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Ein junger Lehrer beugt sich über den Schultisch, um seinen Schülern etwas erklären zu können

Private Krankenversicherung im Referendariat (Lehramt & Jura).

Beihilfe, Kosten und Versicherungswahl für Lehramts- und Jura-Referendare einfach erklärt.

zuletzt aktualisiert am 30.01.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Referendariat gibt es sowohl den Status von beihilfeberechtigten Beamten auf Widerruf (Beamtenanwärter) als auch versicherungspflichtige Angestellte (ohne Beihilfe).
  • Referendare können frei zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
  • Durch die Beihilfe und Sonderkonditionen für Referendare ist die private Krankenversicherung (PKV) häufig die bessere Wahl.

Warum Referendare sich früh mit der Krankenversicherung beschäftigen sollten

Mit Beginn des Referendariats stellen sich viele angehende Lehrer oder Juristen die Frage, wie sie künftig krankenversichert sein sollten. Wer als Beamtenanwärter startet, hat die Wahl: sich gesetzlich oder privat zu versichern.

Diese Entscheidung wirkt sich nicht nur auf die Kosten aus, sondern auch auf die Leistungen für die Gesundheit und langfristig auch auf den Versicherungsstatus in der weiteren beruflichen Laufbahn. Daher ist es wichtig, sich schon vor Beginn des Referendariats intensiv mit den Optionen zu befassen.

GKV oder PKV: Welche Krankenversicherung passt?

Die meisten Lehramts- und Jura-Referendare werden als Beamtenanwärter verbeamtet (Beamte auf Widerruf). Damit sind sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und haben das Recht, sich privat zu versichern. Nur wer als Angestellter im Referendariat tätig ist - was vor allem in bestimmten Bundesländern oder bei Quereinsteigern vorkommt - bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.

Für verbeamtete Referendare ist die private Krankenversicherung (PKV) in den meisten Fällen die attraktivere Lösung. Das liegt vor allem an der sogenannten Beihilfe und entsprechend beihilfekonformen Krankenversicherungen bzw. sehr guten Anwärtertarifen der privaten Anbieter. Die Beihilfe ist ein Zuschuss, den Sie von Ihrem Dienstherrn für entstandene Krankheitskosten erhalten. Gesetzlich Versicherte haben hier den Nachteil, dass sie den vollen Beitrag der Krankenversicherung allein zahlen. Bei Beihilfeberechtigten übernimmt dagegen der Staat in der Regel 50 % der Krankheitskosten.

Private Krankenversicherung im Referendariat: Vorteile und Besonderheiten

Der große Vorteil der PKV im Referendariat liegt in der Kombination aus günstigen Beiträgen und besseren Leistungen. Dank der Beihilfe müssen Sie nur den sogenannten Restkostenanteil privat absichern - oft handelt es sich hierbei lediglich um 30 bis 50 % Ihrer Behandlungskosten. Die übrigen Krankheitskosten übernimmt der Dienstherr.

Zudem profitieren Sie von Leistungen, die in der GKV entweder gar nicht oder nur eingeschränkt enthalten sind. Dazu gehören unter anderem je nach Tarif und individuell gewählter Absicherung die Behandlung von Chefärzten und Spezialisten, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, kürzere Wartezeiten bei Fachärzten oder auch eine freie Krankenhaus- und Arztwahl inklusive Privatpraxen.

Für Referendare gibt es bei vielen Anbietern spezielle Anwärtertarife. Diese sind nicht nur günstiger als reguläre PKV-Tarife, sondern auch langfristig attraktiv - etwa, wenn Sie später verbeamtet auf Lebenszeit werden.

Ein junger Lehrer lächelt und schaut direkt in die Kamera

Kosten: Was zahlt man in der PKV als Referendar?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung im Referendariat hängen von mehreren Faktoren ab: Alter, Gesundheitszustand, gewählter Leistungsumfang und der Beihilfesatz, den Sie vom Dienstherrn erhalten. In der Regel liegen die Beiträge zwischen 80 und 150 EUR monatlich - deutlich unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, in der je nach Einkommen schnell ca. 240 EUR fällig werden können.

Auch wenn eine Gesundheitsprüfung bei Eintritt in die PKV erforderlich ist, sind die Chancen auf einen günstigen Tarif für junge Menschen in der Regel sehr gut. Wichtig ist, sich möglichst frühzeitig mit der Auswahl eines geeigneten Tarifs zu befassen und gegebenenfalls eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, wenn man erst später wechseln möchte.

