Das Wichtigste in Kürze:
- Gesetzlich gilt der Samstag als Werktag, solange er kein Feiertag ist (§ 193 BGB).
- Für Fristen, Lieferungen oder Kündigungen zählt der Samstag meist als Werktag - mit wenigen Ausnahmen.
- Im Arbeitsrecht ist Samstag nur dann ein Arbeitstag, wenn es im Vertrag steht.
- Auch bei Parkregelungen ("werktags 8 bis 18 Uhr") ist Samstag in der Regel eingeschlossen.
- Eine Rechtsschutzversicherung hilft, wenn es z. B. um Streit bei Fristen, Samstagsarbeit oder Parkverstößen geht.