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Patientenverfügung.

Bestimmen Sie selbst, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden.

zuletzt aktualisiert am 04.12.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen.
  • Sie ist rechtlich bindend, wenn sie schriftlich, konkret und eigenhändig unterschrieben vorliegt.
  • Offizielle und kostenlose Vorlagen gibt es z. B. beim Bundesministerium für Gesundheit.
  • Besonders wirksam ist die Patientenverfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht.
  • Eine Rechtsschutzversicherung hilft, Ihre Patientenverfügung im Streitfall rechtlich durchzusetzen.

Stellen Sie sich vor, Sie geraten durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit in eine Situation, in der Sie nicht mehr selbst über Ihre medizinische Behandlung entscheiden können. Was passiert dann? Wer trifft Entscheidungen und auf welcher Grundlage? Genau hier kommt die Patientenverfügung ins Spiel. Sie stellt sicher, dass Ihr Wille zählt. Selbst dann, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Doch viele Menschen schieben dieses wichtige Thema vor sich her oder wissen gar nicht, wie sie eine solche Verfügung rechtssicher erstellen.

Was ist eine Patientenverfügung überhaupt?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie festlegen, welchen medizinischen Maßnahmen Sie im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit zustimmen oder widersprechen. Der Gesetzgeber regelt die Patientenverfügung in § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Verfügung ist für Ärzte sowie für Bevollmächtigte oder Betreuer verbindlich, sofern sie:

  • schriftlich verfasst,
  • eigenhändig unterschrieben,
  • klar und konkret formuliert ist.

Warum ist die Patientenverfügung so wichtig?

Ob nach einem plötzlichen Unfall, bei einer schweren Erkrankung oder im hohen Alter: Eine Patientenverfügung schafft Klarheit. Und zwar

  • für Ihre Angehörigen, die nicht in eine belastende Entscheidungsrolle gedrängt werden.
  • für Ärzte, die Ihren Willen respektieren sollen.
  • für Sie selbst, weil Sie schon heute bestimmen, was morgen passieren darf.

Das können Sie mit einer Patientenverfügung festlegen

Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Typische Inhalte einer Patientenverfügung sind:

  • Künstliche Beatmung: Möchten Sie beatmet werden, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht?
  • Künstliche Ernährung: Soll eine Ernährung über Magensonde erfolgen, wenn Sie dauerhaft nicht mehr selbst essen können?
  • Flüssigkeitszufuhr über Infusionen.
  • Wiederbelebung (Reanimation): Wünschen Sie eine Reanimation bei Herzstillstand - auch bei fortgeschrittener unheilbarer Krankheit?
  • Schmerz- und Symptombehandlung (Palliativversorgung): Viele Menschen wünschen maximale Schmerzreduktion, auch wenn das die Lebenszeit verkürzen kann.
  • Organspende: Die Verfügung kann auch Hinweise zur Bereitschaft zur Organspende enthalten.

Wichtiger Hinweis: Die Patientenverfügung muss eindeutig und konkret sein. Schreiben Sie z. B. nicht nur: "Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen", sondern besser: "Ich wünsche keine künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung, wenn ich mich in einem irreversiblen Koma befinde und keine Aussicht auf Besserung besteht".

Typische Situationen, auf die sich die Verfügung beziehen kann:

  • Unheilbare, tödlich verlaufende Erkrankung.
  • Dauerhafter Ausfall lebenswichtiger Körperfunktionen.
  • Endstadium einer schweren Demenz.
  • Irreversibles Koma oder Wachkoma.

So sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche im Ernstfall richtig interpretiert und umgesetzt werden.

Schweigepflichtentbindung sorgt für Klarheit

Wussten Sie, dass Ärzte gegenüber Dritten grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind - selbst gegenüber engen Angehörigen? Ohne ausdrückliche Schweigepflichtentbindung dürfen sie keine Auskünfte zum Gesundheitszustand geben, solange Sie selbst nicht entscheidungsfähig sind.

