Das Trike entstand in den 70er-Jahren aus einem Bastelversuch. Die Urform des Trikes bestand aus einem zersägten VW-Käfer-Heck sowie einem Motor und einer Achse eines Motorrads. Heutzutage ist die Herstellung der motorisierten Dreiräder natürlich deutlich professioneller, das Grundprinzip ist aber das gleiche geblieben.
Definiert werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten. Dabei werden die Querkräfte auf den Fahrzeuglenker bei Kurvenfahrt durch Schräglage des Fahrzeugs ausgeglichen.
Für die verschiedenen Modelle und Ausführungen gelten bzgl. der Helmpflicht, des Sicherheitsgurts, des Sitzes und der Haltegriffe verschiedene Regelungen. Zum Beispiel besteht für das Führen von Trikes, die dem Aufbau eines Kraftrads ähneln, eine gesetzliche Helmtragepflicht und es sind keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben.
Die benötigte Führerscheinklasse hängt wiederum von der Leistung des Trikes ab:
- Klasse AM: Das Trike erfüllt die Charaktereigenschaften des Kleinkraftrads: 2 Sitzplätze, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, max. Leermasse von 270 kg, Hubraum von 50 ccm.
- Klasse A1: Das Trike hat eine maximale Leistung von 15 kW.
- Klasse A: Die Leistung des Trikes übersteigt 15 kW. Der Motorradführerschein erlaubt kein Führen von Trikes mit Anhänger.
- Klasse B: Dank nationaler Sonderregelung Führen von allen 3-rädrigen Kraftfahrzeugen möglich. Bei mehr als 15 kW Leistung ist ein Mindestalter von 21 Jahren Pflicht.
Jetzt nur noch das Warndreieck und den Verbandskasten einpacken, losfahren und den Fahrtwind genießen!