Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall für Sie entscheidet.
- Ohne Vollmacht setzt das Gericht einen Betreuer ein, der auch eine fremde Person sein kann.
- Die Erstellung ist grundsätzlich kostenlos möglich. Bei Immobiliengeschäften ist jedoch meist ein Notar erforderlich.
- Offizielle Vorlagen gibt es kostenlos beim Bundesministerium der Justiz.