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Frau mit dunklen Haaren sitzt mit einem Eis auf einem Stuhl und hat ihre Füße, an denen sich Rollschuhe befinden, auf einem Hocker abgelegt

Gefahrengruppen in der Unfallversicherung.

So wirkt sich Ihre Tätigkeit auf den Beitrag aus.

zuletzt aktualisiert am 06.08.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Gefahrengruppe entscheidet maßgeblich über den Beitrag zur privaten Unfallversicherung.
  • Gruppe A steht für kaufmännische und verwaltende Berufe mit geringem Risiko, Gruppe B für handwerkliche Tätigkeiten mit höherem Unfallpotenzial.
  • Weitere Gruppen wie F, K oder Z berücksichtigen Pflegeberufe, Kinder oder nicht berufstätige Personen.
  • Eine falsche Einstufung kann zu Leistungskürzungen oder unnötig hohen Beiträgen führen.

Ob körperlich tätig oder im Büro: Der Beruf entscheidet, in welche Gefahrengruppe Sie bei der Unfallversicherung eingestuft werden. Diese Einstufung hat direkten Einfluss auf die Beitragshöhe. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es mit den Gefahrengruppen A, B und Co. auf sich hat, welche Rolle Ihre Tätigkeit dabei spielt und warum eine korrekte Einordnung besonders wichtig ist.

Was sind Gefahrengruppen in der Unfallversicherung?

In der privaten Unfallversicherung dienen Gefahrengruppen dazu, das individuelle Unfallrisiko einer versicherten Person möglichst realistisch einzuschätzen. Grundlage ist dabei vor allem die berufliche Tätigkeit. Denn wer körperlich arbeitet, hat statistisch ein höheres Risiko, einen Unfall zu erleiden, als jemand, der ausschließlich im Büro arbeitet.

Die Einstufung in eine bestimmte Gefahrengruppe ist entscheidend über die Beitragshöhe. Je nach Tätigkeit und Risikoprofil kann die Prämie für dieselbe Versicherungssumme stark variieren. Damit ist die korrekte Zuordnung nicht nur für den Versicherungsschutz, sondern auch für die finanzielle Planung wichtig.

Übrigens: Die Bezeichnung "Gefahrengruppe" ist gleichbedeutend mit der sogenannten Beitragsgruppe. Versicherer nutzen diese Einordnung, um faire und risikogerechte Tarife anzubieten. Häufig finden sich in den Vertragsunterlagen Bezeichnungen wie "Gefahrengruppe A" oder "B", manchmal ergänzt um Sondergruppen (z. B. F, K oder Z). Die Gefahrengruppe ist nicht zu verwechseln mit der Gefahrenklasse der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort erfolgt die Einstufung auf Basis von Branchen und Betrieben, nicht auf individueller Berufsebene.

Gut zu wissen:

Der Beruf wird in der privaten Unfallversicherung zur Einstufung in eine Gefahrengruppe herangezogen, weil er Rückschlüsse auf das generelle Unfallrisiko - auch in der Freizeit - zulässt. So kann der Beitrag risikogerecht kalkuliert werden, obwohl berufliche Unfälle meist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind.

Frau mit dunklen Haaren lehnt mit ihrer Kaffeetasse an einer Wand auf dem ein goldener Buchstabe befestigt ist

Gefahrengruppe A

Zur Gefahrengruppe A zählen Personen, die überwiegend im Büro oder in verwaltenden, organisatorischen oder akademischen Bereichen tätig sind. Das bedeutet: wenig körperliche Belastung, keine gefährlichen Arbeitsumgebungen und damit ein vergleichsweise geringes Unfallrisiko im beruflichen Alltag.

Typische Berufe in der Gefahrengruppe A:

  • Kaufleute, Sachbearbeiter, Verwaltungsangestellte
  • Ärzte, Juristen, Steuerberater
  • Lehrer, Erzieher
  • Krankenschwestern und -pfleger
  • IT-Fachkräfte, Softwareentwickler
  • Architekten, Ingenieure mit überwiegend planerischer Tätigkeit

Wichtig: Maßgeblich ist nicht der Berufstitel, sondern die tatsächliche Tätigkeit. Wer zum Beispiel als Architekt auch regelmäßig auf Baustellen arbeitet, kann in eine andere Gruppe fallen.

Was bedeutet das für den Beitrag?
Versicherte in der Gefahrengruppe A profitieren von deutlich günstigeren Beiträgen, oft bis zu 50 % unter den Prämien der Gruppe B. Das liegt am kalkulierten Risiko: Die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ist bei diesen Tätigkeiten schlicht geringer.

Tipp: Wer mehrere Tätigkeiten ausübt, sollte sich an der gefährlicheren orientieren. Freizeitaktivitäten wie Klettern oder Motorradfahren werden bei der Einstufung nicht berücksichtigt. Diese sollten aber separat angegeben werden, wenn sie regelmäßig betrieben werden.

Gut zu wissen: Wir fragen bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung nicht nach Ihren Freizeitaktivitäten.

