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Mann umarmt und tröstet seine Familie am Meer

Todesfallleistung in der Unfallversicherung.

Wie Sie Ihre Familie im Todesfall mit einer Unfallversicherung finanziell absichern können.

zuletzt aktualisiert am 09.10.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Todesfallleistung ist eine Geldzahlung im Todesfall nach einem Unfall.
  • Voraussetzung: Unfalltod muss klar nachweisbar und fristgerecht gemeldet sein.
  • Die Leistung entlastet Angehörige finanziell.
  • Besonders sinnvoll für Familien, Alleinverdiener oder Menschen ohne Risikolebensversicherung.

Absicherung bei einem tödlichen Unfall

Ein plötzlicher Unfall, ein unvorhersehbares Ereignis und plötzlich steht das Leben still. Wenn ein Mensch durch einen Unfall stirbt, trifft das nicht nur emotional, sondern bringt auch enorme organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich. Für die Hinterbliebenen ist es dann besonders wichtig zu wissen: Was passiert jetzt? Welche Absicherung gibt es? Und kann eine private Unfallversicherung mit Todesfallleistung in solch einem Extremfall überhaupt helfen?

Genau darum geht es in diesem Ratgeber: Sie erfahren, was eine Todesfallleistung in der privaten Unfallversicherung ist, wann und in welcher Höhe sie gezahlt wird und wie Sie Ihre Familie im Ernstfall sinnvoll absichern können. Außerdem zeigen wir, für wen sich diese Leistung besonders lohnt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf Sie bei der Auswahl eines Tarifs achten sollten.

Was ist eine Todesfallleistung?

Die Todesfallleistung ist eine finanzielle Leistung, die im Rahmen einer privaten Unfallversicherung ausgezahlt wird, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls stirbt. Eine im Vertrag festgelegte Person (typischerweise Ehepartner, Kinder oder andere nahe Angehörige) erhält eine einmalige Geldsumme.

Ziel dieser Leistung ist es, die finanziellen Folgen eines plötzlichen Unfalltodes für die Hinterbliebenen abzufedern. So können zum Beispiel die Bestattungskosten beglichen, laufende Kredite bedient und der Lebensunterhalt gesichert werden.

Nur bei Unfalltod, nicht bei Krankheit oder natürlichem Tod
Entscheidend ist: Die Todesfallleistung wird ausschließlich dann gezahlt, wenn der Tod nachweislich durch einen Unfall verursacht wurde. Dabei muss der Unfall bestimmten Kriterien entsprechen (siehe nächster Abschnitt).

Nicht versichert sind Todesfälle durch:

  • Krankheiten (z. B. Herzinfarkt, Krebs)
  • Altersbedingte Ursachen
  • Suizid oder Suchtverhalten (meist ausgeschlossen)
  • Vorerkrankungen, die nicht mit einem Unfall im Zusammenhang stehen

Im Gegensatz dazu leisten Risikolebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen auch bei natürlichen Todesursachen. Sie bieten also eine umfassendere Absicherung, sind aber meist an eine Gesundheitsprüfung gebunden.

Voraussetzungen für die Auszahlung einer Todesfallleistung

Damit eine Todesfallleistung aus der privaten Unfallversicherung überhaupt ausgezahlt wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die Art des Unfalls als auch die zeitlichen Abläufe und die vertraglichen Vorgaben.

Ein Unfall im Sinne der Versicherung liegt nur dann vor, wenn alle folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllt sind:

  • Plötzlichkeit: Das Ereignis tritt unerwartet ein.
  • Unfreiwilligkeit: Der Tod ist nicht absichtlich herbeigeführt.
  • Äußere Einwirkung: Es wirkt eine von außen kommende Kraft auf den Körper ein (z. B. Aufprall, Strom, Hitze).
  • Gesundheitsschädigung: Es kommt zu einer körperlichen Beeinträchtigung, in diesem Fall: dem Tod.
  • Kausalität: Der Tod tritt unmittelbar oder spätestens innerhalb der vertraglich festgelegten Frist als direkte Folge des Unfalls ein.

