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Eine junge Frau umarmt lachend eine ältere Frau

Unfallversicherung für pflegende Angehörige.

Was die gesetzliche Absicherung leistet und wann eine private Versicherung sinnvoll wird.

zuletzt aktualisiert am 28.07.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflegende Angehörige sind unter bestimmten Bedingungen gesetzlich unfallversichert.
  • Typische Risiken im Pflegealltag wie Stürze oder Rückenverletzungen lassen sich durch Schulungen und Hilfsmittel deutlich reduzieren.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nicht alle Risiken ab. Private Absicherungen können wichtige Lücken schließen.
  • Eine Kombination aus Prävention, Information und Versicherungsschutz bietet pflegenden Angehörigen bestmögliche Sicherheit.

Der Pflegealltag als Unfallrisiko

Wenn Angehörige ihre Liebsten zu Hause pflegen, tun sie dies mit Hingabe, Empathie und großem Einsatz. Was dabei oft übersehen wird: Die häusliche Pflege bringt nicht nur emotionale und körperliche Belastungen mit sich, sondern birgt auch ein hohes Unfallrisiko. Ob beim Heben, Stützen oder bei alltäglichen Handgriffen: Unfälle passieren schneller, als man denkt.

Gerade weil diese Pflege meist im Verborgenen und ohne professionelle Unterstützung stattfindet, sind viele pflegende Angehörige sich gar nicht bewusst, ob und wie sie im Falle eines Unfalls abgesichert sind. Der gesetzliche Schutz greift nur unter bestimmten Voraussetzungen und reicht im Ernstfall oft nicht aus.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Unfallrisiken es im Pflegealltag gibt, wie der gesetzliche Versicherungsschutz aussieht und warum eine private Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein kann. So sorgen Sie nicht nur für Ihre Angehörigen, sondern auch für sich selbst.

Wer gilt als pflegender Angehöriger?

Pflegende Angehörige sind das Rückgrat unseres Pflegesystems. Sie übernehmen Verantwortung, entlasten professionelle Pflegekräfte und ermöglichen vielen Pflegebedürftigen ein Leben in vertrauter Umgebung. Rund 80 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden laut Pflegestatistik zu Hause versorgt und in den meisten Fällen von Familienmitgliedern, oft ohne professionelle Hilfe.

Doch wer genau zählt eigentlich offiziell als "pflegender Angehöriger"?
Die Definition ist rechtlich klar geregelt: Pflegepersonen im Sinne des § 19 SGB XI sind Menschen, die nicht erwerbsmäßig einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 in der häuslichen Umgebung pflegen. Die Pflege muss dabei regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kinder, Eltern, Geschwister, Partner oder Schwiegereltern handelt. Entscheidend ist der tatsächliche Pflegeaufwand.

Damit eine Person als Pflegeperson anerkannt wird und z. B. über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist, muss sie bei der Pflegekasse der gepflegten Person gemeldet werden. Die Meldung erfolgt in der Regel durch den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und sollte stets korrekt dokumentiert werden.

Voraussetzungen im Überblick:

  • Pflege einer Person mit Pflegegrad 2 oder höher
  • Mindestens 10 Stunden/Woche an regelmäßig 2 Tagen
  • Keine gewerbliche (erwerbsmäßige) Pflege
  • Meldung bei der Pflegekasse als Pflegeperson

Diese offizielle Anerkennung ist nicht nur für finanzielle Leistungen wie Rentenbeiträge oder Pflegegeld wichtig. Sie ist auch entscheidend für Ihren Versicherungsschutz bei Unfällen während der Pflegetätigkeit.

Eine junge Frau schenkt in einer Küche Kaffee in eine Tasse während eine ältere Frau an einem Küchentisch sitzt

Typische Unfallrisiken im Pflegealltag

Pflege findet nicht im Krankenhaus statt, sondern oft im Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Bad. Gerade hier lauern viele Gefahren, die im Pflegealltag leicht unterschätzt werden. Denn pflegende Angehörige sind nicht ausgebildete Pflegekräfte. Und dennoch übernehmen sie anspruchsvolle Tätigkeiten, oft allein und unter Zeitdruck.

