Eine Sterbegeldversicherung dient dazu, Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell zu entlasten. Mithilfe dieser Absicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familienmitglieder die Kosten für Ihre Bestattung nicht selbst tragen müssen. Die Sterbegeldversicherung wird daher auch Bestattungsvorsorge genannt.
Die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen zweckgebunden. Das bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme nur für die Beerdigung eingesetzt werden soll.
Um sicherzustellen, dass das zweckgebundene Sterbegeld tatsächlich für die anfallenden Bestattungskosten eingesetzt wird, können Versicherungsnehmer einen Bestatter oder eine andere Vertrauensperson als bezugsberechtigte Person wählen. Diese Person muss die zweckgebundene Summe aus der Sterbegeldversicherung verwenden, um die Beisetzung zu bezahlen. Der Überschussbetrag kann dann auf Wunsch die Aufwendungen der eingesetzten Vertrauensperson abdecken oder an die Erben ausgezahlt werden.