Mit einer klaren Schweigepflichtentbindung in Ihrer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Ihre Vertrauenspersonen im Ernstfall alle nötigen Informationen erhalten und Ihre Wünsche tatsächlich umgesetzt werden. Die Entbindung lässt sich individuell formulieren, gilt meist für bestimmte Personen und kann jederzeit widerrufen werden. Sie erhöht den praktischen Wert aller Vorsorgedokumente deutlich.

Formale Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung

Damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall rechtlich bindend ist, müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sein. Diese sind in § 1901a BGB klar geregelt:

  • Schriftform: Die Verfügung muss schriftlich vorliegen. Mündliche Absprachen oder digitale Notizen reichen nicht aus.
  • Eigenhändige Unterschrift: Nur eine Unterschrift von Ihnen selbst macht das Dokument rechtsgültig. Eine Unterschrift per E-Mail, Scan oder Dritte ist unwirksam.
  • Klarer Wille: Die getroffenen Aussagen müssen verständlich, konkret und widerspruchsfrei formuliert sein.
  • Aktualität: Eine Patientenverfügung ist nicht automatisch "verfallen", sollte aber regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden (z. B. bei Krankheit, Lebensveränderungen oder nach Gesetzesänderungen).

Ist ein Notar notwendig?

Nein, eine notarielle Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben. Ihre Verfügung ist auch ohne Notar rechtswirksam, sofern sie die oben genannten Kriterien erfüllt.

Ein Notar oder eine Rechtsberatung kann jedoch sinnvoll sein, wenn:

  • Sie rechtlich komplexe Wünsche oder Ausnahmen regeln möchten.
  • Unsicherheiten bei der Formulierung bestehen.
  • Sie mehrere Dokumente (z. B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) rechtssicher kombinieren möchten.
  • Sie Streitigkeiten innerhalb der Familie erwarten.

Unser Tipp: Auch ein Beratungsgespräch bei Ihrem Hausarzt ist empfehlenswert. So können Sie medizinische Begriffe und mögliche Szenarien besser einschätzen sowie formulieren.

Formulare für Ihre Patientenverfügung: So einfach geht es

Viele Menschen möchten ihre Patientenverfügung selbst erstellen, wissen aber nicht genau, wie das geht. Eine gute Nachricht: Es gibt seriöse, kostenlose Vorlagen und Formulierungshilfen, mit denen Sie einfach und rechtssicher vorsorgen können.

Wo Sie geprüfte Formulare finden:

Ein älterer Mann umarmt eine ältere Frau und gibt ihr einen Kuss auf den Kopf

Wichtige Kriterien bei der Auswahl der Vorlage

Beim Auswählen der Vorlage sollten Sie darauf achten, dass

  • medizinische Szenarien konkret benannt werden (z. B. "irreversibles Koma", "Endstadium einer unheilbaren Krankheit").
  • Platz für eigene Ergänzungen vorhanden ist.
  • Ihre Werte und Überzeugungen abgebildet werden können.
  • Hinweise zur Kombination mit einer Vorsorgevollmacht enthalten sind.

Unser Tipp: Vermeiden Sie ungeprüfte Vorlagen aus dem Internet ohne Quellenangabe. Diese sind oft lückenhaft oder juristisch problematisch.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sinnvoll kombinieren

Die Patientenverfügung ist ein zentrales Dokument für medizinische Entscheidungen, reicht allein aber nicht immer aus. Denn auch wenn festgelegt ist, was medizinisch getan oder unterlassen werden soll, braucht es oft eine Person, die Ihre Wünsche im Ernstfall gegenüber Ärzten, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen durchsetzt. Und genau dann kommt die sogenannte Vorsorgevollmacht ins Spiel.

Aufgabenverteilung im Überblick:

  • Patientenverfügung: Regelt konkrete medizinische Maßnahmen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.
  • Vorsorgevollmacht: Bestimmt eine oder mehrere Personen, die im Ernstfall rechtlich für Sie handeln - auch gegenüber Ärzten, Behörden oder Banken.

