Bei vielen zivilrechtlichen Streitigkeiten, etwa bei Vertragskonflikten, Schadensersatzforderungen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten, gilt grundsätzlich das Verliererprinzip. Wer den Prozess verliert, muss meist nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen, sondern auch die gesetzlichen Anwaltskosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten.
Gewinnen Sie dagegen den Prozess vollständig, muss die andere Seite diese erstattungsfähigen Kosten in der Regel übernehmen. Wichtig ist aber: Das betrifft meist die gesetzlich vorgesehenen Gebühren. Falls zusätzlich eine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Anwalt getroffen wurde, kann ein Teil der Kosten dennoch bei Ihnen verbleiben.
Das gilt auch dann, wenn ein Verfahren nicht mit einem Urteil endet, sondern mit einem Vergleich. In diesem Fall wird häufig vereinbart, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt oder dass die Kosten aufgeteilt werden. Ein Vergleich kann finanziell trotzdem sinnvoll sein, wenn dadurch ein längerer und teurerer Rechtsstreit vermieden wird.