Kundenportal - Login
Ein junger Mann mit Anzug und dunklen Locken steht mit verschränkten Armen vor einer dunklen Wand

Rechtsschutzversicherung bei Kündigung.

So sichern Sie sich im Arbeitsrecht richtig ab.

zuletzt aktualisiert am 21.11.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Rechtsschutzversicherung hilft, finanzielle Risiken bei Kündigungsschutzklagen zu minimieren.
  • Wartezeiten von 3 Monaten sind üblich, eine vorausschauende Absicherung ist daher elementar.
  • In der ersten Instanz zahlt jede Partei auch bei Erfolg ihren Anwalt selbst.
  • Der passende Tarif deckt nicht nur Gerichtsverfahren, sondern auch Beratung und Vergleichsgespräche ab.

Wenn der Job plötzlich weg ist

Eine Kündigung vom Arbeitgeber ist für viele ein Schock. Der Alltag gerät aus dem Gleichgewicht, Zukunftsängste mischen sich mit juristischen Fragen:

  • Was ist rechtens?
  • Wie kann ich mich wehren?
  • Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
  • Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Die Antworten lesen Sie in unserem Ratgeber. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, was Sie tun können und wie Sie sich mit dem passenden Schutz finanziell und rechtlich absichern können.

Welche Kündigungsarten gibt es?

Nicht jede Kündigung ist gleich. Die Art der Kündigung beeinflusst maßgeblich Ihre rechtliche Situation:

1. Ordentliche Kündigung

Für eine ordentliche Kündigung sind folgende Rahmenbedingungen relevant:

  • Erfolgt mit vertraglich oder gesetzlich geregelter Frist.
  • Muss schriftlich und formal korrekt erfolgen.
  • In Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten greift das Kündigungsschutzgesetz.

2. Fristlose Kündigung

Für eine fristlose Kündigung sind folgende Rahmenbedingungen relevant:

  • Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, Gewalt).
  • Oft juristisch angreifbar - hier lohnt sich anwaltliche Prüfung besonders.

3. Betriebsbedingte Kündigung

Für eine betriebsbedingte Kündigung sind folgende Rahmenbedingungen relevant:

  • Begründet durch betriebliche Umstrukturierung oder Stellenabbau.
  • Arbeitgeber muss Sozialauswahl berücksichtigen.
  • Häufig mit Abfindungsangebot verbunden.

4. Eigenkündigung

Für eine Eigenkündigung sind folgende Rahmenbedingungen relevant:

  • Wird vom Arbeitnehmer ausgesprochen.
  • Kann zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen.
  • Auch hier können juristische Fallstricke lauern (z. B. bei Aufhebungsverträgen).
Ein junger Mann in Businessanzug läuft mit einer blonden Frau, die ebenfalls Businesskleidung trägt, über den Steg eines Teiches

Ihre Rechte als Arbeitnehmer: Das sollten Sie wissen

Als Arbeitnehmer genießen Sie in Deutschland einen weitreichenden Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn:

  • der Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat,
  • Sie dort länger als 6 Monate beschäftigt sind.

Wichtige Fristen:

  • Eine Klage gegen eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam.

Abfindung?

  • Kein gesetzlicher Anspruch.
  • Oft Ergebnis eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs.

Aufhebungsvertrag?

  • Kein Zwang, zu unterschreiben.
  • Kann zu Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
  • Unbedingt prüfen lassen - z. B. durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Was kostet ein arbeitsrechtlicher Streit?

Selbst bei Erfolg kann ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht teuer werden. Denn: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt.

Beispielrechnung:

  • Ein Arbeitnehmer verdient 3.000 EUR brutto im Monat.
  • Bei einer Kündigung beträgt der Streitwert 3 Monatsgehälter = 9.000 EUR.
  • Die Kosten für Anwalt und Gericht belaufen sich auf circa 1.800 EUR (eigener Anwalt circa 1.200 EUR und Gerichtskosten circa 600 EUR).
  • Wird Berufung eingelegt oder ein Vergleich geschlossen, steigen die Kosten entsprechend.
Illustration von einer Frau in Businesskleidung mit dunklen Haaren die frontal in die Kamera schaut

Wie hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Kündigung?

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen rechtliche und finanzielle Entlastung.

Leistungen:

  • Kostenübernahme für Anwalt & Gericht
  • Prüfung von Arbeitsverträgen & Aufhebungsverträgen
  • Unterstützung bei Kündigungsschutzklagen
  • Hilfe bei Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Konflikten

Zu beachten:

  • Wartezeit: In der Regel 3 Monate nach Vertragsabschluss
  • Deckungszusage: Muss vor Beauftragung des Anwalts eingeholt werden
  • Der Streitfall muss nach Vertragsbeginn eingetreten sein

Was tun ohne Rechtsschutzversicherung?

