Kundenportal - Login
Frau mit vielen Locken und Businesskleidung lehnt an einer Leiter und hält ein Smartphone in ihrer Hand

Unfallversicherung kündigen.

So gehen Sie richtig vor und welche Alternativen sich lohnen.

zuletzt aktualisiert am 30.10.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Kündigung der Unfallversicherung ist in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
  • Bei Beitragserhöhungen oder nach einem Schaden besteht ein Sonderkündigungsrecht.
  • Rückzahlungen erfolgen nur bei überzahlten Beiträgen. Einen Rückkaufswert gibt es bei klassischen Unfallversicherungen nicht.
  • Oft lohnt sich ein Tarifwechsel, eine Beitragsfreistellung oder eine Anpassung des Vertrags mehr als der komplette Ausstieg.

Gründe für die Kündigung einer privaten Unfallversicherung

Es gibt viele Gründe, warum sich Menschen mit dem Gedanken tragen, ihre Unfallversicherung zu kündigen. Oft sind steigende Beiträge, veränderte Lebensumstände oder einfach der Wunsch nach einem besseren Vertrag der Auslöser. Doch Vorsicht: Eine voreilige Kündigung kann unter Umständen zu einer gefährlichen Versorgungslücke führen. Denn Unfälle passieren meist unerwartet und die gesetzliche Absicherung reicht nicht aus.

Die Entscheidung, eine private Unfallversicherung zu kündigen, fällt selten leicht. Meist steckt dahinter ein konkreter Anlass oder schlicht die Erkenntnis, dass der aktuelle Vertrag nicht mehr zur eigenen Lebenssituation passt.

Hier sind die häufigsten Kündigungsgründe:

1. Beiträge sind zu hoch
Vor allem ältere Verträge enthalten oft umfangreiche Leistungen, die sich in einem relativ hohen Beitrag niederschlagen. Wer sparen möchte oder muss, denkt schnell an eine Kündigung.

2. Veränderung der Lebensumstände
Ein Renteneintritt, ein Berufswechsel oder die Aufgabe riskanter Hobbys kann den Bedarf an einer bestimmten Absicherung verändern. Manche Versicherte glauben dann, dass die Unfallversicherung überflüssig geworden ist, obwohl das Risiko im Alltag bleibt.

3. Unzufriedenheit mit dem Versicherer oder den Leistungen
Kunden kündigen auch, wenn sie mit der Bearbeitung eines Schadenfalls unzufrieden sind oder das Gefühl haben, zu viel für zu wenig Schutz zu bezahlen.

4. Doppelte Absicherung
In manchen Fällen besteht bereits eine Absicherung über den Arbeitgeber oder eine andere Versicherung, sodass der bestehende Vertrag als überflüssig erscheint. Aber Achtung: Diese Policen greifen meist nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg, nicht im Alltag oder in der Freizeit.

5. Irrtümer über den Versicherungsschutz
Manche kündigen, weil sie glauben, dass z. B. ein Krankentagegeld oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung den gleichen Schutz bieten. Das ist jedoch nicht der Fall. Eine Unfallversicherung zahlt unabhängig vom Einkommen, auch bei bleibenden Schäden durch Freizeitunfälle.

Fristen, Formen und Sonderfälle für eine Kündigung der Unfallversicherung

Wer seine Unfallversicherung kündigen möchte, muss bestimmte Regeln beachten. Denn nicht jede Kündigung ist sofort möglich, und formale Fehler können dazu führen, dass der Vertrag einfach weiterläuft. Damit Ihnen das nicht passiert, erfahren Sie hier alles zu Fristen, Kündigungswegen und Sonderkündigungsrechten.

1. Ordentliche Kündigung: das ist die Standardregel
Die meisten Unfallversicherungen lassen sich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen muss. Achten Sie dabei auf Folgendes:

  • Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr: Das Versicherungsjahr beginnt häufig mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Prüfen Sie Ihre Police genau.
  • Verlängerung bei mehrjährigen Verträgen: Bei Verträgen mit fester Laufzeit (z. B. 3 Jahre) ist eine Kündigung erst zum Ablauf der vereinbarten Zeit möglich, mit entsprechender Frist.

Beispiel:
Ihr Vertrag läuft vom 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2025. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 28. Februar 2025 beim Versicherer eingegangen sein.

