Ein Krankenhausaufenthalt in einem anderen Land kann sehr viel kosten. Die Krankenkasse übernimmt dabei die Kosten nicht komplett.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten bei Reisen innerhalb der EU, nicht aber außerhalb Europas, es sein denn, es besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Haben Sie eine Auslandskrankenversicherung, sind Sie weltweit abgesichert. Mehr dazu in unserem Ratgeber Auslandskrankenversicherung innerhalb der EU.
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in der Regel alle medizinisch notwendigen Leistungen von der ambulanten ärztlichen Untersuchung bis hin zum Rücktransport in die Heimat.
Sollten Sie die Auslandskrankenversicherung nach Ablauf von einem Jahr nicht mehr benötigen, können Sie diese normalerweise mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ansonsten läuft sie automatisch weiter. Sie sind damit auch für kommende Reisen geschützt und haben eine Sache weniger, über die Sie sich Gedanken machen müssen.