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Eine ältere Frau sitzt entspannt auf einem Sofa und hört über Kopfhörer Musik

Renteneintrittsalter: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Finden Sie heraus, ab wann Sie in Rente gehen können und wie Sie mit einer guten Vorsorge entspannt in den Ruhestand starten.

zuletzt aktualisiert am 05.08.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihr Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsjahr und Ihrer Versicherungsdauer ab.
  • Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.
  • Ein früherer Renteneintritt ab 63 Jahren ist möglich, meist aber mit Abschlägen.
  • Mit 45 Versicherungsjahren können Sie früher und ohne Abzüge in Rente gehen.

Wann dürfen Sie in Rente gehen?

Ob Sie mit 63, 65 oder erst mit 67 Jahren in den Ruhestand starten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind Ihr Geburtsjahr, die Anzahl Ihrer Beitragsjahre und in manchen Fällen auch Ihr Gesundheitszustand. Doch nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch die Gestaltung Ihres Ruhestands verdient Aufmerksamkeit. Denn wann Sie aus dem Berufsleben ausscheiden, hat direkte Auswirkungen auf Ihre finanzielle Sicherheit im Alter.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Regeln in Deutschland für den Renteneintritt gelten, welche Möglichkeiten Sie nutzen können und wie Sie sich mit einer passenden Altersvorsorge heute schon besser für später aufstellen. Besonders eine moderne Lösung wie die fondsgebundene Rentenversicherung kann Ihnen dabei viele Vorteile bieten.

Was bedeuten Renteneintrittsalter und Regelaltersgrenze?

Das Renteneintrittsalter beschreibt den Zeitpunkt, ab dem Sie offiziell in den Ruhestand gehen und eine gesetzliche Altersrente beziehen können. In Deutschland ist dafür meist das sogenannte Regelalter ausschlaggebend. Dieses variiert je nach Geburtsjahr und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Viele verwechseln das Renteneintrittsalter mit der Regelaltersgrenze, dabei ist das nicht ganz dasselbe. Während die Regelaltersgrenze die gesetzlich festgelegte Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente darstellt, beschreibt das Renteneintrittsalter allgemein den Moment, ab dem jemand tatsächlich aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Dieser kann vor oder nach der Regelaltersgrenze liegen, je nach persönlicher Entscheidung und Lebenssituation.

Wichtig ist: Wer früher geht, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Wer länger arbeitet, kann dagegen mit Zuschlägen und einer höheren monatlichen Rente belohnt werden.

Aktuelles Renteneintrittsalter

Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland wird schrittweise angehoben. Während früher viele mit 65 Jahren in den Ruhestand gingen, liegt die Regelaltersgrenze für die meisten inzwischen näher an 67 Jahren. Maßgeblich ist Ihr Geburtsjahr: Je jünger Sie sind, desto später können Sie regulär in Rente gehen - und das ohne Abschläge.

Wichtig für viele: Frühzeitiger Renteneintritt ist trotzdem möglich - jedoch nicht ohne Abstriche.

Ein älterer Mann telefoniert mit dem Smartphone während er durch eine Loftwohnung schlendert

Wie ist ein frühzeitiger Renteneintritt möglich?

Viele Menschen möchten früher in Rente gehen. Gründe dafür sind oft gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Verpflichtungen oder einfach der Wunsch nach mehr freier Zeit im Alter. Grundsätzlich ist ein vorgezogener Ruhestand möglich. Wer jedoch vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aufhört zu arbeiten, muss mit Abschlägen auf die monatliche Rente rechnen.

Ein früher Rentenbeginn ist beispielsweise ab 63 Jahren möglich. Dafür sind mindestens 35 Versicherungsjahre erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihre Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Diese Kürzung kann sich über die Jahre deutlich auswirken.

Abschlagsfreie Rente bei 45 Beitragsjahren

Eine Ausnahme gilt für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, dürfen Sie früher in Rente gehen und erhalten trotzdem den vollen Rentenbetrag. Abhängig vom Geburtsjahr kann der Renteneintritt dann bereits mit 63 oder 64 Jahren erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass bestimmte Zeiten wie zum Beispiel Phasen der Arbeitslosigkeit nicht in vollem Umfang anerkannt werden.

