Je nachdem, ob es sich um eine gesetzliche oder private Unfallrente handelt, sind unterschiedliche Stellen für die Zahlung zuständig.
Gesetzliche Unfallrente: Zuständig ist die Berufsgenossenschaft
Die gesetzliche Unfallrente wird von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. In den meisten Fällen ist das die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Diese springt ein, wenn ein Unfall im beruflichen Kontext passiert oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt.
Beispiele für Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Berufsgenossenschaften (z. B. BG Bau, BG Verkehr)
- Unfallkassen für öffentliche Einrichtungen
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Die gesetzliche Unfallrente ist Teil der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland und wird aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Versicherte müssen keinen eigenen Beitrag leisten.
Private Unfallrente: Leistung durch die private Unfallversicherung
Die private Unfallrente wird von einer privaten Versicherungsgesellschaft gezahlt - basierend auf einem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Sie greift bei Unfällen in Beruf und Freizeit, sofern die Voraussetzungen im Vertrag erfüllt sind.
Der Vorteil: Die private Unfallrente schließt Lücken, die durch die gesetzliche Absicherung nicht gedeckt sind. Zum Beispiel bei Freizeitunfällen, bei denen die Berufsgenossenschaft nicht leistet. Zudem kann sie individuell an den eigenen Bedarf angepasst werden - in Höhe, Laufzeit und Zusatzleistungen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite der NÜRNBERGER Unfallversicherung.