In der privaten Unfallversicherung dienen Gefahrengruppen dazu, das individuelle Unfallrisiko einer versicherten Person möglichst realistisch einzuschätzen. Grundlage ist dabei vor allem die berufliche Tätigkeit. Denn wer körperlich arbeitet, hat statistisch ein höheres Risiko, einen Unfall zu erleiden, als jemand, der ausschließlich im Büro arbeitet.
Die Einstufung in eine bestimmte Gefahrengruppe ist entscheidend über die Beitragshöhe. Je nach Tätigkeit und Risikoprofil kann die Prämie für dieselbe Versicherungssumme stark variieren. Damit ist die korrekte Zuordnung nicht nur für den Versicherungsschutz, sondern auch für die finanzielle Planung wichtig.
Übrigens: Die Bezeichnung "Gefahrengruppe" ist gleichbedeutend mit der sogenannten Beitragsgruppe. Versicherer nutzen diese Einordnung, um faire und risikogerechte Tarife anzubieten. Häufig finden sich in den Vertragsunterlagen Bezeichnungen wie "Gefahrengruppe A" oder "B", manchmal ergänzt um Sondergruppen (z. B. F, K oder Z). Die Gefahrengruppe ist nicht zu verwechseln mit der Gefahrenklasse der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort erfolgt die Einstufung auf Basis von Branchen und Betrieben, nicht auf individueller Berufsebene.