Damit eine Mieterhöhung wirksam ist, muss sie bestimmte formale Anforderungen erfüllen:
Der Vermieter ist verpflichtet, das Erhöhungsverlangen schriftlich mitzuteilen. Dabei muss die Mieterhöhung klar begründet sein - entweder durch Bezug auf den örtlichen Mietspiegel, 3 Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten.
Die Mieterhöhung muss dem Mieter mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Inkrafttreten zugehen. Eine E-Mail reicht nicht aus. Auch eine Mitteilung über Messenger-Dienste wie WhatsApp ist rechtlich unwirksam.
Beispiel: Der Vermieter kündigt am 10. Januar eine Mieterhöhung zum 1. Mai an. Das ist zulässig, da der Mieter bis Ende März zustimmen kann und die neue Miete frühestens ab Mai gilt.