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Ältere Frau hat junge Frau im Arm

Ist die Sterbegeldversicherung zweckgebunden?

Darf der Versicherungsbeitrag bei der Sterbegeldversicherung nur für die Beerdigung verwendet werden?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Angehörigen des Verstorbenen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die Bestattungskosten aufzukommen.
  • Eine Sterbegeldversicherung deckt die Kosten der Bestattung und gilt unter bestimmten Voraussetzungen als zweckgebunden.
  • Schonvermögen: Dank der Zweckgebundenheit ist das Geld vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
  • Die Hinterbliebenen werden mit einer Sterbegeldversicherung finanziell entlastet.

Finanzielle Entlastung durch zweckgebundene Vorsorge

Eine Sterbegeldversicherung dient dazu, Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell zu entlasten. Mithilfe dieser Absicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familienmitglieder die Kosten für Ihre Bestattung nicht selbst tragen müssen. Die Sterbegeldversicherung wird daher auch Bestattungsvorsorge genannt.

Die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen zweckgebunden. Das bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme nur für die Beerdigung eingesetzt werden soll.

Um sicherzustellen, dass das zweckgebundene Sterbegeld tatsächlich für die anfallenden Bestattungskosten eingesetzt wird, können Versicherungsnehmer einen Bestatter oder eine andere Vertrauensperson als bezugsberechtigte Person wählen. Diese Person muss die zweckgebundene Summe aus der Sterbegeldversicherung verwenden, um die Beisetzung zu bezahlen. Der Überschussbetrag kann dann auf Wunsch die Aufwendungen der eingesetzten Vertrauensperson abdecken oder an die Erben ausgezahlt werden.

Sterbegeldversicherung als Bestattungsvorsorge: Zusammenarbeit mit der Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH

Die NÜRNBERGER Versicherung arbeitet mit der Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH (Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.) zusammen. Durch diese Zusammenarbeit ist vertraglich festgelegt, dass das Kuratorium über die Versicherungssumme verfügt und sie für Ihre Bestattung verwenden muss. Somit ist der Zweck der Sterbegeldversicherung klar, nämlich die Durchführung und Finanzierung der Bestattung.

Die Versicherungsleistung zählt dadurch zum sogenannten Schonvermögen und ist in der Regel vor einem Zugriff des Sozialamts geschützt. Als Schonvermögen wird der Teil des Vermögens bezeichnet, den der Bezieher von Sozialleistungen nicht anzugreifen braucht.

Auf der Seite unseres Kooperationspartners bestatter.de finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Beerdigung.

Junge Frau und ältere Frau stehen lachend unter einem durchsichtigen Regenschirm und halten ihre Hand

Was passiert mit dem Restbetrag einer Sterbegeld­versicherung?

Sind alle Rechnungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bestattung bezahlt, kann durchaus ein Restbetrag übrig bleiben. Haben Sie beim Abschluss der Sterbegeldversicherung eine bezugsberechtigte Person festgelegt, kann die namentlich genannte Person diesen Restbetrag in der Regel behalten. Sollte ein Bestatter oder keine Person als bezugsberechtigt angegeben worden sein, sieht die gesetzliche Regelung eine Auszahlung an Ihre Erben vor.

Was ist bei einer Sterbegeldversicherung wichtig?

Normalerweise müssen bei Abschluss einer Lebensversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden. In der Regel wird auf eine Gesundheitsprüfung bei der Sterbegeldversicherung verzichtet. Deshalb gilt dann immer eine Wartezeit, die unterschiedlich lange andauern kann. Während der Wartezeit besteht kein vollständiger oder gar kein Versicherungsschutz und somit ist auch kein Sofortschutz möglich. Deshalb sollte diese sogenannte Aufbauzeit so kurz wie möglich sein. Bei Tod innerhalb der Wartezeit wird die Versicherungssumme gestaffelt ausgezahlt oder die Versicherungsbeiträge zurückerstattet.

Ein Unfalltod stellt aber die Ausnahme dar. Versterben Sie durch einen Unfall, wird die volle Versicherungssumme ohne Anrechnung einer Wartezeit ausgezahlt.

Bei der NÜRNBERGER Versicherung sieht die Wartezeit im Leistungsfall folgendermaßen aus:

  • Tod bis zum 24. Monat: eingezahlte Beiträge
  • Tod ab dem 25. Monat: 100 % der Versicherungssumme

Beiträge müssen nicht "ewig" gezahlt werden

Eine Sterbegeldversicherung können Sie bei der NÜRNBERGER Versicherung noch bis zu Ihrem 80. Lebensjahr abschließen. Bis zum Eintrittsalter 60 beträgt die Beitragszahlungsdauer maximal 25 Jahre. Bei einem Eintrittsalter ab 61 zahlen Sie höchstens bis zu Ihrem 85. Lebensjahr Beiträge für die volle Versicherungsleistung.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel "Sterbegeldversicherung: Ab welchem Alter?".

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