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Ist der Samstag ein Werktag?

Alles, was Sie zu Fristen, Arbeitspflichten und rechtlichen Ausnahmen wissen müssen.

zuletzt aktualisiert am 30.01.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesetzlich gilt der Samstag als Werktag, solange er kein Feiertag ist (§ 193 BGB).
  • Für Fristen, Lieferungen oder Kündigungen zählt der Samstag meist als Werktag - mit wenigen Ausnahmen.
  • Im Arbeitsrecht ist Samstag nur dann ein Arbeitstag, wenn es im Vertrag steht.
  • Auch bei Parkregelungen ("werktags 8 bis 18 Uhr") ist Samstag in der Regel eingeschlossen.
  • Eine Rechtsschutzversicherung hilft, wenn es z. B. um Streit bei Fristen, Samstagsarbeit oder Parkverstößen geht.

Was ist ein Werktag laut Gesetz?

Der Begriff "Werktag" sorgt oft für Verwirrung. Vor allem, wenn es um Fristen oder Parkregeln geht. Doch rechtlich ist die Definition klar: Laut § 193 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 3 Bundesurlaubsgesetz gelten alle Tage von Montag bis Samstag als Werktage, außer Sonn- und gesetzliche Feiertage. Der Samstag gehört also offiziell dazu, selbst wenn in vielen Branchen nicht gearbeitet wird.

Wichtig:
Ein Werktag ist nicht automatisch ein Arbeitstag. Ob jemand an einem Samstag arbeiten muss, hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag und nicht von der gesetzlichen Werktags-Regelung ab.

Zählt der Samstag als Werktag oder nicht?

Ja, grundsätzlich schon. Der Samstag zählt im rechtlichen Sinne als Werktag. Das ist in vielen Gesetzen und Vorschriften so vorgesehen. Entscheidend ist: Der Begriff "Werktag" meint einfach jeden Kalendertag außer Sonn- und Feiertage. Und damit gehört der Samstag automatisch dazu.

Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen der Samstag nicht mitzählt:

  • Bei Zahlungsfristen (z. B. Miete): Wenn das Ende des Monats auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag (meist Montag).
  • In der Logistik oder im Einzelhandel können Lieferfristen variieren, je nach Anbieter oder Vertrag.

Kurz gesagt: Ob Samstag zählt oder nicht, hängt vom konkreten Kontext ab: etwa bei Fristen, Kündigungen oder Vertragsregelungen.

Samstag als Werktag im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist nicht jeder Werktag automatisch ein Arbeitstag. Ob Sie samstags arbeiten müssen, hängt allein vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab - nicht von der gesetzlichen Werktags-Definition.

In vielen Branchen (z. B. Einzelhandel, Pflege oder Gastronomie) ist der Samstag ein ganz normaler Arbeitstag. In anderen Bereichen (z. B. Büro oder Verwaltung) ist er meist arbeitsfrei, obwohl er rechtlich ein Werktag ist.

Wichtig: Samstagsarbeit ist grundsätzlich zulässig, muss aber im Vertrag geregelt sein.

Kommt es zu Streit, etwa um unzulässige Samstagsarbeit, kann eine Rechtsschutzversicherung helfen.

Samstag bei Fristen, Kündigungen und Co.

Ob der Samstag bei Fristen oder Kündigungen mitzählt, hängt vom jeweiligen Gesetz ab. Und davon, ob es um das Fristende oder den Fristbeginn geht.

Bei Fristende:

Laut § 193 BGB gilt: Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, verlängert sich diese automatisch auf den nächsten Werktag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist - meist also der Montag.

Bei Fristbeginn oder innerhalb der Frist:

Hier zählt der Samstag mit, da er als Werktag gilt. Das betrifft z. B.:

  • Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis
  • Widerspruchsfristen bei Bescheiden
  • Vertragskündigungen allgemein

Auch wenn eine Kündigung am Samstag zugestellt wird, ist sie wirksam - sofern sie schriftlich erfolgt und nachweisbar zugegangen ist.

Tipp: Fristen sind juristisch oft kompliziert. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, Missverständnisse zu klären und rechtzeitig zu reagieren.

