Jetzt 15 EUR Amazon Gutschein sichern!
Vorteile der Zahnzusatzversicherung Komfort für Sie und Ihr Kind.
- Ihr Kind wird beim Zahnarzt wie ein Privatpatient behandelt.
- Leistet auch bei leichten Zahnfehlstellungen.
- Hochwertige Kieferorthopädie nach einem Unfall
- Kostenerstattung bei innenliegenden oder unsichtbaren Zahnspangen und Mini-Brackets/Speed-Brackets
- Zahlt auch für professionelle Zahnreinigung oder für eine Knirscherschiene.

Gefällt auch Eltern: die Zahnzusatzversicherung für Kinder.
Ob die gesetzliche Krankenkasse Kosten für die kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche übernimmt, hängt von den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 - 5) ab. Wenn Ihr Kind nicht mindestens KIG 3 hat, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Die Zahnzusatzversicherung der NÜRNBERGER leistet auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Ebenso übernimmt die Zahnzusatzversicherung Komfort die Mehrkosten für hochwertige Materialien, die das Tragen einer Zahnspange für Ihr Kind angenehmer machen, z. B. flexible Bögen statt Stahlbögen oder Brackets aus Kunststoff und Keramik.
Jetzt online abschließen und 15 EUR Amazon.de Gutschein sichern.*
Nur für kurze Zeit.

Unsere Tarife im Detail.
Unser Tipp | |||
---|---|---|---|
Komfort 80
|
Komfort 90
|
Komfort 100
|
|
Leistung | |||
Zahnersatz wie z. B. Kronen, Brücken, Inlays, Implantate, Verblendungen |
80 % |
90 % |
100 % |
Füllungen |
80 % |
90 % |
100 % |
Professionelle Zahnreinigung |
100 EUR im VJ** |
150 EUR im VJ** |
200 EUR im VJ** |
Knirscherschiene (Aufbissschiene) |
80 % |
90 % |
100 % |
Kieferorthopädie |
80 %, max. 1.600 EUR*** |
90 %, max. 1.800 EUR*** |
100 %, max. 2.000 EUR*** |
Wurzel- und Parodontosebehandlung |
80 % |
90 % |
100 % |
Schmerzstillende Behandlung wie Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung, Dämmerschlaf |
Bis 100 EUR im VJ** |
Bis 150 EUR im VJ** |
Bis 200 EUR im VJ** |
Bleaching |
Bis 100 EUR innerhalb von 2 VJ** |
Bis 150 EUR innerhalb von 2 VJ** |
Bis 200 EUR innerhalb von 2 VJ** |
Wartezeiten |
|
|
|
Kündigungsfrist |
Zum Ende des nächsten Monats**** |
Zum Ende des nächsten Monats**** |
Zum Ende des nächsten Monats**** |
Gebührenordnung |
Über den Höchstsätzen |
Über den Höchstsätzen |
Über den Höchstsätzen |
Gesundheitsprüfung |
|
|
|
**VJ = Versicherungsjahr
***Für die gesamte Behandlung (Behandlungsbeginn unter 18 Jahre), über 18 Jahre nur bei Unfall
****Laufzeit mind. 1 Versicherungsjahr
TÜV-NORD-CERT-Zertifikat für Leistungsservice Krankenversicherung.
Note 2,2 für die Zufriedenheit mit dem Leistungsservice der Krankenversicherung (Stand 01.2020, Ergebnis der laufenden Kundenzufriedenheitsbefragung durchgeführt von der respondi AG Deutschland im Auftrag der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG).
Für Behandlung, Brackets, Bögen.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung.
-
Wie erfolgt die Abrechnung, wenn ich z. B. Zahnersatz brauche?
Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt eine detaillierte Rechnung, die Ihren Eigenanteil aufführt. Diese senden Sie an unsere Leistungsabteilung:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Leistung
90346 NürnbergOder reichen Sie die Rechnung ganz einfach und unkompliziert über die EasyScan-App ein:
Oder nutzen Sie am besten unser Erstattungsformular:
-
Ich bekomme demnächst eine Brücke. Kann ich bei Ihnen jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen und sind die Kosten dann gedeckt?
In diesem Fall könnten wir Ihre Kosten leider nicht übernehmen, da der Versicherungsfall schon eingetreten ist (bzw. Ihnen bekannt war), bevor Sie die Versicherung bei uns abgeschlossen haben.