Häufige Unfallursachen im häuslichen Pflegeumfeld:

  • Heben und Umlagern
    Rückenschäden und Muskelverletzungen gehören zu den häufigsten Problemen, z. B. beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl. Gut zu wissen: Auch Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung sind in der privaten Unfallversicherung mitversichert. Allerdings sind Meniskus- und Bandscheibenverletzungen ausgenommen. In der Komfort- und Premiumvariante sind aber sogar Bauch- und Unterleibsbrüche, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht werden, mitversichert.
  • Stürze
    Ein plötzlicher Kontrollverlust, ein falscher Tritt, glatte Böden - besonders im Bad oder auf Treppen entstehen schnell gefährliche Situationen.
  • Ungeeignete Hilfsmittel oder Improvisationen
    Fehlende oder falsch eingesetzte Hilfsmittel erhöhen das Risiko erheblich.
  • Wegeunfälle
    Auch der Gang zur Apotheke oder zum Arzt für den Pflegebedürftigen zählt zur Pflegetätigkeit und kann unfallträchtig sein.

Studien- und Datenlage:
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kommt es bei privaten Pflegepersonen regelmäßig zu meldepflichtigen Unfällen. Viele davon wären vermeidbar mit besserer Aufklärung, professioneller Schulung oder geeigneter Absicherung.
Besonders gefährdet sind:

  • Personen über 50 Jahre, die ihre Angehörigen körperlich unterstützen
  • Angehörige, die mehrere Stunden täglich pflegen
  • Personen, die Pflege mit Beruf und Alltag kombinieren und dabei überlastet sind

Nicht zu unterschätzen: psychische Überlastung
Pflegende Angehörige sind oft rund um die Uhr im Einsatz. Dauerstress, Schlafmangel und emotionale Belastung wirken sich negativ auf die Konzentration aus. Das erhöht das Risiko für Unfälle deutlich. Wer sich selbst nicht schützt, gefährdet letztlich auch die Pflegequalität.

Tipp: So erkennen Sie gefährliche Stolperfallen im Pflegealltag

Viele Unfälle entstehen durch kleine Unachtsamkeiten im Alltag. Achten Sie deshalb besonders auf folgende Gefahrenquellen:

  • Lose Teppiche und glatte Bodenbeläge
  • Kabel und Verlängerungskabel in Laufwegen
  • Ungesicherte Teppichkanten oder Türschwellen
  • Fehlende Haltegriffe im Bad und an der Toilette
  • Dunkle oder schlecht beleuchtete Räume
  • Ungeeignete Schuhe oder Hausschuhe ohne Profil
  • Stolperfallen wie herumstehende Möbel, Wäschekörbe oder Wasserschüsseln

Unser Tipp: Gehen Sie Ihre Wohnung mit den Augen eines externen Beobachters durch oder bitten Sie eine Pflegeberatung um Unterstützung. Schon kleine Veränderungen können das Risiko deutlich senken.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen

Viele pflegende Angehörige wissen gar nicht, dass sie unter bestimmten Bedingungen automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind und zwar beitragsfrei. Die Absicherung erfolgt über die Pflegekasse der gepflegten Person und ist Teil der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland.

Der Versicherungsschutz greift, wenn

  • die pflegende Person nicht erwerbsmäßig tätig ist,
  • mindestens Pflegegrad 2 vorliegt,
  • und die Pflege in der häuslichen Umgebung erfolgt.

Er beginnt mit dem ersten Pflegetag und umfasst nicht nur direkte Pflegetätigkeiten (z. B. Waschen, Lagern, Essen geben), sondern auch verwandte Tätigkeiten, wie z. B.:

  • Einkäufe für den Pflegebedürftigen
  • das Abholen von Medikamenten
  • Fahrten zu Arztterminen
  • Haushaltsnahe Aufgaben wie Kochen oder Wäschewaschen
  • Sogar Wegeunfälle (z. B. auf dem Weg zur Apotheke oder zurück nach Hause) sind grundsätzlich abgesichert.

