Ländern besteht Helmpflicht für Fahrradfahrer:

  • Australien: Alle Altersgruppen, landesweit
  • Neuseeland: Alle Altersgruppen, landesweit
  • Finnland: Alle Altersgruppen, gesetzlich vorgeschrieben
  • Spanien: Alle Altersgruppen, außerorts
  • Schweden: Kinder unter 15 Jahren
  • Tschechien: Kinder unter 18 Jahren
  • Slowakei: Kinder unter 15 Jahren
  • Litauen: Kinder unter 18 Jahren
  • Österreich: Kinder unter 12 Jahren
  • Malta: Alle Fahrradfahrer
  • Kroatien: Kinder unter 16 Jahren
  • Südkorea: Alle Fahrradfahrer, gesetzlich vorgeschrieben
  • Kanada: Je nach Provinz, zumeist Kinder unter 18 Jahren
  • USA: Uneinheitlich, einzelne Bundesstaaten, oft für Kinder

Tipp für Ihre Reiseplanung:
Informationen zur jeweiligen Helmpflicht im Ausland finden Sie zuverlässig auf den Webseiten der ausländischen Verkehrsministerien oder der Automobilclubs wie ADAC oder ÖAMTC. Auch Reiseseiten mit Verkehrsratgebern oder Botschaftsseiten geben Auskunft. Wer auf Nummer sicher gehen will, trägt unabhängig von regionalen Vorschriften einfach immer einen Helm.

Mann sitzt auf einem Fahrrad und überprüft seinen Fahrradhelm

Keinen Helm tragen, was spricht dagegen?

Wenn Fahrradfahrende auf einen Helm verzichten, sind die Motive meist subjektiv geprägt: "Ich fahre nur kurz zum Bäcker", "Das sieht doof aus", "Ich bin doch vorsichtig genug" oder "Ich will mich nicht bevormunden lassen". Diese Aussagen mindern jedoch keineswegs objektive Risiken.

Fakt ist: Die Mehrzahl schwerer Fahrradunfälle passiert auf kurzen Wegen und in Alltagsumgebungen. Studien zeigen: Fahrradhelme reduzieren das Risiko schwerer Kopfverletzungen um rund 69 %, tödliche Verletzungen um bis zu 65 %. Moderne Helme wiegen nur wenige hundert Gramm, lassen sich komfortabel tragen und sind heute in zahlreichen Designs erhältlich.

Sicherheit darf kein Stilbruch oder ideologisches Statement sein. Wer auf den Helm verzichtet, geht ein unnötiges Risiko ein, oft aus Gewohnheit oder falscher Einschätzung der Gefahren. Aufklärung, gute Vorbilder und positive Anreize wie der Helmbonus der NÜRNBERGER Unfallversicherung helfen, diese Barrieren abzubauen.

Ein Fahrradunfall ohne Helm ist eine große Gefahr

Kopfverletzungen sind die gefährlichsten Folgen von Fahrradunfällen. Laut Deutscher Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie haben über 70 % der Schwerstverletzten nach Fahrradunfällen eine Kopfverletzung. Während Arm- und Beinbrüche häufiger passieren, sind es die Kopfverletzungen, die das Leben dramatisch verändern, sei es durch Schädel-Hirn-Trauma, langwierige Reha oder dauerhafte Einschränkungen im Alltag und Beruf.

Doch Schutz beginnt nicht erst beim Sturz: Wer sicher unterwegs sein möchte, achtet auf gute Sichtbarkeit, technische Fahrradsicherheit und defensives Fahren. Und: Wer Verantwortung übernimmt, trägt Helm.

Nicht zu unterschätzen ist auch der finanzielle Aspekt. Eine gute private Unfallversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, gerade wenn sie sicherheitsbewusstes Verhalten wie Helmtragen aktiv belohnt. Sicher unterwegs sein heißt:

  • Sichtbarkeit erhöhen (Licht, Kleidung)
  • Verkehrsregeln kennen & einhalten
  • Fahrrad technisch einwandfrei halten
  • Helm tragen - immer!

Aber auch: sich finanziell absichern für den Fall der Fälle.

Der Helmbonus der NÜRNBERGER Unfallversicherung

Fahrradfahren mit Helm ist ein Zeichen von Eigenverantwortung. Genau das honoriert die NÜRNBERGER mit einem klaren Anreiz: dem Helmbonus in ihrer Unfallversicherung. Wer im Schadenfall nachweisen kann, dass er oder sie beim Unfall einen Helm getragen hat, erhält eine erhöhte Leistung, nämlich in Form eines pauschalen Geldbetrags. Gut zu wissen: Der Helmbonus beträgt in der Komfort-Variante 300 EUR und in der Premium-Variante 500 EUR.

Dieser Bonus ist nicht nur ein finanzieller Vorteil, sondern ein starkes Signal für Prävention und Eigeninitiative. Denn: Wer sich schützt, soll auch geschützt werden, und das nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich.

Damit unterstreicht die NÜRNBERGER, wie wichtig ihr die aktive Sicherheit ihrer Versicherten ist. Der Helmbonus ist Teil eines modernen Versicherungsschutzes, der nicht nur im Ernstfall hilft, sondern auch verantwortungsbewusstes Verhalten im Alltag belohnt.

Übrigens, es muss sich nicht unbedingt um eine Kopfverletzung handeln. Wichtig ist, dass Sie zum Unfallzeitpunkt nachweislich einen geeigneten Schutzhelm getragen haben. Außerdem gilt dies nicht nur für Unfälle mit dem Fahrrad, sondern auch für Skifahren, Skaten, Inlinern, Reiten sowie für die Benutzung von Krafträdern, Quads, Rollern, E-Scootern oder ähnlichen motorbetriebenen Fahrzeugen.

Weitere Vorteile der Unfallversicherung der NÜRNBERGER

  • Mehrleistung im Schadenfall
  • Sicherheit wird honoriert
  • Ideale Ergänzung zur persönlichen Vorsorge

Häufige Fragen zur Helmpflicht

Ja, in Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für das Fahren mit dem Fahrrad oder einem Pedelec bis 25 km/h. Das Tragen eines Helms ist jedoch dringend empfohlen.

Aktuell gibt es keine Planungen in Deutschland, eine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer einzuführen. Man setzt auf Freiwilligkeit und Aufklärung statt gesetzlicher Vorgaben.

Bei normalen Pedelecs (bis 25 km/h) ist kein Helm gesetzlich vorgeschrieben. Bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) besteht hingegen Helmpflicht gemäß StVO.

Unfälle ohne Helm führen besonders häufig zu schweren Kopfverletzungen. Diese können lebensverändernde Folgen haben, bis hin zu dauerhaften Schäden oder Todesfällen.

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