Warum beides zusammen wichtig ist

Kurz gesagt: Die Patientenverfügung regelt das "Was", die Vorsorgevollmacht klärt das "Wer". Ohne Vorsorgevollmacht kann im Notfall ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, selbst wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Mit einer Vollmacht können Ihre Vertrauenspersonen schnell und rechtlich abgesichert handeln. Ihre Bevollmächtigten können außerdem bei Auslegungsschwierigkeiten in der Patientenverfügung mit ärztlichem Personal in Ihrem Sinne verhandeln.

Kombination beider Dokumente - so funktioniert es:
Sie können Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • getrennt erstellen, aber aufeinander verweisen ("Siehe beigefügte Vorsorgevollmacht vom …").
  • gemeinsam in einem Dokument bündeln.

Unser Tipp: Besprechen Sie Ihre Verfügung und Vollmacht immer mit den benannten Personen. Nur wer Ihre Wünsche kennt, kann sie auch überzeugend vertreten.

Häufige Fehler bei der Patientenverfügung - und wie Sie diese vermeiden

Auch gut gemeinte Patientenverfügungen können im Ernstfall wirkungslos bleiben, wenn sie unklar, veraltet oder lückenhaft sind. Damit Ihr Wille sicher beachtet wird, sollten Sie die häufigsten Stolperfallen kennen und vermeiden.

Das sind typische Fehler:

  • Unklare oder widersprüchliche Formulierungen:
    Beispiel: "Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen, möchte aber in jedem Fall schmerzfrei sein." Ohne nähere Erläuterung kann das zu medizinisch-ethischen Konflikten führen.
  • Zu allgemeine Aussagen:
    "Ich möchte nicht künstlich am Leben gehalten werden." Was bedeutet das konkret? In welchem Zustand? Bei welchen Maßnahmen?
  • Veraltete Inhalte:
    Viele Verfügungen sind über 10 Jahre alt. Doch sowohl die medizinische Praxis als auch die persönlichen Einstellungen ändern sich.
  • Nicht abgestimmt mit Vorsorgevollmacht oder Angehörigen:
    Wenn verschiedene Dokumente widersprüchliche Aussagen enthalten, kann es zu rechtlichen Unsicherheiten oder familiären Konflikten kommen.
  • Keine Information über das Dokument:
    Wenn Ihre Patientenverfügung im Ernstfall niemand kennt, ist sie faktisch nutzlos.

So vermeiden Sie diese Fehler:

  • Verwenden Sie offizielle und geprüfte Vorlagen.
  • Benennen Sie konkrete Situationen und Maßnahmen.
  • Überarbeiten Sie die Verfügung regelmäßig, z. B. alle 2 bis 3 Jahre.
  • Stimmen Sie Ihre Patientenverfügung mit anderen Vorsorgedokumenten ab.
  • Informieren Sie Ihre Angehörigen und hinterlegen Sie das Dokument an einem sicheren, bekannten Ort.

Unser Tipp: Ein ärztliches oder juristisches Beratungsgespräch kann helfen, problematische Formulierungen zu vermeiden. Das gilt besonders bei komplexen medizinischen oder familiären Konstellationen.

Aufbewahrung und Registrierung einer Patientenverfügung

Eine sorgfältig formulierte Patientenverfügung nützt nur dann, wenn sie im Ernstfall gefunden und berücksichtigt wird. Deshalb ist es entscheidend, das Dokument nicht nur zu erstellen, sondern auch sicher und zugänglich zu hinterlegen.

Wo und wie sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?

  • Zu Hause: In einem festen Ordner ("Notfallordner"), der Angehörigen oder Bevollmächtigten bekannt ist. Ideal: deutlich beschriftet und gut zugänglich.
  • Beim Hausarzt: Viele Praxen archivieren die Verfügung in Ihrer Patientenakte.
  • Beim Bevollmächtigten: Geben Sie der in Ihrer Vorsorgevollmacht genannten Person eine Kopie oder das Original mit.
  • In der Patientenakte eines Pflegeheims oder Krankenhauses: Falls Sie dauerhaft betreut werden, sollte das Pflegepersonal Zugang zur Verfügung haben.

Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister (ZVR)

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bietet eine sichere Möglichkeit, Ihre Verfügung und/oder Vorsorgevollmacht zu registrieren. Das hat folgende Vorteile:

  • Gerichte können im Ernstfall direkt auf die Daten zugreifen.
  • Es ist keine Speicherung des Dokuments selbst, sondern nur der Hinweis, dass und wo es existiert.