Gefahrengruppe B

Die Gefahrengruppe B umfasst alle Berufe, die mit körperlicher Arbeit, erhöhtem Verletzungsrisiko oder dem Umgang mit Maschinen, Werkzeugen oder Gefahrstoffen verbunden sind. Diese Tätigkeiten bergen ein statistisch höheres Unfallrisiko. Entsprechend höher fällt auch der Versicherungsbeitrag aus. Typische Berufe in der Gefahrengruppe B:

  • Handwerker aller Art (z. B. Elektriker, Maurer, Dachdecker)
  • Tierpfleger
  • Lagerarbeiter, Logistiker, Zusteller
  • Gastronomisches Personal mit Küchenarbeit
  • Berufskraftfahrer, Monteure, Landwirte

Auch hier gilt: Entscheidend ist nicht der Berufstitel, sondern der tägliche Arbeitsalltag. Wer als Betriebsleiter selbst mit anpackt, fällt ebenfalls in Gruppe B, trotz Führungsverantwortung.

Was bedeutet das für den Beitrag?
Die Versicherungsbeiträge für Gefahrengruppe B sind deutlich höher als in Gruppe A, teils sogar doppelt so hoch. Der Grund: Wer körperlich arbeitet, ist nicht nur anfälliger für Arbeitsunfälle, sondern trägt im Fall eines Schadens oft auch langfristige gesundheitliche Folgen davon.

Tipp: Wenn sich Ihre Tätigkeit ändert (z. B. bei beruflichem Aufstieg in eine eher verwaltende Rolle), sollten Sie die Einstufung prüfen lassen. Eine Umgruppierung in Gefahrengruppe A kann Ihren Beitrag dauerhaft senken.

Weitere Gefahrengruppen F, K, Z und Sonderrisiken im Überblick

Neben den klassischen Gruppen A und B unterscheiden viele Versicherer zusätzliche Gefahrengruppen, um besondere Personengruppen oder Tätigkeitsprofile korrekt zu berücksichtigen. Diese Einstufungen sind meist intern geregelt und variieren leicht je nach Anbieter. Sie dienen aber dem gleichen Ziel: eine realistische Einschätzung des Unfallrisikos.

Diese Gruppe umfasst oft Tätigkeiten in der Pflege, Erziehung oder im Gesundheitswesen, die körperlich fordernd, aber nicht hochgefährlich sind. Manche Versicherer nutzen "F" als Ergänzung oder Untergruppe von B.
Beispiele:

  • Pflegehelfer
  • Arzthelfer
  • Sozialpädagogen

Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung wird diese Gruppe nicht genutzt.

Kinder bis etwa 18 Jahre werden häufig in eine gesonderte Kindergruppe eingestuft. Diese Einstufung berücksichtigt, dass Schul- und Freizeitunfälle bei Kindern eine andere Risikostruktur haben als Berufsunfälle bei Erwachsenen.

Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung gibt es für Kinder keine Einstufung in eine Gefahrengruppe, sondern einen Kindertarif von 0 bis 17 Jahren.

Manche Tarife bieten spezielle Einstufungen für Personen, die ausschließlich für Freizeitunfälle versichert sind, etwa Rentner, Hausfrauen oder Kinder. Diese Gruppe umfasst alle, die nicht berufstätig sind.

Diese zusätzliche Unterscheidung einer Gruppierung gibt es bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung nicht.

Personen mit außergewöhnlich risikoreichen Tätigkeiten wie:

  • Stuntmen, Akrobaten, Artisten
  • Sprengmeister
  • Berufstaucher, Höhenretter

werden meist individuell bewertet und nicht in klassische Gruppen eingeordnet. Hier gelten oft besondere Prämien oder Ausschlüsse.

Hinweis: Diese Zusatzgruppen sind nicht bei allen Versicherern gleich definiert. Wer wissen möchte, in welche Gruppe er oder sie konkret fällt, sollte dies im Beratungsgespräch oder anhand der Versicherungsbedingungen prüfen. Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung gibt es nur die klassischen Gefahrengruppen A und B, und keine weiteren Gefahrengruppen. Selbstverständlich wird aber auch nach Altersgruppen unterschieden: z. B. Kinder, Erwachsene, Senioren etc.

Wie erfolgt die Einstufung in Gefahrengruppen?

Die Einstufung in eine bestimmte Gefahrengruppe erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf klaren Kriterien, die das individuelle Risiko möglichst genau abbilden sollen. Im Zentrum steht dabei die Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bei Ihrer Tätigkeit einen Unfall erleiden?

Wer legt die Gefahrengruppe fest?
Die Einstufung erfolgt in der Regel durch den Versicherer auf Basis Ihrer Angaben zum Beruf und zur konkreten Tätigkeit. Häufig reicht ein Berufstitel nicht aus. Gefragt ist eine genaue Beschreibung Ihrer beruflichen Aufgaben. Bei komplexen Profilen oder mehreren Tätigkeitsfeldern kann die Einstufung individuell erfolgen. Kriterien für die Einstufung sind:

  • Anteil körperlicher Tätigkeit
  • Umgang mit Maschinen, Werkzeugen oder Gefahrstoffen
  • Arbeiten in Höhen, mit Hitze, Kälte oder im Freien
  • Art der Arbeitsumgebung (Büro, Werkstatt, Baustelle)
  • Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit)
  • Alter (besonders bei Gruppen K und A1/A2 für Senioren)

Bei gemischten Tätigkeiten gilt: Sobald ein wesentlicher Teil der Tätigkeit ein höheres Risiko birgt, wird der gesamte Beruf in die höhere Gefahrengruppe eingeordnet. Im Zweifel zählt also immer die risikoreichste Komponente. Beispiel: Ein Architekt, der regelmäßig Baustellen kontrolliert, fällt in Gruppe B, nicht A.

