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Eine junge Frau sitzt zwischen Umzugskartons und telefoniert

Kündigung eines Mietvertrags: Fristen, Regeln & Vorlage

So kündigen Sie Ihre Wohnung rechtssicher und stressfrei.

zuletzt aktualisiert am 09.03.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Vermieter eingehen.
  • Für Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
  • Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen wie Gesundheitsgefahr oder massiven Störungen möglich.
  • Eine Rechtsschutzversicherung hilft, wenn es rund um die Kündigung zum Streit kommt.

Wenn das Mietverhältnis endet

Ob ein Umzug, eine neue Lebenssituation oder ein Eigentumserwerb: Es gibt viele Gründe, warum Mieter ihre Wohnung kündigen möchten. Damit der Auszug reibungslos verläuft, ist eine rechtssichere Kündigung essenziell. Wer Fristen und Formalien nicht beachtet, riskiert eine verlängerte Mietdauer oder rechtliche Auseinandersetzungen.

Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Mietvertrag korrekt kündigen und worauf Sie besonders achten sollten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Formale Anforderungen an die Kündigung

Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden:

  • Schriftform ist Pflicht: Die Kündigung muss auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail oder ein Fax reicht nicht aus.
  • Unterschrift aller Mieter: Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle Mieter unterschreiben.
  • Adressierung und Versand: Die Kündigung sollte korrekt an den Vermieter gerichtet sein und per Einschreiben verschickt oder persönlich mit Empfangsbestätigung übergeben werden.
  • Klarer Inhalt: Die Kündigung sollte eindeutig formuliert sein und das Mietobjekt sowie den gewünschten Beendigungszeitpunkt enthalten.

Fehlt eines dieser Elemente, kann die Kündigung unwirksam sein. Auch das Datum der Absendung sollten Sie dokumentieren, damit Sie das Einhalten der Frist belegen können.

Hund sitzt mitten in einem Umzugskarton

Kündigungsfrist Wohnung: Was gilt für Mieter?

Mieter haben in Deutschland eine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist.

  • Kündigungsfrist von 3 Monaten: Laut § 573c BGB beträgt die reguläre Frist 3 Monate zum Monatsende.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Geht das Schreiben spätestens am 3. Werktag im Januar zu, endet das Mietverhältnis zum 31. März. Erfolgt der Zugang später, etwa am 5. Januar, endet es zum 30. April.
  • Berechnung der Frist: Kündigt man spätestens am 3. Werktag eines Monats, zählt dieser noch voll mit. Danach verschiebt sich das Vertragsende um einen weiteren Monat.

Tipp: Planen Sie die Kündigung rechtzeitig ein und versenden Sie sie nicht auf den letzten Drücker, um zeitliche Engpässe zu vermeiden.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung durch den Mieter

In bestimmten Situationen ist es möglich, den Mietvertrag ohne Einhaltung der Frist zu beenden:

  • Gravierende Mängel: Liegt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vor, etwa durch Schimmel oder defekte Heizungen im Winter, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
  • Unzumutbares Verhalten: Wird der Hausfrieden massiv gestört, etwa durch Bedrohungen oder ständigen Lärm, können Mieter außerordentlich kündigen.
  • Vorherige Abmahnung: In den meisten Fällen ist vor der fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich, die dem Vermieter eine Frist setzt, um den Mangel zu beseitigen.

Eine fristlose Kündigung sollte gut dokumentiert und im Zweifelsfall rechtlich geprüft werden.

Doch wie formuliert man nun ein Kündigungsschreiben, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht? Nachfolgend finden Sie ein Musterbeispiel, wie Sie eine rechtssichere Kündigung aufsetzen. Ergänzen Sie fehlende Daten und passen Sie die Formulierungen gegebenenfalls an Ihre Situation an. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

Maxi Muster
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Herrn/Frau Vermieter
Vermieterstraße 99
12345 Mietstadt

Ort, Datum

Betreff: Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Adresse]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit kündige ich den Mietvertrag vom [Datum] fristgerecht zum [Datum]. Hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Einzugsermächtigung für die Mietzahlungen widerrufe ich zum Vertragsende. Bitte überweisen Sie die Kaution auf folgendes Konto: [IBAN/BIC].

Meine neue Anschrift lautet: [neue Adresse]. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens schriftlich. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

[Name/Unterschrift]

Kündigung durch den Vermieter: Rechte der Mieter

Auch Vermieter können Mietverträge kündigen, allerdings unter deutlich strengeren Voraussetzungen. Die Kündigung muss vom Vermieter schriftlich und begründet ausgesprochen werden. Ohne legitimen Grund ist sie unwirksam. In folgenden Fällen kann Mietern gekündigt werden:

  • Eigenbedarf: Der häufigste Kündigungsgrund ist Eigenbedarf, etwa wenn der Vermieter oder ein Familienmitglied die Wohnung selbst nutzen möchte.
  • Vertragsverstöße: Zahlt der Mieter wiederholt unpünktlich oder stört den Hausfrieden erheblich, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Gleiches gilt für eine unerlaubte Untervermietung.
  • Verwertungskündigung: Der Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund. Eine Verwertungskündigung greift nur, wenn der Vermieter durch den Fortbestand des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftliche Nachteile hätte (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Gut zu wissen: Vermieter müssen längere Fristen beachten. Je nach Dauer des Mietverhältnisses gelten für Vermieter gestaffelte Kündigungsfristen von 3 bis 9 Monaten. Außerdem gilt die sogenannte Sozialklausel: Mieter können Widerspruch gegen eine Kündigung einlegen, wenn diese eine besondere Härte darstellen würde (z. B. hohes Alter oder Krankheit).

Rechtsschutzversicherung: Absicherung bei Streitigkeiten

Nicht selten führt eine Kündigung zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter. Eine Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen eine wertvolle Unterstützung bieten:

  • Kostenübernahme bei Streitigkeiten: Von Kaution bis Nebenkostenabrechnung - die Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Rechtliche Beratung: Versicherte können sich im Vorfeld juristisch per Telefon beraten lassen und vermeiden so Formfehler (telefonische Anwaltshotline JURCALL).
  • Mediation und Konfliktlösung: Viele Versicherer bieten alternative Streitbeilegung durch Schlichtung an.

Die NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung deckt zahlreiche mietrechtliche Risiken ab und bietet Ihnen Sicherheit, wenn es darauf ankommt.

Häufige Fragen zur Kündigung eines Mietvertrags

In schriftlicher Form mit handschriftlicher Unterschrift. Folgende Angaben sollten enthalten sein: Name, Adresse, Mietobjekt, Datum des Vertrags, gewünschtes Beendigungsdatum und Unterschrift. Einen Mustertext finden Sie oben.

Ja, Sie können auch handschriftlich kündigen, solange das Schreiben gut lesbar ist und alle erforderlichen Angaben enthält.

Ja, so haben Sie einen Nachweis über die Zustellung und das Datum.

Die Frist beginnt mit dem Zugang beim Vermieter. Wird die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zugestellt, endet sie zum Monatsende 3 Monate später.

Wenn Sie zu spät kündigen, verschiebt sich das Vertragsende automatisch um einen weiteren Monat.

Bei erheblichen Mängeln oder störender Einwirkung, etwa bei Gesundheitsgefahr oder Belästigung, kann Ihnen fristlos gekündigt werden.

Nein, es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Sie einen Nachmieter finden müssen. In Einzelfällen kann es aber eine freiwillige Lösung sein.