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Person mit Gipsbein und Krücken steht auf einer Treppe

Unfallversicherung mit Sofortleistung bei Knochenbruch.

So entlasten Sie Sofortleistungen und Verletzungsgeld nach einem Unfall.

zuletzt aktualisiert am 09.07.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Sofortleistung sorgt direkt nach ärztlicher Diagnose für schnelle finanzielle Hilfe.
  • Die Zahlung ist unabhängig von einer dauerhaften Invalidität.
  • Besonders bei komplizierten Brüchen können Sofortzahlungen eine wichtige Unterstützung bieten.
  • Eine rechtzeitige Absicherung kann Sie nach einem Unfall vor finanziellen Engpässen schützen.

Was passiert, wenn ein Unfall passiert?

Ein Unfall stellt manchmal nicht nur den Alltag auf den Kopf, sondern bringt auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Gerade in den ersten Tagen nach einer Verletzung kann schnelle Unterstützung einen großen Unterschied machen.

Private Unfallversicherungen bieten hier gezielte Leistungen, die unmittelbar nach dem Unfall greifen können. Welche das sind, wie sie sich unterscheiden und warum das bei einem Knochenbruch relevant ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was bedeutet "Sofortleistung" bei der Unfallversicherung?

Nicht jeder Unfall hat dieselben Folgen. Und nicht jede Verletzung führt zu den selben Leistungen zur Folge. Damit Betroffene schnell entlastet werden, gibt es in der privaten Unfallversicherung verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung.

Sofortleistung bei schweren Verletzungen:

Die Sofortleistung (manchmal auch als Soforthilfe bezeichnet) greift bei besonders schweren Unfallfolgen. Dazu gehören zum Beispiel multiple Knochenbrüche, Amputationen, Querschnittslähmungen oder schwere Verbrennungen. Sie ist bei fast allen Tarifen automatisch enthalten und wird gezahlt, sobald eine dieser Verletzungen ärztlich bestätigt wurde, unabhängig davon, wie hoch eine evtl. Invaliditäts- oder Rentenleistung später sein wird.
Das Ziel: schnell finanzielle Hilfe bieten, wenn sie besonders dringend gebraucht wird.

Verletzungsgeld bei Knochenbrüchen & Co.:

Nicht jede Verletzung erfüllt die Voraussetzungen für eine Sofortleistung. Doch auch für weniger schwere, wie etwa einfache Knochenbrüche, können Sie bei Ihrer privaten Unfallversicherung eine schnelle finanzielle Hilfe vereinbaren. Dafür gibt es Zusatzbausteine, die ein sogenanntes Verletzungsgeld vorsehen. Die Auszahlung richtet sich dabei nach der Art der Verletzung und erfolgt meist auf Basis einer festen Skala, zum Beispiel einer Gliedertaxe.

Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung heißt dieser Zusatzbaustein Akuthilfe. Das bedeutet konkret: Wenn Sie sich beispielsweise den Arm brechen und eine entsprechende Diagnose mit Röntgenbild vorliegt, können Sie umgehend eine festgelegte Summe aus Ihrer Unfallversicherung bekommen. Sie sind dabei nicht auf langwierige medizinische Beurteilungen angewiesen.

Schnell Geld aufs Konto:

Die sogenannte Sofortleistung bzw. das Verletzungsgeld ist eine einmalige Geldzahlung. Diese erhalten Sie unmittelbar ohne lange Wartezeit auf ein Gutachten zur Invalidität. Das Besondere: Die Sofortleistung ergänzt andere Leistungen wie etwa die Invaliditäts- oder Krankenhaustagegeld-Leistung und schafft finanzielle Entlastung genau dann, wenn sie am dringendsten gebraucht wird.