Tipp:
Geben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich an. Das schützt Sie vor Problemen im Leistungsfall. Falls sich Ihre Tätigkeit im Laufe der Zeit ändert, z. B. durch beruflichen Aufstieg oder Renteneintritt, sollte die Einstufung unbedingt aktualisiert werden.

Was passiert bei falscher Einstufung in der Unfallversicherung?

Eine falsche Einstufung in der Unfallversicherung kann gravierende Folgen haben, sowohl finanziell als auch im Leistungsfall. Umso wichtiger ist es, die Angaben zur beruflichen Tätigkeit korrekt und aktuell zu halten.

Mögliche Gründe für eine Fehleinstufung können sein:

  • Ungenaue oder veraltete Berufsangabe bei Antragstellung
  • Wechsel der Tätigkeit ohne Meldung an den Versicherer
  • Kombination verschiedener Tätigkeiten wurde nicht korrekt bewertet
  • Falsche Selbsteinschätzung des Risikos

Mögliche Folgen einer falschen Einstufung:

  • Zu niedriger Beitrag: Bei zu niedriger Einstufung (z. B. A statt B) kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder Nachzahlungen fordern
  • Zu hoher Beitrag: Bei zu hoher Einstufung zahlen Sie über Jahre zu viel, ohne Mehrleistung
  • Verlust des Versicherungsschutzes: In Einzelfällen kann eine grob fahrlässige Falschangabe zur Leistungsfreiheit führen

Was tun bei Fehleinstufung?
Melden Sie Änderungen in Ihrer Tätigkeit sofort dem Versicherer. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsunterlagen, besonders bei beruflichen Veränderungen.

Im Zweifel gilt: Lassen Sie die Einstufung durch den Versicherer prüfen und ggf. anpassen.

Die Unfallversicherung der NÜRNBERGER: zuverlässig abgesichert, fair eingestuft

Egal, ob Sie in Gefahrengruppe A oder B eingestuft werden; mit der Unfallversicherung der NÜRNBERGER sind Sie im Ernstfall bestens geschützt. Der Tarif richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Risiko. So zahlen Sie nie zu viel, sind aber umfassend abgesichert.

Ihre Vorteile bei der NÜRNBERGER:

  • Individuelle Einstufung nach Beruf und Tätigkeit
  • Transparente Beiträge, nachvollziehbar kalkuliert
  • Leistungsstarke Absicherung bei Invalidität, Unfallrente und mehr
  • Erweiterbar mit Zusatzbausteinen, z. B. Rehamaßnahmen oder Hilfs- und Pflegeleistungen für die Genesung zuhause
  • Umfassender Schutz, auch bei Freizeitunfällen, im Urlaub oder Zuhause

Die NÜRNBERGER Unfallversicherung bietet Ihnen nicht nur einen zuverlässigen Schutz, sondern auch eine verständliche Beratung, online oder persönlich.

Häufige Fragen zu Gefahrengruppen:

Die aktuelle Einstufung finden Sie meist in Ihrer Versicherungspolice oder im Antrag unter dem Abschnitt "Beitragsgruppe" oder "Gefahrengruppe".

Falls Sie sich unsicher sind, fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach.

Ja, die Gefahrengruppe beeinflusst den Beitrag unabhängig davon, ob der Unfall im Beruf oder in der Freizeit passiert. Die Höhe des Risikos wird generell über Ihre berufliche Tätigkeit ermittelt.

Ein Wechsel ist jederzeit möglich, wenn sich Ihre berufliche Tätigkeit wesentlich verändert hat. Reichen Sie einfach eine neue Tätigkeitsbeschreibung beim Versicherer ein. Dieser prüft dann die neue Einstufung.

In einigen Tarifen ja, vor allem bei Senioren. Manche Versicherer unterscheiden zusätzliche Gruppen (z. B. A1 für 67+, A2 für 75+), da mit steigendem Alter auch das Unfallrisiko wächst.

Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung erfolgt die Einstufung ab 65 automatisch in Gefahrengruppe A.

Nicht für die Einstufung in eine Gefahrengruppe; diese basiert rein auf Ihrer beruflichen Tätigkeit. Allerdings können riskante Hobbys (z. B. Motorsport, Klettern) Einfluss auf die Leistungen oder Beiträge haben und sollten daher separat angegeben werden.

Dies gilt jedoch nicht bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung; hier erfolgt keine Prüfung und keine Abfrage.

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Frau sitzt auf dem Tisch und telefoniert

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