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Ein junger Mann mit rotblondem Bart, hebt seinen Zeigefinger um zum erklären anzusetzen

Vorsorgevollmacht einfach erklärt.

Wie Sie rechtzeitig vorsorgen und Angehörige entlasten.

zuletzt aktualisiert am 09.03.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall für Sie entscheidet.
  • Ohne Vollmacht setzt das Gericht einen Betreuer ein, der auch eine fremde Person sein kann.
  • Die Erstellung ist grundsätzlich kostenlos möglich. Bei Immobiliengeschäften ist jedoch meist ein Notar erforderlich.
  • Offizielle Vorlagen gibt es kostenlos beim Bundesministerium der Justiz.

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass man nicht mehr selbst über medizinische oder finanzielle Angelegenheiten entscheiden kann. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen selbst Ehepartner oder Eltern nicht automatisch stellvertretend handeln.

Das Betreuungsgericht muss dann eine Betreuungsperson einsetzen. Ein Prozess, der Zeit kostet und bei dem nicht immer eine vertraute Person berücksichtigt wird. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer für Sie handeln darf. So stellen Sie sicher, dass wichtige Entscheidungen ohne Verzögerung getroffen werden können und Ihre Angehörigen Klarheit haben.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen das Recht, in Ihrem Namen zu handeln, sobald Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

Typische Bereiche einer Vorsorgevollmacht sind:

  • Gesundheit: Zustimmung oder Ablehnung von Behandlungen, Wahl eines Pflegeplatzes
  • Finanzen: Kontozugriffe, Verträge, Zahlungen
  • Wohnung & Behörden: Kündigung einer Wohnung, Schriftverkehr mit Ämtern
  • Sonstiges: digitale Konten, Haustiere, persönliche Wünsche

Abgrenzung zu anderen Vollmachten

  • Vorsorgevollmacht: Vertretung in Gesundheitsfragen, Finanzen, Behörden, Wohnsitz
  • Patientenverfügung: Medizinische Maßnahmen in bestimmten Situationen, lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber "Patientenverfügung"
  • Betreuungsverfügung: Wunsch, wer als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird (gerichtlich)

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Grundsätzlich für jede Person ab 18 Jahren. Denn mit Erreichen der Volljährigkeit haben selbst Eltern keinen Anspruch mehr auf Auskünfte oder Entscheidungsrechte.

Typische Situationen:

  • Junge Erwachsene, die nach einem Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
  • Alleinlebende, deren Freunde oder Geschwister sie vertreten sollen.
  • Selbstständige, die wollen, dass jemand Verträge oder Zahlungen übernimmt.
  • Ältere Menschen, die Klarheit für ihre Familie schaffen möchten.
Junger Mann mit rotblondem Bart und einem blauen Hemd schaut sich auf einem Tablet etwas an

Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?

Die Erstellung ist einfacher, als viele denken. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

1. Schriftlich selbst verfassen

  • Offizielle Vorlagen nutzen (z. B. vom Bundesministerium der Justiz als kostenloses PDF).
  • Ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben

2. Notarielle Beurkundung

  • Für Immobiliengeschäfte ist in der Regel eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich.

3. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

  • Vorteil: Betreuungsgerichte können im Ernstfall schnell feststellen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert.

Offizielle Vorlage der Vorsorgevollmacht

Nutzen Sie z. B. die kostenfreie PDF des Bundesministeriums der Justiz:
Download Vorsorgevollmacht (BMJ)

Wo sollte die Vollmacht aufbewahrt werden?

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

  • Selbsterstellung: kostenlos mit amtlichen Vorlagen.
  • Notar: in der Regel zwischen 60 und 150 EUR, abhängig vom Vermögen.
  • Eintrag im Vorsorgeregister: ca. 15 bis 20 EUR.

Gut zu wissen: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen Beratungskosten oder unterstützen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vollmachten.