-
Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?
Für schon vor Vertragsabschluss angeratene oder bereits begonnene Zahn- oder kieferorthopädische Behandlungen wird nicht geleistet. Auch für Zähne, die schon vor Vertragsabschluss fehlen - aber noch nicht ersetzt sind -, leisten wir nicht. Im Basistarif können fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden.
-
Wird auch geleistet, wenn mein Zahnarzt keine Kassenzulassung hat?
Die Komforttarife zahlen auch für Zahnärzte ohne Kassenzulassung. Viele Mitwettbewerber ziehen hier eine prozentuale Leistung ab - die NÜRNBERGER hingegen leistet in vollem Umfang.
-
Wird auch geleistet, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?
Die Komforttarife zahlen auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Kasse. Beim Basistarif dagegen ist eine Vorleistung erforderlich.
-
Muss ich einen Heil- und Kostenplan vor jeder Behandlung einreichen?
Nein. Erst ab einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR sollten Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einreichen. Die Kosten für das Erstellen tragen wir.
-
Welche Leistung bekomme ich von der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz?
Die GKV übernimmt bei Zahnersatz nur einen Teil der Kosten. Wie viel das genau ist, hängt vom Befund ab.
Dafür gibt es eine sogenannte Regel- bzw. Standardversorgung. An diesen Kosten beteiligt sich Ihre Krankenkasse mit einem Festzuschuss von 50 %. Ist das Bonusheft in den letzten 5 bzw. 10 Jahren lückenlos ausgefüllt, steigt der Zuschuss auf 60 bzw. 65 %.
Dieser Festzuschuss bleibt immer gleich - unabhängig davon, ob Sie sich für die Regelversorgung oder eine hochwertige Variante entscheiden.
-
Leistet die Zahnzusatzversicherung für bestehenden Zahnersatz?
Ist bei Abschluss des Tarifs bereits ein intakter Zahnersatz vorhanden, leistet die NÜRNBERGER auch, wenn später Reparaturen erforderlich werden oder dieser komplett ausgetauscht werden muss (medizinisch notwendige Neuanfertigung).
-
Ab wann leistet die gesetzlichen Krankenversicherung für Kieferorthopädie?
Die GKV übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Kinder und Jugendliche meist bis zum 18. Lebensjahr. Dabei wird nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt. KIG ist ein System zum Beurteilen des Schweregrads einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Damit wird festgestellt, ob und welche Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Innerhalb des KIG-Systems gibt es 5 verschiedene Schweregrade, von KIG 1 - 5 (sehr leicht bis schwer). Die GKV übernimmt nur Kosten für die Regelversorgung von KIG 3 - 5.
Dabei zahlen Sie eine Selbstbeteiligung von 20 %. Für das 2. und jedes weitere Kind sinkt der Anteil auf 10 %. Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, zahlt Ihnen die Kasse Ihren geleisteten Anteil zurück.
-
Ab wann leistet die NÜRNBERGER Krankenversicherung für Kieferorthopädie?
Die NÜRNBERGER leistet, wenn die Behandlung bis zum Alter von 18 Jahren begonnen wird.
Grundsätzlich übernehmen wir bis zu 100 % für die Behandlung, max. 2.000 EUR, einschließlich der damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungen, funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen sowie zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.
Aufwendungen für Mehrkostenvereinbarungen (z. B. Mini-Metall-, Gold-, Keramik- und Kunststoffbrackets) werden ebenfalls in tariflichem Umfang erstattet. Wir leisten bereits ab KIG 1, also auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Außerdem leisten die Komforttarife auch ab Alter 18 bis zu 100 %, max. 2.000 EUR, wenn die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.
-
Ab wann erhalte ich Leistungen aus der Zahnversicherung?
Die Tarife haben keine Wartezeiten, Sie erhalten daher sofort Leistungen.
Generell sind diese in den ersten Versicherungsjahren auf bis zu 4.000 EUR begrenzt. Ab dem 5. Versicherungsjahr (VJ) und bei Unfall entfallen die Begrenzungen.
Im Basistarif gibt es in den ersten 3 Versicherungsjahren eine Begrenzung bis zu 500 EUR, ab dem 4. Versicherungsjahr und bei Unfall entfällt diese.
