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Frau in Businesskleidung steht an einem Fenster in einem leeren Bürogebäude

Wohngebäude­versicherung bei Eigentümerwechsel.

Was Eigentümer und Käufer von Immobilien unbedingt wissen sollten.

zuletzt aktualisiert am 28.07.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Eigentümerwechsel geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, ohne gesonderten Vertrag.
  • Der Käufer wird mit der Eintragung ins Grundbuch zum neuen Versicherungsnehmer und übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Beitragspflicht.
  • Käufer und Verkäufer haben ein Sonderkündigungsrecht, das einen Monat nach Grundbucheintrag endet.
  • Bestehende Verträge sollten sorgfältig geprüft werden. Oft lohnt sich ein neuer, moderner Versicherungsschutz.

Wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, sowohl finanziell als auch organisatorisch. Neben Notarterminen, Grundbucheinträgen und Übergabeprotokollen stellt sich oft auch eine wichtige Frage: Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Versicherungsschutz richtig handhaben, welche Fristen Sie kennen sollten und wann eine neue Wohngebäudeversicherung sinnvoll sein kann.

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel?

In Deutschland gibt es über 18 Mio. versicherte Wohngebäude. Doch wie geht es beim Verkauf eines Hauses mit der bestehenden Wohngebäudeversicherung weiter? Die Antwort liefert § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Die Gebäudeversicherung geht automatisch auf den neuen Eigentümer über, sobald dieser offiziell im Grundbuch eingetragen ist.

Dadurch wird der Käufer zum neuen Versicherungsnehmer. Er übernimmt alle mit dem Versicherungsvertrag verbundenen Rechte und Pflichten. Und zwar ohne zusätzlichen Antrag oder separate Zustimmung durch die Versicherungsgesellschaft.

Das bedeutet:

  • Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, auch bei Schadenfällen kurz nach der Übergabe (sog. Bestandsschutz).
  • Nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen gehen mit dem Eigentum über. Der neue Eigentümer haftet künftig für die Beitragszahlung, die Pflege der Versicherungsunterlagen und die fristgerechte Kommunikation mit dem Versicherer.
  • Sonderkündigungsrecht: Die Versicherung kann vom Käufer oder Verkäufer innerhalb eines Monats nach Eintrag ins Grundbuch gekündigt werden.

Wichtig: Der Eigentümerwechsel sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Zwar findet der Übergang auch ohne aktive Mitteilung statt, jedoch kann es im Schadenfall zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Versicherer keine Kenntnis vom Wechsel hat. Verzögerungen bei der Schadenregulierung oder gar Leistungsverweigerungen sind dann nicht auszuschließen. Deshalb sollte die Mitteilung an den Versicherer möglichst unmittelbar nach dem Verkauf und der notariellen Beurkundung erfolgen, am besten durch beide Parteien gemeinsam.

Eine Person übergibt einer zweiten Person einen Schlüssel

Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer

Ein Eigentümerwechsel bringt nicht nur eine Veränderung im Grundbuch mit sich, sondern auch klare rechtliche und vertragliche Verpflichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung. Damit es zu keinem Missverständnis oder gar zu einem lückenhaften Versicherungsschutz kommt, sollten Käufer und Verkäufer ihre jeweiligen Rechte und Pflichten genau kennen. Hier die wichtigsten Punkte:

Pflichten des Verkäufers

  • Anzeigepflicht: Der Versicherer muss unverzüglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.
  • Bis zum Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch bleibt der Verkäufer formal Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass er auch weiterhin beitragspflichtig ist, selbst wenn der Kaufvertrag bereits notariell abgeschlossen wurde.

Pflichten des Käufers

  • Der Käufer sollte den bestehenden Versicherungsvertrag so früh wie möglich prüfen: Deckt die Police alle Risiken ausreichend ab oder ist es sinnvoller, zu kündigen und eine neue Wohngebäudeversicherung abzuschließen?
  • Mit dem Grundbucheintrag wird der Käufer automatisch zum neuen Versicherungsnehmer. Ab diesem Zeitpunkt ist er für die Beitragszahlung und die Kommunikation mit dem Versicherer verantwortlich.

Unser Tipp: Klären Sie den Versicherungsschutz bereits im Kaufvertrag oder im Rahmen der Übergabe. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit.

Wohngebäudeversicherung übernehmen oder kündigen?

