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Ein älterer Mann mit Fahrrad und Fahrradhelm sitzt auf einem Stein und hält sich sein schmerzendes Bein

Private und gesetzliche Unfallrente.

Alles, was Sie über Ihre Ansprüche nach einem Unfall wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Unfallrente ist eine monatliche Zahlung bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung durch einen Unfall.
  • Es gibt gesetzliche Unfallrenten (z. B. von der Berufsgenossenschaft) und private Unfallrenten, die individuell vereinbart werden.
  • Ein Anspruch besteht, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein bestimmter Invaliditätsgrad vorliegt, abhängig vom Versicherer.
  • Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Einkommen (gesetzlich) bzw. nach der Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad (privat).

Ein Unfall kann das Leben grundlegend verändern. Besonders dann, wenn er zu bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen führt. In solchen Fällen hilft eine Unfallrente, die finanzielle Folgen abzufedern und langfristige Existenzsicherung zu ermöglichen.

Doch wer hat Anspruch? Wie wird sie berechnet? Und worin unterscheiden sich gesetzliche und private Leistungen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Unfallrente gezahlt wird, wie hoch sie ausfällt und warum eine private Absicherung sinnvoll sein kann. Gerade, wenn Sie sich unabhängig und umfassend schützen möchten.

Was ist eine Unfallrente?

Die Unfallrente ist eine regelmäßige, meist monatliche Geldleistung, die gezahlt wird, wenn eine Person durch einen Unfall dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist. Sie soll dabei helfen, die wirtschaftlichen Folgen einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit abzufedern - etwa bei Verdienstausfällen, zusätzlichen Kosten für Hilfsmittel, Pflege oder alltägliche Unterstützung. Es gibt zwei Arten der Unfallrente:

1. Die gesetzliche Unfallrente
Sie wird von der gesetzlichen Unfallversicherung (meist einer Berufsgenossenschaft) gezahlt, z. B. nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. Voraussetzung ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % über einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen.

2. Die private Unfallrente
Sie wird von einer privaten Unfallversicherung gezahlt und deckt auch Unfälle in der Freizeit ab. Hier richtet sich die Zahlung nach dem Invaliditätsgrad, der vertraglich festgelegt ist - zum Beispiel ab einer dauerhaften Beeinträchtigung von 50 %. Die Höhe der Rente ist, innerhalb bestimmter Höchstversicherungssummen, die auch vom Alter abhängig sind, individuell vereinbar.

Wann hat man Anspruch auf eine Unfallrente?

Ob gesetzlich oder privat: Die Zahlung einer Unfallrente ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dabei unterscheiden sich die Anspruchsgrundlagen deutlich - je nachdem, ob es sich um eine gesetzliche Unfallrente der Berufsgenossenschaft oder um eine private Unfallversicherung handelt.

Anspruch auf gesetzliche Unfallrente:
Die gesetzliche Unfallrente wird von der Berufsgenossenschaft oder einem anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Voraussetzung ist:

  • Ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit
  • Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 %
  • Die Einschränkung muss länger als sechs Monate (26 Wochen) bestehen

Die MdE beschreibt, in welchem Umfang die betroffene Person durch den Unfall in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Für die genaue Einschätzung ist ein medizinisches Gutachten nötig.

Anspruch auf private Unfallrente:
Die private Unfallrente ist eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung und kann frei vereinbart werden. Sie greift unabhängig davon, ob sich der Unfall im Beruf oder in der Freizeit ereignet hat.

Voraussetzungen:

  • Der Unfall führt zu einer dauerhaften Invalidität, z. B. 50 % oder mehr.
  • Der Invaliditätsgrad wird ärztlich festgestellt. Je nach Versicherer können unterschiedliche Grenzwerte gelten.
  • Der Unfall muss den Kriterien des Versicherungsvertrags entsprechen (plötzlich, unfreiwillig, von außen wirkend bzw. abhängig von weiteren Parametern, wie z. B. der erweiterte Unfallbegriff).

Ein Vorteil der privaten Unfallrente ist ihre Flexibilität: Sie kann individuell zugeschnitten werden, etwa durch Auswahl der Rentenhöhe oder optionaler Zusatzbausteine wie einer Einmalzahlung bei hoher Invalidität.

Eine Pflegekraft stützt einen älteren Mann und gibt ihm eine Krücke

Wer zahlt die Unfallrente?