Checkliste Vorsorgevollmacht: alles auf einen Blick

  • Wer soll für mich handeln dürfen?
  • Welche Lebensbereiche sollen abgedeckt sein?
  • Ist eine notarielle Beurkundung notwendig?
  • Wo wird die Vollmacht aufbewahrt?
  • Wurde eine Ersatzperson benannt?
  • Ist die Vollmacht im Vorsorgeregister eingetragen?

Rechtliche Vorsorge leicht gemacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer persönlichen Vorsorge. Zugleich tauchen beim Erstellen oft Fragen auf: Welche Formulierungen sind nötig? Wann ist ein Notar erforderlich? Wie halte ich die Dokumente aktuell?

Als Kunde der NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung profitieren Sie vom JURCALL-Service:

  • Sie erhalten jederzeit telefonische Beratung durch erfahrene Anwälte.
  • Mit dem Paket Vorsorge können Sie Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weitere Verfügungen rechtssicher erstellen und regelmäßig aktualisieren lassen (XXL-Baustein in der Rechtsschutzversicherung erforderlich).
  • So erhalten Sie Unterstützung bei der rechtssicheren Erstellung und Aktualisierung Ihrer Vorsorgedokumente.

Mehr erfahren: NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung mit JURCALL-Service

Häufige Fragen rund um die Vorsorgevollmacht

Ja, in den meisten Fällen reicht die Schriftform. Sie können das Formular selbst ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Ein Notar wird nur dann benötigt, wenn Immobiliengeschäfte, Unternehmensbeteiligungen oder größere Vermögenswerte betroffen sind.

Offizielle Vorlagen stellt das Bundesministerium der Justiz als PDF zur Verfügung. Auch die Verbraucherzentralen bieten Formulare und Broschüren an. Wichtig: Die reine Vorlage ist kostenlos, für notarielle Beurkundung oder individuelle Rechtsberatung können jedoch zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich rechtlich beraten lassen. Kunden der NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung haben über den JURCALL-Service Zugang zu anwaltlicher Beratung. Mit dem Paket Vorsorge können sie rechtssichere Vollmachten erstellen und regelmäßig aktualisieren lassen (XXL-Baustein in der Rechtsschutzversicherung erforderlich).

Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber zum JURCALL-Service

Beides ergänzt sich. Die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen, die Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass eine vertraute Person diese Wünsche gegenüber Ärzten und Behörden durchsetzen kann.

Nein. Ehepartner oder Kinder haben kein allgemeines Vertretungsrecht. Seit 2023 gibt es zwar ein sogenanntes "Ehegattennotvertretungsrecht", das in akuten medizinischen Notfällen für bis zu 6 Monate gilt (§ 1358 BGB). Für umfassende Entscheidungen in finanziellen, behördlichen oder langfristigen Fragen ist aber eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar.

Am besten bewahren Sie das Original selbst sicher auf, etwa in einem Ordner oder Safe. Die bevollmächtigte Person sollte wissen, wo es liegt, und eine Kopie erhalten. Tipp: Tragen Sie die Vollmacht zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister ein, damit Ärzte und Gerichte im Ernstfall schnell Zugriff haben.

Dann entscheidet das Betreuungsgericht, wer als rechtlicher Vertreter bestellt wird. Dabei kann es sich um eine Ihnen unbekannte Person handeln. Außerdem dauert das Verfahren meist einige Zeit - wertvolle Zeit, in der wichtige Entscheidungen nicht sofort getroffen werden können.

Weiterführende Informationen und nützliche Links:

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Formular: Vorsorgevollmacht, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 15.01.2023, zuletzt abgerufen am: 05.03.2026
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Patientenverfügung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zuletzt abgerufen am: 04.03.2026
  • Bundesministerium der Justiz, Patientenverfügung, Bundesministerium der Justiz, zuletzt abgerufen am: 05.03.2026
  • Bundesnotarkammer, Die Vorsorgevollmacht, Bundesnotarkammer, zuletzt abgerufen am: 05.03.2026