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Businessmann steht in einem hellen Bürogebäude neben seinem Fahrrad und schaut auf sein Smartphone

Wegeunfall: Wann sind Sie versichert?

Alles, was Sie über Unfälle auf dem Arbeitsweg wissen müssen - von der Definition bis zur Absicherung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was ist ein Wegeunfall?
    Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf Ihrem direkten Arbeitsweg passiert - etwa auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause. Typische Beispiele sind Stürze, Verkehrs- oder Fahrradunfälle.
  • Wann sind Sie versichert?
    Versicherungsschutz besteht, wenn der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte oder nach Hause passiert. Notwendige Umwege, wie das Bringen eines Kindes in die Kita, sind ebenfalls abgedeckt.
  • Was tun nach einem Wegeunfall?
    Melden Sie den Unfall umgehend Ihrem Arbeitgeber und suchen Sie einen Durchgangsarzt auf. Nur so wird der Unfall korrekt dokumentiert und anerkannt.

Ob ein Sturz auf glatter Straße, ein Auffahrunfall oder ein Missgeschick in der Bahn - ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit kann jedem passieren. Doch wann gilt ein solcher Vorfall eigentlich als Wegeunfall? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und welche Ansprüche haben Sie? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um den Arbeitswegeunfall, von der Definition bis hin zu den wichtigen Schritten nach einem Unfall.

Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall passiert auf dem direkten Weg zwischen Ihrem Zuhause und Ihrer Arbeit - sei es morgens auf dem Weg ins Büro oder abends zurück nach Hause. Anders als ein gewöhnlicher Unfall zählt er rechtlich als Arbeitsunfall und fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Typische Beispiele: Ein Sturz auf glattem Gehweg, ein Auffahrunfall im Berufsverkehr oder ein Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit. Aber Achtung: Nicht alles, was unterwegs passiert, wird automatisch als Wegeunfall gewertet. Machen Sie zum Beispiel einen privaten Umweg - etwa für den Einkauf oder einen kurzen Abstecher -, entfällt der Schutz. Das Entscheidende ist, dass der Unfall in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht.

Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wegeunfalls

Damit ein Unfall auf dem Arbeitsweg als Wegeunfall anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der wichtigste Punkt: Der Unfall muss auf dem direkten Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz passiert sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu Fuß unterwegs sind, mit dem Fahrrad fahren, das Auto nutzen oder mit Bus und Bahn pendeln - der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft (BG) greift bei allen Verkehrsmitteln.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle. Kleine Umwege sind erlaubt, wenn sie beruflich notwendig sind oder nachvollziehbare Gründe haben, wie das Bringen eines Kindes zur Kita oder die Teilnahme an einer Fahrgemeinschaft. Hier bleibt der Schutz bestehen, solange der Umweg eng mit Ihrem Arbeitsweg verknüpft ist. Private Abstecher, etwa ein Abstecher zum Supermarkt, fallen jedoch aus dem Schutz der Unfallversicherung. Wichtig ist also, dass Ihr Arbeitsweg klar als solcher erkennbar bleibt - für den Fall, dass ein Unfall gemeldet werden muss.

Eine junge Businessfrau steht mit Einkaufswagen und Smartphone in der Hand vor einem Supermarkt

Wann liegt kein Wegeunfall vor?

Nicht jeder Unfall auf dem Weg zur Arbeit wird als Wegeunfall anerkannt. Der Versicherungsschutz entfällt vor allem dann, wenn Sie Ihren Arbeitsweg privat unterbrechen. Ein Beispiel: Sie machen einen Abstecher zum Supermarkt, holen schnell etwas aus der Reinigung oder treffen sich spontan mit Freunden. Solche privaten Erledigungen liegen außerhalb des beruflichen Zusammenhangs und sind daher nicht versichert.

Auch Unfälle, die außerhalb des direkten Arbeitswegs passieren, fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ist grundsätzlich der kürzeste Weg versichert, wenn Sie eine Alternativroute wählen, dann muss dies verhältnismäßig und begründet sein. Es ist also ein Unterschied, ob Sie einen Stau umfahren oder eine landschaftlich reizvollere Route nehmen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Ihrem Zuhause und Ihrer Arbeitsstätte muss erkennbar bleiben. Bleiben Sie also, wenn möglich, auf dem kürzesten Weg, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Verhalten nach einem Wegeunfall

Ein Wegeunfall kann schnell passieren - umso wichtiger ist es, ruhig zu bleiben und die nächsten Schritte zu kennen.