Je nachdem, ob es sich um eine gesetzliche oder private Unfallrente handelt, sind unterschiedliche Stellen für die Zahlung zuständig.

Gesetzliche Unfallrente: Zuständig ist die Berufsgenossenschaft
Die gesetzliche Unfallrente wird von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. In den meisten Fällen ist das die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Diese springt ein, wenn ein Unfall im beruflichen Kontext passiert oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt.

Beispiele für Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Berufsgenossenschaften (z. B. BG Bau, BG Verkehr)
  • Unfallkassen für öffentliche Einrichtungen
  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallrente ist Teil der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland und wird aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Versicherte müssen keinen eigenen Beitrag leisten.

Private Unfallrente: Leistung durch die private Unfallversicherung
Die private Unfallrente wird von einer privaten Versicherungsgesellschaft gezahlt - basierend auf einem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Sie greift bei Unfällen in Beruf und Freizeit, sofern die Voraussetzungen im Vertrag erfüllt sind.

Der Vorteil: Die private Unfallrente schließt Lücken, die durch die gesetzliche Absicherung nicht gedeckt sind. Zum Beispiel bei Freizeitunfällen, bei denen die Berufsgenossenschaft nicht leistet. Zudem kann sie individuell an den eigenen Bedarf angepasst werden - in Höhe, Laufzeit und Zusatzleistungen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite der NÜRNBERGER Unfallversicherung.

Wie wird eine Unfallrente berechnet?

Die Berechnung der Unfallrente unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Leistung handelt. Während die gesetzliche Unfallrente auf festen sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen basiert, richtet sich die private Unfallrente nach den individuellen Vereinbarungen im Versicherungsvertrag.

Berechnung der gesetzlichen Unfallrente
Die Höhe der gesetzlichen Unfallrente richtet sich im Wesentlichen nach zwei Faktoren:

  • Jahresarbeitsverdienst (JAV): Das ist das Bruttoeinkommen, das die betroffene Person vor dem Unfall durchschnittlich verdient hat, inklusive Sonderzahlungen.
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): Sie wird in Prozent angegeben und beschreibt, wie stark die berufliche Leistungsfähigkeit durch den Unfall beeinträchtigt ist. So wird die Unfallrente berechnet: JAV × 2/3 × MdE-Prozentsatz.

Ein Beispiel:
Frau Meyer hat einen Jahresarbeitsverdienst von 45.000 EUR. Nach einem Unfall wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit mit 30 % angegeben. Das ergibt folgende Rechnung:
45.000 EUR × 2/3 × 30 % = 9.000 EUR Unfallrente pro Jahr.
Die tatsächliche Höhe kann je nach Familiensituation, Pflegebedarf oder weiteren Zuschlägen angepasst werden.

Berechnung der privaten Unfallrente
Die private Unfallrente wird im Versicherungsvertrag individuell vereinbart. Grundlage ist hier in der Regel:

  • Der vereinbarte Rentenbetrag (z. B. 500 EUR, 1.000 EUR, 2.000 EUR monatlich)
  • Ein bestimmter Invaliditätsgrad (z. B. ab 50 % oder 70 %), ab dem die Rentenzahlung beginnt
  • Mögliche Staffelungen, je nach Tarif

Die Invalidität wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Versicherer verwenden häufig sogenannte Gliedertaxen, um festzulegen, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust bestimmter Körperfunktionen ist.

Ein Beispiel:
Herr Sommer hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen und dabei eine monatliche Rente von 1.000 EUR vertraglich vereinbart. Nach einem Autounfall im Urlaub wird bei ihm ein Invaliditätsgrad von 60 % festgestellt. Die Rente wird ab dem vereinbarten Invaliditätsgrad in voller Höhe gezahlt. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallrente ist die private Unfallrente unabhängig vom Einkommen. Sie kann also auch bei niedrigerem Verdienst eine sehr hohe Leistung bieten.

So lange wird eine Unfallrente gezahlt

Die Dauer der Unfallrente hängt davon ab, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Unfallversicherung handelt - und ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen dauerhaft bestehen. In beiden Fällen gilt: Die Rente wird nur gezahlt, solange der festgestellte Invaliditäts- oder Erwerbsminderungsgrad gegeben ist!