Jura-Referendare und Referendare im Lehramt

Sowohl angehende Lehrer als auch Rechtsreferendare bereiten sich mit einem Referendariat auf ihre spätere Tätigkeit vor. Die Lehramtsanwärter und juristischen Referendare können beide von der PKV profitieren. Juristische Referendare sind häufiger noch nicht familiär gebunden und benötigen daher eine etwas andere Tarifstruktur. Lehramtsreferendare hingegen planen oft eine langfristige Laufbahn im Beamtenverhältnis und legen eventuell Wert auf familienfreundliche Beihilfesätze - für Ehepartner und Kinder können diese bei bis zu 70 bzw. 80 % liegen.

Für beide Gruppen gilt jedoch: Wer die Vorteile der Beihilfe in Kombination mit einer passenden PKV nutzt, spart nicht nur, sondern sichert sich auch eine bessere Gesundheitsversorgung. Eine individuelle Experten-Beratung ist für den richtigen Schutz deshalb enorm wichtig.

Beihilfe: Das entscheidende Puzzlestück

Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss, den Beamte und Beamtenanwärter zu ihren Gesundheitskosten erhalten. In der Regel übernimmt der Dienstherr 50 % der Kosten, bei Kindern oder Ehepartnern sogar bis zu 80 %. Nur die verbleibenden Kosten müssen über eine PKV abgesichert werden.

Einige Bundesländer, z. B. Hamburg (Hamburger Modell), bieten inzwischen auch eine sogenannte pauschale Beihilfe. Damit wird ein Arbeitgeberzuschuss für gesetzlich Versicherte ermöglicht. Doch Achtung: Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entscheidet, kann später meist nicht mehr in die klassische individuelle Beihilfe mit PKV wechseln. Auch im Ruhestand kann es Nachteile gegenüber der individuellen Beihilfe geben. Eine Entscheidung mit langfristiger Wirkung also.

Wie funktioniert die Beihilfe?

Je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt die Beihilfe unterschiedlich aus. Die Beihilfesätze werden jeweils in den Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer und des Bundes geregelt. Diese können zwischen 50 und 80 % der entstandenen Krankheitskosten betragen. Zur Aufstockung auf 100 % sichern sich Beamte in der Regel mit einer privaten Restkostenkrankenversicherung (Beihilfeversicherung) bzw. einer Beihilfeergänzungsversicherung ab.

Ergänzende Absicherung für Referendare: Was ist noch wichtig?

Neben der reinen Krankenversicherung ist vor allem die Beihilfeergänzungsversicherung sinnvoll. Sie deckt Leistungen ab, die weder die Beihilfe noch die PKV vollständig übernimmt - etwa hochwertigen Zahnersatz oder bestimmte Therapien bzw. Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer.

Darüber hinaus sollten Referendare eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen - insbesondere für Lehrkräfte ist dies im Schulalltag unverzichtbar. Ebenfalls empfehlenswert ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, da junge Beamte im Fall einer Erkrankung häufig noch keine umfassende Absicherung über den Dienstherrn erhalten.

Die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER: Passgenaue Lösung für Referendare

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung hat mit ihrer Beihilfeversicherung und attraktiven Anwärtertarifen genau die Bedürfnisse von Lehramts- und Jura-Referendaren im Blick.

Gerade für junge Menschen, die auf eine langfristige Beamtenlaufbahn setzen, bietet die NÜRNBERGER leistungsstarke und zugleich günstige Lösungen sowie wertvolle Gesundheitsservices.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung im Referendariat

Verbeamtete Referendare können zwischen GKV und PKV wählen. Angestellte Referendare sind in der Regel gesetzlich pflichtversichert.

In der PKV zahlen Referendare meist zwischen 80 und 150 EUR im Monat. Die GKV kann teurer sein, vor allem ohne Anspruch auf Familienversicherung.

Unverzichtbar ist eine Krankenversicherung. Ergänzend sind eine Beihilfeergänzungsversicherung, eine Haftpflicht- sowie ggf. eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Nein. Mit Beginn des Referendariats endet in der Regel die Familienversicherung. Eine eigenständige Absicherung ist erforderlich.

Ja - vor allem, wenn Sie verbeamtet bleiben. Ein Wechsel zurück in die GKV ist unter Umständen schwierig.

Verbeamtete Referendare zahlen keine Beiträge zur Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Die einzigen Fixkosten sind Beiträge zur Krankenversicherung.

Nein. Auch verbeamtete Rechtsreferendare müssen sich eigenständig versichern und zwischen PKV und GKV wählen.