Deutschland schließt mit Ländern außerhalb der Europäischen Union Sozialversicherungsabkommen ab. Das sorgt dafür, dass deutsche Staatsbürger beziehungsweise Menschen, die in Deutschland gearbeitet haben, in diesen Ländern genauso sozial abgesichert sind wie in Deutschland.
Hauptsächlich gelten die jeweiligen Sozialversicherungsabkommen für die Rentenversicherung. Zusätzlich gelten können sie für die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und die Krankenversicherung.
Deutschland hat derzeit mit 20 Ländern Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dadurch sind Sie dort jedoch nicht automatisch krankenversichert. Das müssten Sie im jeweiligen Abkommen vorab nachlesen. Denn Sozialversicherungsabkommen ist nicht gleich Krankenversicherung oder Reisekrankenversicherung.