Die Eintragung kostet einmalig circa 15 bis 25 EUR und ist online möglich unter vorsorgeregister.de.

Notfallkarte mitführen

Tragen Sie eine kleine Notfallkarte mit der Info "Ich habe eine Patientenverfügung. Diese ist hinterlegt bei …" im Geldbeutel oder in der Handyhülle. So wird das Behandlungsteam im Notfall schneller auf Ihre Wünsche aufmerksam.

Rechtliche Sicherheit durch eine Rechtsschutzversicherung

Auch wenn eine Patientenverfügung juristisch bindend ist, heißt das nicht automatisch, dass es im Ernstfall keine Konflikte gibt. Gerade in medizinisch oder familiär schwierigen Situationen kommt es immer wieder zu Zweifeln an der Gültigkeit, Auslegungsproblemen oder Widerstand von Angehörigen.

Mit einer passenden Rechtsschutzversicherung sind Sie und Ihre Vertrauenspersonen rechtlich auf der sicheren Seite.

In welchen Situationen hilft eine Rechtsschutzversicherung?

  • Anwaltliche Beratung beim Erstellen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
  • Rechtliche Unterstützung bei Meinungsverschiedenheiten mit medizinischem Personal oder Pflegeeinrichtungen.
  • Kostenschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, z. B. wenn Angehörige Entscheidungen anfechten.
  • Unterstützung bei Streitfällen rund um Auslegung, Wirksamkeit oder Umsetzung der Verfügung.
  • Telefonische Rechtsberatung für Sie oder Ihre Bevollmächtigten.

Die Rechtsschutzversicherung der NÜRNBERGER

Mit der Rechtsschutzversicherung der NÜRNBERGER profitieren Sie von:

  • Individuellem Rechtsschutz für Vorsorge- und Betreuungsfragen.
  • Finanzieller Absicherung im Streitfall.
  • Optionaler Beratung durch spezialisierte Partneranwälte.
  • Umfassendem Service für Ihre persönliche Lebenssituation.

Die Patientenverfügung sichert Ihren Willen. Die Rechtsschutzversicherung stellt sicher, dass er auch durchgesetzt werden kann - rechtlich abgesichert, kompetent begleitet und finanziell geschützt.

Mit dem Paket Vorsorge können Sie Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weitere Verfügungen rechtssicher erstellen und regelmäßig aktualisieren lassen (XXL-Baustein in der Rechtsschutzversicherung erforderlich).

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

In seltenen Fällen ja - etwa, wenn Zweifel an der Echtheit, dem aktuellen Willen oder der konkreten Anwendbarkeit bestehen. Deshalb ist eine klare Formulierung, regelmäßige Aktualisierung und Kommunikation mit Angehörigen so wichtig.

In der Regel prüfen Ärzte gemeinsam mit Angehörigen oder Bevollmächtigten, ob die Verfügung auf die konkrete Situation zutrifft. Bei Unklarheiten kann auch ein gerichtlich bestellter Betreuer oder ein Ethik-Komitee hinzugezogen werden.

In EU-Ländern wird sie nicht automatisch anerkannt, vor allem bei sprachlichen Barrieren oder abweichenden Rechtslagen. Für Reisen empfiehlt sich eine internationale Version in der jeweiligen Landessprache oder die Mitnahme einer Übersetzung mit ärztlicher Bestätigung.

Nein, das ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erhöht die Auffindbarkeit durch Gerichte und Ärzte erheblich.

Dann zählt in der Regel die jüngste Version. Das gilt allerdings nur, wenn klar erkennbar ist, dass frühere Versionen ersetzt oder widerrufen wurden. Es ist daher wichtig, veraltete Verfügungen zu vernichten oder eindeutig als ungültig zu kennzeichnen.

Jederzeit und formlos. Am besten schriftlich mit Datum und Unterschrift. Wichtig ist, dass alle früheren Versionen zurückgezogen und entsorgt werden, damit es keine widersprüchlichen Dokumente gibt.