Wichtig: Nur wenn alle diese Merkmale gegeben sind, wird der Todesfall als Unfalltod anerkannt und eine Todesfallleistung ist möglich.

Der Tod muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eintreten. Außerdem muss der Unfall selbst in der Regel binnen 48 Stunden gemeldet werden. Je nach Versicherer kann die Frist variieren. Diese Meldepflicht ist wichtig, da viele Versicherungen die Auszahlung verweigern, wenn sie nicht rechtzeitig informiert wurden.

Um eine Auszahlung zu erhalten, müssen die Hinterbliebenen der Versicherung verschiedene Nachweise vorlegen:

  • Unfallbericht oder polizeiliches Protokoll
  • Ärztliche Bescheinigungen oder Obduktionsberichte
  • Sterbeurkunde
  • Vertragsnummer und Versicherungsunterlagen
  • Ggf. Nachweise zur sogenannten Begünstigtenregelung (z. B. Testament, Erbschein)

Unser Tipp: Es lohnt sich, die Unterlagen strukturiert bereitzuhalten oder bereits im Vorfeld eine Vertrauensperson über den Versicherungsvertrag zu informiere. Das erleichtert im Ernstfall die Abwicklung erheblich.

Familie spaziert bei einem Sonnenuntergang an einem Strand entlang

Höhe und Verwendung einer Todesfallleistung

Wenn ein Unfalltod eintritt, ist die Todesfallleistung der privaten Unfallversicherung für viele Familien eine entscheidende finanzielle Unterstützung. Sie soll helfen, die unmittelbar anfallenden Kosten zu decken und mögliche Einkommensausfälle abzufedern.

Wie hoch ist die Todesfallleistung?
Die genaue Höhe der Leistung wird individuell im Versicherungsvertrag festgelegt. Gängige Versicherungssummen liegen zwischen 10.000 und 100.000 EUR, je nach Tarif, Beitrag und persönlichem Absicherungsbedarf. Die Summe wird einmalig ausgezahlt und ist in der Regel steuerfrei, da es sich nicht um steuerpflichtiges Einkommen handelt.

Wofür kann die Todesfallleistung verwendet werden?
Die Leistung steht den Hinterbliebenen zur freien Verfügung. Typische Verwendungszwecke sind:

  • Beerdigungs- und Bestattungskosten
  • Laufender Lebensunterhalt, insbesondere bei Alleinverdienern
  • Tilgung von Krediten oder Hypotheken
  • Sicherung der Kinderbetreuung oder Haushaltsführung
  • Rücklagenbildung für eine Übergangszeit nach dem Todesfall

Todesfallleistung als Vorschuss auf Invaliditätsleistungen
Einige Versicherungsverträge sehen vor, dass die Todesfallleistung auch als Vorschuss gewährt werden kann, insbesondere dann, wenn eine Invaliditätsentschädigung geprüft wird, der Tod jedoch schneller eintritt. In solchen Fällen können bereits zugesagte Leistungen teilweise vorgezogen ausgezahlt werden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?

Die Todesfallleistung bietet im Ernstfall wichtige finanzielle Unterstützung. Das gilt aber nur, wenn die Voraussetzungen des Vertrags vollständig erfüllt sind. Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen keine Auszahlung erfolgt. Diese Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) klar geregelt.

Typische Ausschlussgründe
Die Unfallversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn:

  • der Tod nicht durch einen Unfall im Sinne des Vertrags verursacht wurde (z. B. Krankheit, natürlicher Tod).
  • der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde (z. B. Suizid).
  • der Unfall im Zusammenhang mit Alkoholeinfluss, Drogenkonsum oder bewusstem Risikoverhalten stand.
  • der Tod nicht innerhalb der vorgesehenen Frist (meist 12 Monate) nach dem Unfall eingetreten ist.
  • der Unfall nicht fristgerecht gemeldet wurde (oft 48 Stunden).
  • zum Zeitpunkt des Unfalls kein gültiger Versicherungsschutz bestand (z. B. Beitragsrückstand oder Vertragsablauf).