Besondere Regelungen bei Schwerbehinderung

Auch Menschen mit Schwerbehinderung haben die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Oft sogar mit geringeren oder gar keinen Abschlägen. Voraussetzung ist ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie eine bestimmte Mindestversicherungszeit.

Beispiel für den frühesten Renteneintritt

Angenommen, Sie wurden 1963 geboren und können 35 Versicherungsjahre nachweisen. Dann dürfen Sie bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen. In diesem Fall wird die Rente allerdings gekürzt. Wenn Sie hingegen 45 Beitragsjahre erreichen, können Sie bereits mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen.

Berechnung des Renteneintrittsalters: Das sollten Sie wissen

Viele fragen sich: Wann darf ich genau in Rente gehen? Die Antwort hängt nicht nur vom Geburtsjahr ab, sondern auch davon, wie viele Jahre Sie bereits in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Berechnung des Renteneintrittsalters kann deshalb je nach Lebenslauf individuell ausfallen.

So berechnen Sie Ihr Renteneintrittsalter

Am einfachsten ist der Blick in die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Dort finden Sie den voraussichtlichen Beginn Ihrer Altersrente. Alternativ können Sie auch den Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Diese Faktoren beeinflussen Ihr Rentenalter:

  • Ihr Geburtsjahr
  • Anzahl Ihrer Versicherungsjahre
  • Besondere Lebensphasen wie Kindererziehung, Pflege oder Krankheit
  • Ein möglicher Grad der Behinderung

Je genauer Ihre Angaben und Nachweise sind, desto präziser lässt sich der Rentenbeginn planen. Für die Berechnung sollten Sie auch mögliche Abschläge und Zuschläge berücksichtigen.

Warum sich individuelle Beratung lohnt

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, früher aus dem Berufsleben auszusteigen, lohnt sich eine persönliche Beratung. So vermeiden Sie finanzielle Überraschungen und können Ihre Altersplanung gezielt steuern.

Tipp: Probieren Sie den offiziellen Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung aus. Dort erhalten Sie eine erste Orientierung, wann Sie voraussichtlich in Rente gehen können:

Zum Rentenbeginn-Rechner

Fondsgebundene Rentenversicherung als Altersvorsorge

Wenn Sie Ihre Rente aktiv gestalten möchten, ist eine fondsgebundene Rentenversicherung eine zukunftsorientierte Lösung.

Die NÜRNBERGER bietet Ihnen mit ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung eine moderne Form der Altersvorsorge. Sie investieren in ausgewählte Investmentfonds und profitieren vom Wachstum an den Kapitalmärkten. Gleichzeitig bleiben Sie flexibel. Sie können Beiträge anpassen, Zuzahlungen leisten oder bei Bedarf Kapital entnehmen.

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Häufige Fragen zum Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsalter richtet sich nach dem Geburtsjahr. Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge gelten abgestufte Altersgrenzen zwischen 65 und 66 Jahren und einigen Monaten.

Ja, das ist möglich. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Das Eintrittsalter hängt dabei vom Geburtsjahr ab.

Ja, mit 35 Jahren Versicherungszeit können Sie ab 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall mit Abschlägen auf die Rentenhöhe rechnen.

Der früheste Rentenbeginn liegt in der Regel bei 63 Jahren. In Sonderfällen, zum Beispiel bei Schwerbehinderung, ist auch ein früherer Einstieg möglich.

In den letzten Jahren vor dem Renteneintritt werden oft die höchsten Einkommen erzielt. Diese wirken sich positiv auf die Rentenberechnung aus.

Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Bis 2031 wird sie schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 können früher in Rente gehen. Abhängig von Versicherungszeiten ist das bereits mit 62 Jahren oder früher möglich, häufig sogar mit geringeren Abschlägen.

Ja, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr können als sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Sie zählen jedoch nicht automatisch als volle Versicherungsjahre.

Wenn Sie freiwillige Beiträge für diese Zeiten nachzahlen, können sie bei der Wartezeit für die Rente mit 45 Jahren berücksichtigt werden. Eine Nachzahlung kann sich lohnen, wenn Sie dadurch früher oder ohne Abschläge in Rente gehen möchten.

Fondsgebundene Rentenversicherung

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