Eine junge Frau sitzt mit ihrem Gipsbein auf einem Sofa und hält ein Röntgenbild nach oben

Knochenbrüche: Häufiger als man vielleicht denkt

Ob im Haushalt, beim Sport oder auf dem Arbeitsweg - Knochenbrüche gehören zu den häufigsten Unfallfolgen. Besonders betroffen sind Kinder, ältere Menschen und sportlich aktive Personen.

Wussten Sie?

Laut Statistischem Bundesamt ist etwa jeder 10. gemeldete Unfall mit einem Knochenbruch verbunden. Bei Senioren zählt der Oberschenkelhalsbruch zu den häufigsten Verletzungen mit gravierenden Folgen für die Mobilität und Lebensqualität.

Nicht jeder Bruch ist gleich: Während ein einfacher Haarriss meist schnell heilt, kann ein komplizierter Bruch mit Operation und Reha verbunden sein sowie oft mit monatelanger Arbeitsunfähigkeit. Hier kann eine schnelle finanzielle Unterstützung gut helfen.

Wie hilft die NÜRNBERGER Unfallversicherung bei Knochenbrüchen?

Die private Unfallversicherung kann bei einem Knochenbruch auf mehrere Arten unterstützen:

  • Verletzungsgeld als Teil unseres Zusatzbausteins Akuthilfe
    Schnelle Einmalzahlung direkt nach Diagnose, z. B. bis zu 5.000 EUR Verletzungsgeld je Unfallereignis. Bei einem Oberschenkelhalsbruch erhalten Sie eine Einmalleistung von 3.000 EUR, auch wenn dieser nicht unfallbedingt ist.
  • Soforthilfe
    Bei schweren Unfallverletzungen, z. B. multiplen Frakturen erhalten Sie direkt nach Diagnose eine schnelle Einmalzahlung, z. B. 10.000 EUR im NÜRNBERGER Komforttarif.
  • Invaliditätsleistung
    Langfristige Unterstützung, wenn der Knochenbruch bleibende Schäden hinterlässt. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber "Invalidität Unfallversicherung".
  • Weitere Leistungen
    Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Reha-Hilfe, Haushaltshilfen oder kosmetische Operationen - je nach Police. Der große Vorteil der privaten Unfallversicherung: Sie zahlt unabhängig davon, ob der Unfall beruflich oder privat passiert ist. Die gesetzliche Unfallversicherung greift dagegen nur bei Arbeitsunfällen oder auf dem direkten Arbeitsweg.

Wann erhalten Sie eine Sofortleistung bei einem Knochenbruch?

Damit das Verletzungsgeld ausgezahlt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Ein versicherter Unfall muss zu einem nachgewiesenen Bruch führen
  • Der Bruch muss ärztlich bestätigt und meist durch ein Röntgenbild dokumentiert sein
  • Die Definition des Knochenbruchs laut Versicherungsbedingungen muss erfüllt sein (z. B. "vollständige Durchtrennung der Knochenstruktur")

Wichtig: Je nach Tarif sind verschiedene Brüche unterschiedlich hoch abgesichert. Bei der NÜRNBERGER Akuthilfe gibt es z. B. bei einem Oberschenkelhalsbruch eine Pauschalleistung von 3.000 EUR.

Was Sie jetzt wissen sollten

Damit Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind, ist ein rechtzeitiger Vertragsabschluss die Voraussetzung - vor dem Unfall, versteht sich.

Achten Sie auf:

  • Wartezeiten: Leistung ab Beginn, ohne Wartezeit
  • Ausschlüsse: Nicht jeder Knochenbruch ist automatisch abgedeckt (z. B. durch Eigenbewegung oder Osteoporose bedingte Frakturen)
  • Fristen für das Geltendmachen der Leistung: Ein Bruch sollte sofort und nachweisbar gemeldet werden

Welche Unfallversicherung zahlt bei Knochenbrüchen?