Gesetzliche Unfallrente: Zahlung bei anhaltender Erwerbsminderung
Die gesetzliche Unfallrente wird so lange gezahlt, wie die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) besteht. Also dauerhaft oder bis zu einer deutlichen Besserung des Gesundheitszustands. Die Berufsgenossenschaft überprüft regelmäßig, ob sich der Zustand verändert hat. Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Zahlung ab dem 1. Tag nach Ablauf der 26-Wochen-Frist
  • Unbefristet, solange die MdE von mindestens 20 % besteht
  • Regelmäßige medizinische Nachprüfungen möglich
  • Rente kann reduziert, ausgesetzt oder ganz eingestellt werden, wenn sich der Zustand verbessert

Private Unfallrente: Laufzeit je nach Vertrag
Die private Unfallrente wird je nach Vereinbarung befristet oder lebenslang gezahlt. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Rente bis zum Renteneintrittsalter oder auf Wunsch lebenslang zu beziehen - sofern der Invaliditätsgrad die vereinbarte Schwelle übersteigt.

Mögliche Regelungen:

  • Rente ab z. B. 50 % Invalidität
  • Zahlung bis zu einem bestimmten Alter (z. B. 67 Jahre) oder lebenslang
  • Voraussetzung: ärztlich nachgewiesene dauerhafte Einschränkung

Wichtig: Anders als bei der gesetzlichen Unfallrente gibt es bei der privaten Variante keinen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Prüfung oder Anpassung. Hier gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Warum eine private Unfallversicherung sinnvoll ist

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit passieren. Freizeitunfälle, Sportunfälle oder Haushaltsunfälle sind nicht abgedeckt. Genau hier setzt die private Unfallrente an: Sie bietet Schutz, wann und wo immer ein Unfall passiert.

Lücken in der gesetzlichen Absicherung
Ob beim Fahrradfahren, Heimwerken oder Skifahren: Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Wer in solchen Fällen dauerhaft beeinträchtigt bleibt, hat ohne private Absicherung oft keinen Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente.

Auch bei anerkannten Arbeitsunfällen reicht die gesetzliche Leistung nicht immer aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten - insbesondere bei längerer Erwerbsminderung.

Eine private Unfallrente ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie…

  • selbstständig oder freiberuflich tätig sind und keinen gesetzlichen Unfallschutz genießen.
  • viel in der Freizeit aktiv sind - beim Sport, auf Reisen oder im Haushalt.
  • Kinder oder Angehörige absichern möchten, die durch einen Unfall finanzielle Folgen tragen müssten.
  • sich generell unabhängiger vom Sozialversicherungssystem absichern möchten.
  • laufende monatliche Verpflichtungen haben

Die private Unfallrente schafft genau dort Sicherheit, wo die gesetzliche Absicherung aufhört - und ist damit für viele Menschen ein unverzichtbarer Teil der Vorsorge.

Häufige Fragen zur Unfallrente

Die gesetzliche Unfallrente ist in der Regel steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Die private Unfallrente hingegen muss teilweise versteuert werden, allerdings nur der sogenannte Ertragsanteil, dessen Höhe vom Eintrittsalter bei Rentenbeginn abhängt. Die restliche Auszahlung bleibt steuerfrei.

Ein Antrag erfolgt in der Regel nicht durch die versicherte Person selbst, sondern wird von Ärzten, Arbeitgebern oder Kliniken an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Die BG prüft den Fall und fordert gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen oder Gutachten an. Betroffene können den Prozess durch eine aktive Mitwirkung beschleunigen.

Einige Versicherer bieten anstelle einer monatlichen Rente auch Einmalzahlungen (z. B. eine Kapitalabfindung) an - insbesondere bei hohen Invaliditätsgraden. Ob das möglich ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab und muss individuell vereinbart sein. Ein Rechtsanspruch besteht in der Regel nicht.

Die gesetzliche Unfallrente wird grundsätzlich nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Bei der privaten Unfallrente kommt es darauf an, ob weitere Leistungen wie Grundsicherung bezogen werden. Hier kann es in Ausnahmefällen zu einer Anrechnung auf Sozialleistungen kommen. Die Altersrente bleibt davon jedoch unberührt.

Der Invaliditätsgrad bezieht sich auf die körperliche Beeinträchtigung nach einem Unfall und wird bei der privaten Unfallversicherung zur Leistungsbemessung verwendet, etwa anhand einer Gliedertaxe. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Begriff der gesetzlichen Unfallversicherung und beschreibt, wie stark die berufliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

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