Sonderfälle und Grauzonen
Nicht immer ist sofort eindeutig, ob ein Todesfall als Unfall gilt. Typische Sonderfälle sind:

  • Herzinfarkt oder Schlaganfall während einer Tätigkeit: gelten meist als Krankheit, es sei denn, sie wurden durch äußere Einwirkungen ausgelöst (z. B. Stromschlag).
  • Vergiftungen oder Infektionen: werden nur als Unfall gewertet, wenn sie klar auf ein äußeres Ereignis zurückzuführen sind (z. B. Wundinfektion nach einem Sturz).
  • Stürze durch innere Ursachen (z. B. Kreislaufzusammenbruch): oft nicht versichert, es sei denn, ein externer Auslöser ist nachweisbar.

Viele moderne Tarife bieten einen erweiterten Unfallbegriff, der bestimmte Grauzonen mit abdeckt. Ob diese Leistungen im konkreten Fall greifen, hängt jedoch immer vom jeweiligen Vertrag ab.

Bezugsberechtigte und Erben: wer erhält die Todesfallleistung?

Im Todesfall stellt sich schnell die Frage: Wer bekommt eigentlich das Geld aus der Unfallversicherung? Die Antwort hängt davon ab, ob im Vertrag eine sogenannte "bezugsberechtigte Person" festgelegt wurde und wie die Erbfolge geregelt ist.

Bezugsrecht im Vertrag
In der privaten Unfallversicherung kann die versicherte Person im Antrag oder später im Vertrag eine oder mehrere Personen als Begünstigte benennen. Diese Personen erhalten im Todesfall die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung. Das ist unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Wurde ein solches Bezugsrecht festgelegt, gilt:

  • Die benannte Person erhält die volle Leistung direkt von der Versicherung.
  • Es ist kein Erbschein erforderlich.
  • Die Leistung fällt nicht in den Nachlass.

Tipp: Wer Streit unter Angehörigen vermeiden möchte, sollte das Bezugsrecht klar und schriftlich regeln und bei Veränderungen im familiären Umfeld regelmäßig überprüfen und anpassen.

Was passiert ohne Bezugsrecht?
Wurde keine bezugsberechtigte Person benannt, fällt die Todesfallleistung automatisch in den Nachlass. In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Leistung wird dann anteilig an die Erben verteilt. Das kann bei mehreren Erben und Unklarheiten in der Erbfolge zu Verzögerungen führen.

Sonderregelungen für Minderjährige
Bei Unfallversicherungen für Kinder gilt: Die Höhe der Todesfallleistung ist gesetzlich begrenzt, typischerweise auf maximal 8.000 EUR (§ 178 VVG). Damit soll ein finanzieller Anreiz bei schweren Familienkonflikten ausgeschlossen werden. Die Auszahlung erfolgt an die gesetzlichen Vertreter (i. d. R. die Eltern), sofern keine andere Regelung getroffen wurde.

Für wen ist die Todesfallleistung besonders sinnvoll?

Ob die Todesfallleistung im Rahmen einer privaten Unfallversicherung notwendig ist, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab. Für bestimmte Gruppen kann sie jedoch eine besonders sinnvolle Ergänzung oder Alternative zur Risikolebensversicherung darstellen. Insbesondere dann, wenn keine ausreichende anderweitige Absicherung besteht.

Für Familien kann der Unfalltod eines Elternteils schnell existenzbedrohend werden. Das gilt vor allem dann, wenn der oder die Verstorbene das Haupteinkommen erwirtschaftet hat. Die Todesfallleistung hilft, finanzielle Engpässe abzufedern, Bestattungskosten zu decken und die Betreuung der Kinder zu sichern.