Nicht jede Unfallversicherung enthält automatisch eine Sofortleistung bzw. ein Verletzungsgeld. Achten Sie daher bei der Auswahl auf:

  • Klare Definitionen zu Knochenbrüchen in den Bedingungen
  • Konkrete Beträge zur Sofortleistung je nach Bruchart
  • Flexible Tarifwahl und verständliche Bedingungen

Unser Tipp: Die NÜRNBERGER Unfallversicherung bietet genau solche Bausteine mit klarem Fokus auf die individuelle Lebenssituation. Schauen Sie sich z. B. im Hinblick auf eine Sofortleistung unseren Zusatzbaustein Akuthilfe genauer an. Mit Verletzungsgeld bis 5.000 EUR und einer Pauschalleistung bei Oberschenkelhalsbruch von 3.000 EUR.

Häufige Fragen rund ums Thema Sofortleistung

Sobald ein versicherter Unfall zu einem ärztlich nachgewiesenen Bruch geführt hat und die Bedingungen erfüllt sind.

Das hängt stark vom jeweiligen Tarif ab. Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung sind Knochenbrüche aufgrund von Eigenbewegung im Premiumtarif mitversichert.

Direkt nach Diagnose und Einreichung der notwendigen Unterlagen, ohne Wartezeit auf ein Gutachten.

Wie hoch die Sofortleistung bei schwerwiegenden Verletzungen ist, kommt auf den jeweiligen Tarif an. Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung ist z. B. in jeder Tarifvariante ein bestimmtes Sublimit mitversichert: Kompakt 2.500 EUR, Komfort 10.000 EUR und Premium 20.000 EUR.

In der Regel ja, sofern keine Ausschlüsse vorliegen und es sich um einen klassischen Unfall handelt.

Die Sofortleistung bzw. Soforthilfe wird direkt nach einem bestimmten Ereignis mit schwerwiegenden Folgen (Amputation, Erblindung, Verbrennungen zweiten oder dritten Grades) ausgezahlt - sobald die Diagnose feststeht und die Bedingungen erfüllt sind. Sie soll schnell finanzielle Entlastung bieten, noch bevor klar ist, ob bleibende Schäden zurückbleiben.

Das Verletzungsgeld ist eine optionale Leistung und muss in der Regel gesondert vereinbart werden. Es wird gezahlt, wenn ein versicherter Unfall zu bestimmten Verletzungen führt, die in einer sogenannten Verletzungstabelle definiert sind.

Die Übergangsleistung hingegen wird gezahlt, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung über einen längeren Zeitraum bestehen bleibt - meistens 6 Monate nach dem Unfall. Sie ist dafür gedacht, Einkommensverluste oder längere Heilungsphasen zu überbrücken, bevor eine mögliche Invaliditätsleistung einsetzt.

Kurz gesagt:

  • Sofortleistung bzw. Soforthilfe = schnelle Einmalzahlung unmittelbar nach dem Unfallereignis mit schwerwiegenden Folgen
  • Verletzungsgeld = schnelle Einmalzahlung, z. B. bei Knochenbruch
  • Übergangsleistung = Zahlung bei länger andauernder Beeinträchtigung nach mehreren Monaten

Sie kann Sofortleistungen, Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder weitere Hilfen zahlen, abhängig vom Tarif.

Gut vorbereitet, entspannter leben

Im besten Fall sind Sie auf den Fall der Fälle gut vorbereitet. Mit einer Unfallversicherung, die nicht nur langfristig unterstützt, sondern auch sofort hilft. Denn wer finanziell abgesichert ist, kann sich ganz auf die Genesung konzentrieren. Achten Sie bei der Auswahl auf klare Leistungen und faire Bedingungen - und denken Sie daran: Gute Vorsorge ist kein Luxus, sondern Verantwortung.

Unfallversicherung

  • Wählen Sie Leistungen für Reha, Tagegeld, Invalidität oder Rente
  • Keine Wartezeiten - ohne Gesundheitsfragen
  • Spezielle Angebote für Kinder, Erwachsene und Senioren
Frau sitzt auf dem Tisch und telefoniert

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