Eine sorgfältig formulierte Patientenverfügung nützt nur dann, wenn sie im Ernstfall gefunden und berücksichtigt wird. Deshalb ist es entscheidend, das Dokument nicht nur zu erstellen, sondern auch sicher und zugänglich zu hinterlegen.
Wo und wie sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?
- Zu Hause: In einem festen Ordner ("Notfallordner"), der Angehörigen oder Bevollmächtigten bekannt ist. Ideal: deutlich beschriftet und gut zugänglich.
- Beim Hausarzt: Viele Praxen archivieren die Verfügung in Ihrer Patientenakte.
- Beim Bevollmächtigten: Geben Sie der in Ihrer Vorsorgevollmacht genannten Person eine Kopie oder das Original mit.
- In der Patientenakte eines Pflegeheims oder Krankenhauses: Falls Sie dauerhaft betreut werden, sollte das Pflegepersonal Zugang zur Verfügung haben.
Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister (ZVR)
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bietet eine sichere Möglichkeit, Ihre Verfügung und/oder Vorsorgevollmacht zu registrieren. Das hat folgende Vorteile:
- Gerichte können im Ernstfall direkt auf die Daten zugreifen.
- Es ist keine Speicherung des Dokuments selbst, sondern nur der Hinweis, dass und wo es existiert.
Die Eintragung kostet einmalig circa 15 bis 25 EUR und ist online möglich unter vorsorgeregister.de.
Notfallkarte mitführen
Tragen Sie eine kleine Notfallkarte mit der Info "Ich habe eine Patientenverfügung. Diese ist hinterlegt bei …" im Geldbeutel oder in der Handyhülle. So wird das Behandlungsteam im Notfall schneller auf Ihre Wünsche aufmerksam.