Für die Sicherheit auf den Straßen spielt Erfahrung eine entscheidende Rolle. Das begleitende Fahren ab 17 (BF17) bietet eine gute Möglichkeit wertvolle Fahrpraxis zu sammeln, und so sicherer im Verkehr zu werden. Wir erkennen den Wert dieser präventiven Maßnahme an, und spiegeln dies durch faire Konditionen in unserem KFZ-Tarif wieder. Teilnehmer am begleiteten Fahren verursachen statistisch weniger Unfälle, ein Umstand, den wir gerne honorieren.
Autoversicherung für Fahranfänger.
Spezial-Tarif für Teilnehmer am begleiteten Fahren.
- Berücksichtigt junge Fahrer
- Mit Beitragsvorteil
- Fair & preiswert
Warum ist unser KFZ-Tarif für Fahranfänger günstiger?
KFZ-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko?
Externer Inhalt von YouTube
An dieser Stelle finden Sie ein Video von YouTube, welches die Seite ergänzt. Mit einem Klick können Sie sich dieses anzeigen lassen.
Startklar mit Spar-Vorteil: Unsere Autoversicherung für begleitendes Fahren
Entdecke jetzt unsere günstige Autoversicherung für Fahranfänger. Diese ist perfekt auf das begleitende Fahren zugeschnitten ist.
Wir wissen dass der Start in die Mobilität für junge Fahrer aufregend ist, und möchten diesen mit einer Versicherung für begleitendes Fahren unterstützen.
Sichere Dir unseren Spezialtarif und steuere mit Vertrauen der neuen Freiheit entgegen. Erlebe wie einfach und günstig Versicherungsschutz sein kann.
Du hast noch keinen Führerschein, möchtest aber am BF17 teilnehmen? So läuft's.
Die notwendigen Formulare für den Antrag zur Teilnahme am BF17 gibt es meist in der Fahrschule der bei der zuständigen Führerscheinstelle. Direkt auf dem Antrag werden auch die Begleitpersonen eingetragen, die Anzahl ist nicht begrenzt.
Fahrschulausbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18. Die Prüfung kann einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte "Prüfungsbescheinigung" ausgehändigt. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Die Prüfungsbescheinigung ist in Deutschland und Österreich gültig, in anderen Ländern darf damit allerdings nicht gefahren werden. Den "richtigen" Führerschein erhalten die Fahranfänger dann pünktlich zum 18. Geburtstag.
Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert wie bei über 18-Jährigen 2 Jahre mit den gleichen Regeln. Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt wie bei allen anderen auch bis zum 21. Geburtstag.
Prüfungsbescheinigung statt Führerschein
Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen (Karten-)Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei. Der Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und kann dort mit Vorlage der Prüfungsbescheinigung einfach abgeholt werden.
Die richtige Begleitperson finden
Die Wahl der Begleitperson sollte gut überlegt sein. Schließlich geht es nicht darum, dass irgendjemand auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Tatsächlich soll die Begleitung im Auto eine echte Unterstützung für den Fahranfänger sein, die mit Rat und Tat zur Seite steht. Am häufigsten übernehmen Eltern oder andere Familienmitglieder die Begleitrolle. Es macht aber durchaus Sinn, auch andere Personen in Betracht zu ziehen, wie z. B. einen Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebs. Generell gilt: Je mehr Begleitpersonen, desto besser. Das Ziel ist schließlich, möglichst viel Fahrpraxis zu sammeln - auch wenn eine der Begleitpersonen mal keine Zeit hat.
Begleitperson beim BF17 kann werden, wer
- 30 Jahre oder älter ist,
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfänger selbst verantwortlich.
Voraussetzungen für den Führerschein mit 17
- Für die Anmeldung muss der Jugendliche mindestens 16,5 Jahre alt sein. Das Begleitete Fahren ist dann ab 17 möglich.
- Der Fahranfänger braucht mindestens eine Begleitperson. Diese muss über 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre den Führerschein besitzen und darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.
- Nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung dürfen die Jugendlichen nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitperson fahren.
- Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird.