Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Vermieter eingehen.
- Für Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
- Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen wie Gesundheitsgefahr oder massiven Störungen möglich.
- Eine Rechtsschutzversicherung hilft, wenn es rund um die Kündigung zum Streit kommt.