Wer allein für das Familieneinkommen verantwortlich ist, trägt ein hohes Risiko. Eine Todesfallleistung kann in solchen Fällen helfen, laufende Ausgaben zu decken und Zeit zu verschaffen, bis sich die Lebenssituation der Angehörigen neu organisiert hat.

In vielen Fällen fehlen Selbstständigen gesetzliche Absicherungen wie die Hinterbliebenenrente. Die Todesfallleistung der Unfallversicherung kann eine wichtige Lücke schließen und zumindest eine finanzielle Grundsicherung im Todesfall gewährleisten.

Nicht jeder kann oder möchte eine Risikolebensversicherung abschließen. Eine Unfallversicherung mit Todesfallleistung kann dann eine unkomplizierte und bezahlbare Alternative darstellen, da in vielen Tarifen keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Bauarbeiter, Pflegepersonal) oder auch Menschen mit risikobehafteten Hobbys (z. B. Motorradfahrer, Extremsportler) sind einem überdurchschnittlichen Unfallrisiko ausgesetzt. Für sie kann sich eine gezielte Absicherung durch die Todesfallleistung besonders lohnen.

Alternative oder Ergänzung? Unfallversicherung vs. Lebensversicherung

Viele Menschen fragen sich: Reicht eine private Unfallversicherung mit Todesfallleistung aus oder brauche ich zusätzlich eine Risikolebensversicherung? Die Antwort hängt von den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen ab. Beide Versicherungen erfüllen unterschiedliche Zwecke und ergänzen sich im Idealfall sinnvoll.

Unfallversicherung mit Todesfallleistung
  • Zahlt nur, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde
  • Kein Schutz bei Krankheiten, altersbedingtem Tod oder Suizid
  • Meist ohne Gesundheitsprüfung
  • Beitragshöhe hängt vom Beruf und der gewünschten Leistung ab
  • Sinnvoll als zusätzlicher Schutz, besonders für Unfallrisiken
Risikolebensversicherung
  • Zahlt bei jedem Todesfall, egal, ob durch Krankheit, Alter oder Unfall
  • Höhere Versicherungssummen möglich
  • Erfordert meist eine Gesundheitsprüfung
  • Ideal zur Absicherung von Familie, Immobilienkrediten oder Unternehmensverbindlichkeiten
Wann ist eine Kombination sinnvoll?

Für Menschen mit finanzieller Verantwortung (etwa Familien mit Kindern, Immobilienbesitzer oder Selbstständige) kann es sinnvoll sein, beide Versicherungen zu kombinieren:

  • Die Risikolebensversicherung bietet umfassenden Schutz für alle Todesursachen.
  • Die Unfallversicherung mit Todesfallleistung ergänzt den Schutz speziell für unfallbedingte Risiken.
  • Dadurch entsteht eine breite Absicherung ohne Lücken.
Für wen reicht die Unfallversicherung allein?
  • Personen ohne Gesundheitsprüfungsmöglichkeit für eine Lebensversicherung
  • Menschen mit geringem Absicherungsbedarf, etwa Alleinstehende ohne finanzielle Verpflichtungen
  • Personen mit hohem Unfallrisiko, die gezielt diesen Bereich absichern wollen

Die NÜRNBERGER Unfallversicherung: starke Leistung im Todesfall

Wer eine Unfallversicherung mit Todesfallleistung abschließt, erwartet im Ernstfall vor allem eines: verlässliche Hilfe, unkompliziert, schnell und finanziell wirksam. Die NÜRNBERGER Unfallversicherung erfüllt genau diesen Anspruch und bietet darüber hinaus zahlreiche Zusatzleistungen, die individuell an Ihre Lebenssituation angepasst werden können.

