Kundenportal - Login
Eine blaue Parkscheibe liegt auf dem Armaturenbrett von einem Auto

Parkscheibe einstellen.

Die Parkscheibe korrekt verwenden und einstellen.

zuletzt aktualisiert am 11.06.2025

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland ist nur die blaue Parkscheibe nach §13 StVO erlaubt
  • Auch elektronische Parkscheiben können zulässig sein, wenn sie die rechtlichen Vorgaben erfüllen
  • Die Parkscheibe muss immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit eingestellt werden, also z. B. Ankunft 15:00 Uhr, Parkscheibe auf 15:30 Uhr stellen
  • Beim Parken ohne gültige Parkscheibe oder Zeitüberschreitung drohen Bußgelder

Warum brauche ich eine Parkscheibe?

Jeder kennt die Verkehrsschilder mit Park-Symbol - weißes P auf blauem Grund - und aufgedruckter Parkscheibe. Meist ist noch eine maximale Parkdauer oder ein Zeitrahmen angegeben, in dem dort die Parkscheibe verwendet werden muss. Ziel ist es, die Parkdauer auf stark frequentierten Parkplätzen zeitlich zu begrenzen, damit die Stellflächen schneller wieder frei werden. So haben mehr Verkehrsteilnehmer die Chance, ihr Fahrzeug dort zu parken.

Doch wie wird die Parkscheibe richtig benutzt? Darüber gibt es immer wieder Unsicherheiten. Wir klären die Rätsel um die korrekte Verwendung der Parkscheibe auf, damit Sie ärgerliche Strafzettel und Bußgelder vermeiden können.

Wie muss eine Parkscheibe aussehen?

Wie eine Parkscheibe in Deutschland auszusehen hat, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In Anlage 3 Nummer 11 StVO sind folgende Vorgaben festgelegt:

  • Maße: 15 cm hoch und 11 cm breit
  • Farbe: blau (gemäß DIN 6171 "Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen")
  • Aufschrift: das Wort "Ankunftszeit" und der Großbuchstabe "P" (Verkehrszeichen 314)
  • Schriftfarbe: weiß; Schriftart: identisch mit Verkehrszeichen (DIN 1451)
  • Zeiteinteilung: halbe und volle Stunden in Schwarz auf weißem Grund

Das Zeitrad muss mit dem Finger verstellbar sein. Die Parkscheibe darf aus Kunststoff oder stabilem Karton bestehen. Ein praktischer Eiskratzer als integriertes Accessoire ist erlaubt. Verboten sind abweichende Farben, Werbeaufdrucke auf der Vorderseite oder selbstgebastelte Parkscheiben.
Sie dürfen also keine Parkscheibe in Pink, Rot oder Grün benutzen und auch keine Werbegeschenke, die vorne mit einem Logo oder Slogan bedruckt sind. Nur die Rückseite darf Werbung enthalten.

Wichtig: Ein handgeschriebener oder vorgedruckter Zettel ersetzt keine Parkscheibe. Eine Notiz wie "Komme gleich wieder" oder "Bin in 5 Minuten zurück" reicht also nicht aus. Bei einer Kontrolle des Ordnungsamts kann dafür ein Bußgeld verhängt werden. Auf die Kulanz des Kontrolleurs, der "mal ein Auge zudrückt", können Sie sich leider nicht verlassen.

Sind elektronische Parkscheiben gültig?

Elektronische Parkscheiben sind als praktische Gadgets bei Autofahrern beliebt. Doch auch diese digitalen Alltagshelfer müssen laut StVO gewisse Vorgaben erfüllen:

  • Die elektronische Parkscheibe muss eine Typengenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt besitzen. Diese ist erkennbar an der Kennzeichnung "E1" und muss auf der Vorderseite aufgedruckt sein.
  • Das Display muss die Zeit im 24-Stunden-Format anzeigen. Die Zeitangabe muss mindestens 2 cm hoch sein.
  • Gehäusefarbe: blau oder schwarz
  • Aufschrift: Ankunftszeit (in deutscher Sprache) und Verkehrszeichen 314 (der Großbuchstabe "P" in Weiß auf Blau)
  • Keine weiteren Abbildungen, wie z. B. Werbelogos, auf der Vorderseite

Wichtig: Die Parkzeit darf sich nach dem Abstellen des Fahrzeugs nicht mehr ändern bzw. darf sich nicht von selbst verlängern. Idealerweise nutzen Sie digitale Parkscheiben mit integriertem Bewegungsmelder, die sich beim Abschalten des Motors automatisch auf die korrekte Parkzeit einstellen.

