Kundenportal - Login
Ein Kind steht mit schockiertem Blick vor einem zerbrochenen Fenster

"Eltern haften für ihre Kinder" - was bedeutet das?

Alles zur Frage, wann Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte verantwortlich sind.

zuletzt aktualisiert am 30.01.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eltern oder Erziehungsberechtigte haften abhängig von der Deliktfähigkeit des Kindes nur, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben.
  • Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig, d. h. sie können rechtlich nicht haftbar gemacht werden.
  • Eine Rechtsschutzversicherung hilft, wenn es nach einem Schaden zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

"Eltern haften für ihre Kinder" - Was steckt dahinter?

Fast jeder kennt das Schild auf Baustellen: "Eltern haften für ihre Kinder". Doch was bedeutet das eigentlich genau? Müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte für jede Handlung ihres Kindes geradestehen, ob mutwillig, unbeabsichtigt oder einfach kindlich unbedacht?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Eltern und Erziehungsberechtigte wirklich haften, welche Rolle ihre Aufsichtspflicht spielt und wie Sie sich rechtlich absichern können.

Was sagt das Gesetz zur Haftung von Kindern?

Grundsätzlich gilt nach Deutschem Recht, dass jeder, der einen Schaden verursacht, dafür haftet. Da Kinder die Folgen ihres Handelns häufig nicht abschätzen und ein Missgeschick hohe Kosten nach sich ziehen kann, schützt das Gesetz sie in besonderem Maße.

Die Grundlage für Haftungsfragen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragrafen § 823, § 828 und § 832.

Auf einen Blick:

  • Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich nicht deliktfähig. Das heißt, sie können nicht rechtlich für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.
  • Kinder zwischen 7 und 10 Jahren haften im Straßenverkehr nur, wenn sie absichtlich handeln.
  • Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (außerhalb des Straßenverkehrs) hängt die Haftung davon ab, ob das Kind die nötige Einsicht hatte.
  • Eltern haften nicht automatisch, sondern nur, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) nachgewiesen werden kann. Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Kinder zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht ist Teil der Personensorge, die wiederum zum Sorgerecht gehört.

Kurz gesagt:

Kinder haften je nach Alter und Reife. Eltern oder Aufsichtspflichtige haften nur dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht angemessen nachgekommen sind.

Aufsichtspflicht: Was Eltern wissen und beachten müssen

Die Aufsichtspflicht verpflichtet Eltern bzw. Sorgeberechtigte dazu, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren und gleichzeitig andere vor Schäden durch das Kind zu schützen.

Ein kleines Mädchen sitzt auf dem Boden, um eine Wand mit Stiften anzumalen

Was gilt als "angemessene Aufsicht"?

Das hängt vom Alter, der individuellen Entwicklung des Kindes und der konkreten Situation ab:

  • Kleinkinder (unter 6 Jahren): sollten dauerhaft beaufsichtigt werden, besonders in neuen oder potenziell gefährlichen Umgebungen.
  • Schulkinder (6 bis 10 Jahre): dürfen kurzzeitig allein gelassen werden, etwa beim Spielen im Garten.
  • Jugendliche (ab 12 Jahren): dürfen sich in der Regel eigenständig im Alltag bewegen, solange keine Risiken bestehen.

Gerichte prüfen im Einzelfall, ob Eltern das nach den Umständen Zumutbare getan haben. Nicht jede unbeaufsichtigte Minute gilt automatisch als Pflichtverletzung, die hängt insbesondere von Reifegrad und Alter des schadenstiftenden Kindes sowie äußeren Umständen ab. Aber wiederholte Nachlässigkeit kann haftungsrelevant werden.

Wenn Kinder Schäden verursachen: Wer zahlt?

Ob zerbrochene Brille, verkratztes Auto oder zerschlagene Fensterscheibe: Ein Schaden ist schnell passiert. Entscheidend ist, wer rechtlich haftet.

