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Eine junge Frau hält einen Globus und sucht mit dem Finger nach einem Land

Urlaubsanspruch berechnen.

So wissen Sie genau, wie viel Urlaub Ihnen zusteht.

zuletzt aktualisiert am 26.02.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr.
  • Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben einen vollen, anteilig berechneten Urlaubsanspruch.
  • Bei Kündigung, Elternzeit oder Mutterschutz gelten Sonderregelungen.
  • Bei Unstimmigkeiten zum Urlaub kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Warum der Urlaubsanspruch oft Fragen aufwirft

Der Urlaub gehört zu den wichtigsten Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Und doch gibt es immer wieder Unsicherheiten: Wie viele Tage stehen mir wirklich zu? Was gilt bei Teilzeit oder Minijob? Und was passiert mit dem Urlaub, wenn ich kündige?

Solche Fragen führen in der Praxis oft zu Missverständnissen oder Streit. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich der Urlaubsanspruch berechnet, was in Sonderfällen gilt und worauf Sie achten sollten, um Ihre Rechte zu wahren.

Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt einen Mindesturlaub vor, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt.

Der gesetzliche Mindesturlaub:

  • 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche
  • Entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche
  • Gilt nach 6 Monaten Beschäftigung voll, davor anteilig

Wichtig: Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können mehr Urlaub gewähren, aber nie weniger als den gesetzlichen Mindestanspruch.

So berechnen Sie Ihren individuellen Urlaubsanspruch

Die konkrete Anzahl der Urlaubstage hängt von Ihrer Arbeitszeit ab. Mit dieser Formel können Sie Ihre Urlaubstage ganz einfach berechnen:

Formel: (Arbeitstage pro Woche / Regelarbeitswoche) × gesetzlicher Urlaub (20 Tage)

Beispiele zur Veranschaulichung:

  • 5 Tage / Woche (Vollzeit) (5 / 5) × 20 = 20 Urlaubstage
  • 4 Tage / Woche (4 / 5) × 20 = 16 Urlaubstage
  • 3 Tage / Woche (3 / 5) × 20 = 12 Urlaubstage
  • 2 Tage / Woche (2 / 5) × 20 = 8 Urlaubstage
  • Minijob mit 1 Tag / Woche (1 / 5) × 20 = 4 Urlaubstage

Bei unregelmäßigen Arbeitstagen (z. B. Schichtarbeit), hilft ein Jahresdurchschnitt zur Berechnung.

Übrigens: Wenn es bei der Berechnung oder Auszahlung Streit gibt, hilft eine Rechtsschutzversicherung, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Sonderfälle beim Urlaubsanspruch

In bestimmten Lebenssituationen gelten beim Urlaub eigene Regeln. Hier erfahren Sie, was bei Kündigung, Elternzeit oder Mutterschutz wichtig ist.

1. Kündigung

Endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr, hängt der Urlaubsanspruch vom Zeitpunkt des Ausscheidens und der Dauer der Beschäftigung ab. Haben Sie die gesetzliche Wartezeit von 6 Monaten erfüllt und scheiden Sie nach dem 30. Juni aus, steht Ihnen der volle gesetzliche Jahresurlaub zu. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem 30. Juni oder ist die Wartezeit noch nicht erfüllt, haben Sie Anspruch auf anteiligen Urlaub (1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat).

Beispiel: Bei einem Austritt zum 30. Juni haben Sie Anspruch auf die Hälfte des Jahresurlaubs. Also z. B. 10 statt 20 Tage, wenn Sie eine 5-Tage-Woche haben.

Wichtig: Ihren Resturlaub müssen Sie entweder vor dem letzten Arbeitstag nehmen oder ausbezahlt bekommen, falls das nicht mehr möglich ist.

2. Elternzeit

Während der Elternzeit besteht Ihr Urlaubsanspruch grundsätzlich weiter.
Allerdings darf der Arbeitgeber den Urlaub für die Dauer der Elternzeit anteilig kürzen - aber nur, wenn er Sie schriftlich darüber informiert.

Beispiel: Sie arbeiten in Vollzeit (5-Tage-Woche) und haben einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr. Wenn Sie ein Jahr Elternzeit nehmen, darf Ihr Arbeitgeber diesen Anspruch um bis zu 30 Tage kürzen. Vorausgesetzt, er teilt Ihnen das schriftlich mit. Ohne diese Mitteilung bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen.

3. Mutterschutz

Die Zeit des Mutterschutzes (also in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) zählt ganz normal als Beschäftigungszeit.