2. Kündigung zur Hauptfälligkeit: häufig der 1. Januar
Einige Versicherer vereinheitlichen alle Verträge auf eine Hauptfälligkeit, zum Beispiel den 1. Januar. In diesem Fall ist der 30. September des Vorjahres die Frist für eine rechtzeitige Kündigung.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, ob Ihr Vertrag auf eine Hauptfälligkeit oder ein individuelles Versicherungsjahr ausgerichtet ist.

3. Sonderkündigungsrecht: wann Sie außerordentlich kündigen dürfen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Vertrag auch außerhalb der regulären Fristen kündigen. Diese Möglichkeit nennt man Sonderkündigungsrecht. Es greift in folgenden Fällen:

  • Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung: Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Erhöhung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
  • Schadenfall: Nach einem regulierten Schaden können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat nach Abschluss der Schadenbearbeitung.
  • Ablehnung eines Leistungsantrags: Wird eine Leistung abgelehnt, obwohl Sie Anspruch vermuten, kann auch dies ein Anlass für eine außerordentliche Kündigung sein.

Wichtig: In allen Fällen muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der entsprechenden Mitteilung erfolgen, sonst verfällt das Sonderkündigungsrecht.

4. Form der Kündigung: darauf müssen Sie achten
Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen. Viele Versicherer akzeptieren mittlerweile auch Kündigungen per E-Mail oder Online-Formular, aber sicherer ist meist der klassische Weg:

  • Kündigung per Brief: Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis über den Versand und Eingang haben.
  • Kündigung per Fax: Möglich, wenn Sie einen Sendebericht vorlegen können.
  • Kündigung per E-Mail: Nur gültig, wenn der Versicherer dies ausdrücklich erlaubt. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen.

Achten Sie darauf, dass folgende Angaben enthalten sind:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
  • Der gewünschte Kündigungstermin ("zum nächstmöglichen Zeitpunkt" genügt)
  • Datum und eigenhändige Unterschrift (bei Brief oder Fax)
Frau mit vielen Locken und Businesskleidung sitzt an einem Schreibtisch in einem lichtdurchfluteten Büro

Rückzahlung bei Kündigung: was passiert mit den eingezahlten Beiträgen?

Viele Versicherte stellen sich bei der Kündigung ihrer Unfallversicherung die Frage: Bekomme ich mein Geld zurück? Die Antwort lautet in den meisten Fällen: Nein. Warum das so ist, welche Ausnahmen es gibt und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Kein Rückkaufswert bei reinen Risiko-Versicherungen
Eine private Unfallversicherung ist in der Regel eine sogenannte Risikoversicherung. Das bedeutet: Sie zahlen Beiträge für einen bestimmten Versicherungsschutz, aber nicht in einen Sparvertrag. Entsprechend gibt es keinen Rückkaufswert, wie man ihn beispielsweise von Lebensversicherungen kennt.

Wenn Sie kündigen, erlischt der Versicherungsschutz zum Ablauf der Frist und die bereits gezahlten Beiträge werden nicht erstattet. Auch nicht anteilig. Der gezahlte Beitrag ist der Preis für den bis dahin bestehenden Schutz.

Ausnahme: Verträge mit Beitragsrückgewähr
In seltenen Fällen gibt es Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr. Dabei handelt es sich um kombinierte Produkte, die zusätzlich zur Risikoleistung eine Sparkomponente enthalten. Diese Art von Verträgen wird heute kaum noch angeboten, war aber in der Vergangenheit verbreitet.

Bei diesen Policen kann es unter Umständen eine Auszahlung geben, abhängig von Vertragsdauer, angespartem Guthaben und Kündigungszeitpunkt. Allerdings:

  • Die Rendite ist meist gering.
  • Bei vorzeitiger Kündigung entstehen oft Abschläge oder Stornoabzüge.
  • Die Auszahlung erfolgt oft erst zum Ablauf der regulären Laufzeit.
  • Ob Sie eine solche Police haben, sehen Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder können direkt bei Ihrem Versicherer nachfragen.

Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung: was gilt?
Einige Versicherte hoffen, bei einer Kündigung "in der Mitte" des Jahres einen Teil der Beiträge zurückzubekommen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie bereits Beiträge für einen Zeitraum bezahlt haben, in dem der Versicherungsschutz nicht mehr besteht.
Beispiel:

  • Sie zahlen den Beitrag jährlich im Voraus zum 1. Januar.
  • Sie kündigen im März mit Wirkung zum 30. Juni.
  • Der Zeitraum Juli bis Dezember ist dann theoretisch überzahlt. Dieser Anteil wird in der Regel erstattet.