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?

Bei manueller Verwendung der Parkscheibe ergibt sich immer wieder die Frage:
Genaue Ankunftszeit - oder vorstellen?
Die Antwort ist einfach: Die Ankunftszeit muss immer auf die nächste volle oder halbe Stunde aufgerundet werden. Die Parkscheibe wird also in die Zukunft eingestellt. Dabei muss der Zeiger immer auf einer der schwarzen Markierungen für die volle oder halbe Stunde stehen, nie dazwischen.

Ein paar Beispiele:

  • Ankunft um 9:05 Uhr: Parkscheibe auf 9:30 Uhr einstellen
  • Ankunft um 11:27 Uhr: Parkscheibe auf 11:30 Uhr einstellen
  • Ankunft um 13:31 Uhr: Parkscheibe auf 14:00 Uhr einstellen
  • Ankunft um 15:59 Uhr: Parkscheibe auf 16:00 Uhr einstellen

Der Grund ist keine Schikane der Autofahrer. Im Gegenteil: Durch das Vorstellen verlängert sich die tatsächliche Parkdauer und es wird ein Puffer geschaffen, damit Sie sich mehr Zeit mit dem Freiräumen des Parkplatzes lassen können. Hier ein Beispiel:

Sie sind in der Innenstadt unterwegs und haben einen Arzttermin. Laut Verkehrsschild ist das Parken vor der Praxis mit Parkscheibe für 2 Stunden gestattet. Sie kommen um 10:12 Uhr an und stellen Ihre Parkscheibe auf 10:30 Uhr ein. Nun können Sie Ihr Fahrzeug bis 12:30 Uhr auf dem Parkplatz stehen lassen und müssen es nicht schon um 12:12 Uhr wieder entfernen. So haben Sie weniger Stress, wenn es im Wartezimmer mal wieder länger dauert.

Wo muss eine Parkscheibe platziert werden?

Laut StVO muss eine Parkscheibe "von außen gut lesbar" im Fahrzeug ausliegen. Das kann direkt hinter der Frontscheibe sein, aber auch hinten auf der Hutablage oder im Innenraum. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe sauber ist, nicht von Gegenständen verdeckt wird und auch nicht in den Sitz rutschen kann. Eine elektronische Parkscheibe bringen Sie am besten fest im unteren Bereich der Windschutzscheibe oder innen am Seitenfenster an. Die Sicht des Fahrers darf dabei nicht beeinträchtigt werden.

Wo Sie die Parkscheibe im Auto platzieren, ist also nicht so genau vorgeschrieben. Hauptsache, die Scheibe ist gut sichtbar und die eingestellte Zeit kann vom Kontrolleur leicht abgelesen werden. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts sind nicht verpflichtet, eine etwas versteckte oder an ungewöhnlicher Stelle abgelegte Parkscheibe zu suchen. Am sichersten ist es, wenn Sie die Parkscheibe oben auf dem Armaturenbrett ablegen.

Für Motorrad- und Rollerfahrer gilt: Auch sie müssen eine Parkscheibe gut lesbar an ihrem Fahrzeug anbringen. Eine genaue gesetzliche Regelung gibt es dafür jedoch nicht. Viele Zweiradfahrer behelfen sich, indem sie die Parkscheibe lochen und mit einem Kabelbinder z. B. am Lenker befestigen. Elektronische Parkscheiben können am Schutzblech oder Gehäuse angeklebt werden; achten Sie dabei auf einen Wetterschutz, z. B. aus transparenter Folie.

Ein weißer Zettel hängt unter dem Scheibenwischer eines Autos

Parkscheibe: Welche Bußgelder gibt es?

Beim Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe drohen Bußgelder, ebenso beim Überziehen der eingestellten Parkdauer. Der Bußgeldkatalog der StVO sieht folgende Strafen vor:

  • Parken ohne Parkscheibe / mit nicht lesbarer Parkscheibe: 20 EUR
  • Parken mit falscher Parkscheibe (z. B. bunt, selbstgebastelt): 20 EUR
  • Parken mit selbst geschriebenem Zettel statt Parkscheibe: 20 EUR
  • Parken mit falsch eingestellter Parkscheibe (z. B. tatsächliche Ankunftszeit oder zwischen den schwarzen Markierungen): 20 EUR


Wird die auf der Parkscheibe eingestellte Parkdauer überschritten, gilt diese Staffelung der Bußgelder:

  • bis zu 30 Minuten überschritten: 20 EUR
  • länger als 30 Minuten überschritten: 25 EUR
  • länger als 1 Stunde überschritten: 30 EUR
  • länger als 2 Stunden überschritten: 35 EUR
  • länger als 3 Stunden überschritten: 40 EUR


Das Weiterdrehen der Parkscheibe bei abgelaufener Zeit ist ebenfalls verboten. Es dürfen keine elektronischen Parkscheiben verwendet werden, welche die Parkzeit automatisch verlängern.

