In Deutschland kam es alleine im Jahr 2022 zu 265.000 Wildunfällen im Straßenverkehr. Gerade wenn die Tage wieder kürzer werden, steigt die Gefahr, dass Ihnen auf Land- oder Waldstraßen ein Wildschwein, Reh oder Hirsch vors Auto läuft. Je nachdem wie groß das Tier ist, können kleinere Blechschäden aber auch ein Totalschaden die Folge sein.
Wildunfall:
Welche Autoversicherung zahlt bei Wildschäden?
Der Wildunfall in der Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse verursacht werden. Ein Wildunfall ist so ein "äußerer Einfluss".
Doch Wild ist nicht gleich Wild. Was sollten insbesondere Fahrer wissen, die viel über Land unterwegs sind? Wie sieht der passende Versicherungsschutz gegen Wildschäden aus? Und was, wenn der "Unfallgegner" zu den Haus- oder Nutztieren zählt?
Das deutsche Verkehrsrecht geht von einer denkbar einfachen Regelung aus: Bei einem Verkehrsunfall gibt es meistens eine verursachende Partei. Diese muss für den Personen- oder Sachschaden haften, den sie einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt. Dann leistet die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Teilkaskoversicherung zahlt für Schäden, die ohne direktes Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr entstehen, also durch sogenannte äußere Einflüsse.
Tiere können sich weder richtig noch falsch verhalten, sondern nur ihrer Natur entsprechend. Somit zählen sie im weitesten Sinne zu den äußeren Einflüssen, die unvorhersehbar und unvermittelt eintreten können. Wildunfälle haben daher einen ähnlichen Status wie Naturereignisse, die Elementarschäden am Fahrzeug anrichten können.
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Das Wildtier in der herkömmlichen Kfz-Teilkaskoversicherung
Nicht immer ist ganz eindeutig geregelt, welche Arten von Wildtieren in den typischen Vertragsbedingungen einer Teilkaskoversicherung eingeschlossen sind. Man spricht von "Haarwild" nach dem Bundesjagdgesetz und lehnt sich dann in den Vertragsbedingungen an solche Definitionen an. Gemeint sind alle gängigen Wildtierarten, die mit einer entsprechenden Jägerlizenz jagdbar sind.
Jagdbares Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz
- Wisent
- Rothirsch
- Damhirsch
- Sikahirsch
- Reh
- Gams
- Steinbock
- Mufflon
- Wildschwein
Relevanz für die Praxis statt Jägerlatein
Der Versuch, sich bei Wildunfällen an mehr oder weniger vollständigen Listen zu orientieren, stößt schnell an Grenzen. Einige Versicherer, so auch die NÜRNBERGER, orientieren sich in den Vertragsunterlagen zu ihren Teilkaskoversicherungen lieber an dem, was für die Praxis relevant ist. Wenn plötzlich ein Tier auf der Fahrbahn auftaucht, werden Sie Ihre Reaktion als Autofahrer kaum an die Teilkaskofähigkeit des Tieres anpassen. Ob Hund oder Katze, Eichhörnchen, Hase, Fuchs, Dachs oder Igel - niemand überfährt gerne ein Tier oder kollidiert damit, wenn es sich vermeiden lässt.
Gut zu wissen
Umfassender Schutz statt unnötiger Tierkunde: Die NÜRNBERGER Autoversicherung umfasst in allen 3 Tarifvarianten Unfallschäden mit allen Tieren. Dazu gehören Wildunfälle ebenso wie Kollisionen mit Haustieren, Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen. Bei der Definition der Tierarten orientiert sich die NÜRNBERGER also an der Praxis und nicht an abstrakten Jagdlisten. Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie zusätzlich auch abgesichert, wenn Sie den Unfall eindeutig selbst verschuldet haben.
Kollision mit einem Tier beim Wildwechsel
Typische Wildunfälle ereignen sich dort, wo Landstraßen, manchmal auch Autobahnabschnitte, durch Wälder führen, in denen Verkehrsschilder vor Wildwechsel warnen. Es gibt in Deutschland praktisch keine gefährdeten Straßenabschnitte, die nicht wenigstens durch solche Warnhinweise geschützt sind. Idealerweise sind auch Schutzzäune aufgestellt - die erfahrungsgemäß aber nicht immer ein unüberwindliches Hindernis darstellen. Autofahrer wissen dann, dass besonders im Spätsommer und Herbst ein erhöhtes Risiko besteht: Größere Tiere versuchen, die Fahrbahn zu überqueren. Zudem ist bekannt, das Rehe und Hirsche vor dem Scheinwerferlicht erschrocken stehen bleiben.