Eine Kündigung ohne passenden Versicherungsschutz ist unangenehm, aber nicht aussichtslos.

Was Sie tun können:

  • Eine Erstberatung beim Fachanwalt in Anspruch nehmen. Die Kosten sind überschaubar, bringen aber Klarheit (circa 100 bis 200 EUR).
  • Gewerkschaften oder die Agentur für Arbeit als erste Anlaufstellen nutzen.
  • Die eigenen Erfolgschancen realistisch einschätzen und Kosten abwägen.

Tipp: Nachträglicher Abschluss hilft bei aktuellen Streitfällen nicht. Sichern Sie sich daher lieber frühzeitig ab.

Kündigungsschutzklage: Ablauf in 4 Schritten

  • Kündigung erhalten
  • Frist notieren: Innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen
  • Anwalt beauftragen (vorher: Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung holen)
  • Gütetermin vor Gericht, ggf. Vergleich oder Urteil

Hinweis: Oft ist ein Vergleich das Ziel: mit Abfindung, guter Zeugnisregelung oder Aufhebungsvertrag.

Die NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung

Mit der NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich fundiert ab, nicht nur im Streitfall, sondern auch präventiv.

Ihre Vorteile sind dabei:

  • Spezialisierter Arbeits-Rechtsschutz
  • nur 2 Monate Wartezeit (anstatt 3 Monate bei Mitbewerbern)
  • Persönliche Beratung
  • Flexible Tarife (auch für Selbstständige, Familien und Single)
  • Hohe Kundenzufriedenheit und schnelle Bearbeitung
  • JURCALL: kostenlose telefonische Erstberatung durch erfahrene, unabhängige Rechtsanwälte

Tipp: Mehr zu JURCALL erfahren Sie unserem Ratgeber "JURCALL Rechtsberatung".

Gut vorbereitet auf arbeitsrechtliche Konflikte

Wer eine Kündigung erhält, fühlt sich oft ausgeliefert. Doch Sie haben Rechte! Und die sollten Sie kennen und nutzen. Eine Rechtsschutzversicherung verschafft Ihnen nicht nur finanziellen Rückhalt, sondern auch die nötige Sicherheit, um selbstbewusst Ihre Interessen durchzusetzen.

Sorgen Sie deshalb frühzeitig vor. Denn wer rechtlich abgesichert ist, kann Krisen besser bewältigen und Chancen klarer erkennen.

Häufige Fragen zum Rechtsschutz im Rahmen einer Kündigung

Der Arbeits- bzw. Berufs-Rechtsschutz innerhalb einer Rechtsschutzversicherung deckt meist Kündigungsschutzklagen, Streit ums Arbeitszeugnis oder Abmahnungen ab.

Die Kostenübernahme im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung läuft so lange, bis der konkrete Rechtsstreit beendet ist. Sei es durch ein gerichtliches Urteil oder durch eine außergerichtliche Einigung, etwa einen Vergleich. Wichtig ist, dass der Fall tatsächlich unter den Versicherungsschutz fällt und die Versicherung vorab eine Deckungszusage erteilt hat.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Kommt der Aufhebungsvertrag etwa unter Druck oder unter der Androhung einer Kündigung zustande, kann er als Versicherungsfall gelten. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung in vielen Tarifen die Kosten für eine anwaltliche Prüfung. Ob die Deckung greift, hängt jedoch immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

Die Kosten hängen vom Anbieter, dem Umfang des Versicherungsschutzes und den gewählten Zusatzbausteinen ab. Für Privatpersonen liegen die Beiträge in der Regel zwischen 200 und 500 EUR pro Jahr. Ein Tarif mit Arbeits-Rechtsschutz kostet meist etwas mehr, bietet im Gegenzug aber gerade im Kündigungsfall eine wichtige Absicherung.

Eine Rechtsschutzversicherung kann grundsätzlich mehrfach in Anspruch genommen werden, solange es sich um unterschiedliche Fälle handelt. Für jeden neuen Rechtsstreit prüft die Versicherung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob eine Deckungszusage erteilt werden kann. Es gibt jedoch Tarife, die eine jährliche Begrenzung oder eine Selbstbeteiligung pro Fall vorsehen. Das variiert je nach Anbieter.