Auch wenn der Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht, ist das kein Garant für optimalen Schutz. Denn viele Verträge enthalten veraltete Bedingungen, unzureichende Deckungssummen oder decken zentrale Risiken wie Elementarschäden, Leitungswasserschäden oder grobe Fahrlässigkeit nicht ausreichend ab.
Vor allem Verträge, die schon viele Jahre oder Jahrzehnte bestehen, sollten daher auf jeden Fall fachlich geprüft und ggf. modernisiert werden. Manche Altverträge lassen sich allerdings nur eingeschränkt anpassen. Hier bietet ein kompletter Neuabschluss oft bessere Leistungen, angepasst an den heutigen Bedarf.
Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel
Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben bei einem Eigentümerwechsel ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ermöglicht beiden Parteien, den bestehenden Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zu beenden, unabhängig von den regulären Vertragslaufzeiten.
Das sollten Sie wissen:
- Die Kündigung ist bis spätestens einen Monat nach Grundbucheintrag möglich.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder digital mit Versandbestätigung.
- Der Käufer kann eine neue Versicherung rückwirkend ab dem Eigentumsübergang abschließen.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Sonderkündigungsfrist nicht nur als Pflicht, sondern als Chance zur Optimierung. Gerade moderne Versicherungen bieten oft umfangreichere Leistungen beispielsweise mit Elementarschutz zu fairen Konditionen.