Bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung oder Ihren Tarif wechseln, lohnt sich ein Vergleich. Wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt.
Kfz-Versicherung im Vergleich:
Tipps für den Kfz-Versicherungswechsel.
Wichtige Fragen zum Wechsel einer Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherer erhöhen regelmäßig ihre Beiträge für bestehende Verträge. Demnach kann sich für Versicherungsnehmer ein Wechsel durchaus lohnen. Beachten sollte man dann allerdings den Aufwand: Das Internet muss durchforstet und die Preise miteinander verglichen werden. Das Ergebnis: oftmals eine geringfügige Ersparnis von 10 EUR. Zusätzlich müssen Sie eine Kündigung für Ihre bestehende Kfz-Versicherung aufsetzen und ein Angebot bei der neuen Versicherung einholen. Überlegen Sie also gut, ob der finanzielle Gewinn den zeitlichen Aufwand überwiegt. Besonders wichtig: Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag! Auf die Leistung kommt es an.
Günstige Tarife sind zwar schön für den Geldbeutel, bei einem Unfall können sie aber teuer zu stehen kommen. Denn im Fall der Fälle kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an. Wenn Sie bei der Kfz-Versicherung nachhaltig Geld sparen möchten, sollten Sie einen Blick in Ihre Unterlagen werfen. Wie setzt sich Ihr gegenwärtiger Tarif zusammen? Haben Sie einen Teilkasko- oder einen Vollkaskoschutz?
Nehmen Sie auch die Leistungen, die Ihre Kfz-Versicherung anbietet, genauer unter die Lupe. Wichtig ist beispielsweise die sogenannte Neuwert-/Kaufpreisentschädigung oder die Rückstufungstabelle im Schadenfall. Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind hier teils erheblich. Sehr günstige Tarife haben in der Regel kein umfangreiches Leistungspaket.
Durch einen Wechsel könnten Sie beispielsweise eine höhere Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung vereinbaren. Bei Sachschäden ist eine gesetzliche Mindestdeckung von 1,22 Mio. EUR vorgeschrieben, bei Personenschäden sind es 7,5 Mio. EUR. Sollte ein Schaden entstehen, der diese Summen übersteigt, müssen Sie selbst zahlen. Daher lohnt sich eine Deckungssumme von 100 Mio. EUR, für die Sie in Ihrem Tarif nur geringfügig mehr bezahlen. Bei der NÜRNBERGER etwa haben alle Tarife eine Deckungssumme von 100 Mio. EUR.
Die meisten Kfz-Versicherungen haben eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängern sich automatisch. In der Regel bestehen diese Verträge vom 1. Januar bis 31. Dezember. Eine Kündigung muss immer bis zum Ende des Vormonats bei der Versicherung eingegangen sein, damit sie wirksam ist - im Normallfall also spätestens am 30. November. Die Laufzeiten können allerdings auch abweichen. Läuft Ihr Vertrag zum Beispiel von 1. Juli bis 30. Juni, muss Ihre Kündigung spätestens am 31. Mai bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.
Werkstattsuche ade!
Im Schadenfall kostet die Suche nach einer guten Werkstatt oft viel Zeit. Die NÜRNBERGER bietet als Zusatzleistung mit WerkstattPlus einen Service, der Ihnen das erspart. Sie überlassen dabei der Versicherung die Wahl der Werkstatt für die Schadenabwicklung. Damit sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch Kosten - Hol- und Bringservice inklusive.
Wichtige Fragen zur Kfz-Versicherung
Für Kündigungen gilt die Textform. Sie können also per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung per E-Mail abgelehnt werden kann, wenn aus der E-Mail-Adresse nicht deutlich hervorgeht, dass es sich um die Person handelt, die kündigen möchte. Der sicherste Weg ist letztlich also der Brief mit Einschreiben.
Wenn eine Kfz-Versicherung Beiträge erhöht, ohne die Leistungen anzuheben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt etwa, wenn es wegen einer Änderung der Typklasse zur Beitragsanhebung kommt. Aber Achtung: Die außerordentliche Kündigung muss dann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der neuen Beitragsrechnung bei Ihrem Versicherer eingehen. Eine außerordentliche Kündigung ist auch möglich, wenn die Bedingungen für Ihre Kfz-Versicherung geändert wurden; ebenso der Wechsel im Schadenfall - unabhängig davon, ob der aktuelle Versicherer den entstandenen Schaden reguliert oder nicht.
Achten Sie bei einem Vergleich oder Wechsel unbedingt auf folgende Punkte: die Deckungssumme, Teil- oder Vollkaskoschutz, die Höhe der Selbstbeteiligung und - wichtig bei einem Umzug - die Regionalklasse. Hinzu kommen eventuelle Zusatzleistungen. Die NÜRNBERGER bietet beispielsweise den RabattSchutz an, mit dem wahlweise ein Haftpflichtschaden oder ein Kasko- und Haftpflichtschaden pro Jahr frei sind. Damit vermeiden Sie eine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse. Im Schadenfall sparen Sie so langfristig mehrere Hundert Euro.
Ja. Im Schadenfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie z. B. mit der Entscheidung Ihres Versicherers über die Schadenregulierung nicht einverstanden sind, können Sie also wechseln. Die Kündigung muss einen Monat nach Beendigung der Verhandlungen ausgesprochen werden.
Wenn Sie von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln, sind Sie nicht in jedem Fall billiger dran. Denn der Beitrag für die Vollkasko wird vom Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst. In der Teilkasko gibt es dagegen keinen Schadenfreiheitsrabatt. Sonderrabatte gehen in der Regel nicht auf den neuen Kfz-Versicherer über. Prüfen Sie daher vorher, ob solche in der alten Police vorliegen.
Unser Tipp: Prüfen Sie zuerst einen Tarifwechsel
Auf Qualität und Service kommt es an! Nicht immer ist ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter sinnvoll. Vergleichen Sie zuerst die unterschiedlichen Tarife bei Ihrem jetzigen Versicherer. Nicht selten finden sich hier bereits passende Bedingungen.
Kfz-Versicherung vergleichen: Überlassen Sie nichts dem Zufall!
Indem Sie Ihre Kfz-Versicherung zumindest 1-mal pro Jahr mit den Angeboten anderer Anbieter vergleichen, können Sie prüfen, ob es in Ihrem Fall Einsparpotential gibt. Nicht immer lohnt sich der Aufwand, gleich die Versicherung zu wechseln. Guter Service und hohe Qualität einer Versicherung sind ihren Preis oft wert. Nur wegen einer günstigeren Police zu wechseln, mit der man am Ende womöglich schlechter dran ist, weil sie auch weniger leistet, sollte nicht Sinn der Sache sein.