Das Wichtigste in Kürze:
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr.
- Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben einen vollen, anteilig berechneten Urlaubsanspruch.
- Bei Kündigung, Elternzeit oder Mutterschutz gelten Sonderregelungen.
- Bei Unstimmigkeiten zum Urlaub kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.