Begrenzungen der Komforttarife:
- Komfort 80: Im ersten VJ erstatten wir maximal 800 EUR, in den ersten 2 VJ 1.600 EUR, in den ersten 3 VJ 2.400 EUR und in den ersten 4 VJ 3.200 EUR.
- Komfort 90: Im ersten VJ erstatten wir maximal 900 EUR, in den ersten 2 VJ 1.800 EUR, in den ersten 3 VJ 2.700 EUR und in den ersten 4 VJ 3.600 EUR.
- Komfort 100: Im ersten VJ erstatten wir maximal 1.000 EUR, in den ersten 2 VJ 2.000 EUR, in den ersten 3 VJ 3.000 EUR und in den ersten 4 VJ 4.000 EUR.
-
Wird auch für Bleaching gezahlt?
Ja, die Tarife leisten bis zu 200 EUR alle 2 Jahre für Bleaching. Die Behandlung muss in einer Zahnarztpraxis stattfinden bzw. zahnärztlich begleitet und überwacht werden.
-
Welche schmerzstillenden Behandlungen werden erstattet?
Wir erstatten jährlich bis zu 200 EUR für folgende schmerzstillenden Behandlungen:
- Akupunktur
- Hypnose
- Vollnarkose
- Lachgassedierung
- Dämmerschlaf
Diese müssen im Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung, Zahnersatzmaßnahme oder kieferorthopädischen Behandlung stehen.
-
Wie kann ich die Versicherung wechseln bzw. kündigen?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Versicherungsjahr. Danach können Sie monatlich zum Ende des nächsten Monats kündigen. Schicken Sie Ihre schriftliche Kündigung an:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Vertrag
90334 Nürnberg -
Können mehrere Zahnzusatzversicherungen für eine versicherte Person abgeschlossen werden?
Nein, für eine versicherte Person darf keine weitere private Zusatzversicherung für die genannten Leistungen bestehen.
-
Steigen die Beiträge im Alter an?
Da der Tarif keine Alterungsrückstellungen bildet, steigt der monatliche Beitrag aufgrund des Alters wie folgt an:
- 0 - 20 Jahre: 12,00 EUR (Z80) - 15,00 EUR (Z90) - 18,50 EUR (Z100)
- 21 - 30 Jahre: 15,50 EUR (Z80) - 19,50 EUR (Z90) - 23,50 EUR (Z100)
- 31 - 40 Jahre: 22,00 EUR (Z80) - 28,00 EUR (Z90) - 33,00 EUR (Z100)
- 41 - 45 Jahre: 28,00 EUR (Z80) - 35,50 EUR (Z90) - 42,50 EUR (Z100)
- 46 - 50 Jahre: 33,00 EUR (Z80) - 42,00 EUR (Z90) - 50,00 EUR (Z100)
- 51 - 55 Jahre: 39,00 EUR (Z80) - 49,00 EUR (Z90) - 58,50 EUR (Z100)
- 56 - 60 Jahre: 44,50 EUR (Z80) - 56,00 EUR (Z90) - 67,00 EUR (Z100)
- 61 - 70 Jahre: 53,50 EUR (Z80) - 67,00 EUR (Z90) - 80,50 EUR (Z100)
- Ab 70 Jahre: 58,50 EUR (Z80) - 73,50 EUR (Z90) - 88,00 EUR (Z100)
Weitere Informationen.
Fragen zur Zahnzusatzversicherung?
Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
Wir sind für Sie da.
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
oder
*Wenn Sie online über die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG einen Versicherungsvertrag abschließen, erhalten Sie den Gutschein nach Vertragsbeginn. Vorausgesetzt, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 30 Tagen widerrufen, mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und Versicherungsnehmer wird der Gutschein nur einmal gewährt. Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, falls Unvorhergesehenes eintritt (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig wird. Mitarbeiter der NÜRNBERGER Konzerngesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine („Gutscheine“) sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de einlösbar. Gutscheine dürfen nicht weiter aufgeladen, weiterveräußert oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Aussteller der Gutscheine ist die Amazon EU S.à r.l. in Luxemburg. Amazon.de haftet im Fall von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch eines Gutscheins nicht. Auf www.amazon.de/einloesen finden Sie die vollständigen Geschäftsbedingungen. Alle Amazon ® ™ & © sind Eigentum der Amazon.com, Inc. oder verbundener Unternehmen.