Was also tun, wenn Sie mehr Zeit brauchen und die eingestellte Parkdauer abzulaufen droht? Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihr Auto umzuparken und die Parkscheibe auf die neue Ankunftszeit einzustellen - wieder aufgerundet auf die nächste volle oder halbe Stunde. Umparken bedeutet: Sie stellen Ihr Fahrzeug auf einem anderen, freien Parkplatz in der Nähe ab. Oder Sie fahren einmal um den Block und stellen Ihr Auto dann wieder auf denselben Parkplatz, wenn dieser noch frei ist.

Sonderfall: Parken von … bis mit Parkscheibe

Wussten Sie schon? Wenn auf dem Verkehrsschild steht: Parken mit Parkscheibe 8–18 Uhr - dann müssen Sie die Parkscheibe nur innerhalb dieses Zeitraums nutzen. Von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens können Sie hier unbegrenzt parken. Aber Vorsicht: Wenn Sie das Fahrzeug ohne Parkscheibe erst um 8:05 Uhr entfernen, kann der Kontrolleur schon dagewesen sein. In diesem Fall ist es besser, abends vorsorglich eine Parkscheibe mit Ankunftszeit 8:30 Uhr einzulegen.

Häufige Fragen zum Parken mit Parkscheibe

Die Ankunftszeit auf der Parkscheibe muss immer auf die nächste volle oder halbe Stunde aufgerundet werden. Wenn Sie um 8:00 Uhr ankommen, stellen Sie die Parkscheibe also auf 8:30 Uhr ein. Legen Sie die Parkscheibe gut sichtbar in Ihrem Auto aus, am besten direkt hinter der Frontscheibe auf dem Armaturenbrett.

Auch bei sehr kurzer Parkdauer muss die Ankunftszeit aufgerundet werden. Wenn Sie um 12:00 Uhr ankommen und nur 15 Minuten bleiben, stellen Sie die Parkscheibe also trotzdem auf 12:30 Uhr ein.
Als Parken gilt, wenn Sie länger als 3 Minuten auf dem Parkplatz stehen bleiben - egal ob der Motor läuft oder nicht. Wenn Sie kürzer als 3 Minuten stehen bleiben, aber aussteigen und sich deutlich von Ihrem Fahrzeug entfernen, gilt das ebenfalls als Parken. Nur wenn Sie kürzer als 3 Minuten im Fahrzeug sitzen oder in unmittelbarer Nähe bleiben, gilt das als Halten und Sie brauchen keine Parkscheibe.

Das ist im Prinzip egal. Die Parkscheibe muss nur von außen gut lesbar sein. Sie darf nicht verschmutzt oder von Gegenständen verdeckt sein. Am besten platzieren Sie die Parkscheibe vorne auf dem Armaturenbrett, gleich hinter der Frontscheibe. Ob Sie die Parkscheibe dort links, rechts oder mittig ablegen, ist Ihnen überlassen. Eine elektronische Parkscheibe können Sie dauerhaft innen an der Vorder- oder Seitenscheibe befestigen. Sie darf die Sicht des Fahrers jedoch nicht beeinträchtigen.

Nein. Wenn Sie die Ankunftszeit auf der Parkscheibe einmal eingestellt haben und es länger dauert, dürfen Sie die Zeit nicht einfach nach vorne drehen. Sie müssen dann ausparken, das Auto auf einem anderen Parkplatz abstellen und die neue Ankunftszeit auf der Parkscheibe einstellen. Ein Beispiel: Sie kommen um 11:20 Uhr an und stellen die Parkscheibe auf 11:30 Uhr. Das Parken ist für 1 Stunde erlaubt. Sie brauchen aber länger als 12:30 Uhr. Dann kommen Sie spätestens um 12:30 Uhr zurück, parken das Fahrzeug auf einen nahegelegenen Stellplatz um und stellen als neue Ankunftszeit 12:30 Uhr bzw. 13:00 Uhr ein - je nachdem, ob Sie kurz vor oder kurz nach 12:30 Uhr den Motor abstellen. Nun dürfen Sie bis 13:30 Uhr bzw. bis 14 Uhr dort parken.