Flexible Todesfallleistung: genau so, wie Sie sie brauchen
Die Todesfallleistung lässt sich bei der NÜRNBERGER individuell in Ihre Unfallversicherung integrieren. Sie bestimmen selbst, wie hoch die Absicherung sein soll, je nach persönlichem Bedarf und finanzieller Verantwortung. Damit sichern Sie Ihre Familie gezielt für den Ernstfall ab.

Ihre Vorteile bei der NÜRNBERGER

  • Todesfallleistung bei unfallbedingtem Tod: weltweit und rund um die Uhr
  • Keine Gesundheitsprüfung: ideal für Menschen, die keine Risikolebensversicherung abschließen können
  • Individuelle Vertragsgestaltung: flexible Tarife und Leistungshöhen
  • Umfassende Zusatzleistungen: z. B. für Invalidität, Reha-Maßnahmen, Assistance-Leistungen mit Hilfe- und Pflegeleistungen oder kosmetische Operationen
  • Schnelle und transparente Schadensregulierung

Warum sich eine private Unfallversicherung mit Todesfallleistung lohnt
Die NÜRNBERGER bietet Ihnen nicht nur Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, sondern hilft auch, Ihre Familie im schlimmsten Fall nicht unvorbereitet zurückzulassen. Gerade wenn keine Risikolebensversicherung vorhanden ist, kann die Todesfallleistung ein entscheidender Sicherheitsbaustein sein.

Gut zu wissen:
Die Komfort- und Premiumtarife der NÜRNBERGER Unfallversicherung bieten folgende Besonderheiten im Rahmen der Todesfallleistung:

  • Die Todesfallleistung wird auch ausgezahlt, wenn die versicherte Person aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall rechtswirksam nach dem Verschollenheitsgesetz für tot erklärt wird.
  • Außerdem zahlen wir eine erweiterte Todesfallleistung für minderjährige Kinder nach einem Unfalltod der Eltern unter bestimmten Voraussetzungen.

Häufige Fragen zur Todesfallleistung einer Unfallversicherung

Wenn eine versicherte Person infolge eines Unfalls stirbt, zahlt die Unfallversicherung die vertraglich vereinbarte Todesfallleistung, meist zwischen 10.000 und 100.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt einmalig und steuerfrei an die im Vertrag benannte Person oder an die gesetzlichen Erben.

Die Todesfallleistung ist eine einmalige Geldzahlung aus der privaten Unfallversicherung, wenn der Tod eindeutig auf einen Unfall zurückzuführen ist. Sie dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen.

Tarife "ohne Todesfallleistung“ enthalten keine Auszahlung im Todesfall. Die Versicherung leistet dann ausschließlich bei Invalidität oder bestimmten Zusatzbausteinen. Wer Angehörige im Ernstfall absichern möchte, sollte auf die Todesfallleistung allerdings nicht verzichten.

Nicht zwingend. Eine polizeiliche Meldung ist jedoch hilfreich, um den Unfallhergang eindeutig zu dokumentieren. Viele Versicherer fordern im Leistungsfall ergänzende Unterlagen wie Unfallberichte oder ärztliche Gutachten.

Ja, bei der NÜRNBERGER besteht weltweiter Versicherungsschutz, rund um die Uhr. Bei einem Todesfall im Ausland müssen gegebenenfalls amtliche Dokumente in beglaubigter Übersetzung eingereicht werden.

Ja, jedoch ist die Höhe gesetzlich begrenzt. Bei Minderjährigen meist auf maximal 8.000 EUR (§ 178 VVG). Diese Begrenzung dient dem Schutz vor Missbrauch und gilt unabhängig vom gewählten Tarif.

Die benannte Person erhält die Leistung direkt und ohne Erbschein. Fehlt eine solche Regelung, fällt die Todesfallleistung in den Nachlass und wird nach gesetzlicher Erbfolge verteilt. Eine klare Festlegung im Vertrag ist daher empfehlenswert.

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Frau sitzt auf dem Tisch und telefoniert

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