Schon gewusst?
Bereits bei 80 km/h liegt der Bremsweg bei rund 55 Meter. Sind Sie noch schneller unterwegs, kommen Sie höchstwahrscheinlich nicht rechtzeitig zum Stehen, wenn ein Tier unerwartet auf die Straße springt. Und das kann böse ausgehen: Denn schon bei 60 km/h prallt z. B. ein Wildschwein mit rund 3,5 Tonnen auf Ihr Auto - das entspricht in etwa dem Gewicht eines ausgewachsenen Nashorns.
Kein Ausweichmanöver - lieber eine Kollision riskieren
So ist die Chance deutlich höher, einigermaßen glimpflich davonzukommen. Die möglichen Fahrzeug- und Personenschäden, die durch Ausweichmanöver entstehen, sind oft schwerwiegender als ein Aufprall des Tieres.
Wenn es geknallt hat…
- Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck, ziehen Sie sich Ihre Warnweste über und schalten Sie das Warnblinklicht Ihres Wagens an.
- Melden Sie den Wildunfall der Polizei und/oder dem örtlichen Jäger.
- Nur wenn das Tier tot ist, sollten Sie es an den Straßenrand ziehen. Tragen Sie dabei wegen der möglichen Infektionsgefahr unbedingt Handschuhe.
- Ist das Tier verletzt, sollten Sie es lieber nicht anfassen. Halten Sie Abstand und warten Sie bis der Jäger sich um das Tier kümmert.
- Tote Tier dürfen Sie auf keinen Fall mitnehmen, da Sie sich sonst der Wilderei schuldig machen.
- Bleiben Sie solange an der Unfallstelle bis Polizei oder Jäger eintreffen bzw. Ihnen ausdrücklich erlauben, sich vom Unfallort zu entfernen - andernfalls machen Sie sich strafbar.
- Lassen Sie sich den Wildunfall von der Polizei bestätigen und reichen Sie das Dokument bei Ihrer Kfz-Versicherung ein. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Unfall mit Ihrer Handykamera zu dokumentieren.
Ausweichmanöver mit Schaden - Unfallursache unklar
Wie stellt sich aber die Sachlage dar, wenn Sie dem Tier durch ein jähes Manöver ausgewichen sind? Das Tier konnte sich unversehrt retten und ist weit und breit nicht zu sehen. Sie sind jedoch in einem Graben gelandet, gegen einen Pfeiler oder Baum gefahren. Oder Ihr Wagen hat sich sogar überschlagen. Wie lässt sich feststellen, was die wirkliche Unfallursache war?
Um sicherzustellen, dass nicht nur persönliches Fehlverhalten zum Unfall führte, sollten Sie mögliche Zeugenaussagen sammeln. Autofahrer, die ein solches Ereignis auf einer Landstraße beobachten, halten nicht selten an und stellen sich als Zeugen zur Verfügung. Auch Autofahrer auf der Gegenfahrbahn, die das Wildtier noch erkennen konnten, sollten nach der nächsten sich bietenden Möglichkeit wenden und versuchen zu helfen. Auf diese Art der gegenseitigen Bürgerhilfe können Sie normalerweise vertrauen. Ansonsten bemüht sich die herbeigerufene Polizei um eine objektive Aufklärung des Unfallhergangs.
Eine souveräne Versicherung für emotional schwierige Fälle
Hunde und Katzen, Deutschlands beliebteste Haustiere, kommen leider ebenfalls häufig im Straßenverkehr ums Leben. Kein Autofahrer ist davor sicher, dass ihm plötzlich ein frei laufendes Haustier unter die Räder gerät. Nicht selten entsteht dabei auch ein Sachschaden am Auto, für den der Besitzer des Tieres theoretisch haftbar ist. Aber was, wenn der Halter z. B. einer Katze nicht ermittelt werden kann? Oder der betroffene Autofahrer keine Haftungsfragen mit dem Besitzer des Opfers klären möchte, weil er ihn persönlich kennt? In solchen Fällen greifen auch hier die Vorteile aller 3 Tarifoptionen der NÜRNBERGER Autoversicherung, denn diese sichern Sie gegen Unfälle mit allen Tieren ab. Bei klarer Sachlage können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Anliegen und Ihre Ansprüche diskret und kompetent behandelt werden.