Es gibt keine vorgeschriebene Toleranz bei Parkscheiben. Die Kontrolleure vom Ordnungsamt sind nicht verpflichtet, Milde walten zu lassen, wenn die Parkzeit ganz knapp überschritten wurde. Sogar wenn Sie nur 1 Minute über der zulässigen Parkdauer sind, können Sie einen Strafzettel erhalten und müssen 20 EUR Bußgeld zahlen. Ob der Kontrolleur oder die Kontrolleurin doch mal ein Auge zudrückt, liegt in seinem bzw. ihrem individuellen Ermessen. Sie können gerne argumentieren und Ihren Charme spielen lassen, aber es gibt keine Garantie, dass das funktioniert.

Ja, auf der Vorderseite Ihrer Parkscheibe dürfen Sie keine Werbung haben. Nur auf der Rückseite ist das zulässig. Die Parkscheibe muss den Anforderungen der StVO genügen: Erlaubt ist nur die blau-weiße Standard-Parkscheibe mit Aufdruck "Ankunftszeit" und dem Verkehrszeichen 314 (Buchstabe "P"). Sie können die Standard-Parkscheibe zum Beispiel an Tankstellen, in Autozubehör-Geschäften und Baumärkten kaufen. Dort erhalten Sie auch elektronische Parkscheiben, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Erlaubte elektronische Parkscheiben erkennen Sie an der Typengenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt mit der Kennzeichnung "E1". Bei Angeboten im Supermarkt oder im Internet sollten Sie genau hinschauen, ob diese die Regeln der StVO erfüllen.

Die Parkscheibe gilt als offizielles Verkehrszeichen und muss den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Deshalb ist sie in dem gleichen Blau gehalten wie "echte" Verkehrszeichen. Es handelt sich um den Blauton gemäß DIN 6171 "Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen". Da Parkscheiben aus Plastik oder Pappe bestehen und zusätzlich in der Sonne ausbleichen können, wirkt das Blau oft heller als auf einem Metallschild. Wenn die Parkscheibe zu stark ausgeblichen ist, sollte sie ausgetauscht werden.

Mit einer Parkscheibe können Sie kostenlos für einen bestimmten Zeitraum auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz parken. Sie dürfen die erlaubte Parkdauer nicht überschreiten. Die Ankunftszeit auf der Parkscheibe wird auf die nächste volle oder halbe Stunde aufgerundet und darf nachträglich nicht mehr verstellt werden. Wenn Sie doch länger brauchen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umparken und die Parkscheibe erneut einstellen.
Mit Parkuhr und Parkschein parken Sie kostenpflichtig. Bei einer Parkuhr stellen Sie die gewünschte Parkdauer ein, indem Sie Münzen in die Parkuhr werfen. Wenn die Uhr abgelaufen ist, dürfen Sie keine weiteren Münzen mehr einwerfen, um die Parkzeit zu verlängern. Stattdessen müssen Sie Ihr Auto umparken. Allerdings sind Parkuhren in Deutschland nur noch selten zu finden. Einen Parkschein ziehen Sie aus einem Automaten. Die Bezahlung erfolgt mit Bargeld, Karte oder einer App auf Ihrem Smartphone. Platzieren Sie den Parkschein gut sichtbar im Inneren des Autos, am besten oben auf dem Armaturenbrett. Wenn die erlaubte Parkdauer abgelaufen ist, müssen Sie den Stellplatz räumen und Ihr Auto umparken. Dann können Sie einen neuen Parkschein kaufen und gegen den alten austauschen.

Für Parkscheiben gibt es in anderen Ländern verschiedene Regeln. In Österreich zum Beispiel wird die Ankunftszeit auf der Parkscheibe nur eine Viertelstunde nach vorne gestellt, in Frankreich auf die nächste ganze Stunde aufgerundet. Informieren Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland über die gültigen Vorschriften. Kompliziert ist es bspw. in Italien, wo farbige Linien Parkzonen mit unterschiedlichen Regelungen kennzeichnen. Besondere Vorsicht gilt bei elektronischen Parkscheiben: Diese sind z. B. in Österreich, Belgien und der Schweiz verboten.

Autoversicherung

  • Erstklassiger Schutz für Sie und Ihr Auto
  • Top-Schadenservice
  • Neu: Premium-Tarif für die beste Absicherung

Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Mobilität & Eigentum

Autoversicherung für die Familie

Worauf Familien achten sollten.

Mehr erfahren
Mobilität & Eigentum

Umweltplakette für Umweltzonen in Deutschland

Das Ende der Feinstaubbelastung?

Mehr erfahren
Mobilität & Eigentum

Profiltiefe richtig messen

Einfach mit einer Euromünze.

Mehr erfahren