Das Wichtigste in Kürze:
- Nebenkosten umfassen alle zusätzlichen Kosten zur Miete. Dazu gehören auch nicht umlagefähige Posten.
- Betriebskosten sind ausschließlich laufende Kosten, die laut Gesetz auf Mieter umgelegt werden dürfen.
- Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt exakt fest, welche 17 Kostenarten zulässig sind.
- Fehler in der Abrechnung sind häufig. Prüfen Sie diese deshalb sorgfältig.
- Eine Rechtsschutzversicherung hilft, Ihre Ansprüche bei Unklarheiten durchzusetzen.