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Fünf junge Menschen halten auf Dachterrasse ein Tischfeuerwerk in die Luft

Ab wann darf man böllern?

So feiern Sie sicher Silvester.

zuletzt aktualisiert am 11.12.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vom 31. Dezember, 0:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr dürfen Sie offiziell böllern. Für alles andere benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
  • In der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern herrscht ein generelles Böllerverbot.
  • Beim Kauf von Böllern sollten Sie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten.
Ein Böller wird mit einer Wunderkerze angezündet

Ab wann dürfen Sie an Silvester böllern?

Offiziell darf in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr geknallt werden. Je nach Woh­nort kann es jedoch leichte Ab­wei­chungen ge­ben, da Städte und Ge­mein­den selbst über die genauen Zei­ten ent­scheiden.

Wer außer­halb dieses Zeit­fens­ters Feuerwerk zündet, muss sich beim zu­stän­­­­digen Ord­nungs­amt eine Sonder­genehmigung holen, an­dern­falls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.

Lokale Verbotszonen

Viele Städte richten rund um den Jahreswechsel temporäre Verbotsbereiche ein, in denen das Abbrennen bestimmter Feuerwerkskörper nicht erlaubt ist. Diese Zonen betreffen häufig eng bebaute Innenstädte oder Bereiche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

Welche Flächen betroffen sind und wie lange das Verbot gilt, legt jede Kommune individuell fest. Daher lohnt sich vor Silvester ein kurzer Blick auf die aktuellen Hinweise der örtlichen Behörden, um Bußgelder zu vermeiden.

Generelles Böllerverbot in der Nähe von bestimmten Einrichtungen

Rund um besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Kirchen, Krankenhäuser sowie Kinder- und Altenheime gilt ein generelles Böllerverbot. In diesen Bereichen darf weder geknallt noch Feuerwerk gezündet werden - unabhängig von Uhrzeit oder Art des Feuerwerks.

Hintergrund sind der Schutz von Patientinnen und Patienten, Bewohnern sowie Gottesdienst- und Pflegebetrieben, die durch Lärm, Funkenflug oder mögliche Brände erheblich gefährdet wären. Das Verbot ist bundesweit verbindlich und wird von den örtlichen Behörden konsequent kontrolliert.

Ab wann können Sie Feuerwerk, Böller und Co. kaufen?

Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallbonbons der Kategorie F1 sind in vielen Supermärkten, Drogerien und Discountern oft das ganze Jahr über oder ab Mitte Dezember erhältlich.

Böller, Raketen und Batterien der Kategorie F2 dürfen gemäß dem Sprengstoffgesetz üblicherweise vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Dieser Verkaufszeitraum ist bundesweit einheitlich geregelt. Nur wenn einer der 3 Tage auf einen Sonntag fällt, kann der Verkauf bereits am 28. Dezember beginnen.

Woran erkennen Sie gefährliches Feuerwerk?

Illegale Böller und Feuerwerks­-Ra­ke­ten, die nicht in Deutschland zuge­las­sen oder geprüft wurden, können sehr ge­fährlich sein! Was auf flie­gen­den Märk­ten oder 'unter dem Laden­tisch' ver­kauft wird, explodiert oft­mals deutlich schneller und gewal­tiger - etwa durch unerlaubt ver­wen­detes Metallpulver anstelle des han­dels­üb­li­chen Schwarz­pul­vers. Auch die Zünd­schnüre sind oft kürzer oder bren­nen schneller und lö­sen damit deutlich früher als ge­wohnt aus. Da­her sollten Sie schon beim Ein­kauf der Sil­ves­ter-Kracher einen Blick darauf haben, ob Sie wirklich zuge­las­sene Böl­ler erwer­ben.

Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeich­nung "BAM P1" oder "P2" plus einer 4-stel­li­gen Zahlen­reihe zu er­kennen. Die­se wird vom Bun­­desamt für Material­forschung und -prüfung (BAM) ver­ge­ben. Europäi­sche Ware wiederum trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Bei solchen Feuer­werks­-Artikeln kön­nen Sie guten Gewis­sens davon ausgehen, dass sie unge­fähr­lich sind - wenn Sie sich an die ent­spre­chenden Sicherheitstipps hal­ten!

Altersbeschränkung beachten

Auch wenn sie eine große Faszination ausüben: Chinaböller und Feuerwerks­-Raketen gehören nicht in Kin­der­hände! Kinder und Jugendliche unter 18 dür­fen nur Kleinst-Feuerwerk (Spring­teu­fel, Wun­­der­kerzen etc.) kaufen und abbren­nen - leicht zu er­kennen an der Kenn­zeich­nung "F1".

Mit "F2" wird das 'Erwachsenen-Feuer­­werk' gekennzeichnet, also Chinaböller und mächtige Silvester­-Ra­keten. Diese entwickeln eine massive Sprengkraft und können gefährliche Verletzungen verursach­en, wenn sie nicht richtig gehandhabt wer­den.

Achten Sie auf Ihre Sicherheit

Auch wenn ein eigenes Feuerwerk für viele zum Jahreswechsel dazugehört, sollten für Sie Sicherheit und Rücksicht immer an erster Stelle stehen. Zünden Sie Raketen und Böller nur gemäß den Anweisungen, halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen und tragen Sie im Zweifel Schutzbrille und feste Kleidung. So reduzieren Sie das Risiko von Verletzungen und Unfällen erheblich und können den Jahreswechsel unbeschwert genießen.

Sicherheitstipps für's Böllern

Feuerwerks-Körper sind in der Regel bereits 2 Tage vor Silvester in den Geschäf­ten erhältlich. Bis zum Neu­jahrsabend sollte das Feuerwerk in der Originalver­packung an einem trockenen Ort gela­gert werden, der für Kinder unzugänglich ist.

Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Fla­sche heraus ab­ge­feuert werden. Die Lenk­stäbe und Zündschnüre sollten Sie nicht eigen­mäch­tig ver­kürzen oder verän­dern. Bei einem versuchten Start aus der Hand kann die nach un­ten aus der Rakete schie­ßende Treib­ladung schwerste Ver­bren­nun­gen ver­ursachen.

Beim Anzünden immer auf einen ent­­sprechend großen Sicherheits­ab­stand zu um­steh­enden Personen und Tieren achten - und die Feuer­werks­körper niemals mit bren­nen­der Lun­te in der Hand behalten!

Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Ver­let­zungen verursachen - auch, wenn versucht wird, sie erneut anzu­zün­den. Denn dann ist oft keine ausreichend lange Zündschnur mehr vorhan­den und so fehlt die Zeit, sich in Sicher­heit zu bringen. Auch sollten Sie auf keinen Fall ver­suchen, feucht gewordene Blindgänger anzuwärmen oder zu trocknen - hier be­steht höchste Ex­plosionsgefahr!

Sollte es trotz Einhaltung aller Si­cher­heitshinweise zu einem Unfall kom­men, gilt es Ruhe zu bewahren. Wäh­len Sie unverzüglich die 112 und leis­ten Sie wenn erfor­der­lich Erste Hilfe.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen die NÜRNBERGER Versicherung!