Auch wenn der Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht, ist das kein Garant für optimalen Schutz. Denn viele Verträge enthalten veraltete Bedingungen, unzureichende Deckungssummen oder decken zentrale Risiken wie Elementarschäden, Leitungswasserschäden oder grobe Fahrlässigkeit nicht ausreichend ab.

Vor allem Verträge, die schon viele Jahre oder Jahrzehnte bestehen, sollten daher auf jeden Fall fachlich geprüft und ggf. modernisiert werden. Manche Altverträge lassen sich allerdings nur eingeschränkt anpassen. Hier bietet ein kompletter Neuabschluss oft bessere Leistungen, angepasst an den heutigen Bedarf.

Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel

Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben bei einem Eigentümerwechsel ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ermöglicht beiden Parteien, den bestehenden Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zu beenden, unabhängig von den regulären Vertragslaufzeiten.

Das sollten Sie wissen:

  • Die Kündigung ist bis spätestens einen Monat nach Grundbucheintrag möglich.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder digital mit Versandbestätigung.
  • Der Käufer kann eine neue Versicherung rückwirkend ab dem Eigentumsübergang abschließen.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Sonderkündigungsfrist nicht nur als Pflicht, sondern als Chance zur Optimierung. Gerade moderne Versicherungen bieten oft umfangreichere Leistungen beispielsweise mit Elementarschutz zu fairen Konditionen.

NÜRNBERGER Wohngebäudeversicherung: sicher beim Eigentümerwechsel

Ein Eigentümerwechsel ist der perfekte Zeitpunkt, um über eine neue Absicherung nachzudenken. Ob Sie Käufer sind und den Schutz modernisieren möchten oder als Verkäufer die Verantwortung ordnungsgemäß übergeben wollen: Die NÜRNBERGER Wohngebäudeversicherung ist für beide Seiten eine verlässliche Wahl.

Das bietet die NÜRNBERGER Wohngebäudeversicherung:

  • Moderne Tarife mit individuellem Schutz
  • Elementarschadendeckung und Glasbruch optional sowie bei Bedarf erweiterter Schutz für Fotovoltaik oder Gebäudetechnik
  • Viele nachhaltige Leistungen, z. B. Versicherungsschutz für Wallboxen, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, Gewächshäuser, Zuschuss für Dreifachverglasung bei Außenfenstern etc.
  • Kurze Kündigungsfristen beim Vorvertrag
  • Persönliche Beratung für Käufer und Verkäufer

Häufige Fragen zum Eigentümerwechsel

Die bestehende Wohngebäudeversicherung wird automatisch auf den Käufer übertragen, sobald dieser im Grundbuch eingetragen ist. Der Käufer übernimmt damit die Rolle des Versicherungsnehmers.

Bis zur offiziellen Umschreibung im Grundbuch bleibt der Verkäufer beitragspflichtig. Danach ist der Käufer für die Beitragszahlung verantwortlich.

Ja, der Käufer kann die bestehende Gebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag kündigen und auf Wunsch eine neue Police abschließen.

Für Verkäufer ist es wichtig, den Versicherungsschutz bis zur endgültigen Eigentumsübertragung aufrechtzuerhalten. Ein lückenhafter Schutz kann im Ernstfall teuer werden, etwa bei einem Brandschaden kurz vor dem Notartermin. Auch ist es empfehlenswert, die Unterlagen dem Käufer geordnet zu übergeben und ein Übergabeprotokoll mit Versicherungsstatus zu dokumentieren.

In seltenen Fällen wurde keine Gebäudeversicherung abgeschlossen oder diese wurde vorzeitig gekündigt. Das kann zu schwerwiegenden Problemen führen. Denn der Käufer trägt im Schadenfall das volle Risiko. Verkäufer können wiederum für fahrlässige Unterlassung haftbar gemacht werden. Und Banken verweigern oft die Finanzierung ohne Versicherungsschutz.

Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht zur Gebäudeversicherung, jedoch verlangen Kreditinstitute in der Regel einen Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz. Ein Verkauf ohne Versicherung ist daher kaum praktikabel.

Wichtig ist eine fristgerechte Meldung an die Versicherung und eine sorgfältige Prüfung des bestehenden Vertrags. Käufer sollten sicherstellen, dass der Schutz ausreichend und aktuell ist.

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