Samstag bei Parken, Lieferung und Mietrecht

  • 1. Parken: Gilt "werktags" auch am Samstag?
    Ja, in der Regel schon. Steht auf einem Verkehrsschild "werktags 8 - 18 Uhr", ist auch der Samstag gemeint. Nur wenn ein Zusatzschild explizit "Mo - Fr" angibt oder den Samstag ausschließt, gilt er nicht.
  • 2. Lieferung: Kommen Pakete samstags?
    Viele Paketdienste liefern auch samstags. Rechtlich gilt der Samstag als zulässiger Liefertag. Auch Lieferfristen zählen diesen Tag meist mit. Außer, es wurde etwas anderes vereinbart.
  • 3. Mietrecht: Zählt Samstag bei Mietzahlungen?
    Nein. Bei Mietzahlungen oder Lastschrifteinzug gilt der Samstag nicht als Werktag, weil Banken samstags nicht buchen. Fällt der Stichtag (z. B. 3. Werktag des Monats) auf einen Samstag, reicht meist die Zahlung am Montag.
Ein junger Mann sitzt im Schlafanzug auf dem Bett und arbeitet am Laptop

Typische Irrtümer rund um den Samstag

Rund um den Samstag kursieren viele Missverständnisse, besonders in rechtlichen und alltäglichen Zusammenhängen. Damit Sie künftig sicher durch Regelungen und Fristen navigieren, klären wir die häufigsten Irrtümer auf:

  • "Samstag ist kein Werktag."
    Doch, gesetzlich schon. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertage (§ 193 BGB). Der Samstag gehört also dazu.
  • "Werktag heißt automatisch Arbeitstag."
    Nicht unbedingt. Ob Sie samstags arbeiten müssen, regelt der Arbeitsvertrag, nicht das Gesetz.
  • "Samstags darf man keine Kündigung erhalten."
    Falsch. Eine Kündigung kann wirksam am Samstag zugehen, wenn sie korrekt übergeben oder zugestellt wird.
  • "Bei Parkschildern meint "werktags" nur Montag bis Freitag."
    Auch das stimmt nicht. Samstag ist mitgemeint, wenn kein anderes Zusatzschild angebracht ist.
  • "Samstag zählt bei Fristen immer mit."
    Nicht ganz. Bei Fristende nicht, bei Fristbeginn oder -lauf ja.

Warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist

Ob Fristversäumnis, Streit um Samstagsarbeit oder ein Knöllchen wegen Parkens "werktags": Viele rechtliche Auseinandersetzungen beginnen mit Missverständnissen über den Samstag. Das Problem: Wer im Unrecht ist, zahlt am Ende oft drauf. Sei es mit Geld, Zeit oder Nerven.

Eine Rechtsschutzversicherung kann hier entscheidend helfen:

  • Telefonische Beratung, wenn es Unsicherheiten gibt, z. B. zu Fristen, Verträgen oder Kündigungen.
  • Anwaltsvermittlung bei komplexeren Fällen, z. B. bei Streit mit dem Arbeitgeber oder Vermieter.
  • Übernahme von Kosten für Anwalt, Gericht oder Mediation - je nach Tarif.

So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es juristisch mal unübersichtlich wird.

Ihre Vorteile mit der NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung

  • Absicherung bei arbeitsrechtlichen Konflikten, z. B. wegen Kündigung, Abmahnung oder Samstagsarbeit.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: hilfreich bei Streit um Lieferverträge, Verbraucherverträge, Parkverstöße oder Mietangelegenheiten.
  • Telefonische Erstberatung mit Fachanwalt über die JURCALL®-Hotline: schnell, kompetent, zuverlässig.
  • Anwaltsempfehlung inklusive: Zugang zu einem Netzwerk erfahrener Partneranwälte.
  • Kostenübernahme für Anwalt, Gericht, Mediation: je nach Tarif auch bei einer außergerichtlichen Einigung, nicht erst vor Gericht.
  • Flexibler Schutz für viele individuelle Lebenssituationen: als Einzelperson, Familie oder Selbstständiger.

Häufige Fragen rund um Samstag als Werktag

Ein Werktag beginnt um 0:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. Er umfasst also den gesamten Kalendertag. Auch der Samstag zählt vollständig mit, sofern kein Feiertag vorliegt.

Ja. Laut § 193 BGB ist der Samstag ein Werktag mit einer wichtigen Ausnahme: Fällt das Fristende auf einen Samstag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist.

In den meisten Fällen: ja. Viele Versanddienstleister liefern auch samstags, und rechtlich darf der Samstag bei Lieferfristen mitgezählt werden, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.

In der Praxis nicht immer. Viele Arztpraxen und Behörden haben samstags geschlossen, obwohl der Tag rechtlich ein Werktag ist. Für Fristberechnungen im Verwaltungsrecht gilt § 193 BGB entsprechend.

Das ist eine klare Einschränkung: In diesem Fall sind nur Montag bis Freitag gemeint. Der Samstag ist ausdrücklich ausgenommen - etwa bei Parkverboten oder Lieferzeiten.