Je nach Art des Unfalls sollten Sie sich zunächst um Ihre eigene Sicherheit kümmern. Wenn Sie beispielsweise mit dem Fahrrad oder Auto verunglückt sind, achten Sie darauf, nicht weiter in Gefahr zu geraten - etwa durch den fließenden Verkehr. Bei Verletzungen sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen oder den Rettungsdienst rufen. Ist ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt, empfiehlt es sich, die Polizei einzuschalten, damit der Unfall offiziell dokumentiert wird.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über den Unfall. Dieser meldet den Vorfall an die Berufsgenossenschaft (BG). Bei schwereren Verletzungen können Sie sich auch direkt an die BG wenden, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß erfasst wird.

Nach einem Wegeunfall müssen Sie einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Diese Ärzte sind speziell für die Behandlung und Dokumentation von Arbeits- und Wegeunfällen zugelassen. Ihren Durchgangsarzt finden Sie in der Regel über eine Liste, die Ihre Berufsgenossenschaft bereitstellt, oder direkt bei Ihrem Arbeitgeber, der meist mit bestimmten Ärzten zusammenarbeitet.

Alternativ können Sie bei der nächstgelegenen Unfallklinik nachfragen - dort ist oft ein Durchgangsarzt vor Ort. Wichtig: Die Untersuchung sollte zeitnah erfolgen, da eine korrekte Dokumentation entscheidend für die Anerkennung als Wegeunfall ist.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfällen

Wenn Ihr Unfall als Wegeunfall anerkannt wird, können Sie auf die umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen. Diese sind speziell darauf ausgerichtet, Ihnen medizinisch und finanziell schnellstmöglich zu helfen und Sie bei der Rückkehr in den Alltag zu unterstützen.

1. Kostenübernahme für Heilbehandlungen

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle medizinischen Behandlungskosten, die aufgrund des Wegeunfalls entstehen. Dazu gehören Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Therapien, Medikamente und, wenn nötig, Hilfsmittel wie Krücken oder Orthesen. Wichtig ist, dass die Behandlung durch einen Durchgangsarzt eingeleitet und dokumentiert wird.

2. Verletztengeld und finanzielle Unterstützung

Sind Sie aufgrund des Wegeunfalls länger arbeitsunfähig, erhalten Sie Verletztengeld. Das Verletztengeld wird zwar über die Krankenkassen ausgezahlt, unterscheidet sich jedoch vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Während das Krankengeld in der Regel 70 % des durchschnittlichen Bruttoentgelts beträgt, beläuft sich das Verletztengeld auf 80 % des Regelentgelts - jedoch maximal in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Von diesem Betrag werden zusätzlich die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Auch Schülerinnen, Schüler und Studierende können Verletztengeld erhalten, sofern sie bei Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind.

Weitere finanzielle Hilfen, wie die Erstattung von Fahrtkosten zu Arztterminen oder Entschädigungen für Berufskleidung, die beim Unfall beschädigt wurde, können unter Umständen beantragt werden.

3. Rehabilitation und Wiedereingliederung

Sollte der Wegeunfall schwerwiegendere gesundheitliche Folgen haben, steht Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung auch bei der Rehabilitation zur Seite. Dazu gehören physiotherapeutische Maßnahmen, berufliche Umschulungen oder andere Programme, die Ihnen helfen, wieder in den Alltag oder ins Berufsleben zurückzukehren. Ziel ist es, Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bestmöglich wiederherzustellen.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung bieten Schutz bei Unfällen, doch ihr Leistungsumfang und die Bedingungen unterscheiden sich deutlich. Es lohnt sich, die Unterschiede zu kennen, um mögliche Lücken im Schutz zu vermeiden.

Leistungsumfang und Deckungslücken

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt ausschließlich Unfälle, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen - also Unfälle während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg. Freizeitunfälle, wie ein Sturz beim Sport oder ein Unfall im Haushalt, sind hingegen nicht abgedeckt. Auch bei Wegeunfällen greift der Schutz nur, wenn Sie sich auf dem direkten Arbeitsweg befinden.

Private Abstecher oder Umwege führen dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt. Die private Unfallversicherung bietet dagegen umfassenderen Schutz. Sie gilt unabhängig davon, ob der Unfall im beruflichen Kontext, in der Freizeit oder auf Reisen passiert. Auch die Leistungen bei dauerhaften Unfallfolgen, wie einer Invalidität, sind in der Regel höher und individuell anpassbar.

Vorteile einer zusätzlichen privaten Absicherung

Mit einer privaten Unfallversicherung schließen Sie die Lücken, die die gesetzliche Unfallversicherung lässt. Sie bietet beispielsweise:

  • Schutz bei Freizeit- und Arbeitsunfällen und weltweit geltenden Versicherungsschutz.
  • Finanzielle Unterstützung bei bleibenden Schäden, wie Invaliditätsleistungen oder Rentenzahlungen.
  • Zusätzliche Leistungen, wie Schmerzensgeld oder Übernahme von Umbaukosten für ein behindertengerechtes Zuhause, sowie viele wertvolle Assistance-Leistungen.