Aber: Viele Versicherer rechnen ohnehin nur monatsweise oder tagesgenau ab. Ob es eine anteilige Rückerstattung gibt, hängt also stark von den genauen Zahlungsmodalitäten ab.

Alternativen zur Kündigung: diese Optionen sollten Sie kennen

Eine Kündigung ist nicht immer der beste Weg, um auf veränderte Lebensumstände oder einen finanziellen Engpass zu reagieren. Denn sie beendet nicht nur den Vertrag, sondern auch Ihren Versicherungsschutz. Wer vorschnell kündigt, steht im Ernstfall ohne Absicherung da. Deshalb lohnt es sich, vor einer endgültigen Entscheidung über mögliche Alternativen zur Kündigung nachzudenken.

Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet: Sie zahlen keine Beiträge mehr, behalten aber (je nach Vertragsbedingungen) einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Meist haben Sie aber keinen Versicherungsschutz, wenn die Beitragszahlungen ruhen.

Wichtig zu wissen:

  • Bei vielen Unfallversicherungen erlischt der Schutz vollständig, sobald der Vertrag beitragsfrei gestellt wird.
  • Die Beitragsfreistellung ist meist zeitlich befristet und muss aktiv beantragt werden.
  • Eine Reaktivierung des Vertrags ist unter Umständen möglich, aber nicht garantiert.

Diese Lösung eignet sich daher nur dann, wenn Sie kurzfristig keine Beiträge zahlen können, aber planen, den Schutz bald wiederaufzunehmen.

Wenn die Beiträge zu hoch sind oder der bestehende Vertrag nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt, kann ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers sinnvoll sein. Das bedeutet:

  • Sie bleiben bei Ihrer Versicherungsgesellschaft,
  • aber wechseln in einen günstigeren oder schlankeren Tarif,
  • oder passen die Leistungen an (z. B. Reduzierung der Invaliditätsgrundsumme, Anpassung von Progressionsstaffel oder Unfallrente).

Ein Tarifwechsel ist besonders empfehlenswert, wenn Sie mit dem Service und der Schadenregulierung des Versicherers grundsätzlich zufrieden sind.

Statt zu kündigen, kann es auch sinnvoll sein, den Vertrag einfach anzupassen:

  • Streichung von nicht benötigten Zusatzbausteinen (z. B. Kurkostenbeihilfe)
  • Erhöhung der Selbstbeteiligung (wenn vorhanden)
  • Umstellung auf jährliche Zahlungsweise (spart häufig Gebühren)

Wenn Sie mit dem bisherigen Anbieter unzufrieden sind, ist ein Versicherungswechsel eventuell die bessere Alternative zur Kündigung ohne Ersatz.

Dabei gilt:

  • Der neue Vertrag sollte zuerst abgeschlossen werden, bevor der alte gekündigt wird. So vermeiden Sie eine Lücke im Versicherungsschutz.
  • Achten Sie auf vergleichbare oder bessere Leistungen.
  • Prüfen Sie, ob beim neuen Anbieter Gesundheitsfragen oder Wartezeiten bestehen.
  • Ein Wechsel bietet auch die Gelegenheit, den aktuellen Versicherungsschutz kritisch zu hinterfragen und neu zu strukturieren.

Warum eine Unfallversicherung trotz allem sinnvoll bleibt

Die Entscheidung, eine Unfallversicherung zu kündigen, sollte niemals leichtfertig getroffen werden. Denn während manche Policen im Laufe der Zeit tatsächlich überholt oder zu teuer geworden sein können, bleibt eines gleich: Das Unfallrisiko im Alltag besteht weiterhin und ist oft höher, als viele denken.

Gesetzliche Absicherung reicht oft nicht aus
Viele Menschen verlassen sich auf die gesetzliche Unfallversicherung. Doch diese greift nur in bestimmten Situationen:

  • bei Arbeits- oder Schulunfällen,
  • auf dem direkten Hin- und Rückweg,
  • oder bei bestimmten beruflich bedingten Tätigkeiten.

Nicht abgedeckt sind jedoch:

  • Unfälle in der Freizeit,
  • beim Sport oder im Haushalt,
  • oder auf privaten Reisen.

Gerade diese Bereiche machen aber den Großteil der Unfälle im Alltag aus. Wer keine private Absicherung hat, trägt die finanziellen Folgen (zum Beispiel bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen, Umbaumaßnahmen, Reha-Kosten oder Verdienstausfällen) meist allein.