Typische Fälle:

  • 4-jähriges Kind reißt im Arzt-Wartezimmer versehentlich ein Buch kaputt:
    Keine Haftung. Das Kind ist deliktunfähig, Eltern haften nur bei fehlender Aufsicht
  • 10-Jähriger wirft mit Steinen und beschädigt dabei ein Auto:
    Mögliche Haftung des Kindes je nach Reife; Eltern haften nur bei vorhersehbarer Gefahr
  • 14-Jährige stößt versehentlich Fußgänger beim Radfahren um und dieser verletzt sich:
    Jugendliche sind meist deliktfähig, eigene Haftung ist möglich

Die Einordnung ist oft nicht eindeutig. Genau hier kann eine Rechtsschutzversicherung Eltern entlasten, wenn es zu Auseinandersetzungen mit Geschädigten oder deren Versicherern kommt.

Kinder unter 7 Jahren: Besonderheiten bei der Haftung

Kinder unter 7 Jahren können grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden, weil sie nach dem Gesetz das Unrecht ihrer Handlungen noch nicht erkennen können.

Ausnahme: Straßenverkehr:

Im Straßenverkehr gilt eine Haftungsgrenze von Alter 10 Jahre, um Kinder besser zu schützen. Erst darüber hinaus können sie bei fahrlässigem Verhalten verantwortlich gemacht werden.

Eltern oder Aufsichtspflichtige haften auch hier nur bei einer klaren Pflichtverletzung. Das kann passieren, wenn ein Kind plötzlich auf die Straße läuft, während sie selbst abgelenkt sind. Entscheidend ist, ob sie wussten, dass ihr Kind dazu neigt, wegzulaufen.

Wann Gerichte eine Aufsichtspflichtverletzung sehen

Ob Eltern oder Aufsichtspflichtige haften, hängt immer von den Umständen ab. Gerichte prüfen, ob eine zumutbare Aufsicht bestand.

Typische Fälle:

  • Pflichtverletzung bejaht
    Ein 5-jähriger Junge schob unbeaufsichtigt einen Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto. Die Eltern müssen haften.
  • Pflichtverletzung verneint
    Eine 11-Jährige schubste aus Unachtsamkeit beim Spielen ein Kind auf den Boden. Die Eltern hatten regelmäßig über Verhalten gesprochen. Keine Pflichtverletzung.

Solche Situationen sind selten eindeutig. Im Streitfall unterstützt eine Rechtsschutzversicherung bei der Klärung der Haftungsfrage.

Wann hilft die Rechtsschutzversicherung?

Selbst bei scheinbar klaren Situationen kann es zu Streit kommen, z. B. mit der Schule, Nachbarn oder anderen Eltern. Die Rechtsschutzversicherung deckt nicht den Schaden selbst, sondern die Kosten der juristischen Auseinandersetzung.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei:

  • Streit mit Dritten über Haftungsfragen
  • Unklarer Beweislage oder Schuldfrage
  • Gerichtlichen Verfahren rund um Aufsichtspflichtverletzungen
  • Anwaltlicher Beratung zu komplexen Schadensfällen

Verantwortung kennen, Risiken absichern mit der NÜRNBERGER

Eltern haften nicht automatisch für alles, was ihr Kind tut. Wer sein Kind dem Alter entsprechend beaufsichtigt, ist rechtlich meist auf der sicheren Seite. Dennoch lassen sich Missverständnisse und Konflikte nie ganz ausschließen.

Die NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung schützt Eltern vor den finanziellen Risiken solcher Konflikte und bietet Sicherheit, wenn es darauf ankommt.

Häufige Fragen rund um die Elternhaftung

Sie als Eltern bzw. Erziehungsbeauftrage haften für Ihre Kinder, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen und dadurch ein Schaden entsteht.

Das hängt vom Alter und der Reife des Kindes ab. Eine Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt oft den Schaden. Wenn der Tarif dies vorsieht, gilt das auch wenn die Kinder deliktunfähig sind, wie etwa bei der Privathaftpflicht der NÜRNBERGER.

Eltern bzw. Aufsichtspflichtige haften nur dann, wenn sie die Pflichtverletzung hätten erkennen und verhindern können.

Schule oder Geschädigte können Ersatz fordern. Je nach Fall hilft eine Rechtsschutzversicherung weiter.

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zuletzt abgerufen am: 30.01.2026
  • Landeshauptstadt München Sozialreferat, Elterliche Aufsichtspflicht, Landeshauptstadt München Sozialreferat, zuletzt abgerufen am: 30.01.2026