Welche Leistungen sind enthalten?
Wenn ein Unfall im Rahmen der Pflegetätigkeit passiert, umfasst die gesetzliche Unfallversicherung folgende Leistungen:

  • Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (falls relevant)
  • Pflegeleistungen bei eigener Pflegebedürftigkeit infolge des Unfalls
  • Verletztengeld oder Verletztenrente bei dauerhaften Schäden
  • Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall

Aber Achtung: Der Schutz hat Grenzen! Die gesetzliche Absicherung gilt nur, wenn die pflegende Tätigkeit offiziell bei der Pflegekasse gemeldet wurde. Wer "einfach hilft" (ohne formale Anerkennung als Pflegeperson), ist nicht automatisch versichert.

Zudem gilt der Schutz nur für Unfälle im Zusammenhang mit der Pflege. Private Tätigkeiten oder spontane Gefälligkeiten (z. B. Renovierungsarbeiten oder Gartenarbeit) sind nicht abgedeckt.

Warum eine private Unfallversicherung sinnvoll ist

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt pflegende Angehörige, aber nur unter klar definierten Bedingungen:
Die Pflege muss gemeldet sein, es muss sich um eine anerkannte Pflegetätigkeit handeln, und der Unfall muss direkt damit zusammenhängen. Das bedeutet: Nicht jeder Unfall ist automatisch versichert.

Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücken. Sie leistet unabhängig vom Ort und der Ursache des Unfalls, auch bei Freizeit- oder Haushaltsunfällen. Für pflegende Angehörige kann das im Ernstfall entscheidend sein, etwa wenn ein Unfall langfristige gesundheitliche Folgen hat. Die Unfallversicherung der NÜRNBERGER bietet hier eine solide Ergänzung: Sie lässt sich individuell anpassen und bietet Leistungen wie Kapitalzahlungen bei Invalidität, Unfallrenten oder Unterstützung im Haushalt. So bleiben Pflegepersonen auch dann handlungsfähig, wenn sie selbst einmal Hilfe brauchen.

Unfallrisiken aktiv vorbeugen: was pflegende Angehörige tun können

Unfälle im Pflegealltag lassen sich nicht immer verhindern. Aber das Risiko kann deutlich gesenkt werden. Neben einer sicheren Wohnumgebung (siehe Tipp unter "So erkennen Sie gefährliche Stolperfallen im Pflegealltag") spielen auch Vorbereitung, Unterstützung und Selbstfürsorge eine zentrale Rolle:

  • Schulungen und Beratung nutzen
    Pflegekassen bieten kostenlose Kurse an, in denen Angehörige lernen, wie man rückenschonend hebt, sich selbst organisiert und typische Gefahren erkennt. Auch Pflegeberatungsstellen geben praxisnahe Tipps zur Alltagsbewältigung.
  • Ergonomische Hilfsmittel einsetzen
    Pflegebetten, Aufstehhilfen oder rutschfeste Matten können die körperliche Belastung erheblich verringern. Viele dieser Hilfsmittel werden auf Antrag ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen.
  • Entlastung organisieren
    Pflegende müssen nicht alles allein machen: Kurzzeitpflege, ambulante Dienste oder stundenweise Betreuung verschaffen wichtige Pausen - und senken die Gefahr von Übermüdung und Konzentrationsfehlern.
  • Auf sich selbst achten
    Nur wer körperlich und seelisch stabil ist, kann dauerhaft gut pflegen. Regelmäßige Ruhezeiten, Bewegung, Gespräche oder ein Austausch in Angehörigengruppen helfen dabei, gesund zu bleiben.

Häufige Fragen zu pflegenden Angehörigen

Der Pflegegrad wird nach einem Antrag bei der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) festgestellt. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigen kann.

Grundsätzlich ja. Auch nicht verwandte Personen können als Pflegepersonen anerkannt werden, wenn sie regelmäßig pflegen. Wichtig ist, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt und bei der Pflegekasse gemeldet ist.

Nein, es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. Auch ältere Menschen oder minderjährige Angehörige können (unter bestimmten Bedingungen) als Pflegepersonen anerkannt werden.

Pflegeberater helfen nicht nur bei organisatorischen Fragen, sondern weisen auch auf Risiken und Absicherungsmöglichkeiten hin. Viele Beratungsstellen können zudem bei der Antragstellung oder Unfallmeldung unterstützen.

Wenn pflegende Angehörige z. B. durch Krankheit oder Unfall ausfallen, können Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen müssen vorher bei der Pflegekasse beantragt werden.

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Frau sitzt auf dem Tisch und telefoniert

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