Eine private Absicherung ist besonders sinnvoll, wenn Sie sich nicht ausschließlich auf den gesetzlichen Schutz verlassen möchten. Sie ergänzt die Leistungen der Berufsgenossenschaft und bietet Sicherheit, wo der gesetzliche Rahmen endet. So sind Sie in jeder Lebenslage optimal abgesichert - ob im Beruf, in der Freizeit oder auf Reisen.

Häufige Fragen zum Wegeunfall

Zum Wegeunfall zählen alle Unfälle, die sich auf Ihrem direkten Arbeitsweg ereignen - sei es morgens auf dem Weg ins Büro oder abends nach Hause. Auch notwendige Umwege, etwa um ein Kind zur Kita zu bringen oder bei Fahrgemeinschaften, sind in der Regel versichert. Wichtig ist, dass die Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte klar erkennbar bleibt.

Ein Wegeunfall liegt nicht vor, wenn Sie Ihren Arbeitsweg aus privaten Gründen unterbrechen. Dazu gehören etwa Zwischenstopps für Einkäufe oder private Umwege. Auch Unfälle, die auf einer absichtlich verlängerten oder alternativen Route passieren, werden nicht als Wegeunfall anerkannt.

Bewahren Sie Ruhe. Sorgen Sie für Ihre Sicherheit, lassen Sie Verletzungen dokumentieren und informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Dieser meldet den Unfall an die Berufsgenossenschaft. Besuchen Sie zudem zeitnah einen Durchgangsarzt, um den Unfall offiziell als Wegeunfall registrieren zu lassen.

Ein Wegeunfall sollte möglichst sofort gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb weniger Tage. Wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber, der die Meldung an die Berufsgenossenschaft weiterleitet. Eine Verzögerung kann dazu führen, dass der Unfall nicht anerkannt wird.

Bei einem anerkannten Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Heilbehandlungskosten. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen Verletztengeld zu, und bei bleibenden Schäden können Rehabilitationsmaßnahmen oder berufliche Umschulungen finanziert werden.

Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht, wenn der Unfall nicht auf dem direkten Arbeitsweg passiert ist oder der Weg aus privaten Gründen unterbrochen wurde. Auch wenn der Unfall nicht rechtzeitig gemeldet wird oder der Durchgangsarzt nicht aufgesucht wird, können Ansprüche abgelehnt werden.

Einen Durchgangsarzt (D-Arzt) können Sie auf mehreren Wegen finden. Ihr Arbeitgeber hat in der Regel eine Liste von zugelassenen Ärzten, die Sie nutzen können. Alternativ können Sie direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung nachfragen. Auf den Webseiten der Berufsgenossenschaften oder Unfallkliniken sind Durchgangsärzte aufgeführt. In vielen Fällen ist in der nächsten Unfallklinik sowieso ein Durchgangsarzt verfügbar. Wichtig ist, dass Sie diesen Arzt zeitnah nach dem Unfall aufsuchen, da nur er die Voraussetzungen für einen Wegeunfall korrekt dokumentieren kann.

Auch im Homeoffice sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Passiert Ihnen während der Arbeit ein Unfall, wie ein Sturz auf dem Weg vom Arbeitszimmer in die Küche, greift der Versicherungsschutz. Selbst kurze Wege außerhalb der Wohnung - etwa zur Kita, um Ihr Kind betreuen zu lassen oder zur Betriebsstätte, um Arbeitsmaterialien abzuholen - gelten als versichert.

Anders sieht es bei privaten Tätigkeiten aus: Wenn Sie beispielsweise ein Paket für sich selbst entgegennehmen und dabei verunglücken, greift der Schutz nicht. Wichtig ist, dass die Tätigkeit oder der Weg klar im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht.

Gut abgesichert - auch über den Arbeitsweg hinaus

Ein Wegeunfall kann unerwartet passieren, und dank der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie während Ihres Arbeitswegs grundsätzlich geschützt. Doch dieser Schutz endet oft dort, wo Ihr Berufsweg aufhört. Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt - also genau dort, wo die meisten Unfälle passieren - deckt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ab.

Hier kommt eine private Unfallversicherung ins Spiel. Sie bietet Ihnen umfassenden Schutz, ganz egal, wo oder wann ein Unfall passiert. Mit der Unfallversicherung der NÜRNBERGER schließen Sie diese Lücken und sichern sich wertvolle Zusatzleistungen, wie Schmerzensgeld, Kapitalzahlungen oder Unterstützung bei der Rehabilitation.

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