Unfallrisiken steigen mit dem Alter
Mit zunehmendem Alter nimmt das Unfallrisiko zu. Das gilt insbesondere bei Stürzen im Haushalt oder beim Spaziergang. Gleichzeitig ist die Regeneration oft schwieriger und selbst scheinbar kleinere Unfälle können langfristige gesundheitliche Folgen haben.

Eine private Unfallversicherung kann hier finanzielle Unterstützung leisten, zum Beispiel durch:

  • Invaliditätsleistung (Einmalzahlung),
  • Unfallrente bei dauerhaften Einschränkungen,
  • Bergungskosten, Reha-Zuschüsse oder kosmetische Operationen.

Kündigung ohne Ersatz kann zur Versorgungslücke führen
Wird die bestehende Police gekündigt, ohne dass ein neuer Schutz abgeschlossen wurde, entsteht eine Versorgungslücke, die gerade in kritischen Lebensphasen (Elternzeit, Rente, Selbstständigkeit) gravierende Folgen haben kann.

Daher gilt:

  • Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob Sie weiterhin Schutz benötigen.
  • Vergleichen Sie gegebenenfalls Tarife, bevor Sie den Vertrag auflösen.
  • Lassen Sie sich im Zweifel beraten, ob eine Anpassung oder ein Wechsel die bessere Option ist.

Die Unfallversicherung der NÜRNBERGER

Wenn Sie über eine Kündigung Ihrer Unfallversicherung nachdenken, geht es oft nicht nur darum, Beiträge zu sparen, sondern auch um das Gefühl, mit dem bestehenden Vertrag nicht mehr optimal abgesichert zu sein. Genau hier setzt die Unfallversicherung der NÜRNBERGER an: Sie bietet einen modernen, flexiblen und individuell anpassbaren Schutz und ist damit eine durchdachte Alternative zur Kündigung - oder ein sinnvoller Neuanfang.

Flexibel, leistungsstark und anpassbar
Die NÜRNBERGER Unfallversicherung passt sich an Ihre Lebensphase an, ob Sie aktiv im Beruf stehen, im Ruhestand sind oder Ihre Familie absichern möchten. Dabei profitieren Sie von:

  • Individuellen Leistungspaketen, die je nach Bedarf zusammengestellt werden können
  • Leistungen auch bei kleineren Unfällen, etwa kosmetischen Beeinträchtigungen oder Reha-Maßnahmen
  • Optionalen Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung oder Zusatzbausteine wie Hilfe- und Pflegeleistungen für die Genesung zuhause
  • Integrierte Mehrleistungen wie Such-, Bergungs- und Rettungskosten mit Assistance-Leistungen oder Soforthilfe bei schweren Verletzungen

Wenn Sie Ihre aktuelle Police kündigen möchten oder unsicher sind, ob eine Anpassung genügt, lohnt sich ein Blick auf das Angebot der NÜRNBERGER.

Häufige Fragen rund um die Kündigung einer Unfallversicherung

Ja, in der Regel haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Sie die Unfallversicherung online, telefonisch oder über einen Fernabsatzweg abgeschlossen haben. In dieser Zeit können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Die Frist beginnt, sobald Sie die vollständigen Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung erhalten haben.

Bereits gemeldete Unfälle oder laufende Leistungsfälle bleiben auch nach einer Kündigung gültig. Die Versicherung muss alle Ansprüche regulieren, die vor dem Kündigungsdatum eingetreten sind (unabhängig davon, wann die Bearbeitung abgeschlossen wird).

Ja, insbesondere nach einem regulierten Schaden hat auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall endet der Vertrag nach einem Monat, gerechnet ab Zugang der Kündigung. Auch bei wiederholten Beitragsverzügen oder grober Verletzung von Obliegenheiten kann eine Kündigung durch den Versicherer erfolgen.

Wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen, gerät der Vertrag in Verzug. Der Versicherer wird Sie zunächst mahnen. Bleibt die Zahlung aus, kann die Versicherung den Vertrag kündigen oder ruhend stellen. In beiden Fällen erlischt Ihr Schutz. Außerdem können Rückstände rechtlich geltend gemacht werden.

Das ist nicht zwingend der Fall. Ob Gesundheitsfragen gestellt werden, hängt vom jeweiligen Tarif und Anbieter ab. Einige Unfallversicherungen verzichten darauf, andere fragen gezielt nach bestimmten Vorerkrankungen oder Einschränkungen. Informieren Sie sich vor Abschluss über die Bedingungen des neuen Vertrags.