Das bedeutet: Ihr Urlaubsanspruch läuft in dieser Zeit weiter und verfällt nicht. Wenn Sie vorher keinen Urlaub nehmen konnten, können Sie ihn nach dem Mutterschutz nachholen. Auch, wenn Sie danach in Elternzeit gehen.

junge Frau in Business Kleidung hält ein Tablet

Checkliste: Darauf sollten Sie beim Urlaubsanspruch achten

  • Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag prüfen
  • Arbeitszeitmodell (Vollzeit/Teilzeit/Minijob) dokumentieren
  • Urlaub rechtzeitig beantragen
  • Resturlaub bei Jobwechsel mitnehmen oder auszahlen lassen
  • Sonderfälle (Elternzeit, Mutterschutz, Kündigung) mit dem Arbeitgeber klären
  • Im Streitfall: Rechtsschutzversicherung nutzen

Urlaubsanspruch einfach erklärt, häufige Missverständnisse

Nicht alles, was man über den Urlaubsanspruch hört, stimmt. Hier ein kurzer Überblick über weit verbreitete Annahmen.

  • "Teilzeitkräfte haben weniger Urlaub."
    Das ist falsch. Auch bei Teilzeit besteht ein voller anteiliger Anspruch auf Urlaub.
  • "Nicht genommener Urlaub verfällt automatisch."
    Das stimmt nicht. Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und klar auf den bestehenden Anspruch und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Andernfalls bleibt der Urlaub bestehen.
  • "Bei Kündigung gibt es keinen Urlaub mehr."
    Doch! Bis zum Austrittsdatum muss Urlaub gewährt oder ausgezahlt werden.
  • "Urlaub während Krankheit zählt als genommen."
    Das ist falsch. Wer im genehmigten Urlaub krank wird, kann sich die Tage bei Vorlage eines Attests wieder gutschreiben lassen.

Streit ums Urlaubsrecht? Ihre Absicherung mit der NÜRNBERGER

Ob falsch berechneter Resturlaub, gekürzter Anspruch nach Elternzeit oder verweigerte Auszahlung bei Kündigung, Konflikte rund um den Urlaubsanspruch sind keine Seltenheit.

Die gute Nachricht: Mit einer Rechtsschutzversicherung der NÜRNBERGER sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite. Wir unterstützen Sie bei:

  • Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber
  • Beratung durch erfahrene Anwälte
  • Kostenübernahme für Gerichtsverfahren
  • Mediationen zur außergerichtlichen Einigung

Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch

Wenn Sie nur einen Teil des Jahres arbeiten, z. B. wegen Kündigung, Jobwechsel oder spätem Einstieg, haben Sie nicht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Der Anspruch wird anteilig nach Monaten berechnet.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz gelten Montag bis Samstag als Werktage. Viele Unternehmen rechnen aber in Arbeitstagen (Montag bis Freitag). Entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag steht. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber "Wann ist Samstag ein Werktag?".

Teilzeitkräfte haben genauso Anspruch auf Urlaub, aber anteilig zur Anzahl ihrer wöchentlichen Arbeitstage. Wer z. B. 3 Tage pro Woche arbeitet, hat bei gesetzlichem Mindesturlaub Anspruch auf 12 Urlaubstage pro Jahr.

Urlaub verfällt bei Krankheit nicht sofort. Bei längerer Krankheit haben Sie bis zu 15 Monate Zeit, den Urlaub nachzuholen - gerechnet ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Der Urlaub muss vor dem letzten Arbeitstag genommen oder ausgezahlt werden. Wie viel Ihnen zusteht, richtet sich danach, wie viele Monate Sie im Kalenderjahr gearbeitet haben. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt "Resturlaub bei Kündigung" weiter oben.

Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei einer 6-Tage-Woche dann bei 24 Werktagen, also 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche sind es entsprechend 20 Tage. Die Umrechnung erfolgt je nach Arbeitszeitmodell.

Urlaubsanspruch kennen und durchsetzen können

Wer seinen Urlaubsanspruch kennt, kann selbstbewusst und fair mit dem Thema umgehen. Egal ob Sie in Teilzeit arbeiten, bald in Elternzeit gehen oder den Job wechseln: Ihr Urlaub ist gesetzlich geschützt und darf nicht beliebig gekürzt werden.

Wenn es doch mal zu Problemen kommt, hilft ein starker Partner: Die Rechtsschutzversicherung der NÜRNBERGER steht an Ihrer Seite.